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Arbeitslose müssen sich krank melden
Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld I erhält, ist weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden dann zusätzlich zum ALG I von der Bundesagentur für …
News zum Thema: Arbeitsrecht
Schlagworte: Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, AU, Krankengeld, Krankenversicherung
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Verfasst am 9. März 2010