Erwerbsfähige Hilfebedüftige

Arbeitslosengeld II

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die als Berechtigte i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB II gelten, sind:


Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben

und

erwerbsfähig sind

und

hilfebedürftig sind

und

in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.



Alle 4 Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Anspruchsvoraussetzung "erwerbsfähiger Hilfebedürftiger" i.S.d.§ 7 Abs. 1 SGB II gegeben ist.

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