Berechtigte eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II

Berechtigte eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II werden in § 7 SGB II festgelegt.


Es wird differenziert zwischen:


a) erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und

b) nicht erwerbsfähigen Hilfebedüftigen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem oder den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben

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