sozialhilfe24.de »
News »
Wegeunfall: Umwege zur Arbeit sind nicht versichert
Wenn Arbeitnehmer bei Umwegen und Zwischenstopps auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden, sind sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Hierzu, also zur Fallgruppe des Wegeunfall, …
News zum Thema: Arbeitsrecht
Schlagworte: Arbeitsrecht, Bundessozialgericht, Unfallversicherung, Wegeunfall
Lesermeinung: 0 Lesermeinungen »
Verfasst am 23. März 2009