Leistungsarten

Arbeitslosengeld II

§ 4 SGB II bestimmt das "Wie" der Leistungserbringung. Dieser Paragraph entspricht dem § 10 SGB XII:


Dienstleistungen

Geldleistungen

Schaleistungen



Beratung wird gross geschrieben, vgl. § 4 Abs. 2 SGB II: Die Arbeitsagentur hat darauf hinzuwirken, dass Beratung auch durch andere Stellen, insbesondere Kankenkassen und Rentenversicherungsträgern erfolgt.

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