menschenwürdiges Dasein als Leitbild der Sozialhilfe

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe soll dem Empänger die Führung eines Lebens ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht, § 1 S. 1 SGB XII. Dieser klarstellende Grundsatz resultiert aus Art 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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