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Hartz IV: Einkommen des Partners einer eheänlichen Lebensgemeinschaft wird berücksichtigt
Klar ist, das bei der Berechnung des Hartz IV Bezugs das Einkommen des Ehepartners oder des Lebenspartners i.S.d. Lebenspartnergesetzes berücksichtigt wird. Gleiches gilt auch für das Einkommen des Partners in …
News zum Thema: Hartz IV - Alg II
Schlagworte: Arbeitslosengeld 2, eheähnliche, Ehepartner, Einkommen, gemeinschaft, Hartz IV, lebenspartner, Sozialgericht
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Verfasst am 22. August 2009