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Schonvermögen und Zuverdienstgrenze bei Hartz IV angehoben
Die Koaltion gibt sich großzügig: das Schonvermögen, das bei der Hartz IV Berechnung nicht berücksichtigt wird, wird verdreifacht und von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr …
News zum Thema: Hartz IV - Alg II
Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Hartz IV, hartz IV Antrag, Kinder, Kinderarmut, Regelsatz, Schonvermögen, Zuverdienst
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Verfasst am 16. Oktober 2009