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  Vermögen aus betriebliche Altersversorgung nicht auf Hartz IV anrechenbar

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht bei der Berechnung von Hartz IV als Einkommen angerechnet werden.

Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die nach einer sogenannten Gehaltsumwandlung …


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