Geburt

Sozialhilfe

Zur Geburt gibt es gem. § 31 Abs. 1 SGB XII eine Erstausstattung für Bekleidung. Daneben kommt für für das Baby anzuschaffende Hausratsgegenstände (Baby-Erstausstattung) ein Sonderbedarf nach § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII in Betracht.

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