Grundsicherung für Arbeitssuchende

Arbeitslosengeld II

§ 1 SGB II beschreibt die zwei wesentlichen Inhalt des Gesetzes: Eingliederung und Sicherung. Eingliederung ins Arbeitsleben als aktive Leistung, Sicherung des Lebensunterhaltes als passive Leistung. Hilfe zur Selbsthilfe also, Stärkung der Eigenverantwortung.

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