Sachleistungen

Arbeitslosengeld II

Die Leistungen, auf die der Arbeitslosengeld-II-Berechtigte einen Anspurch hat, sind ua Sachleistungen:


Sie kommen in Betracht vor allem bei der Gewährung von einmaligen Beihilfen, z.B. Bekleidung oder Hausraggegenstände. Ebenso ist die Ausstellung eines Gutscheins zum Einkauf eine Sachleistung

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