Grundsicherung für Arbeitssuchende
Arbeitslosengeld II
§ 1 SGB II beschreibt die zwei wesentlichen Inhalt des Gesetzes: Eingliederung und Sicherung. Eingliederung ins Arbeitsleben als aktive Leistung, Sicherung des Lebensunterhaltes als passive Leistung. Hilfe zur Selbsthilfe also, Stärkung der Eigenverantwortung.