menschenwürdiges Dasein als Leitbild der Sozialhilfe
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll dem Empänger die Führung eines Lebens ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht, § 1 S. 1 SGB XII. Dieser klarstellende Grundsatz resultiert aus Art 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.