Vergünstigungen für Schwerbehinderte
Vergünstigungen für Schwerbehinderte sind Nachteilsausgleiche. Sie dienen dazu Mehraufwendungen oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Vergünstigungen für Schwerbehinderte im Arbeitsleben
Im Arbeitsleben gibt es folgende Vergünstigungen:
Kündigungsschutz
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
Keine Mehrarbeit
Arbeitsagentur und Integrationsamt hilft bei Suche nach Arbeitsplatz
Vergünstigungen Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ergeben sich folgende Vergünstigungen für Schwerbehinderte:
Beitrittsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Befreiung von den Zuzahlungen ab Gdb von 60 bei chronisch Kranken
Vergünstigungen Rentenversicherung
In der Rentenversicherung haben Schwerbehinderte folgenden Vorteil: vorzeitiger abschlagsfreier Rentenbezug ab 65. Lebensjahr und Rentenbezug schon ab dem 63. Lebensjahr für Schwerbehinderte, die vor 1964 geboren sind. Für nach 1951 geborene gilt dies nicht. Am 6.11.00 schwerbehindert gewesene Menschen, die bis zum 16.11.1950 geboren sind, haben einen Anspruch auf Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
Vergünstigungen, die weitere gesundheitliche Einschränkungen zuzüglich zur Schwerbehinderung erfordern
Es gibt weitere Nachteilsausgleiche, die neben der Schwerbehinderung weitere gesundheitliche Voraussetzungen erfordern. Des Weiteren müssen für die Inanspruchnahme im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen sein. Es gibt die Merkzeichen G, B, aG, H Bl, Gl, RF sowie 1.Kl.
Als Vergünstigung ergeben sich dann z.T. die Kostenbefreiung im öffentlichen Personenverkehr, etwa bei G, aG und H, die Möglichkeit zum Parken auf Behindertenparkplätzen bei aG, die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Inanspruchnahme eines Sozialtarifs beim Telefon (RF).
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