Erwerbsfähige Hilfebedüftige
Arbeitslosengeld II
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben
und
erwerbsfähig sind
und
hilfebedürftig sind
und
in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Alle 4 Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Anspruchsvoraussetzung "erwerbsfähiger Hilfebedürftiger" i.S.d.§ 7 Abs. 1 SGB II gegeben ist.