sozialhilfe24.de »
News »
Hartz IV Bezieher steht Recht auf Wohnung zu
Es ist schon eine halbe Tragödie, dass es eines Gerichtsbeschlusses bedurfte, um festzustellen, dass auch Hartz IV Empfänger ein Recht auf eine Wohnung haben und nicht im Obdachlosenheim leben müssen. …
News zum Thema: Hartz IV - Alg II
Schlagworte: Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Obdachlosenunterkunft, Unterkunft, Wohnung
Lesermeinung: 2 Lesermeinungen »
Verfasst am 21. Dezember 2009