Aufgabe der Sozialhilfe

Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, § 1 SGB XII.

Rechtsanwalt gesucht ?
In unserem Rechtsanwaltverzeichnis werden sie fündig!