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Ferienjob ohne Sozialabgaben
Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet und dafür Lohn bekommt, ist nicht verpflichtet, dafür Sozialabgaben zu zahlen. Das ist unabhängig davon, wie hoch der Verdienst ist. Denn wenn lediglich eine …
News zum Thema: Arbeitsrecht
Schlagworte: Arbeitslosenversicherung, Ferienjob, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Semesterferien, Sommerferien, Sozialabgaben
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Verfasst am 8. August 2010