Häufig braucht man im Sozialrecht einen Anwalt. Für Bürger mit geringem
Einkommen und Vermögen gibt es die Beratungshilfe, wo der Staat die
Anwaltskosten trägt. Die Beratungshilfe ist bei dem am Wohnsitz des
Betroffenen gelegenen Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Dresden, Berliner
Str. 7-13, 01067 Dresden) auf der Rechtsantragsstelle zu beantragen.
Bei der Beantragung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im
amtlichen Formular einzutragen und zu belegen. Dazu sind insbesondere
die Kontoauszüge des letzten Monats, die aktuelle Miethöhe und der
aktuelle SGB-II-Bescheid vorzulegen. Bei Lebensversicherungen müssen die
Rückkaufswerte (die meistens im Versicherungsschein angegeben sind) im
Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen werden. Besondere Belastungen,
wie beispielsweise Kreditabzahlungen sollten auch angegeben werden.
Möchten sich Betroffene z. B. wegen eines Widerspruchs gegen den
aktuellen SGB-II-Bescheid beraten lassen, besteht ein Anspruch auf die
Bewilligung von Beratungshilfe. Das Bundesverfassungsgericht - das
höchste deutsche Gericht - hat mit Beschluss vom 11. Mai 2009
entschieden, dass Beratungshilfe auch bei Bescheiden des Jobcenters
(früher: SGB II ARGE) erteilt werden muss. Bewilligt das Amtsgericht die
Beratungshilfe, erteilt es einen Berechtigungsschein. Der Rechtsanwalt
kann von seinen Mandanten nur eine Beratungsgebühr von 10 € verlangen.
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Für die anwaltliche Vertretung vor Gericht kommt Prozesskostenhilfe
(PKH) in Betracht, die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Auch hier müssen
auf einem Formular die Einkommens- und Vermögensverhältnisse – wie bei
der Beratungshilfe – dargestellt und mit den entsprechenden Kopien
belegt werden. Die PKH wird bei Gericht beantragt, wo die Klage erhoben
werden soll.
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Sozialrechts, des Versicherungs- und Verkehrsrechts, des Familienrechts,
des Medizin- und Arzthaftungsrechts sowie des Internetrechts. Rufen Sie
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Nur die möglichst frühzeitige rechtliche Beratung kann Ihnen die Risiken
sowie die Vor- und Nachteile ihrer Handlungen umfassend erläutern und
Sie so davor schützen, Fehler zu begehen. Haben Sie keine Angst vor
unkalkulierbaren Anwaltsgebühren. In einer telefonischen Voranfrage
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entstehen bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie Beratungs- oder
Prozeßkostenhilfe erhalten.
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