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Familienrichter: Düsseldorfer Tabelle ungerecht

Die Neuberechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 führt zu einigen Schieflagen im Unterhaltsrecht. Familienrichter haben ihre Skepsis gegenüber der neuen Düsseldorfer Tabelle vom 1. Januar geäußert.

Im Durchschnitt sind nach der neuen Unterhaltstabelle die Unterhaltssätze um ca. 13 Prozent  angestiegen.  Hintergrund war die Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds. Denn wenn der steuerliche Kinderfreibetrag steigt, dann muss auch der Mindestunterhalt angehoben werden. Dieser liegt nun je nach Alter des Kindes zwischen 225 und 304 Euro nach Abzug des Kindergeldes. Abhängig von Alter kann der Kindesunterhalt aber auch bis zu 590 Euro für Kinder bis 17 Jahre betragen.

Von den geänderten Tabellensätzen profitieren nur die Kinder besserverdienender Unterhaltszahler. Bei den Einkommen unter 1500 Euro netto pro Monat sind die Unterhaltspflichtigen oft nicht in der Lage, den in der Tabelle ausgewiesenen Satz an die Kinder zu zahlen. Es handelt sich dann um Mangelfälle.  Das Geld, das zu verteilen ist, bleibt in diesen Fällen gleich, denn der Selbstbehalt ist nicht geändert worden. Hierzu muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Aktuell beträgt der Selbstbehalt 900 Euro.  Benachteiligt von den neuen Sätzen sind die Mütter, denn  je höher der Kindesunterhalt ist, desto geringer fällt der Ehegattenunterhalt aus.

Von Verbänden, insbesondere vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), wird mehr für die Kinder gefordert, als die neue Düsseldorfer Tabelle hergibt. Da die Kosten für die Erziehung eines Kindes bei durchschnittlich 550 Euro lägen wird eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro gefordert. Diese soll aus Steuergeldern finanziert werden.

Ob dies jedoch gerecht ist, ist zweifelhaft. Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro. Zieht man davon die Miete ab, so hätte der unterhaltspflichtige Vater einen Anspruch so wie ihn ein Kind im Kindergartenalter hätte.

Bereits im Sommer 2010 wird die Düsseldorfer Tabelle wohl wieder überarbeitet werden. Denn dann hat das Bundesverfassungsgericht über die Höhe des Selbstbehalts und das Existenzminimum und die Regelsätze für Kinder aus Hartz IV Familien zu entscheiden. Denn auch hier ist einiges nicht gerecht: Die Hartz IV Sätze für Kinder liegen zweischen 215 und 287 Euro und damit weit unter den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle.

218 Kommentare zu “Familienrichter: Düsseldorfer Tabelle ungerecht”

  1. Sonnenklar
    10. Januar 2010 um 08:42

    Es ist unglaublich, dass die Unterhaltszahler ca. 13% mehr KU zahlen sollen! Woher soll das kommen, niemand hat so eine Gehaltserhöhung. Gut, dass der EG geringer wird, dann müssen hoffentlich die Ex-Damen mal arbeiten gehen. Außerdem stimmt das so nicht, da die Ex nun trotzdem mehr Geld hat, als vorher! Auch die Besserverdienenden haben nicht 13% mehr in der Tasche. Schön, dass Scheidungskinder gegenüber Kindern, die in einer Familie leben, bevorteilt werden. Keine “normale” Familie hat z.B. bei 2 Kindern mit einem mal ca. 100 EUR Kindesunterhalt PLUS 40 EUR Kindergeld zur Verfügung!!!! Und das Schlimmste: von ca. 600 EUR (Kindesunterhalt + Kindergeld) können die Ex-Damen nicht mal eine Vorsorgeversicherung/Ausbildungsversicherung abschließen!!!! Das ist unglaublich. Auch dafür müssen dann noch die Zahl-Väter/Mütter aufkommen. Es wird Zeit in Deutschland: Das BEIDE Eltern finanziell für die Kinder aufkommen. Was ist, wenn der Zahl-Vater plötzlich arbeitslos wird. Die finanzielle Sicherheit der Kinder MUSS (wenn vorhanden) durch BEIDE Elternteile gesichert sein.

  2. schlingel
    11. Januar 2010 um 13:29

    ich stimme meinem vorgänger absolut zu mit seinen worten, es ist unfassbar was den familien zugemutet wird wo der unhaltszahler eine neue beziehung samt kinder auf nimmt. man fragt sich echt wo das noch hinführen soll in deutschland. aber es gibt auch noch bessere sachen was die ex-damen sich leisten. bei uns ist der fall so das wir nun 4 köpfig ( mann und frau sowie 2 kinder in ehe) sind und ein kind( unehelich) bei der mutter wohnt, diese aber nicht den monatlichen unterhalt nutzt für das kind- nein sie baut ein haus von dem geld!!!!!!!!!!!!!! das kind selbst wird es aber nicht erben da der neue stiefvater ihn ja nicht als erbberechtigt sieht. toll wir bauen ein haus für einen völlig fremden mann !!!! toll - ich kann mich kaum halten vor begeisterung

  3. Harry
    12. Januar 2010 um 03:56

    Wer soll das bezahlen können, ohne seine eigene aufgebaute Existenz und die zugrunde liegenden Wertvorstellungen äußerst stark zu gefährden? Der Anreiz, etwas aufzubauen und zu schaffen, wird ausgehebelt. Väter verlieren ihren Antrieb. Kindesmütter leben im Extremfall vom KU eines “one night stand” Erzeugers und vom Geld der Ämter. Es wird Zeit sich zu wehren! Der “Väteraufbruch” fand im Gegensatz zum “Mütteraufbruch” noch nicht statt. Väter bauten sich eine zu schwache Lobby! Überhaupt stelle ich zur Diskussion, dass der KU ausschließlich vom tatsächlichen Bedarf eines Kindes und nicht vom Einkommen abhängig gemacht wird. Weshalb sollte ein Boris Becker für seinen “one night stand” unsäglich mehr bezahlen, als Kalle Anka? Das Kind braucht deshalb nicht mehr, weil der Vater mehr verdient.
    Wenn von jedem Zeugungsbeteiligten 50% gezahlt werden und wirklicher Erziehungsaufwand (Kinderzimmer usw.) abgerechnet wird, so kommt man ggf. zu einem fairen “Zahlbetrag”. Die Tabelle fällt weg und der Einzelfall wird auf Antrag des Erziehungsberechtigten geklärt. Das Interesse der Mütter auf immer mehr UH sinkt, weil sie fiktiv zu 1/2 beteiligt werden würden. Der Trick mit der UH Verschiebung (weniger Mutter UH, dafür mehr KindUH)wird relativiert bzw. ausgehebelt.
    Z.B. 383 € x 2 = 766 € Selbst wenn die Kinderzimmermiete usw. abgerechnet wird, verbleiben ca. 600 €, das ist für ein 7 jähriges Kind einfach zu viel! 600 € : 30 Tg. = 20 € tgl.
    Soviel Taschengeld gebe ich als Erwachsener tgl. nicht aus…
    Natürlich gehe ich in dem Kurzbeispiel davon aus, dass es eine Freude ist, sich um sein Kind zu kümmern - und keine Last, wie auch manche Mütter behaupten.
    Den überhöhten Unterhalt verstehe ich als Vorschuß auf das Erbe meines lieben Sohnes. Desto mehr ich jetzt zahlen muß, desto weniger bekommt er später vererbt.
    Übrigens: Wer kann helfen? Mein (bei mir gesunder) Sohn bekommt von der Mutter die Psychopille MEDIKINET, damit sie und die Lehrerin mehr Ruhe haben. Was kann ich (ohne SorgeR) dagegen machen?

  4. Mathias
    13. Januar 2010 um 09:44

    Ich schließe mich meinen Vorrednern auch an. Des weiteren kann ich es auch nicht verstehen, wie der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen (meist Vater) berechnet wird. Das Kind bekommt rund 500.- Euro und dem Vater stehen nur 900.- für Miete, LEben etc. zu. Hierin hat man einen Anteil von 360.-Euro für für Warmmiete veranschhlagt. Dies ist absolut unrealistisch, es sei denn man gibt sich mit 12 qm Wohnklo zufreiden. Dies entspricht aber nicht mal einer “angemessenen Wohngröße” gemäß Sozialhilfe. Hier stehen für den Haushaltsvorstand 45qm auf der Liste. Die Leute, die so eine Tabelle wie die DT entwickeln, sollten selbst mal gerade 50.-Euro über Hartz IV verdienen und unterhalt für 2 Kinder von 12-17 Jahren bezahlen müssen.
    Ich verstehe das nicht. Und dann sagt die Frau sie käme mit über 2000.- Euro für sich und zwei Kinder nicht zurecht? Damit müssen andere 4-Köpfige Familien auch zurecht kommen.

  5. Siggi
    13. Januar 2010 um 12:11

    Ich stimme Sonnenklar voll und ganz zu.Es ist unglaublich,was Vätern,die Unterhalt zahlen, zugemutet wird. 13% mehr, wie soll das gehen???
    Ich selber zahle seit 3 Jahren für meine 2 Kinder per Dauerauftrag den Unterhalt von zur Zeit 535€.Der Selbstbehalt von 900€ wurde noch nicht angehoben!!!
    Wenn ich meine Unkosten wie Miete und alles, was noch dazugehört von 900€ bezahle, bleiben mir 260€ für Lebensmittel übrig.Alle 14 Tage sind auch meine Kinder übers Wochenende bei mir, denen 3 Mahlzeiten pro Tag zustehen.
    ( bei hartz 4 hätte ich 379€ zum Leben hat man mir gesagt)

  6. siggi
    13. Januar 2010 um 16:14

    Ich stimme Sonnenklar voll und ganz zu.Es ist unglaublich,was Vätern,die Unterhalt zahlen,zugemutet wird.13% mehr, wie soll das gehen???
    Ich selber zahle seit 3 Jahren für meine 2 Kinder per Dauerauftrag den Unterhalt von zur Zeit 535€. Der Selbstbehalt von 900€ wurde noch nicht angehoben!!!
    Wenn ich meine Unkosten wie Miete und alles,was noch dazugehört von 900€ bezahle, bleiben mir 260€ für Lebensmittel übrig.
    Alle 14 Tage sind auch meine Kinder übers Wochenende bei mir, denen 3 Mahlzeiten pro Tag zustehen.
    ( bei hartz 4 hätte ich 379€ zum Leben hat man mir gesagt )

  7. Nicole
    13. Januar 2010 um 22:51

    Hallöchen,
    ich kann den Unmut der Väter voll und ganz nachvollziehen,die ihre Kinder regelmäßig besuchen,bzw holen.Sie Teilweise in den Ferien haben und mit ihnen ‘Urlaube verbringen.Das sind immer hohe Kosten,was viele Mütter nicht bedenken!Und wenn mein Ex dies tun würde,würde ich die Steigerung nicht fordern!!Ich bin das 2. mal verh.und habe aus 1. Ehe 2 Kinder.Der Vater hat sich nie wirklich um sie gekümmert,aber immer gezahlt.Deshalb möchte ich auch,das er den erhöten Unterhalt zahlt.Er verdient 2700Euro netto und zahlt nun nach langem hin und her 333Euro pro Kind ,da ich ihn in der dritten Stufe gelassen habe,weil auch er eine neue Familie hat.Sie hat 2 Kinder mitgebracht.Zusammen haben sie keine.Auch sie geht arbeiten.Mein Ex liegt bei seinem Einkommen weit über seinem Mindesbedarf!Also bitte.Bei ihm stellt si h das Problem nicht.Aber er weigert sich,was nun wieder für mich heisst…ab zum Anwalt.Für alle Anderen,die sich um ihre Kiddis kümmern,ist es hart und der Mindestbedarf müsste ebenfalls angehoben werden!Denn so wird es wieder viele Mangelfälle geben.
    Dem einzigen ,dem das ganze letztendlich zugute kommt ist der Staat.H4 und Alleinerziehende und Arbeitslose haben nichts davon.Sie bekommen es gleich wieder abgezogen .Somit sparen die Ämter Millionen!Den Kindern kommt es also wieder nicht zugute.So verhält es sich ja auch mit dem erhöten Kindergeld.
    @ Harry
    du kannst nichts dagegen machen.Aber ein Arzt verschreibt niemals ohne Grund ein solches Medikament.Es werden Tests gemacht um ADS/ADHS oder Träumer Verhalten festzustellen..Die Besuche sind nicht der Alltag und es ist durchaus möglich,das dein Kind sich in der Zeit bei dir völlig unauffällig verhält und es soll dem Kind helfen,damit es mit dem Leben,der Schule und seiner Umwelt besser zurecht kommt.Ich weiss wovon ich spreche.Meine 3 Pflegebrüder haben ADS und ADHS.
    Wenn ein Kind bei Boris Becker lebt,hat dieses Kind einen entsprechenden Lebenstil und hätte auch alles was es sich nur wünscht oder machen möchte.Deshalb steht es dem Kind genauso zu ,so hohen Unterhalt zu bekommen.So sehe ich das.

    Fehlerteufel dürft ihr behalten.
    LG Nicci

  8. Deutschermichel
    14. Januar 2010 um 16:53

    Zur Düsseldorfer Tabelle ist folgendes zu sagen:
    Sie verfügt über keine Rechtsverbindlichkeit, d.h. sie ist nicht Gesetz! Vor allem Ämter, aber auch Richter tun jedoch so. Interessant sind die Anmerkungen zur Tabelle: Was jeder den Forderungen entgegenhalten kann, sind: 1. berufsbedingte Aufwendungen (mind. 5% des Netto-Lohns), 2. erhöhter Mietbedarf (man sollte sich hier an den ortsüblichen Mieten und an dem orientieren, was einem Sozilahilfeempfänger an Wohnraum zusteht). 3. Eheschulden. Was nach Zusammenrechnen des Selbstbehalts und dieser besonderen Belastungen bleibt, ist zur Verteilung freigegeben. Wehrt euch und seid hartnäckig!

    Interessant ist im Zusammenhang mit Hartz IV und Unterhalt auch, dass die Erhöhung des Kundesunterhalts letztlich eine Entlastung der Staatskasse darstellt, da ja nicht die Kinder mehr bekommen, sondern die Haushaltsgemeinschaft. Auf den Punkt gebracht heißt das, dass die Mutter letztlich weniger Hartz IV bekommt und somit noch mehr auf Kosten der Kinder lebt.

  9. Mark
    14. Januar 2010 um 20:01

    Hallo

    es ist richtig was ihr schreibt. Es ist eine frechheit so eine erhöhung. Ich zb habe 2 Kids für die ich zahle. sie sind mindestens 1 mal die Woche und alle 14 Tage das Wochenende bei mir. Ich fahre oft mit ihnen über das We oder auch ganze Wochen weg. Jetzt soll ich ca 200 Euro mehr bezahlen. Wenn ich dies Zahlen muß, muß ich mir so ein 1 Zimmer-Wohnklo nehmen. Meine Kids können nicht mehr bei mir übernachten, sie können nicht mehr bei mir im garten auf dem Trampolin spielen usw. Urlaub könnte ich auch vergessen. Wie soll das gehen? Gibt nur eine Lösung H4 - denn dann ist man diese Sorge los und hat mehr als vollzeitarbeiter.

    gruß

  10. Harry
    15. Januar 2010 um 05:27

    Hi Nicole,

    danke, das Du geantwortest hast. ADHS war ja nur ein Nebenthema, weshalb ich hier nicht weiter darauf eingehen darf.

    Deutschermichel,
    genau das ist der Punkt! Der Staat verschiebt Geld in seine Tasche und/oder von der Mutter weg zum “Kind”. Beim Kind beschwert sich kein Vater.
    Zur Frauenpower beglückwünsche ich die Frauen für ihr Ergebnis nach hunderten Jahren der Unterdrückung. Jetzt ist es aber an den Männern sich zu wehren! Vielleicht gemeinsam mit den Frauen, wenn man sich klar darüber ist, dass der Staat oft der “Lümmel” ist. Gruß von Harry.

  11. Andrea
    15. Januar 2010 um 11:37

    Wann fängt man endlich damit an, den Kindesunterhalt als das zu sehen, was er ist: eine ZWECKGEBUNDENE Zahlung.
    Als zahlender Mann muß man regelmäßig “die Hosen runterlassen”, Einkünfte und Ausgaben nachweisen, ob man evtl. doch noch zwei Euro mehr zahlen kann, ohne zu verhungern. Nebenbei soll man auch noch mit den Kids Urlaub machen usw.
    Wovon denn, bitteschön?
    Mütter können den KINDESunterhalt verwenden, wie sie wollen, dabei sollten sie sich lediglich als “Verwalter ihrer Kinder” verstehen. Das Geld gehört den Kindern und dafür zahlen Väter GERN ! Leider haben viele Mütter dies nicht verstanden. Vielleicht sollten Mütter auch mal nachweisen, wo das Geld denn bleibt. (z.B Hausbau… armer Schlingel)

  12. Uwe
    15. Januar 2010 um 12:23

    Hallo

    diese Erhöhung ist nicht nur Frechheit,sondern auch ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit und Scheinheiligkeit des Staates.
    Gerade bei Hartz IV-Kindern ist es mir unverständlich,daß der Unterhalt angerechnet und abgezogen wird.Wenn ich Unterhalt bezahle,möchte ich auch,daß es dem Kind zugute kommt.Es wurde ja nicht mal über ein Kompromiß nachgedacht,so das dem Kind zumindest ein Teil davon bleibt.
    Eigentlich bin ich ja dem Kind unterhaltspflichtig,und nicht dem Staat!
    Weiterhin werden wieder mal Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufgewiegelt.Früher war es Ost gegen West,Alt gegen Jung und nun Mütter gegen Väter,was hier teilweise auch schon zum Ausdruck kam. MfG Uwe

  13. Michael
    15. Januar 2010 um 17:40

    Willkommen im Club der Abgezogenen!

    Auch mir geht es nicht besser, ich zahle pünklich den Unterhalt
    meiner zwei Jungens und werde mal wieder duch den Anwalt meiner
    Ex beschossen nun Unterhalt lt. Tabelle 2010 zu zahlen.
    In meinen Augen eine Unverschämtheit.
    Das wäre ja alles kein Problem bei einer saftigen Gehaltserhöhung.

    Ich halte die Zeit für reif eine Verfassungsklage anzustreben!!

    Gruss Michael

  14. Grit
    15. Januar 2010 um 17:59

    Hallo,

    ich finde es erstmal eine Frechheit, daß die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010 gilt, aber an diesem Tag noch gar nicht veröffentlicht wurde, sondern erst eine Woche später. Und der Brief vom Jugendamt schon ins Haus fliegt, weil die ex ihr Geld fordert wovon der Hauskredit abbezahlt wird. Ich frage mich was ein kind mit 500 Euro im Monat will, das hat mancher Hartz IV Empfänger nicht. Und wieso steigen nur die Lebenshaltungskosten von dem Kind auch unsere sind gestiegen. Also frage ich mich warum man nicht einfach mit der Erhöhung des KU bis Sommer wartet bis auch die Lebenshaltungskosten des Vaters angeglichen sind.
    Bei uns beträgt der Mietpreis zum Beispiel 7-10 Euro/m2.
    Die Nebenkosten sind auch gestiegen, so daß man sich als gerade noch eine Wohnung von 30 m2 nehmen kann nach deren Berechnung. Das kind wohnt auch noch 280 km weit weg und versteht sicherlich nicht, wenn es kein geschenk vom Papa bekommt, weil es finanziell nicht mehr möglich ist.
    Mit dem Nachweis der Mutter, was sie an ausgaben für das Kind hat, finde ich übrigens mal eine gute Idee.

    Liebe Grüße

  15. teufelchen03
    16. Januar 2010 um 16:27

    hallo an alle,
    meine ex schwiegertochter versäuft den kindesunterhalt von meinem enkelkind….mit diversen männern….alles tatsachen… und das jugendamt schaut zu….gestern hat mein sohn sie wieder abgeholt fürs we…mein enkelkind hatte sommerschuhe an…mein sohn und ich als oma kleiden das kind ein… witterungsgerecht…mein sohn verzichtet auf alles…nur dass es seiner tochter (7 jahre ) gut geht alle 2 wochen…
    er arbeitet und arbeitet und nichts bleibt übrig…..
    ich kann nur sagen…. männer passt auf was ihr macht…kinder in die welt setzen ist euer ruin…traurig aber wahr.

  16. Rächer
    17. Januar 2010 um 00:41

    frechheit
    unterhalt am 6 januar erhöhen rückwirkend zum 1 januar
    und irgendwann im sommer über den selbstbehalt diskutieren
    wir Väter sind nur noch arbeitende Sklaven der OLG Richter.

  17. Andreas
    18. Januar 2010 um 10:26

    Eine Abzocke von `noch` zahlungsfähigen Unterhaltspflichtigen.
    Wie schon viele Vorredner festgestellt haben. Anmerken möchte ich allerdings folgendes: Erziehungskosten lägen bei ~ 550,- Euro. Wohl dem, der es hat. Aber! Einem 12-jährigen Kind stehen als Mindestunterhalt schon 508,- zu ( Tabellenunterhalt zzgl. Kindergeld).
    Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, warum muß dann der Vater ( oder auch Mutter ) der getrennt lebt, die Kosten alleine aufbringen? Muß der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt, sich an den Kosten nicht auch beteiligen??Oder kostet ein Kind etwa monatlich 850 Euro??
    Wer bitte schön erarbeitet solche Tabellen?? Und dagegen soll es keine rechtlichen Möglichkeiten geben?
    Kein Wunder, das viele Unterhaltsverpflichtete Menschen nicht mehr arbeiten gehen wollen.
    Ebenso schön anzusehen, wie die Prozentuale Unterhaltssteigerung in Anbetracht des Nettoverdienstes steigt.
    Wer viel hat zahlt verhältnismäßig wenig.

    MfG Andreas

  18. Markus
    19. Januar 2010 um 15:36

    Hallo zusammen,

    Ic schließe mich allen Vorednern und -innen an. Es ist ungeheuerlich, was die Kindsmütter sich alles erlauben können ohne das daraus Konsequenzen erfolgen, und wir Väter nur immer mehr und mehr bezahlen sollen. Ich lebe allein in einem kleinen Häuschen welches ich mir mühsam zusammengespart habe und noch monatlich ca. 500 € Hypotheken belastung abtrage. Die Kindsmutter klagte erfolgreich auf Betreuungsunterhalt und es wurde mir ein Wohnwertvorteil von 400€/Monat auf mein Einkommen aufgerechnet. Leider aber die Hypothekenbelastung nicht angerechnet weil es angeblich Vermögensbildung wäre. Nach Abzug der Unterhaltsleistungen Kind, Mutter und der Hypothekenbelastung bleiben mir ca.325€. davon ist mein kpl. Lebensunterhalt (Esssen, Strom, Gas, Versicherungen,…) und die Anwaltskosten zu begleichen. Hätte ich Hartz IV, würde ich zu dem Grundbetrag der bereits höher liegt als das mir verbleibende, noch Zuschüsse für Miete, Heizungskosten und auch Prozesskostenhilfe und so weiter erhalten. Was macht es für mich noch Sinn weiter Arbeiten zu gehen?. Jetzt ist auch noch der Kindesunterhalt angestiegen, jedoch mein Lohn seit 2007 nicht.
    Zudem verweigert die Kindsmutter regelmäßig die gerichtlich festgelegten Umgänge, beschuldigt mich bei der Polizei und dem Jugendamt diverser Straftaten welche ich nicht begangen habe, und stört wo sie nur kann. Diese hat insgeasamt vier Kinder von drei verschiedenen Vätern. Eines ist seit Säugllingsalter bereits Fremduntergebracht, weil Sie sich nicht darum kümmerte. Beim Vater der beiden mittleren Kindern wird der Umgang durch die Mutter bereits kpl. Verweigert, weil hier der Kindsmutter geglaubt wurde dass der Kindsvater seine Kinder schlagen würde. (Wenn ich das alles nur schon vorher gewusst hätte!). Auch bei mir behauptet Sie nun ich hätte unsere 1 1/2 jährige Tochter mit wörtlich: “von vorne bis über beide Pobacken stark blutverschmiertem Windelbereich” zurück gebracht. Dies tat Sie 1x vor dem Jugendamt und 1x sogar vor der Polizei.

    Und was macht das Jugendamt?

    Es schaut weiterhin zu! Es ist zwar seit Geburt des letzten Kindes (Mai ‘08) Familienhilfe regelmäßig vor Ort, aber es hat sich hier nichts verbessert. Was muss diese Frau noch alles tun, bis jemand (der etwas unternehmen kann) aufsteht und sagt: “so nicht!”? Meine Bemühungen sind bisher alle vom Jugendamt abgeblockt worden, und weitere gerichtliche Schritte (Umgangsrecht musste eingeklagt werden) kann ich mir im Moment nicht leisten weil die Erfolgsaussicht düster ist und ich jetzt schon nicht mehr weis wie ich rum’ kommen soll.

    Auch Versorgungsmäßig sind deutliche Mängel am Kind zu beklagen (Kleidung und Gesundheitsfürsorge), aber Geld für Kippen und eigene Klamotten der Mutter ist augenscheinlich da.

    Ich muß an jeder Ecke sparen und kann nicht mal spontan mit Freunden zum Essen gehen, weil der Geldbeutel leer ist, und Sie zieht sich täglich eine Kippe nach der anderen rein, hat ständig neue Klamotten, aber unsere gemeinsame Tochter läuft oft ungewaschen und mit zerlumpten Kleidungsstücken durch die Gegend!

    Hier muss mal angesetzt werden, wie schon von einigen anderen hier erwähnt sollen diese Mütter doch erst mal nachweisen, dass Sie den Kindesunterhalt richtig verwenden! Ausnehmen möchte ich die Mütter und Väter welche sich um die Kinder wirklich kümmern und bemühen. Es gibt hiervon genügend. Jedoch für die Ausnahmefälle sollte es deutliche Zwangsmaßnahmen geben.

    Summa sumarum: Verprasse alles was du hast, verweigere dich jeglicher vernünftiger Verhaltensweise, bekomme jedesmal wenn die ARGE dich zwingen will Arbeit aufzunehmen ein Kind und der Staat unterstützt dich dabei auch noch!!

    Ich glaub ich sollte mich auch mal bei der ARGE als Arbeitsloser bewerben! Dann ging’s mir vermutlich besser.

    LG, Markus

  19. Christian
    20. Januar 2010 um 09:23

    Hallo zusammen,
    auch ich bin einer der betroffenen …. mich würde mal interessieren, ob die Erhöhung Unterhaltszahlungen umgangen werden kann, wenn die Mutter darauf verzichtet?
    Ich zahle meinen Unterhalt über´s Jugendamt an die Mutter, würde aber lieber direkt an Sie bezahlen.
    Ich verstehe mich mit Ihr ganz gut, und denke Sie würde auch auf die Erhöhung verzichten.
    Kennt sich diesbezüglich Jemand aus?
    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen -
    was in Deutschland bezüglich Unterhaltszahlungen abläuft ist schlichtweg eine absolute Sauerei!!!!
    Es wird wirklich Zeit, sich dagegen zu wehren……

  20. Le Bub
    22. Januar 2010 um 01:53

    Hallo Zusammen,

    das Tollste am Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist, dass uns im nächsten noch mal eine Erhöhung im selbem Ausmaß bevorsteht. Dann wird das steuerliche Existenzminimum für Kinder auf über 8000 Euro angehoben. Also 2011 wieder rund 50 Euro mehr Unterhalt. Das wird das Wachstum unserer Kinder gewiss beschleunigen.

    LG, Le Bub

  21. Aleat
    22. Januar 2010 um 09:36

    Die neue Tabelle ist ein Witz. Damit wird wieder einmal einen die Grundlage genommen, das sich ledige und geschiedene Elternteile verstärkt um ihre Kinder kümmern “können”. Bei einen durchschnittlichen Nettoeinkommen von ca. 1500-1800 Euro bleibt einen nicht mehr viel zum fortführen eines angemessenen Lebens. Es kann nicht sein das man den ganzen Tag arbeitet um am ende des Monats zu merken, das der Staat einen das Geld mit solch unüberlegten Aktionen wieder aus der Tasche zieht.
    Bei einer Erhöhung um gut “13%” bleibt den meisten nichts anderes über als diese Summe wieder bei den Kindern einzuspaaren.
    Selbst der Unterhaltsempfänger, wen dieser Hilfe bezieht, hat davon überhaupt nichts da es ihn von den anderen Leistungen wieder abgezogen wird.
    Ich selbst bin ein lediger Vater und mein Sohn lebt verstärkt bei mir obwohl ich vollen Unterhalt zahle. Die mehr Belastung, die durch die neue Unterhaltsregelung in Kraft getreten ist zwingt mich zu Einspaarungen in Bereichen der Freizeitaktivität mit meinen Kind. Wo bitte ist das eine Verbesserung für das Kind ?
    Es ist nichts anderes als dem Staat seine Schulden zu senken, nicht mehr und nicht weniger.
    @ Christian Nein kannst du nicht. Der Unterhalt steht dem Kind zu nicht der Mutter deshalb kann sie nicht im Namen des Kindes darauf verzichten.

  22. Bettina
    22. Januar 2010 um 12:00

    Hallo liebe Eltern , liebe Mitbürger,

    wann habt ihr die Schnauze voll von ungerechtigkeiten ?

    warum lässt Ihr Euch vom Staat verarschen ?

    Seit Ihr Deppen ? Anscheinend hält Euch der Statt für solche !

    Nein, Ihr seit es sicherlich nicht, denn in Euren Berichten las ich, dass Ihr Sie durchschaut habt.

    Gut, Ihr habt sie durchschaut und NUN?

    Nichts weiter, Ihrer werdet das so hinnehmen und Euch damit zufrieden geben, das Ihr es durschaut habt.

    Aber genau das weiß der Staat !!!

    Das Ihr nicht in der Lage seit Euch zu Vereinen und Kundgebungen zu veranstalten.

    Das Ihr zu träge und zu faul seit !

    Das Ihr damit beschäftigt seit Geld zu verdienen um den Kindesunterhalt zu verdienen.

    Das Ihr Euch zu fein und zu feige seit Euch für Eure Rechte einzusetzen.

    Das alles weiss und hält der Statt von Euch.

    Tut dem Statt ein gefallen und bleibt so.

    Bettina

  23. tim
    22. Januar 2010 um 13:42

    Hallo.

    Interessantes Forum hier.

    Du kannst den Unterhalt auch direkt an die Mutter bezahlen…bewahr´ Kontoauszüge auf und vereinbare alles schriftlich. Ist zwar ein wenig lästig, doch kannst du so den Wirrungen einer Frau entgehen.
    Ich habe 2 kids von 2 Müttern. Die große lebt eine Woche bei mir und eine Woche bei der Mutter. Am Wochenende kommt das 2. Kind alle 2 Wochen dazu. Kennt sich da jmd aus? Der Unterhalt ist natürlich?!? auch bei mir angehoben worden, obwohl ich bis dato sowieso schon immer zahlte, als eigentlich nötig gewesen wäre. Schließlich hoffe ich, das mein Geld die Entwicklung des Kindes unterstützt und von den Müttern so verwaltet wird, wie man es sich vorstellt. Da das Verhältnis zu beiden Müttern sehr gut ist, wüßte ich nicht, wer mich dazu zwingen sollte, jetzt nocheinmal 13% mehr zu bezahlen. Müsste ich nicht eigentlich bei geteilten Wohnverhältnissen nur die Hälfte bezahlen?
    Wo steht die rechtliche Grundlage? Erfragt man so etwas direkt beim Jugendamt?

    Wir Männer haben verpasst uns in der Kindeserziehung zu emanzipieren..Die Grundvorraussetzung ein Kind der Mutter zuzuweisen besteht mein es Wissens nur noch in Deutschland sowie ein oder 2 weiteren europäischen Ländern. Und das seit dem 19.Jahrhundert , als Männer noch in Kriege zogen… In allen anderen wird sowieso erstma gerichtlich geklärt, wer denn das Sorgerecht erhält. Ich bin froh ein geteiltes Sorgerecht zu haben, was mich aber auch jede Menge “fäuste in der Tasche, Schweigen, Hinnehmen und Bemühen” gekostet hat..

  24. volkimolki
    23. Januar 2010 um 21:04

    Wer hat denn mal Ahnung davon, wie man sich dagegen wehren kann!Die Unterhalszahlungen sind einfach ungerecht aufgeteilt! Aber wie wollen wir uns wehren? Wer hat einen Vorschlag? Ich habe schon zum Familienministerium gemailt! Aber sehr wahrscheinlich landet die Mail im Papierkorb!
    Meine Adresse:volkimolki@nord-com.net
    Vielleicht kann man untereinander Ratschläge austauschen!

  25. Hilde
    28. Januar 2010 um 14:23

    Hallo ….

    Na ich versteh Euch Väter recht gut! Lebe getrennt und meine 4 Kinder wohnen bei mir.Mein Noch-Mann verdient 1445Euro netto. Der Selbsbehalt liegt bei 9oo +5 % Arbeitsaufwant. Also könnte er 477,ooEuro zahlen! Er zahlt mir 258,00Euro weil das Soziamt ihn von 9ooEuro auf 1120, Euro raufgestuft hat. Nur.damit er keine Sozialhilfe beantragen kann. Supy oder??? Ich hab 258, ooEuro für 4 Kinder laaaaaaaaaach WAS BESCHWERT IHR EUCH???

  26. thielenvadder
    30. Januar 2010 um 18:52

    hallo tim,
    wenn kind hälftig bei dir wohnt ( muss aber auch wirklich 50-50 sein,dann gibt es dazu ein bgh urteil.normalerweise brauchst du dann nichts zu bezahlen.allerdings ist das bei mir auch so und es wurde anders entschieden.ich zahle ein drittel für meinen sohn weniger,obwohl er sich sogar nachweislich mehr bei mir aufhält.es wird im vergleich aber andersrum angegeben,damit die frau ihr geld weiter von der arge erhält.
    so siehts aus in unserem staat.wer wirklich glaubt,dass es um das wohl des kindes geht,naja,wenn er meint….

  27. thielenvadder
    1. Februar 2010 um 00:01

    ach so,noch nen kleinen tip für häuslebesitzer.
    wenn nach der trennung zu wenig geld bleibt,so kann man einen “lastenzuschuss” bei papa staat beantragen.wohngeldstelle des jeweiligen kreises anrufen und antrag zuschicken lassen.
    mfG thielenvadder

    PS:gilt nicht für H4 empfänger

  28. Harry
    1. Februar 2010 um 04:31

    Harry

    Hallo liebe Leute,
    wir haben alle die gleiche Einschätzung der Lage. Wie sollen wir uns wehren:

    @ thielenvadder, volkimolki, Bettina, Tim, Christian, Markus, Michael

    1. Jeder sollte sich an die Behörden per Fax wenden. Ansprechpartner sind die Schulleiter, der mobile Schuldienst des Landes, die Jugendämter und die Gerichte.
    2. Die Hausärzte und die ÄRZTEKAMMERN anfaxen.
    3. Nachdem Antworttermine gesetzt und nicht eingehalten wurden, sollte jeder sofort eine —-Dienstaufsichtsbeschwerde—-
    einreichen (ich spreche allerdings vorher mit dem Beteiligten und dessen Vorgesetzten – fairnesshalber). Wir müssen die so beschäftigen, wie sie es bei uns in allen Behördenbelangen machen, damit wir keine Zeit haben auf die Strasse zu gehen. Die Behörden müssen antworten !!!
    4. Jeder sollte eine Beschwerde an den —— Petitionsausschuss ——- mailen. Dieser muß bei einer bestimmten Anzahl aktiv im Bund tätig werden (ich glaube 5000 Eingaben).
    5. … uns ein Forum an; warum sollten wir uns nicht derart zusammenrotten und ggf. einen Anwalt gemeinschaftlich beauftragen?

    Gruß von Harry&son

    PS: Ich zahle direkt an die Mutter, weil sie die BEISTANDSSCHAFT des Ju-amtes kündigte. Sie erhält dadurch das gesamte Geld und kann/soll/muß(?) dies beim Arbeitsamt angeben, was aber ihre Sache ist… Falls ich nicht “funktioniere” holt sie sich die Beistandsschaft und ich muß evtl. dann mehr zahlen.

  29. neugierige74
    1. Februar 2010 um 17:21

    Hallo zahlende Väter,

    dazu will ich auch als Kindesmutter Stellung nehmen. Meine Äußerungen betreffen die Fälle, wenn die Eltern zerstritten sind und alles nur noch über das Jugendamt und Gericht läuft und die gut verdienende Ex Partnerin immer nur finanzielle Forderungen an den ExPartner/Kindesvater stellt.

    1. Die “Mindestunterhaltsberechnung” von OLG Richtern benachteiligt stark Väter, die neue Familien haben und mindestens 2 Kinder haben.

    2.Die Beträge laut DDT für Kinder unter 6 Jahren sind total überhöht, da kein Baby 419€ im Monat braucht (225€ Mindesunterhalt +184€ Kindegeld), bei Stufe 5 hat das Kleinkind sogar 473€. Die Kosten für Babyerstausstattung bzw. Kinderbetreuung dürfen noch zusätzlich als Sonderbedarf/Mehrbedarf gefordert werden!
    (Ich brauche für mein einjähriges Kind max. 230€ im Monat (incl. Mietanteil)).

    3. Zu den völlig überhöhten Unterhaltsbeträgen dürfen Ex-Frauen die PKV-Beiträge und Kinderbetreuungskosten und vieles mehr noch zusätzlich zum Regelunterhalt verlangen und das ganz legal, so dass hier noch weitere Kosten bis zu 200€ entstehen können!

    4. Es ist auch ungerecht, dass das Einkommen und Vermögen der gut verdienenden bzw. vermögenden Kindesmütter in keiner Weise berücksichtigt werden. Der Staat sagt, die Mutter leistet ihren Unterhalt in Form von Betreuung. Das ist sehr ungerecht den Väter gegenüber, die sich auch gerne an der Betreuung und Sorge ihrer Kinder beteiligen würden. Viele dürfen aber nicht, wenn die Ex das nicht will und werden als “Zahlsubjekte” und “Wochenendedaddys” abgestempelt, und müssen den Umgang noch gerichtlich einklagen.

    5. Zahlende Väter müssten auch das Recht haben, zu erfahren, was genau mit dem Kindesunterhalt geschieht, d.h. was genau für das Kind gekauft wird.

    6. Ungerecht ist es auch, dass die Umgangskosten der getrennt lebenden udn zahlenden Väter in keiner Weise berücksichtigt werden. Essen, Wasser+ Strom, Heizung+ evtl. Kinderzimmer, Freizeitaktivitäten, Urlaub, Geburtstags- und Weihnachtsgeschneke, Fahrtkosten zum Kind verursachen enorme Kosten, sie dürfen aber vom Unterhalt nicht abgezogen werden! Väter, die unter 1200€ Selbstbehalt haben, können sich den Wochenend- und Ferienumgang mit Kindern gar nicht mehr leisten.
    7. Insbesondere sorgeberechtigte Mütter, die ganz normalen Vätern (unverheirateten) das Sorgerecht unbegründet verwehren und/oder den Umgang erschwerden bzw. vereiteln, müssten auch finanziell für das Kind alleine aufkommen. Nur wenn der Vater kein Interesse hat, sich um sein Kind zu kümmern, wäre die alleinige finanzielle Sorge gerechtfertift.

    7. Ich würden den Vätern raten, irgendwie auf die Straße zu gehen zu demonstrieren und vor dem Verfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, da solches Vorgehen diskriminierend ist.

    Ich habe nur von zahlenden Vätern gesprochen, da es doch sehr wenige alleinerziehende Väter gibt, die Müttern den Umgang mit Kindern verwehren und zum Jugendamt oder Gericht rennen, um den Unterhalt+mehrbedarf+ Sondrbedarf einzuklagen.
    Danke!

  30. volkimolki
    1. Februar 2010 um 18:02

    Hallo Hilde, Du bekommst doch auch noch Kindereld dazu!Das sind auch noch mal 750 €/Monat Sicherlich ist das für eine alleinstehende Mutter nicht leicht! Aber Du hast uns falsch verstanden: Es geht um Mütter denen es viel besser geht und uns trotzdem abzocken und 1mal pro Woche Essengehen, Kino gehen und regelmäßig ins Weserstadion!Selber Arbeiten ,der Neue Mann arbeitetund Kindergeld plus Kindesunterhalt.
    Das sind für 4 Personen 3400€ Netto!Ich muß die Kinder aber auch verpflegen, wenn sie bei mir sind jedes 2 Wochenende und die halben Ferien! Dapasst was nicht!

  31. DonC
    1. Februar 2010 um 21:47

    Ich kann meinen vorrednern nur anschließen, kann mich wohl in die riege der dümmsten männer des jahrhunderts einreihen. weiß auch nicht wie das passieren konnte (ons, kind, streß). naja mein sohn ist noch nicht geboren aber irgendwie bekomme ich den eindruck als wöllte die schlampe nur mich ausweiden, da hat sie pech verdiene genau 900€ und habe noch dazu schulden (12000€). naja das kind tut mir so sau leid so eine behinderte mutti zu haben egal wir müssen uns organiesieren eine art gewerkschaft von verarschten vätern gründen. also ich denke wer-kennt-wen.de/club/6k0bxdk2 wäre meines erachtens zum organisieren nicht schlecht falls jemand mit mir kontakt aufnehmen möchte donc@gmail.com.

    hoffentlich sind wir männer in der lage uns zu wehren, gemeinsam schafft man alles und nachdem was ich jetzt alles so erfahren habe - haben wir recht.

    und ich möchte nochmal betonen das es hierbei nicht um nichtzahlung des uh geht sondern ein gesetzesentwurf das das wohl dem kind in vordergrund hebt und nicht das nichtarbeiten der alleinerziehenden mutter. natürlich sind auch frauen willkommen denen der alleinerziehende vater einen strich durch die rechnung macht

    mfg

    DonC

  32. DonC
    1. Februar 2010 um 21:57

    hab gerade den beitrag von hilde gelesen da platzt mir echt der kragen wovon soll der mann den leben und mal so nebenbei wie alt sind denn deine kinder sind sie über 3jahre falls ja dann geh arbeiten ist ja echt unglaublich. bekomme hier langsam echt das gefühl das männer grundsätzlich an allem schuld sind und kein recht zum leben haben gib die kinder doch deinem ex dann kannst du mal uh zahlen mal schauen ob wir uns dann auf der anderen seite wiedersehen immer so wie man es gern hat ;)

  33. Rächer
    2. Februar 2010 um 20:57

    Hallo Väter
    wir müssen endlich mal kämpfen um unsere Rechte
    Studenten gehen auf die Straßen, Gewerkschaften kämpfen
    um mehr Lohn,und was machen wir lassen wir uns so eine frechheit etwa wiederstandslos gefallen? wir sind Die väter ohne uns gibt es auch keine neuen Menschen also wir müssen endlich beweisen wer wir sind.

  34. Siggi
    2. Februar 2010 um 21:05

    An alle Väter
    Schreibt an den Bundestag ! Die Adresse ist:
    Deutscher Bundestag
    Petitionsausschuss
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    und macht dort eurem Unmut zur Düsseldorfer Tabelle Luft. Je mehr schreiben, desto weniger kann es dort ignoriert werden. Wir sind immer noch Wähler.

  35. rächer
    4. Februar 2010 um 15:56

    hallo
    ich war heute beim gericht (rechtspfleger)
    und habe mit ihm darüber gesprochen die würden unsere briefe und mails einfach zerreissen .Wir müssen das uber einen verband regeln zb. isuf die können mehr erreichen

  36. junge
    4. Februar 2010 um 23:14

    hallo schließe mich allen hier an, ich bin mit meine ex auseinander gegangen, der kleine blieb bei mir, über ein jahr hat sie sich nicht einmal drum gekümmert, ich habe allerdings auch kein unterhalt gefordert. nach dem ich hartz 4 bezogen habe und eine mitteilung vom amt ich hätte unterhalt zu beantragen, weil es mir zu steht und ich die summe egal ob ich beantrage oder nicht vom hartz 4 gestrichen bekomme. gesagt getan ich unterhalt angefordert und siehe da die mutter entdecke mit mal das sie ein kind hat und wollte ihm wieder haben. alles vor gericht nun ja das jugendamt mit der begründung ein kind braucht seine mutter und das was wahr zählt nicht mann muß das sehen was jetzt ist und nun will sie sich ja kümmern. siehe da sie hat gewonnen. an alle männer setzt keine kinder mehr in die welt sollange frauen machen können was sie wollen. nun ne neue freundin gehabt schwanger und wir sind wieder ausseinander. und das zahlen wurde mir schon angedroht obwohl das kind noch nicht mal da ist. also hatte bis jetzt immer ein vernünftiges leben aber nun wird es für den rest mit schulden und existens minimum verlaufen. und das nur weil mann kinder hat. klingt hart ist aber so. und meine letzte ex die schwanger ist, hatte über 700€ erstausstattung bekommen, ich sage euch was sie davon gekauft hat, ein laptop, internet anschluß, klamotten künstliche fingernägel und für ein stolzen preis von über 150€ mal so ebent eine haarverlängerung. und das alles mit über 5000€ schulden. und ein kind hat sie schon das dann ab mitte des monats zu ihren eltern geht weil sie kein geld hat um essen zu kaufen. ich könnte noch viel mehr erzählen aber es wird keinen interessieren ich bin ja bloß ein mann. das was ich hier geschrieben habe ist bloß ein ganz kleiner teil was in der realität wirklich abläuft. super deutschland nur nicht für männer.

  37. junge
    4. Februar 2010 um 23:20

    habe noch vergessen zu erwähnen da ich ne weile auch alleinerziehend war kann ich sagen das mit dem unterhalt ist mehr als über trieben, mein sohn hatte alles gehabt inklusive sparbuch und wir kamen super ohne große einbußen über die runden, allerdings rauche und trinke ich nicht. und das alles ohne unterhalt. mann muß das geld auch vernünftig einsetzen und nicht nur jeden 3 tag schick essen gehen und so weiter. immerhin können zahlende männer auch nix mehr machen.

  38. Patchworkfamilie
    5. Februar 2010 um 11:21

    Hallo Ihr Lieben, finde ich echt Klasse, die Gesetze in Deutschland, da wird man nicht nur für Dumm verkauft, sondern auch noch bis auf Hemd ausgezogen!Nur mal ein kleines Beispiel meiner Familie:”Mein Mann 2 Unterhaltspflichtige außer Haus, eines mit mir,(Mütter leben vom Sozi) ich 4 Kinder, für zwei bekommen wir Unterhalt, für zwei nicht, zusammen haben wir für 7 Leute durch arbeiten,mein Mann,mein Sohn und ich mit Unterhalt 3639.-.-€ ! Jetzt kommen die Exfrauen meines Mannes die Null bock auf nichts haben und wollen von uns 381.-€ und 423.- Unterhalt haben!!! Sozialhilfesatz für uns wäre 3273.-€
    Und jetzt kommt die Frechheit des Ganzen ,wenn wir das nicht zahlen können,dann sollen wie doch zum Sozialamt gehen! ÄH wie Bitte?! Wo liegt denn hier die Gerechtigkeit und der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen ist seit 2002 immer gleich schon aufgefallen!

  39. PAUL
    5. Februar 2010 um 14:57

    eine frechheit! ich komme damit nicht klar!
    jetzt ist meine tochter 5 geworden! und ich muss noch mehr zahlen! woher nur nehmen??

  40. Rainer
    6. Februar 2010 um 10:33

    Das Steuerrecht stellt getrennt lebende Unterhaltszahler und auch deren getrennt lebende Partner schlechter als die übliche nicht getrennt lebende Familie. Mit welchem Recht ???? Mit welcher Begründung ????? Nicht getrennt lebende Familien haben dazu noch das Recht doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Wir sind der Meinung, daß getrennt lebende Partner steuerrechtlich eher besser gestellt werden sollten als verheiratete, da wesentlich mehr Belastungen anfallen (generell doppelte Haushaltsführung, 2 PKW etc.). Die ganzen Betroffenen sollten sich darüber Gedanken machen, dagegen anzugehen. Dies stellt unserer Meinung nach eine Ungleichbehandlung die gegen das Grundgesetz verstößt dar.

    Man muß das Steuerrecht ändern um die betroffenen Personen vor finanziellem Ruin zu schützen!Beiden getrennt lebenden Partnern sollte die Steuerklasse 3 plus jeweils die Kinderfreibeträge zuerkannt werden. In welchem Zeitalter leben wir eigentlich, dass der Staat getrennt lebende Paare bestrafen darf?

  41. Ulrike
    6. Februar 2010 um 18:25

    Hallo,

    ich habe ein 13jährigen Sohn, der mit 2 anderen Jungs bei seinem Vater lebt. Sie sind eine Patchworkfamilie und bekommen daher für jedes Kind unterhalt.
    Zu anderen werdenden Eltern spotten wir schon, dass Sie sich mal ein Unterhaltszahler besorgen sollten, das würde sich wahnsinnig rentieren.
    Mein Ex will noch mit freundlichen Telefongespräche mich davon überzeugen, die Erhöhung zu zahlen, schließlich könne ich ja diesen Betrag absetzen.
    Aber da liegt er völlig falsch und er will es mir nicht mal glauben.

    Man sollte mal mit bedenken, ist es eine alleinstehende Person oder wohnt das Elternteil in eheähnliche verhältnisse!

    Jede normale Familie hat kein Sponser, der mal für 3 Kinder ca. 900 € zahlt.

    Und wenn ich errechne was ich zahlen soll und er diese bitte schön auch aufbringt, plus Kindergeld, dann wären dies 900 €. Würde ich mit meinem Ex noch zusammen leben, hätte wir nur 300 € für´s Kind und mehr nicht.

    Bin gespannt ob er noch den Anwalt einschalten. Für mich ist er dann nur noch geldgierig!!!

  42. PAUL
    7. Februar 2010 um 20:53

    ich buckel schon mein leben lang. kann mir nicht mal urlaub leisten! super!

  43. Thomas
    8. Februar 2010 um 19:19

    Schließe mich meinen Vorrednern an,
    habe 1990 geheiratet nach einem Jahr Scheidung 1 Kind
    habe mittlerweile 240.000 tausend Euro für meine Ex Frau
    sowie Tochter bezahlt.
    Meine Ex Frau lebt in einem 1 Familienhaus das auf meine Kosten
    finanziert wurde.
    Meine neue Frau und mein sohn sowie ich müssen unter Hartz 4
    bedingungen leben nur weil diese Schaumschläger von Richtern
    nicht in der Lage sind das die Ex Frau auch einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann um sich sowie an
    Unterhaltszahlungen des Kindes zu beteiligen.
    Aber warumm den wenn es ihnen so leicht gemacht wird.
    Meine Ex Frau Arbeitet seit 19 jahren nicht und meiner neuen Frau sowie mir werden vor Gericht fiktivwerte auferlegt um
    den Unterhalt sicherzustellen.
    Eine Unzumutbarkeit sowie Demütigend für alle Väter.

  44. Rainer
    8. Februar 2010 um 23:17

    Leute lest doch noch mal richtig meinen vorigen Beitrag gebt nicht der Ex, dem Ex oder der Düsseldorfer Tabelle die Schuld. Die Kinder sollen auch leben und zwar genauso gut wie vor der Trennung, eventuell noch besser da sie eh unter der Situation leiden müssen. Meiner Meinung nach ist ganz klar die Steuerpolitik schuld. Wenn ich in meiner Situation noch die Steuerklasse 3 hätte wie ein normaler Familienvater, würde ich 300 euro mehr verdienen, dann hätte ich anstatt 900 euro zum leben 1200 was mir halbwegs ein Leben ermöglichen würde und auch meiner Exfrau gehört die 3er Steuerklasse, weil wir beide unter erschwerten Bedingungen eine Familie aufrecht erhalten. In diesem Fall müsste ich mir nicht überlegen was kaufe ich meinen Kindern zum essen wenn sie mich alle 14 tage besuchen und würde das Leben wieder für lebenswert halten. Deswegen appeliere ich an alle Betroffenen schreibt diese Missere an den Peditionsausschuß des Bundestages. Wenn das alle Betroffenen tun würden, egal ob jemand Unterhalt zahlt oder bezieht, muß man uns zuhören. Und man muß uns wieder ein Leben ermöglichen wo wir auch mal an Urlaub denken können. Bitte gebt das alle an Freunde, Bekannte und Betroffene weiter .

  45. Patchworkfamilie
    9. Februar 2010 um 18:39

    Da muss ich einfach noch etwas zu sagen, es geht nicht um die Kinder!!! Sondern nur darum ein Gesetz geschaffen zu haben wo nach außen hin, Kinder gut dastehen sollen! Die Erfahrung macht man spätestens wenn Mutter oder Vater wieder Heiratet und Neue Kinder in die Welt setzt! Dann sind aufeinmal nicht mehr alle GLEICH!!! Egal wie Du mußt Unterhalt für die Kinder außerhalb der Familie zahlen, dein Neuer Partner wird wenn er Geld verdient mit in den Unterhaltszahlungen berechnet und zwar auch zu Gunsten der Kinder die außerhalb des Haushaltes leben, im Klartext sieht das dann so aus, das der Neuen Familie nichts mehr bleibt aber den Ex geht es SUPPER! Bei einem Durchschnittverdienst wirst Du bei einem Unterhaltberechtigen nie wieder in der Lage eine Neue Familie zu gründen!!

  46. Sandra
    9. Februar 2010 um 19:01

    An die Väter und Frauen die Ihren Mann stehen,
    kennt Ihr UPS ICH BIN SCHWANGER??? Wenn ja sagt mir doch mal liebe Männer warum hat die Frau das Recht schwanger zu werden wann sie will, kann abtreiben oder läßt es ,gibt das Kind zur Adoption oder läßt es aber DU als ERZEUGER hast nur das RECHT ZU ZAHLEN!!!! Da sollte man Anfangen etwas zu ändern ,denn wenn es diese Kinder nicht mehr gibt,weil eine Mutter für dieses Kind auch selber aufkommen müßte wenn Sie es dann umbedingt haben will, wurde der Staat MENGEN an GELDER sparen!
    Warum ich diese Aussage treffe weil es so ist, Frauen, viele Frauen machen diese um Mann zu halten oder geheiratet zu werden, das nenne ich Erpressung und DANK den Deutschen Gesetzen kommt Sie immer damit durch!
    Ich bin so ein Kind ,von genau dieser Frau und ich habe nichts als Verachtung für meine Mutter über!!!!!!

  47. Jöjö
    10. Februar 2010 um 01:05

    Ich schließe mich ebenfalls meinen Vorrednern an.
    Meine kleine ist im Dezember 2009 sechs Jahre alt geworden.
    Die Kindesmutter versucht mit allen Mitteln und Wegen den Umgang zu verweigern.
    Da sie dabei auch in die nächste altersklasse der DdT stieg
    bedeutete das für mich eine erhöhung von 199 € auf satte 272 €.
    Meine neue Partnerin hat sich vielmals bedankt denn somit liege ich nun auch ihr auf der Tasche wobei sie selbst auch ein Kind hat wo der Vater weder Unterhalt zahlt noch etwas mit dem Wurm zu tuen haben will.
    Ich liebe meine Kinder und kann ihnen noch nichteinmal etwas bieten.

  48. Harry
    11. Februar 2010 um 02:59

    Hallo liebe Leute,

    im oberen Drittel erwähnte ich bereits was man alles machen kann. Vereinen gegenüber bin ich skeptisch, weil ich versuchte im Netz an den “Väteraufbruch” heranzukommen, welches mir ohne Registrierung nicht gelang. Erst über Umwege erhielt ich private Tel. Nummern.

    Konkret: Wer entwirft einen Muster - Beschwerde - Brief z.B. für den Petitionsausschuß (Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin),
    das Fin.amt und ggf. für andere Ämter?
    Wer organisiert eine Demo/einen “Kongress” in Trier? Unterkunft für mind. 30 Leute (teils Zelte) kann ich im Frühling bieten.
    Gruß von harry&son

  49. Ben
    12. Februar 2010 um 08:27

    Hallo,

    warum Briefe an den Petitionsausschuß ??
    Die werden sowieso nicht erst genommen.

    Warum machen wir das nicht Öffendlich über die Zeitungen und Medien.Ich denke da steht mehr Interesse hinter.

    Gruß Ben

  50. Janna
    12. Februar 2010 um 16:56

    Hallo,

    uns steht es auch bis Oberkante Unterlippe. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe. Ich habe ein Kind mitgebracht und eines haben wir zusammen. Wir sind beide berufstätig. Ich bin mit unserem Sohn nur ein Jahr zu Hause geblieben, hätte die Zeit auch gerne mehr genossen. Aber sonst wäre es finanziell gar nicht gegangen. Ich bekomme für meine Tochter den Mindestunterhalt und finde diesen auch völlig ausreichend. Ihr Vater braucht ja auch noch was zum leben. Die Ex meines Mannes hingegen würde uns wegen 10 Euro pfänden lassen. Die Kinder kommen alle 14 Tage von Freitag Mittag bis Sonntag Abend und die Hälfte der Ferien. Uns bleibt nicht viel mehr wie Hartz4, tja bei 620,-Euro Unterhalt. Wie sollen wir das weiter finanzieren. Bin auch zwei Petitionen beigetreten die aktuell noch bis März laufen. Sehe da aber auch nicht viele Chancen. Viel zu wenig Mitzeichner. Es muß mehr öffentlich gemacht werden. Ich bin dabei.

    Gruß Janna

  51. siggi
    13. Februar 2010 um 14:42

    Hallo Ben

    Warum nicht nach Berlin schreiben?
    Schade, dass du schon resigniert hast. Wer sich nicht bewegt, kommt auch nicht vorwärts. Wenn alle so wären, wie du, stünde die Mauer noch heute. Keine Ahnung ob´s einer liest oder Ernst nimmt, aber ich kann besser schlafen, wenn ich meinem Ärger Luft machen kann.
    Ich habe nach Berlin geschrieben und Antwort bekommen,
    je mehr schreiben um so besser.Das ist meine Meinung. Wenn du nicht weißt, wie du das schreiben sollst, helfe ich dir gern. Mein Brief geht noch an unsere Lokalzeitung als Leserbrief.Ich kann nur alle aufrufen, zu schreiben, damit das Thema in den Köpfen bleibt.
    Für unsere Kinder, damit wir uns den Umgang mit ihnen auch finanziell leisten können !!!

    Gruß Siggi

  52. Anna
    16. Februar 2010 um 20:11

    Hallo,
    ich war 17 Jahre alleinerziehende Mutter, dann zog mein Sohn in das Haus seines Vaters,bekam dort ein nettes eigenes Arpartment unterm Dach. Der Vater hat 17 Jahre mäßig den Kindesunterhalt (für mich sowieso nicht, da ich die 2te Frau war…) gezahlt, und ich war so “sozial” und habe daran gedacht, das er ja auch am Woe etwas mit dem Jungen unternehmen wollte…
    Kaum war der Sohn bei ihm, hatte ich das Anwaltsschreiben im Briefkasten, es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Der Richter meinte zu den eigentlichen “offenen” Unterhaltsschulden,ich hätte sie doch einklagen sollen… die zählten also nicht. Das hatte ich nun davon, er hatte quasi 8000 DM Schulden bei mir und bekam nun Unterhalt für den 17, bzw mittlerweile 18 jährigen Jungen.
    Nun, das “Kind” ist mittlerweile 26 hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und hat sich nun überlegt doch noch studieren zu können,
    also Bafög muss her.
    Da das aber nicht ohne Gehaltsnachweis der Mutter gezahlt wird, bin ich wieder in der Pflicht. Der junge Mann wird als “priviligierter Erwachsener” nach der neuen Düseeldorfer Tabelle behandelt und hat einen Anspruch von 640 Euro Unterhalt, mein Selbstbehalt liegt bei 1100 Euro. Nach der Änderung bin ich nun verpflichtet eine 2te Ausbildung zu unterstützen. Der Kindesvater ist ja schon seit ca 8 Jahren arbeitslos (lebt ja im Haus seiner 3 ten Frau)
    Das ist maßlose Ungerechtigkeit.
    Ich kann mal gerade die Miete davon zahlen und die Sprittkosten um zur Arbeit zu kommen (wohne nicht am Arbeitsplatz) dann bleiben 300 Euro… davon habe ich noch kein Brot geschweige denn die Versicherung fürs Auto gezahlt. Am (sozialen) Leben kann ich dann nicht mehr teilnehmen…

  53. sven
    17. Februar 2010 um 16:18

    Hallo siggi,
    würde mich über Hilfe bei einem Brief nach Berlin freuen.
    Vielleicht wäre Dein Leserbrief als Vorlage geeignet.

    Habe selber 2 Kinder aus erster Ehe (606 Euro Unterhalt),und zwei aus meiner jetzigen zweiten Ehe.Die Zweitehe sowie die Zweitkinder sind extrem benachteiligt.Dasd kann nicht gerecht sein.Allerdings jammern hilft nicht!!!! Ich wäre ja für eine Sammelklage am Bundesgerichtshof!!!

    Gruß Sven

  54. Harry
    17. Februar 2010 um 16:28

    Hi Siggi,
    evtl. wäre es besser, wenn Ben die Öffentlichkeitsarbeit machen würde, falls es denn jeh zu einem organisierten Protest kommt.
    Gruß harry&son

  55. sven
    17. Februar 2010 um 17:06

    Hallo,

    vielleicht interressiert es jemanden das schon längst Petitionen vorliegen und diese nur Unterzeichnet werden müssen!!! Im Internet - Deutscher Bundestag: Petitionen -
    Einfach mal reinlesen - registrieren - unterzeichnen!!!

    Presse wäre allerdings hilfreich!!!

    Gruß Sven

  56. siggi
    19. Februar 2010 um 22:16

    Hallo Sven. wenn du mir deine Email Adresse schreibst, schicke ich dir gern den Brief, den ich geschrieben habe. Gruß Siggi

  57. Abgezockter
    3. März 2010 um 14:43

    Liebe Alle!
    auch wenn es schon hundert mal kommentiert wurde - so will ich meinem Ärger hier auch noch einmal Luft machen.
    Ich habe im Februar mal meine genauen - schon drastisch reduzierten Ausgaben - mitgeschrieben, habe geguckt an welchen Stellen ich sparen kann. Leider keine gefunden - doch!…der nächste Schwimmbad- oder Kinobesuch und Eisessen am Papawochenende kann ich ausfallen lassen :-(. Ich werde dieses Jahr, nach aktuellem Stand rund 2500,- € mehr ausgeben als verdienen, dass sind rund 200 nasse pro Monat. Ich gehe nur noch bei Aldi und Co einkaufen, und habe von meiner Firma das “Angebot” gekriegt meine Defizite durch Mehrarbeit auszugleichen - hoffe nur, dass das nicht meine Ex mitkriegt, sonst rutsche ich vielleicht eine Einkommensklasse höher und darf noch mehr zahlen. Kurzum schaue ich auf ein Jahr voraus mit rund “planmäßigen” 300 überstunden, damit ich mich über Wasser halten kann. Danke an meinen Vater Staat, dass ist so unglaublich unfassbar - wie weit Weg leben unsere Gesetzgeber und Rechts-/ Gerechtigkeitshüter von der Realität eigentlich? Als ob alle KU-Zahler in Zelten leben und sich jeden Tag ein Karnickel schießen gehen.
    Lieber Zahler, schiebt bitte Euren Burnout so lange hinaus bis eure Kinder selbst verdienen, denn die können ja nichts dafür und sollen als Letzte darunter leiden.
    Das gute daran ist, dass man noch vor der Rente mit Herzinfarkt ins Gras beißt und dann dem Staat und seinen verbleibenden Bürgen die Rentenlast nimmt! Auf in den Kampf und den Heldentot! Hach kann man sich mit Sarkasmus schon Luft machen :-)
    Viele Grüße eines fleissigen Zahlers und Verdieners

  58. pb
    5. März 2010 um 05:26

    An all die armen Väter, die zahlen müssen. Ich habe meinen Sohn, der nunmehr 19 ist und rd. 2,10 mit Schuhgröße 52 alleine erzogen, seit er 8 Jahre alt ist. Der Vater zahlte in den ersten Jahren 230 Euro und seit nunmehr 1 Jahr 315,- Euro. Seit einem Jahr bin ich nun in die ergänzende Hartz 4 Falle getappt, da wird mir alles an Unterhalt und Kindergeld wieder abgezogen. Gefragt wurde ich übrigens nicht, ob ich immer gern mit Kind in Urlaub gefahren bin, ob ich wohl gern weiterhin meinen Job ausgeübt hätte, der mich immer wieder zu mehreren Wochen Auslandsaufenthalt verpflichtet hätte. Während der Vati ein Häuschen baute und in netter Atmosphäre ein 2. Mal heiratete, hatte ich wohl jeden Tag 24 Stunden ein Kind. Ich behaupte, dass ich zusätzlich zu dem väterlichen Unterhalt das doppelte an Geld investiert habe und ein unschätzbares Mehr an Zeit. Ich hätte auch gern mal Wochenenden und Urlaube so ganz unbeschwert ohne Kind verbracht, leider verstand der Kleine sich nicht sonderlich gut mit der “Neuen”. Ich finde das Geschwafel der gebeutelten Väter wirklich unter aller Würde. Ihr gebt doch, wenn es hoch kommt, nur Geld. Am Leben des Kindes nehmen die meisten doch nur notgedrungen an jedem 2. Wochenende für ein paar Stunden teil. Einen Jobwechsel seitens eines Mannes zum Zeitvorteil des Kindes findet man, leider nicht nur Scheidung, viel zu selten. Ich hätte oft gern getauscht und wäre weiter fulltime tätig gewesen.

  59. Tom
    9. März 2010 um 01:21

    Habe einen 11 jährigen Sohn den ich über mehrere Jahre jedes Wochenende von Freitag Nachmittags bis Sonntag Abends bei mir hatte. In den Schulferien auch über einige Wochen am Stück. Unterhalt habe ich trotzdem immer voll bezahlt. Vor einem halben Jahr äußerte mein Sohn den Wunsch er wolle ganz bei mir einziehen. Worauf meine EX dafür sorgte, das ich den Jungen gar nicht mehr bekam. Gespräche beim Jugendamt waren erfolglos trotz geteiltem Sorgerechts. Mittlerweile hat meine EX den Jungen so manipuliert, das er gar nicht mehr kommen will. Gestern rief Sie mich an und teilte mir mit, das ich mehr Unterhalt überweisen muß. Bin völlig fassungslos und weiß nicht mehr weiter.

  60. Harry
    11. März 2010 um 20:00

    Hi Tom,

    genauso kann es bei mir kommen. Die Mutter drehte durch. Ich habe kein Sorgerecht.

    harry&son

  61. steff
    16. März 2010 um 00:17

    Hallo Leute
    Bin auch so ne arme Sau wie Ihr! 2 Kinder 1500 € netto und man hat mich in Einkommensgruppe 3 der DT eingestuft !!! das sind 618€ im Monat!!! Abzüglich aller Kosten, die man als normal arbeitender Bürger in Deutschland hat bleiben mir weniger als 150€ zum Leben im Monat.Die gehen dann auch noch für die Kids drauf, da ich sie alle 14 Tage übers WE habe. Nicht falsch verstehen. Ich zahle gerne für die zwei.Nur leider geht der Unterhalt auch nicht zu Gunsten der beiden, sondern in ein Haus. Bin im Moment mit dem JA am kämpfen wegen der Höherstufung der Einkommensklasse.Kleiner Tip von mir: Die DT rechnet seit 1.1.10 nur noch mit zwei Unterhaltsberechtigten. Höherstufung müsste somit wegfallen! Wie gesagt,ich bin noch am kämpfen. Überhaupt stimmt die ganze Sache mit dem Unterhalt nicht. Was braucht ein sechsjähriger über 300€ im Monat? Hoch lebe Deutschland.Das mit der Petition werde ich machen. Vieleicht bekommt ja mal ein guter Politiker das in die Hand. Die Hoffnung stirbt zuletzt.Auf gehts. Wehren wir uns!!!!!!!!

  62. Faigl
    17. März 2010 um 16:41

    Hallo
    Nun mich wundert es dass ich bis jetzt noch nichts darüber gelesen habe,
    das die Düsseldorfer Tabelle nicht fair auf geteilt wurde.
    Dort steht wenn Mann 1500 Netto Verdient bezahlt ……für ein Kind
    Jetzt Verdient einer 5000Netto bezahlt ………… für ein Kind
    Ich finde das Verhältnis was dort angegeben wird ist nicht Fair.
    Leider werde ich nie mehr Als ca. 1500Netto Verdienen können und zahle für 3 Kinder Unter halt
    Dies zu Folge wenn ich 52 Jahre alt Bin und Kinder nicht Studieren sollten
    Darf ich anfangen mein Leben neu aufzubauen.
    900€ bleiben mir Weniger als wenn ich Harz4 beziehen würde.
    Und von Harz4 leben zu müssen ist schon Unwürdig-
    Aber jetzt noch Körperliche schwere Arbeit leistet und ein Unwürdiges Leben weiter führen
    Danke
    Unsere Gesetze sind nicht wirklich ok. Kann es nicht glauben
    Aber wenn ich 5000Netto Verdien würde könnte ich echt weiter Leben ohne Große Einschränkung.
    Und meinen Kinder immer noch etwas Bieten.
    Das Verhältnis ist nicht Ok Und Ehrlich würde ich nur 3000Verdienen würde ich meinen Kinder 1500
    Jeden Monat freiwillig geben.
    Aber wieso diese Unterschiede? Da wo Geld ist kommt immer mehr Geld hin
    Gez. Faigl

  63. Mark
    20. März 2010 um 21:30

    Hallo Siggi

    auch ich wäre an einem Musterbrief interessiert.

    Gruß M

  64. siggi
    27. März 2010 um 12:59

    Hallo Mark

    wenn du mir deine Email Adresse schreibst,schicke ich dir gern
    den Brief, den ich geschrieben habe als Muster.
    Gruß Siggi

  65. Mark
    28. März 2010 um 10:51

    Hallo Siggi

    hier meine adresse: markus355@freenet.de

  66. siggi
    29. März 2010 um 17:13

    Hallo
    Schaut doch mal auf www Bundestag.de dann auf( Alle Petitionen klicken)Reinlesen und mitmachen.
    Da läuft eine Petition von Herrn Josef Linsler.

  67. Mark
    31. März 2010 um 20:53

    Hallo zusammen

    erstmal danke Siggi für das Muster.

    Bitte schaut in den Petitionen nach. Aktuell ist eine über den Selbstbehalt drin. Bitte mitzeichnen. Danke

  68. Havelzander
    11. April 2010 um 22:55

    Für alle Svens, Jannas, Annas und Siggis………Petition unterzeichnet,alle auf diesem Forum müssen unterstützt werden, auch die alleinerziehenden die hängen gelassen werden!!!!!!!!!!!!!!.Das schlimmste an all diesen Umständen ist für mich, das die Kinder drunter leiden, nicht vordergründig finanziell sondern sie werden missbraucht im Sinne von Erpressung: wenn du nicht zahlst siehst du dein Kind nicht, Besuchsrechtverweigerung,oder dein vater/mutter zahlt nicht er/sie liebt dich nicht kümmert sich nicht uvm.

    am besten bei WKW aufmerksam machen- es müssen noch viele unterzeichnen

  69. michl
    13. April 2010 um 15:51

    Hi, wenn ihr Euch euren Beitrag durchlest, unbedingt Petition zeichnen, hier könnte ihr etwas gegen diese Ungerechtigkeit tun, werdet aktiv:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10463

    Und los gehts ……

  70. Harry
    16. April 2010 um 05:00

    Hi Faigl,
    ließ doch bitte mal die anfänglichen Einträge. Die Unfairness wurde schon erwähnt.
    Auch wurden Vorschläge zu z.B. DEMOS - allerdings ohne Resonanz - gemacht. Hängengeblieben ist vom Anfang dieser Meinungsrunde bisher lediglich die PETITION. Na ja, das ist immerhin etwas…
    Gruß von
    harry&son

  71. Bernd
    21. April 2010 um 20:21

    Hallo!
    Ihr habt alle Recht.Ich muss 290€ zahlen ab 1.6.2010,bekomme
    1274,38€ Lohn (Altersteilzeit aus ges.Gründe).Meine ges.
    Kosten betragen schon über 1000,00€ monatl.Bleiben mir zum
    Leben 00.00€.Und muss noch Steuern an das Finanzamt zahlen.(ATZ)Werde wohl was ich über 40 Jahre mühselig geschaffen
    habe so nach und nach verkaufen müssen um zu überleben.
    Das hat doch was,oder?
    Gruß,Bernd

  72. Mogges
    2. Mai 2010 um 14:39

    Hallo,

    Ich bzw Wir finden die Erhöhung auch unter aller Kanone.
    Warum wird nicht bis Sommer gewartet, bis auch der Selbstbehalt neu berechnet wird???!!!

    Da wir leider nicht sehr viel Ahnung haben des ganzen, schreibe ich hier, vielleicht kann uns das hier jemand beantworten. (Das Jugendamt ist nämlich ausschließlich da um den Müttern zu helfen *rollyes* )

    Unser Fall:

    Mein Lebenspartner hat 2 Kinder die Unterhaltspflichtig sind.
    Er hat ist seit ca 10 Jahren bereits von der Kindsmutter getrennt, und hat immer Unterhalt bezahlt.
    Als er arbeitslos geworden ist, konnte er nicht zahlen bzw nur einen greingen Teil. (In den vergangenen 10 Jahren wurde er 3 mal für jeweils ca 4 Monate nie länger arbeitslos)

    Seit 2 Jahren bin bin ich seine neue Lebenspartnerin.
    Und in diesen 2 Jahren habe ich immer wieder mitbekommen, wie die KiMu meinen Lebenspartner behandelt.
    Sie erzieht die Kinder absolut GEGEN deren Vater und macht Ihn vor den Augen der Kinder zur Schnecke, mit Worten wie :Du hast KEINE Rechte! Du hast NUR das Recht zu ZAHLEN! usw usw… Sie droht ihm auch immer wenn er nicht den vollen Satz zahlen kann oder Ihr sonst irgendetwas nicht passt, dass er seine Kinder dann eben nicht mnehr sehen darf.

    So jetzt haben wir im Nov. 09 einen gemeinsamen Sohn, der natürlich auch “unterhalten” werden muss..
    Mein Lebenspartner hat also mit MIR eine neue Familie und Exestenz gegründet.

    Vor 2 Wochen kam dann der Brief vom JuAmt reingeflattert wo drinstand, dass nun rund 100€ mehr an Unterhalt für die 2 Kinder gezahlt werden muss.. Hallo?? Wie soll das denn gehen??
    Wir habens davor schon kaum geschafft und jetzt auch noch 100€mehr???!!
    (mein LP hat 1500€ netto)

    Jetzt zur Kindsmutter:
    SIE hat geheiratet. Einen nicht gerade schlecht verdienenden Mann. SIE haben ein eigenes Haus > Wir müssen Miete zahlen, SIE haben 2 Autos > Wir haben KEIN Auto, SIE fahren 4 mal im Jahr in Urlaub > Wir können uns NIE Urlaub leisten.

    Ist es nich total ungerecht, dass SIE Leben kann wie Gott in Frankreich und WIR kratzen auf dem letzten Cent???

    Warum darf SIE eine neue Familie gründen und ER nicht?

    Vom JuAmt wurde mir vor ca 3 Monaten als ich angerufen habe- um zu klären ob man den Unterhalt jetzt neu berechnet weil wir ja jetzt ein gemeinsames Kind haben- gesagt : Ja Sie wussten doch dass ihr LP 2 Unterhaltspflichige Kinder hat also müssen sie jetzt damit klar kommen… !!!

    So, nun meine Frage:
    Der neue Mann der KiMu hat AUCH als er sie geheiratet hat, gewusst, dass sie noch 2 Kinder hat und das ist aber egal und tut nichts zur Sache oder wie?
    Muss nicht das Gehalt von den Ehemann der KiMu auch angerechnet werden?????

    LG Mogges
    Danke für Eure Zeit!

  73. Stulle
    18. Mai 2010 um 17:14

    Es ist so ungerecht !!!
    Mein Ehemann hat im Januar Post von der Mutter seines Kindes bekommen. Darin schrieb sie, Hallo …, Du musst laut Jugendamt nun 22,00 € mehr zahlen. Nach hin und her mit dem Jugendamt kam im April die Bestätigung, das er wirklich mehr zahlen muss. Mein Mann hatte das Jugendamt darauf aufmerksam gemacht, das für die Unterhaltsberchnung seit Sep.09 die PAGA bzw. ARGE zuständig ist. Das Jugendamt antwortete, Frau … hat das nicht angegeben allso hat das alles seine Richtigkeit. Nun im Mai hat sich die PAGA wieder gemeldet und will den Kindesunterhalt neu berechnen. Was kamm raus : Seine Ex ist einfach zum Jugendamt gegangen hat mehr Geld gefordert, obwohl sie bei der PAGA gemeldet ist.
    Ich hoffe nun , das sie richtig eins auf den Deckel bekommen hat und sie nun endlich nach 12 Jahren Hartz IV arbeiten geschickt wird. Damit sie mal merkt, wie schwer es ist Geld zu verdienen. Ich selbst habe auch ein kleines Kind und verdiene mein Geld durch Arbeit!
    Ich wünsche mir ganz doll, das der Selbstbehalt für zahlende Eltern ganz doll steigt !!!
    Bei uns ist es so, wenn man den Kindesunterhalt von dem Gehalt meines Mannes abzieht und der Selbstbehalt bei 900,00 € liegt, bleibt für unser gemeinsames Kind 5,80 € übrig. Ist das gerecht ???
    An alle , nicht ärgern und Daumen drücken !!! Außerdem hat dieser … auch mal ein Ende !
    LG Stulle

  74. Harry
    19. Mai 2010 um 01:08

    Hi Mogges,

    wäre es möglich, dass ihr - sobald die Umsetzung des neuen EU Urteils geschehen ist - einfach das Sorge- und dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Das kostet ca. 800€ und danach erhaltet IHR satten Unterhalt von reicheren Eltern, als Ihr es seid. Natürlich ist das nicht einfach …

    Das Grundproblem bleibt allerdings weiterhin die Ungerechtigkeit und die mangelhafte Gegenwehr von uns Betroffenen.

    Gruß
    harry&son

  75. Nadja
    21. Mai 2010 um 08:08

    Hey, klar das sich hier fast alle aufregen! Es gibt aber auch Männer, die sich SCHÖN rechnen. Mein EX ist selbständig, hat zwei dicke teure Autos, wohnt in einem 350 qm großem Haus, hat eigene 8 Pferde, ein Einkommen von seiner Selbständigkeit, Einkommen aus Mieten und Pachten,….. von Monatlich 5000 bis 8000 Euro und sagt ich kann leider nicht den Mindestunterhalt von 225 und 272 Euro bezahlen. Uuuups. Ich bin berufstätig und alleinerziehend. Rauche nicht, trinke nicht und Kino und Disco war schon lange nicht mehr. ICH liege nicht dem Staat auf der Tasche, aber das was er abzieht ist nicht fair. Es gibt andere die nur 900 Euro zum leben haben aber ER hat immer noch genug. Prozentual gesehen sind das max. 10 % seines Einkommens! Das ist nicht zuviel meiner Meinung nach. Muß ja schon dankbar sein überhaupt was zu bekommen, wenn ich höre das bei anderen nur das Jugendamt zahlt oder irgendwann keiner mehr was. An die Kinder denkt keiner! Ich sorge mit allen Versicherungen und Ausbildungsversicherungen vor. Meine Kinder haben jetzt schon ein ehrlicheren Charakter als ihr Erzeuger. Und ein Gewissen hat der nicht!

  76. Laura
    26. Mai 2010 um 18:26

    Wenn ich die ganzen Texte so lese, muss ich als Frau selbst sagen, dass das alles nicht fair ist. Wohin nur mit dem schlechten Deutschland. Der Mann zahlt, dem Kind kommt so viel Geld sowieso nicht zu gute und die Kindesmutter hat jeden Monat neue Schuhe und neue Kleider. Wahnsinn. Hätte der Vater die Wahl, würde er mit Sicherheit auch lieber die Beaufsichtigungspflicht erfüllen und die Mutter zahlen lassen. Zu mal die Kinder in vielen Fällen bei ihrem Vater besser aufgehoben wären. Doch sie können es sich nicht aussuchen, dürfen Kinder nur zu bestimmten Zeiten sehen und sollen dann allein für den Unterhalt aufkommen. Warum sollte dieser Unterhalt nicht geteilt werden?
    Eigentlich kann jede Frau das Leben eines Normalverdieners ganz leicht zerstören , wahnsinn. Welch toller Staat . Aber stimmt die Würde des Menschen ist unantastbar . Ist diese ganze Regelung nicht menschenunwürdig.

    Mensch ihr Männer da draußen schließt euch endlich zusammen und unternimmt etwas gegen diesen Skandal ! lasst euch doch nicht so viel gefallen. Denkt immer daran dass die Ex jeden Monat mit einem Lächeln im Gesicht ihre Kontoauszüge holt!!!

  77. Harry
    7. Juni 2010 um 03:26

    Hi Laura (und alle anderen Z.),
    Dein Text machte mich noch mehr nachdenklich.
    Es gibt viele Menschen, die behaupten dass das Familienrecht und seine Sateliten ungerecht seien. Stellen wir uns einmal vor, dass das so richtig ist. Wie wird gegen Ungerechtigkeit vorgegangen? Die Zeit der gemeinsamen Initiativen ist offensichtlich (s.o.) vorbei. Jeder sucht sich scheinbar seine eigenen “Tricks”.
    So könnte es durchaus möglich sein, dass Zahlende sich wieder verheiraten, einen Ehe- und Gütertrennungsvertrag abschließen, wobei alles auf den nicht Verpflichteten überschrieben wird und somit der sonst Zahlungsverpflichtete plötzlich nichts mehr hat und dadurch nicht zahlen kann.
    Ebenso kann dies bei einer Selbständigkeit über scheinbare Verlustgeschäfte passieren. Die Gewinne könnten z.B. in Geschäftsführergehälter usw. fließen …
    Eine andere Möglichkeit sich gegen Ungerechtigkeit zu wehren, könnte sein, das die Eltern sich über eine bestimmte Zahlsumme einigen. Der gezahlte Betrag wird nicht an die Ämter gemeldet. Damit wird nichts vom Staat einkassiert und der Empfänger erhält die volle Summe, welche unterhalb der D-Tabelle liegt, aber oberhalb dessen, was nach der Geburt über das JU-Amt beschlossen wurde…
    Dies sind nur Ideen und sie sind betrügerisch, wenn man sie ausführlicher formuliert und ggf. anwendet. Hier geht es aber darum, wie sich die Menschen tatsächlich wehren sollten und insbesondere darum, wie sich obige Auswüchse und Beschwerden ggf. erklären lassen (z.B. großes Auto, Haus, neue Fam., aber kein Geld für das Kind). Die Lösung kann nur FAIRNESS (bes. von “Amts” wegen) sein und evtl. (neben o.a. Vorschlägen der anderen Schreiber) Zweckgebundenheit. D.h. angemessenes Geld direkt auf das Konto des Kindes. Die “Betreuungsperson” darf nur bis zu einer kindesgerechten Höhe darüber verfügen und muß ansonsten einen Antrag stellen. Toll, gerade wo wir alle die Anträge etc. so lieben. Tja, jetzt seid IHR dran.
    harry&son

  78. Jörg
    1. Juli 2010 um 02:28

    Hallo ,

    Ich bin seit November 2009 getrennt, habe 2 Töchter mit 10 und 13 Jahren. Ich soll lt. JA ( Bescheid heute bekommen ) für beide Kinder 606 € zahlen. Mein Nettoverdienst beträgt 1750 €.
    Da wir in unserer Ehe eine Eigentumswohnung gekauft hatten, diese aber wegen Arbeitslosigkeit meinerseits wieder mit Verlust verkaufen mussten, blieben ein Schuldenberg von 38 T €
    stehen. Hinzu kamen noch andere Kreditverpflichtungen von 15 T € durch einen PKW den wir uns gekauft hatten, meine Frau aber zu Schrott gefahren hatte. Ich hatte dem JA meine finanzielle Situation mitgeteilt, alles aufgelistet, sämtliche Kreditraten usw. Nun macht meine ( noch Frau ) Privatinsolvens, und ich bleibe ( da beide Kreditnehmer ) auf dem ganzen Schuldenberg von ca. 53.000 !! € sitzen.
    480 € Warmmiete, Raten und Kredite 580 € ( auf längere Laufzeiten gingen die Banken nicht ein )606 € Unterhalt, Strom, Tel. usw. das übertrifft bereits mein Einkommen ! Bleiben mir monatlich 0,00 € zum leben ! Wo bitte bleibt da mein Selbstbehalt ? Die Schulden sind dem JA völlig schnurzegal ! Ich gehe zu meinen Eltern essen, sonst müsste ich verhungern. Auf der Arbeit trinke ich Wasser aus dem Hahn. Ich hatte gelesen es sollen die Schulden eingerechnet werden ( bereinigtes Nettoeinkommen wie das heißt ) Ich denke langsam schon an Selbstmord, so ein leben führt kein Hund in Deutschland, wie ein Unterhaltspflichtiger Vater !
    Ich kann so nicht mehr weitermachen. Was soll ich nur tun ???
    Ich arbeite Tag und Nacht, und es bleibt nichts, aber auch gar nichts übrig. Bin gespannt wann der Gerichtsvollzieher kommt, ich hab ja nicht mal Geld für ne Rolle Toilettenpapier ! Ich würde, wenn ich einen Wunsch im Leben frei hätte, und dieser wirklich erfüllt würde, mir nein, keine Millionen wünschen, sondern allen, die solche Unterhaltsbedingungen beschließen ( sei es DDT oder sonstige bis zum Himmel schreiende Ungerechtigkeiten ) dass diese Leute mit mir tauschen müssten, für den Rest ihres Lebens !

  79. Mike
    15. Juli 2010 um 13:25

    An alle Leidensgenossinnen und -genossen.

    Lasst uns doch eine Partei gründen und damit zur nächsten Bundestagswahl antreten. Die Vorlaufzeit bis 2013 dürfte ausreichen, um genügend Mitglieder zu finden und zugelassen zu werden und der Rückhalt/ Zuspruch aus der Bevölkerung dürfte ausreichen, um auch gewählt zu werden.
    Dies ist, meines Erachtens, die einzige Möglichkeit, endlich mit einer Stimme gegen all die Ungerechtigkeiten vorzugehen.
    Eine der ersten Aktionen wäre die Abschaffung dieser vermaledeiten “Düsseldorfer Tabelle”, die, trotzdem sie keine Gesetzeskraft hat, das Leben allen Unterhaltsverpflichteten immer schwerer macht und denjenigen, die es nur zu Ihrem Vorteil missbrauchen, in keiner Weise entgegenwirkt.
    Wäre die Gehaltsentwicklung auch diese Tabelle gekoppelt, wäre ja absolut nichts dagegen einzuwenden! Die ist jedoch eher gegenläufig.
    Bei einem (bereinigten) Nettoverdient von bis zu 1500 EUR für ein Kind von 12-17 Jahren ist eine Unterhaltssteigerung von über 42! Prozent zu verzeichnen (2005: 312-154/2=235 EUR, 2010: 426-184/2=334 EUR), während der Selbstbehalt sogar um 50 EUR gekürzt wurde, da seit es 2008 keine Einkommensgruppe unter 1500 EUR mehr gibt, aber der Selbsbehalt aus diesen übernommen wurde.

    Petitionen, Briefe und Emails bringen nichts. Erst, wenn sich eine ernsthafte “Gefahr” in Form von Konkurrenz bildet, wird vielleicht “da oben” wahrgenommen, dass es in diesem Land eine bedenkliche rechtliche Schieflage zu Lasten Unterhaltsverpflichteter gibt.
    Niemand will den Kindern etwas wegnehmen, im Gegenteil! Aber es ist bereits mehr als 5 nach 12!

  80. Zwiebel
    16. Juli 2010 um 16:11

    Manoman, wenn ich das hier so lese geht mir der Hut hoch. Hier schreiben fast nur vermeintlich geprellte Männer oder die neuen Frauen von diesen Männer. Ich, weiblich mit zwei Kindern, (6+10) fühle mich von euren Gedanken verarscht. Mein Ex verdient 2300 euro soll nach Stufe3 401 euro zahlen, nach Bereinigung durch das anteilige Kindergeld bleiben noch 291,-,pro Kind d.h er bekommt 220,- gut geschrieben und ich bekommen nur 148,- obwohl die Kinder bei mir wohnen. Von diesen 291,- gehen pro Kind 165,- wohnen und Energie drauf, d.h. bis jetzt bleiben anteilig 126,- für Kindergarten, Nahrung, Kleidung, Fahrgeld etc. Ehegattenunterhalt hat er kein Bock zu zahlen, da gibt es ein wunderschönes hin und her vor Gericht, was echt an den Nerven zerrt. Er schafft es die Kinder im Schnitt maximal 4 Tage zu holen und den verdammten Rest der Zeit verbringe ich meine Zeit mit den Kindern, was tendenziell auch OK ist, nur der Haken an der Sache ist, wieso glaubt ihr, wenn wir schon halbschichtig arbeiten, daß wir für den kostbaren Rest unserer Zeit eure kostenlosen Tagesmütter sind? Haaallo merkt ihr noch irgend etwas.
    So und was das Kindergeld angeht, zeigt mir mal eine Familie, wo das Kindergeld für die Kinder verwendet wird und nicht für den Haushalt! Im großen und ganzen ist das doch wohl ein Obulus, das wir die Steuerzahler von morgen grossziehen…..das ist krank.Ihr solltet mal euer Bewusstesein erweitern und erkennen wieviel arbeit es ist einem Kind eine schöne Kindheit zu geben…vielen Dank auch.

  81. Mike
    19. Juli 2010 um 14:59

    @Zwiebel

    401,00 EUR - hälftiges Kindergeld = 309,00 EUR + 184,00 EUR KiGeld = 493,00 EUR pro Kind.
    Und warum nur halbtägige Arbeit? Wegen der Kinder, richtig?
    D.h., einerseits sind sie Grund, nur halbtags arbeiten gehen zu können und andererseits Grund, warum zu wenig Zeit für Dich selbst bleibt? Da hakt aber etwas gewaltig!
    Ich ziehe meinen Hut vor allen Müttern, die Ganztags oder sogar in 3 Schichten schaffen, doch das was Du tust, ist jammern auf hohem Niveau!

  82. Cem
    22. Juli 2010 um 15:00

    Hallo,

    ich bin geschieden und habe aus erster Ehe 3 Kinder, unterhaltspflichtig bin ich gegenüber 2 Kindern.
    In meiner 2ten Ehe habe ich nun 1 Kind.

    Nach dem Unterhaltsgesetz dürfen mir sage und schreibe 850,– € bleiben und der rest von 1/3 für das Kind aus neuer Beziehung.

    Wie soll man da als geschiedener Mann nochmal den Fuß fassen? Unterhalt ja - aber doch nicht auf Kosten der Existenz.

    Außerdem warum, sollte immer derjenige zahlen, bei dem die Kinder nicht wohnen? Schließlich sind ja Eltern Mutter UND Vater!!! Ich muss doch auch hier Zimmer und Mobiliar und Verpflegung bereit stellen. Dies wird wohl nicht berücksichtigt.

    Das Unterhaltsgesetz sowie die lächerliche DD-Tabelle ist ja wohl mehr als Ungerecht. Wer kann heute schon mit einem Eigenanteil von 850 EUR leben?????
    Was noch viel viel merkwürdiger ist: Das Einkommen des neuen Partners wird als Einkommen zwar berücksichtigt - jedoch die Mehrausgaben nicht!!!! WARUM???

    So wie es aussieht wird hier alles drum gegeben, geschiedene Unterhaltspflichtige zu ruinieren. Kein Wunder werden immer weniger Kinder in die Welt gesetzt. Wenn man das alles hinter sich hat, wünscht man sich keine Kinder mehr.

    Ich bin für eine Klage beim BGH und würde sofort mitmachen. Wenn DD-Tabelle, dann aber eine REALISTISCHE!!!

  83. Harry
    23. Juli 2010 um 03:29

    Hi Jörg und Mike,
    Jörg: Bei mir wurden auch kleinere Schilden vom JU nicht abgerechnet und selbige machte viele Fehler bei der Berechnung!!! Das Beste ist eine Privateinigung und Zahlung an die Mutter, ohne Ämter (vgl. oben). Geht das nicht, so laß Dich kostenlos rechtlich beraten; z.B. beim A-gericht nachfragen, bei der Caritas, bei “VäterinNot.de”. Ich habe geklagt und die Richterin war einfach nur ….
    Das OLG gab mir bzgl. der Schulden Recht, aber meine Koblenzer Anwältin zog das nicht komplett durch. Falls Du arbeitslos würdest, ginge es Dir evtl. besser, aber das mußt Du durchrechnen. Das Amt gibt Dir dann Rechtschutz und Geld etc., womit Du einen MindestUH hast. Umbringen hilft Dir und Deinen Kindern garnichts! Ein Freund von mir tat dies kürzlich und die Hinterbliebenen logen Trauer vor…
    Also klaren Kopf und Selbsthilfegruppen finden (evtl. ??? Väteraufbruch für Kinder.de). Kannst Du nicht die Kids nehmen?

    Mike: Oben wurden schon mehrere Vorschläge gemacht. Ich wäre auch bei einer Partei dabei. Momentan soll so eine Art Männergruppe als politische Lobby gegründet werden. Ich fand das, als ich Väteraufbruch usw. eingab. Eine Klage bei der EU wurde gewonnen und unsere Gesetze zum Sorgerecht müssen 2010 geändert werden. Weiß jemand wann?
    Übrigens: Wo gibt es einen MÄNNERBEAUFTRAGTEN ???
    Gruß
    harry&son

  84. Andy
    26. Juli 2010 um 03:16

    Hallo zusammen!
    Ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.

    Nur kurz zu meiner Situation:
    3 Kinder von 2 Müttern, Unterhalt gesamt: 901,- Nachzahlung zusätzlich 300,-
    Die große ist 18, die anderen 13 und 10.
    Die Kinder sind so gut wie nie bei mir, die große, weil sie anderes vorhat, das ist auch ok. Den Kleinen wird von der Kindsmutter eingeredet, dass sie nicht gerne bei mir sein wollen. Sie möchten ihrer Mutter alles recht machen und brauchen immer mindestens einen Tag um aufzutauen. Also Umgang ist extrem unregelmäßig.

    Mutter der ersten Tochter ist verheiratet, die Mutter der 2 anderen Töchter bei ihrem neuen Freund.

    Ich selbst habe mich nach Arbeitslosigkeit selbständig gemacht. Das Gerede über die reichen Selbständigen finde ich sehr daneben. Klar gibt es die. Bin selbst Designer und Dozent und komme mit einer 60 Stundenwoche auf einen Bruttoverdienst nach Abzug der Steuern und vor Abzug der Versicherungen auf ca. 1500.

    Ich wurde in einem Gerichtsurteil als Selbständiger auf 100 % der DDT festgelegt.
    Ich suche jetzt nach einer Festanstellung, mit 48 ist das nicht einfach.

    Ich weiß nicht mehr weiter …
    Von den Anwälten fühle ich mich hinters Licht geführt, da geht es auch nur ums Geld. Den kann ich mir nicht mehr leisten …

    Ich kann mir mit den Kindern und meiner neuen, sehr geduldigen und nachsichtigen Freundin so gut wie nichts leisten. Kein Urlaub, Essengehen, Kino …
    Und die Kindsmutter schlägt mir als Geburtstagsgeschenk für die 10-Jährige eine Videokamera vor, ich meine, weil sie sie selbst gerne gebrauchen könnte.

    Okay jeder hier lebt in seinem eigenen schlechten Film - daher wiederholen sich auch die Geschichten.

    Nichtsdestotrotz gibt es Fragen und Antworten:
    1. Gibt es eine Sammelstelle für Informationen? (Urteile, gute Anwälte, Petitionen, Handlungsweisen, um das Rest Leben noch erträglich zu machen …)
    2. Gibt es eine vernünftige Vereinigung der Betroffenen UnterhaltszahlerInnen?
    3. Gibt es Sammelklagen?
    4. Gibt es prominente Betroffene?

    Und so viele Fragen mehr ……

    Da die Wege zum Recht so kompliziert sind, brauchen wir unbedingt eine zentrale Stelle, um erfolgreiche Handlungsstrategien zu sammeln und für andere Betroffene verwendbar zu machen. Es nützt nichts, dass jeder nur sein Leid beschreibt. Die ist zwar wichtig für unsere mentale und seelische Gesundheit, aber uns geht es vielen an die Existenz!

    Aber dadurch kommen wir nicht unbedingt weiter. Wir müssen eine Strategie entwickeln!

    Viele Grüße,
    Andy

  85. Harry
    28. Juli 2010 um 01:54

    Hi Andy,
    du hast Recht. Versuch Dein Glück bei:
    carookee +
    recht.de
    weiteres steht oben geschrieben.
    MfG
    harry&son

  86. Julia
    28. Juli 2010 um 13:27

    Hallo, Ich habe die Kommentare von Männer gelesen und habe mir nur dabei gedacht. Über was hat ihr nachgedacht, wo das Kind auf der Welt war. Ich hatte nur Gefühl alles drehet sich bei euch um Geld und um Hass auf Ex. Könnt ihr nicht aufhören und an Kinder denken. Ich glaube auch, dass der richtiger Vater für Kind mehr macht und nicht nur Wochenendepapa ist. Wenn es so ist dann ich als Frau und Mutter keinen Unterhalt verlangen würde, aber wenn der Vater für das Kind nichts tut, dann finde ich es richtig dass er auch bezahlt. Es gibt ´mehrere Möglichkeiten, wenn man sich als Vater ungerecht behandelt füllt. z.B: man kann einen Sparbuch für Kind einrichten und Unterhalt auf Sparbuch überweisen und nach der Absprache von beiden benutzen, oder nur Teil von Unterhalt zu überweisen. Oder man kann Schulkarte oder Essen in der Schule oder Kindergarten bezahlen und es wird auch als Unterhalt anerkannt, wenn sie Väter Gefühl haben das Geld wird nicht so verteilt wie ihr es wollt. Und noch wenn Väter Gefühl habe, dass die Kinder von der Mutter beeinflüsst werden, können sie trotzdem Kinder zeigen, dass sie Kinder lieben. Es ist wichtig Kinder die Liebe geben und nicht die Zeit wie oft man mit Kinder verbringt. Man kann 24 Stunden mit Kind verbringen in der selber Wohnung aber sich um das Kind nicht kümmern. Väter zeigt einfach, dass ihr eure Kinder liebt, schickt Karten ruft an oder wenn nicht anderes möglich ist schreibt an der Wand im Treppenhaus. Es gibt immer möglichkeit Kinder Liebe zu zeigen, wenn es vom Herzen kommt und nicht als Verpflichtung wahrgenommen wird.

    Grüß

    Julia

  87. Papa'Tom
    28. Juli 2010 um 22:44

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich… (die mit dem Zipfel aber nicht!)
    *Ehe* und FAMILIE stehen unter dem besonderen Schutz des Staates…
    Liebevolle Väter werden genauso behandelt wie solche, die ihre Kinder misshandeln oder die Vaterschaft leugnen!

    Deutschland ist ein Sozialstaat! - soso … einer lebt trotz Vollzeitstelle auf Hartz4-Niveau damit (die!) andere sich endlich mal was leisten kann.

    Es ist so einfach:
    Frau, Mutter eines Kindes, wechsle einfach den Kindesvater gegen irgendeinen Typen aus ? und schon bekommst du einen jährlichen Bonus von mindestens 3.500,-. Davon lassen sich (freilich nur zum Wohl des Kindes) wirklich tolle Sachen finanzieren, Sachen, die als “Familie” nie möglich gewesen wären.
    Und dass das Kind im Gegenzug nur halt nicht mehr seinen Papa hat, das ist doch nicht so schlimm. Es fängt eh erst mit 16 oder 17 Jahren an, nach der Wahrheit zu forschen. Bis dahin macht es mit dem neuen Partner der Mutter jährlich Urlaub auf einer schönen Südseeinsel und zu Ostern fährts ins Legoland oder nach Disneyworld.
    Und der echte Papa isst die ganze Woche Kartoffelsuppe damit er mit dem Sohn einmal im Monat ein Eis essen kann …

  88. Wir könnten es schaffen
    4. August 2010 um 16:47

    Hallo zusammen ..
    Bringen wir es doch mal auf den Punkt: Ich denke das die meisten Scheidungen im Rosenkrieg auseinander gehen weil die Rechtsanwälte sich damit die Taschen füllen. Heut spielt es doch gar keine Rolle welcher Anwalt gut ist oder nicht. Rechtsanwälte , Staatsanwälte und Richter sitzen zum Frühstück bzw. zum Kaffee und Bier zusammen. Evt bestehen sogar viel nähere Bez als bekannt werden darf/soll. Sonntag gemeinsam auf dem Golfplatz oder Tennisplatz usw. Den Ehrencodex das jeder für seinen Mandanten erbarmungslos kämpft ist längst überholt und gibt es nur im TV. Heute ist jeder Kunde ein potenzielle Einnahmequelle auch wenn dieser Prozesskostenhilfe benötigt.
    In meinen Bekanntenkreis haben nahezu bei jeder Scheidung , und wegen dem entsprechenden Unterhalt die Anwälte dafür gesorgt das die Paare in einen Rosenkrieg zogen. Denn die Anwälte schieben mit jeder Scheidung, einem Kollegen, einen potenziellen Kunden zu.
    Zudem rechnen sie gern die Zahlen nach oben um einen Streitwert zu ermitteln.. Wobei doch ernsthaft der Gedanke aufkommen sollte , wenn es zB ein Gehalt zum Berechnungsgrundlage steht.. Und das durch Gesetze feststeht wer was an wen wie viel zu zahlen hat, warum sich nun 2 Anwälte wochenlang darüber schreiben ? Und warum am Ende meist ein Vergleich dabei heraus kommt? Wer sitzt uns gegenüber, Richter und Anwälte die sich per kennen. In Ehen wo keine Prozesskostenhilfe fließt ist mir aufgefallen das es dort zu Einsprüchen kam !! ZUFALL ??Oder wird hier nur Geld verdient?
    Wer also ernsthaft in einen Rechtsanwalt Hilfe sucht dürfte es schwer haben. Die sind meiner Meinung nach sich selbst am nahesten. Wer von uns hat schon von einem Familienanwalt die Bilanz seiner Erfolgsquote einsehen dürfen ?? Und mit welchem Recht nennen sich die meisten , Fachanwalt für Familienrecht ?? Und wenn ihr hier die Gesetze ändern wollt , die einen Rechtsanwalt das Leben in Zukunft schwerer machen um sein Geld zu verdienen , dann müsst ihr euch nicht wundern wenn Anwälte euch heimschicken mit den Worten , solche Klagen haben keine Chance , können wir nicht machen und oder und und ..
    Wie wäre es mit einem SuperAnwalt , der sich an die Gesetze traut , der auf Erfolgshonorar einen Auftrag annimmt?
    Sollten wir nicht gemeinsam Geld sammeln und in einen Fond tun um einen solchen Anwalt den Erlös zukommen lassen?

    Das ist meiner Meinung nach die einzigste Chance etwas zu bewegen.
    Ich beabsichtige folgende Klage ,
    1) wenn ein Unterhaltsverpflichtender einen 2 Job nach geht, oder seine Stunden in der tätigen Fa auf Überstunden ausdehnt , das dieses Einkommen nicht mehr auf den Ku angerechnet werden darf!! Jeder Harz4 Empfänger darf ja auch was vom zu verdienst behalten.
    2) Spesen , Nachtzulagen ectr ohne die 1/3 Anrechnung !
    3) An oder Aufrechnung der Steuerklasse wenn die Kindsmutter z.B. LstKl 2 hat und arbeiten geht. (ist meiner Meinung nach ein Zugewinn der dem Mann durch Nachteil im Einkommen hat.
    4) Anrechnung und Berücksichtigungen für Dinge die zum Lebenserhalt nötig sind. zB Kredit für Auto wenn es ein muss ist für die Arbeit und auch wenn der Erziehende Elternteil mit dem Kind weiter weg wohnt. Kredite die zum Erhalt nötig sind um ein menschwürdiges da sein zu führen. Zb Brille , Zähne , Tv Gerät , Kühlschrank. Wer kann bei derzeit 900€ Rücklagen bilden ?
    5) Anhebung der Existenzgrenze für Unterhaltsleistende. Wenn bis dahin nicht schon nach oben korrigiert.
    6) Absenkung der DüsseldorferTabelle um 50% Derzeit hat ein studierendes Kind einen höheren KUAnspruch wie der Selbstbehalt des zahlenden ist. Ein Kind mit KU und Kindergeld,mehr als ein Berufstätiger KU zahlender. Insbesondere dann , wenn Erzieher Berufstätig ist und Stkl 2 hat.
    7) Keine Ansprüche vom KU Empfänger wenn Ku Leister erneut heiratet und durch Stkl 3 mehr verdient. Das sollte zur neuen Existenz dienen.

    Ich bitte um weiter Anregungen um die Klage auszudehnen ..

    Auch würde mich interessieren wer sich an einer Spende gegen eine solche Klage beteiligen würde ?
    Gemeinsam können wir was erreichen , aber ohne Bezahlungsvorschlag wird es kaum ein Anwalt machen.
    Auf das Glück einen Unterhaltsverpflichtenden Richter zu bekommen , der von Ex abgezockt wird ist kaum zu hoffe.

    M220258@aol.com
    nimmt gern Anregungen von auch an. Wer sich finanziell an einer Sammelklage beteiligen will kann sich gern melden, je mehr sich melden und Bereitschaft haben desto wahrscheinlicher ist es einen Profi-Anwalt für uns einzuspannen und je mehr desto geringer die die finanziellen Anteile.
    Genaue Infos über die Klage und den Verlauf erhält jeder nach einer seiner Mail an mich. Sämtliche Mitkläger erhalten eine Liste der Mitkläger die sich daran beteiligen und werden über den eingesetzten Anwalt informiert .Weiterhin über die Geschehnisse der Klage.
    Euere Beträge werden auf ein deutsches Sperrkonto (R+V Bank)von euch überwiesen (mit Nachweis) und jeder erhält eine Nachricht wie damit umgegangen worden ist. Bei nicht eingereichter Klage erhält jeder bis auf geringe Bearbeitungskosten seinen Einsatz zurück.
    Bitte benachrichtigt alle die Ihr kennt und diskutiert die Idee aus , nur so könnten wir was erreichen.. Vergesst den Anwalt um die Ecke…

    Freundliche grüße

  89. Wir könnten es schaffen
    5. August 2010 um 09:56

    Wo übrigens bleibt das Gleichheitsprinzip , Bedarfsprinzip , wenn das Elterteil welches das Kind erzieht und ein eigenes Einkommen hat.
    Hier stelle ich die Frage: ” Warum wird dem dem Elternteil , welcher das Kind “nicht” bei sich hat , nicht auch der entsprechene Selbstbehalt zugerechnet wird und der darüberliegende Betrag mit dem KU leistenden aufgerechnet wird? Wobei die erziehende Person schon den finanzvorteil der Steuerklasse 2 zu sich zählt!
    So verwundert es keinen, dass Berufstätige Expartner und Alleinerziehende/er weit besser gestellt wird als während der Ehezeit. Gehe ich von Situationen aus die meine pers. Lage andeutet, liegt meine Ex heut mit KU (377€), Kindergeld (184€), diverenzbetrag mit Stkl 2 (220€) besser da als während unserer Ehe.
    Ich werde diesen Punkt mit zur Anklage nehmen und warten wie die zu erwartende Ablehnung argumentiert wird.

  90. Harry
    12. August 2010 um 02:53

    Wir könnten es schaffen

    Hi,
    dein kommentar war lang, aber recht praktisch orientiert. Nur fehlt mir dein name und ein profil, welches man hier ggf. nicht errichten kann. Grundsätzlich kann man unter dieser struktur einen e.V. gründen.

    Bestehende Väterorganisationen haben oft so unübersichtliche Strukturen, Finanzübersichten und Webpräsentationen. Zumindest ich blicke z.B. bei Väteraufbruch.de kaum durch. Deren Kommentare sind oft Insiderorientiert.
    Na ja, werde mal genauer schauen und mache ggf. bei o.a. mit.

    Die o.a. Gebühr lehne ich ab!!! Das ist Hobby und Ehrensache.
    Zitat:
    Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

    ERFOLGSHONORAR, wie bei den US Boys finde ich super! Unterschreibt bloß keine HONORARVEREINBARUNGEN - auch nicht im Notfall. Die RA verdienen z.B. nach RVG (lt RS Versg. Angabe von heute) 250€ nur für eine Beratung. Da sollte wohl die RS Versg. bzw. RVG bzw. Hartz IV Geldmenge wohl reichen.

    JULIA, obige Kommentare zeugen schon von ernsthaften Sorgen, welche nicht nur auf GELD beruhen. Das System liegt nicht nur hier schief; denn es jammern BEIDE SEITEN!!!
    Einen großen Unterschied sehe ich in der Fairness.
    Ich - als Mann - gehe nicht zuerst zum RA, sondern rede/schreibe zuerst die Betroffene an — mit Fristsetzung und Erklärung, was ich danach unternehmen werde. Das wird danach - bei Nichtbeantwortung - getan. Bei vielen Anderen ist das so, das faire Schritte übersprungen werden und dann das o.a. RA (Anwalts-) Dilemma ensteht.
    Wann wird man/frau je versteh´n?
    harry&son

  91. Harry
    12. August 2010 um 02:59

    Puh — Demenz???

    eigentlich wollte ich wissen, wie genau der KINDESUNTERHALT netto berechnet wird. Was ist an Kosten abzugsfähig???

    Die sog. Mutter macht nämlich (wie o.a. angeführt) jetzt eine Neuberechnung per RA, ausgelöst durch meinen Widerspruch bzgl. einer starken Psychopille, die sie meinem 8 jährigen Sohn gibt, anstatt mit ihm zu spielen.

    harry&son

  92. Andreas
    20. August 2010 um 20:43

    Endlich passiert mal was!!!

    Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe die Kommentare mit sehr großer Aufmerksamkeit gelesen.

    Viele von euch sprechen mir aus der Seele.

    Es ändert sich nichts, wenn nicht einer damit anfängt!!

    Lasst uns endlich einen Selbsthilfeverein, nach Möglichkeit e.V. gründen, damit wir unser Anliegen auch öffentlich machen können.
    Einen Brief, den ich an verschiedene hochrangige Politiker in unserem Land schicken will und werde, habe ich bereits verfasst.
    Eine Homepage wäre auch nicht schlecht, ich jedoch habe keine Ahnung wie man so etwas macht und gestaltet.

    Unterhalt muss sein und soll auch sein, aber in einem vernünftigen, angemessenen Rahmen.

    Auch die Idee mit der Sammelklage vor dem BVG finde ich sehr gut und würde mich auch beteiligen.

    So kann es nicht und so darf es nicht weitergehen!

    Wir müssen uns endlich gegen diese staatlich verordnete Abzocke, denn nichts anderes ist dies, wehren!

    Ändern können nur wir als Betroffene etwas. Lasst uns die Medien (Presse, Funk und Fernsehen) nutzen.

    Wer also Ideen und Adressen hat, bitte melden unter:
    andreas.winter@osnanet.de

    Ich hoffe das sich viele bei mir melden, damit wir endlich das umsetzen können, wovon hier viele sprechen.
    Ich habe die Schn….. voll bis oben hin und will was unternehmen.
    Aber einer allein kann meist nicht viel bewegen. Viele müssen es werden!!!
    Ich habe in den vergangenen Tagen viel mit Arbeitskollegen, auch nicht betroffenen, gesprochen. Die Meinung war immer einhellig: Das kann ja wohl nicht wahr sein.
    Deshalb, bewegt euch, sonst ändert sich nichts.

    Andreas

  93. Perry
    25. August 2010 um 21:17

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn eine Kindesmutter für die Kinder ALG 2 hinzu bekommt. Muss der Unterhaltzahlende trotz Kindesunterhalt auch noch im Nachhinein für diese Leistung zusätzlich aufkommen ?

    MfG

    Perry

  94. Carmen
    31. August 2010 um 01:53

    Hallo liebe Männer,

    ich stimme hier voll zu und würde auch gerne etwas bewegen. Mehr zahlen kann ich leider nicht mehr.

    Ich als Frau lerne hier mal die Seite der zahlenden Männer kennen. Meine Kinder leben bei meinem Exmann. Der Spieß ist also umgekehrt.

    Ich arbeite und es bleibt einfach nichts mehr hängen. Würde mich gerne wehren. Aber wie. Also, wenn irgendeine Gruppe gebildet werden soll, bin ich gerne bereit hier mitzumachen. Ich denke, dass es an der Zeit ist den Gesetzgeber mal die Augen zu öffnen, weil man von 900 € Selbstbehalt einfach nicht leben kann.

    Freue mich über Nachrichten.

    LG

    Carmen

  95. Perry
    31. August 2010 um 16:11

    Hallo Carmen,

    ich stimme Dir voll zu, es geht nicht um die Verpflichtung für die Kinder Unterhalt zu zahlen, das ist selbstverständlich, sondern um den minimalen Selbstbehalt. Wer den ganzen Tag arbeiten geht und sich dann auf die Stufe der ALG2 Bezieher stellen muss, der wird in Deutschland hart bestaft.

    Vielleicht kann man, wenn eine bestimmte Anzahl von Petitionen erreicht ist, etwas bewirken, ansonsten sehe ich schwarz. Eine Gruppierung kann Dich meines Wissen nur phsychisch unterstützen und Ratschläge geben. Wenn aber ein Titel für den Unterhalt vorhanden ist, dann ist dieser auch rechtsbindend.

    MfG

    Perry

  96. D.M.P:
    8. September 2010 um 13:21

    D.M.P

    Es ist schade was in Deutschland los ist.
    Ich bezahle seit 13 Jahren Unterhalt 600 EU.
    Dann bekommen die 2 Kidis Schuhe Taschengeld und und.
    Meine EX hat mich Betrogen und belogen.
    Mir bleibt so gut wie nichts,bin seit 12 Jahren nicht mit den
    Kindern in Urlaub gewesen.
    An den Wochenenden kann ich nicht viel mit ihnen machen,weil das Geld fehlt.
    Ich denke den Kinder soll es gut gehen aber wenn es dem Vater schlecht geht wie soll das gehen.
    Meine Ex fährt 3-4 mal im Jahr in Urlaub.Ju Hu.
    Habe drei Bandscheiben im Eimer, egal muss weiter gehen.
    Ist es da noch verwunderlich das sich viele Männer das Leben nehmen aber mann verschweigt es.
    Oder das sie nicht mehr können und kein Unterhalt mehr bezahlen.
    Was ist mit einer Privaten Absicherung für die Väter,für das Alter,wenn es keine Rente mehr gibt.
    Und da gibt es noch mehr,obwohl man nur noch 900EU hat muss
    man alles bezahlen keine Unterstützung egal für was.

    Für alle in Deutschland gleiche Rechte nur für UNS KEINE.

    Nur noch Schade,was hier geht.

    MFG:
    D.M.P.

  97. Perry
    11. September 2010 um 23:12

    Lass den Kopf nur nicht hängen, ich verstehe Dich aber trotzdem, weil es mir ähnlich geht. Kindesunterhalt ist voll in Ordnung, nur eben der Selbestbehalt ist für die Zahlenden einfach zu gering. Ich darf als Ganztagsarbeitender nun in eine 1-Raum Wohnung ziehen, mehr kann ich mir nicht erlauben.

    Meine Phsyche stärke ich, indem ich mir immer sage, dass es anderen Menschen schlechter geht.

    Ein Petitin ist schön und gut, bringt aber nicht viel, weil nach einer Prüfung vor dem Bundesrat diese sowieso abgeschmettert werden würde. Vielleicht ergibt sich ja irgendwann durch die EU in Brüssel etwas. Der Selbstbehalt soll wohl angeblich vom OLG Frankfurt /Main 2011 etwas angehoben werden.

    Schaun wir mal was die Zeit mit sich bringt ;0)

    MfG

    Perry

  98. Immi
    12. September 2010 um 02:19

    Für eine Sammelklage beim Bundesgerichtshof bitte um Rückmeldung per email.
    mohaimr@arcor.de
    Mfg
    Immi

  99. Perry
    13. September 2010 um 16:51

    Hallo Immi,

    wieviele Unterschriften werden benötigt, damit es zu einer Sammelklage kommen kann, bzw. für eine Petition ausreicht ?

    Übrigens war ich heute beim JA, dort wurde mir erklärt, dass für meine beiden Kinder je ein Titel fertig gestellt wird. Nun kommt’s , für die beiden Titel muß ich als zahlender Vater auch noch einmal 44,- Euro hinblättern. Anscheinend wird das vom zuständigen Landkreis bestimmt.

    Da kann man doch nur noch den Kopf schütteln………

    MfG

    Perry

  100. Lancelot
    15. September 2010 um 12:05

    Hallo Ihr armen männlichen Mitstreiter,
    habt Ihr noch gar nicht gemerkt, dass mit zunehmenden Alter der Kinder und uns es ums Überleben geht? Bei mir geht es im Frühjahr wieder neu los. Meine beiden Kinder machen ständig Urlaub, der eine ist bei allen Spielen im In- und Ausland seines Vereins dabei.
    Ich nehme schwere Tabletten, die zu einer permanenten Überwachung meine Gesundheit führen…wozu? Sie werden in 22 Jahren jeden Tag besser gelebt haben wie ich. So viel Geld wie diese Egoisten bekommen, habe ich nie gehabt. Ich habe noch nicht einmal Möbel und fahre freiberuflich einen 5er als Selbständiger. Mein Motorrad setze ich ergänzend beruflich ein und ich schwöre: in 15 Jahren keine private Tour. 640€ der eine, ich 945 €, der Große zur Ausbildung auf Nachweis hinzu. Mein Luxus: Kantinenessen Nobistor 24 in Hamburg. Ich habe dort noch keinen älteren Vater getroffen, der so zahlt wie ich. Manche machen auf vorzeitigen Ruhestand.
    Wenn Klitschko keinen Gegner findet, ich bin bereit…und “highwy to hell…”.

    Hasi Hamburg

  101. sveta
    16. September 2010 um 20:23

    wir haben 2 gemeinsame Kinder von 4Jahren und von 8 Monaten, mein Mann zahlt an sein unehliches (Kind 13j.a.) noch 184, sogenante Mangelfall.Die Mutter des Kindes hat nicht vor zu arbeiten, die hat ja auch so genug: nur markenklamoten, mehrmals in Monat neue Haarfarbe, die gehe ständig essen, in fast jede Woche Schwimmbad, zu Fußball, zu life Konzerte u.s.w. Dabei kriegt die harz 4, wir kriegen es auch( auch wo mein Mann vollzeit geschaft hat) und können uns sowas nicht leisten. Warum haben alleinerziehende mehr Rechte wie alle anderen? um Unterhalt zu ändern mit berüksichtigung angeblichen Rechten von meine Kindern müß mein Mann zu Gericht, wo der als unmensch der für sein Kind nicht zahlen will, gestellt wird, und wo niemanden interessiert das er auch Vater von 2 andere Kindern ist, die auch was zu essen brauchen. Und wenn es schon mangelfall ist, soll es wenigstens durch alle Kinder gleich geteilt werden. Ich finde z. b.: dass Kinderwagen ist wichtiger wie Playstation. Kindergarten muß auch bezahlt werden, die Schule ist aber kostenlos.Stifte, Bücher und Bläter zum malen braucht mein Kind genau so, geschweige schon was Pampers, Babynahrung und Gläschen, Babysachen u.s.w. kosten. Haben Sie schon gewußt, dass bei Harz 4 gibt’s auch 36 Euro plus 36 % von dem Regelsatz je nach alter des Kindes pro Kind zusätzlich? Wenn mein Mann auf montage ist, haben meine Kinder den auch nur Wochenende, genau so ich wärend der Woche keine Unterstutzung.

  102. Perry
    17. September 2010 um 22:38

    Die Kinder können nichts dafür, es sind die Gesetze —> maßgebend dafür die Düsseldorfer Tabelle 2010. Wie hoch ist denn Dein Selbstbehalt ?

    MfG

    Perry

  103. Sven B.
    19. September 2010 um 19:16

    Hallo,

    selber hab ich mich mit diesem Forum schon länger beschäftigt. Es ist in der Tat eine schreiende Ungerechtigkeit wie der Gesetzgeber mit der Unterhaltsregel umgeht, bzw. wie die Düsseldorfer Tabelle ausgelegt wird.

    Da ich selber betroffen bin und weit unter dem Selbstbehalt leben darf, dafür jedoch auch eine über 40 h Arbeitswoche habe bin ich an zukünftigen Lösungen interessiert.

    Hierzu habe ich mich bereits mit einem User des Forums kurzgeschlossen. Demnächst wird es daher zunächst eine eigene Webseite zum Thema Unterhaltsungerechtigkeit geben.

    Hierzu liegen Petitionen beim Bundestag bereits vor, so dass erreicht werden muss, das gerade in den unteren Einkommensgruppen der Unterhalt anders dargestellt wird.

    Selber habe auf meiner Webseite dazu einen Vorab Beitrag geschrieben. Gerne können Sie dazu Ihre Meinung schreiben bis die eigentliche Webseite zum Thema Unterhalt fertiggestellt ist.

    Ich freue mich auf eine weitere rege Diskussion.

    Beste Grüße an alle User

  104. Harry
    21. September 2010 um 01:13

    Hi perry,
    ja, auch im Nachhinein. Aber Vorsicht, die Arge nimmt Dir´s weg.
    Ansonsten: Sammelklage ist gut und braucht keine
    Mindestteilnehmerzahl.

    eigentlich wollte ich wissen, wie genau der KINDESUNTERHALT netto berechnet wird. Was ist an Kosten abzugsfähig???
    MfG
    harry&son

  105. Perry
    21. September 2010 um 19:40

    Hallo Harry,

    heute war ich bein JA und habe die Titel für meine beiden Kinder unterschrieben.Pro Titel kostet mich das auch noch 22,- Euro, sowie jegliche spätere Veränderung des Titels. Das heißt für mich im Klartext zur Zeit, 831,- Euro minus die Hälfte vom Kindergeld ( = 184,- Euro ) machen für mich 647,- Euro aus, die ich für meine Kinder zum Anfang eines jeden Monats überweisen muss. Zu meinem Nettogehalt wird auch meine Unfallrente voll angerechnet. Berufsbedingte Aufwendungen wurden von meinem Nettogehalt nicht abgezogen, da mein Wohnort auch gleich mein Arbeitsort ist ( laut JA).

    Da ich mir nur noch eine 1 Raum- Wohnung leisten kann,
    wird vom Nettogehalt auch nichts gegen gerechnet. Harry, es ist so, dass Du jegliche Aufwendungen dem entsprechend beim JA nachweisen musst. Versicherungen etc. werden leider nicht gegen gerechnet.

    Hier ein Link zur Düsseldorfer Tabelle 2010
    ( einfach kopieren und dann einfügen ) :
    http:/www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

    Mein Selbstbehalt liegt derzeit bei 1000,-Euro. Abzüglich aller Fixkosten, bleibt mir nicht viel zum Leben übrig. Das ich dafür den ganzen Tag arbeiten gehe, interessiert den Gesetzgeber nicht, das JA setzt auch nur die Gesetze um.

    Wie schon vorab mitgeteilt ist der Kindesunterhalt i.O., aber, und das ist mein Problem, der Selbstbehalt ist für mich als voll arbeitenden Menschen einfach zu gering. Als
    Angestellter hatte ich bisher ein gewisses soziales Niveau erreicht, was ich nun durch den hohen Kindesunterhalt herunter schrauben muss.

    Sven, eine Webseite finde ich wirklich gut, so können Informationen ausgestauscht werden.

    Schaun wir mal, ob sich in Zukunft etwas ändert, es soll ja angeblich ( wenn es stimmt ) zum 01.01.2011 der Selbstbehalt ein ganz, ganz kleines bischen erhöht werden ;0)

    MfG

    Perry

  106. Perry
    21. September 2010 um 19:42

    Ich sehe mein angegebener Link kann einfach nur angeklickt werden.

  107. Harry
    29. September 2010 um 22:54

    Hi Perry,
    vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Ich mußte ein Darlehn aufnehmen, um mein altes Bauernhaus zu erhalten (Dach defekt). Hoffentlich werden die hohen Raten abgezogen…

    Tja, welche Erfahrungen habt ihr zu berichten über den Kontakt mit den oben veröffentlichten Mail Adressen. Das Problem im Netz ist ja, dass keiner dem Anderen je ins Gesicht geblickt hat. Deshalb bin ich etwas skeptisch und hoffe auf ERFAHRUNGSBERICHTE, damit ich mich leichter überwinden kann an etwas Gemeinsamen teilzunehmen.
    MfG harry&son

  108. Piepsi
    27. Oktober 2010 um 09:33

    Hallo,
    schade das hier immer nur über die Frauen gewettert wird, gibt es doch auch Frauen die sich gegen die Väter durchsetzen müssen. Ich muss auch an meinen Ex Unterhalt zahlen, noch hat er die Kiddys, weil ich lieber in die Obdachlosigkeit gegangen bin als bei ihm zu bleiben und die deutsche Rechtssprechung dann leider sagt, Kiddys müssen dort bleiben, jetzt kämpfe ich um meine Kinder…..und darum , das ich zu viel Unterhalt zahlen muss, das ich 2 Jobs machen muss um klar zu kommen.
    Aber das interessiert nicht, es interessiert auch nicht, das mein Mann die Kiddys nur hat um mich zu ärgern. Denn kümmern, lach, neeee der will nur seine Ruhe und ein schönes Leben mit seiner neuen und kein Jugendamt wird tätig, wenn Mutter was meldet.
    Das ich kaum existieren kann mit dem Selbstbehalt interessiert hier niemanden….

  109. Zone
    5. November 2010 um 10:40

    Ich gebe euch ja Recht wenn es darum geht, das die DDT zu hoch angesetzt ist. ABER, es bringt auch nichts hier alles zu verallgemeinern was Alleinerziehende Frauen angeht. Das enttäuscht mich nämlich maßlos, da ich eine Alleinerziehende Mama bin, die sich den Arsch aufreißt das es meinen Sohn gut geht. Währen nämlich mein Ex-Partner keinen Cent bezahlt an Unterhalt und mehrfach im Jahr in den Urlaub fährt, kann ich seid Jahren davon träumen was Urlaub überhaupt bedeutet.
    Ich bin bis vor einem Jahr sogar noch so kulant gewesen und hab Rücksicht auf ihn genommen wegen dem Unterhalt, aber genützt hat es mir nur das ich dadurch selber in die Miesen geraten bin. Gutmütigkeit ausgenutzt. Ich arbeite auch soviel es eben geht mit Betreeung die ich zur Verfügung habe und lebe mit meinem Sohn von weitausweniger als mein Ex-Partner es jeden Monat zur Verfügung hat.

    Ihr wettert so schön auf alle Frauen, bedenkt einfach mal das es auch andere Fälle gibt wo sich Väter fein aus der Affäre ziehen. Der Selbstbehalt ist ein Witz, denn seid Jahren frage ich mich, wo mein Selbstbehalt eigentlich ist, denn sowas kenn ich nicht.
    Aber klar wir Frauen zocken ja nur ab. Ich wünsche keinem alleinerziehend zu sein, denn Spaß macht es finanziell nicht und ein lockeres Sorgenreiches Leben mit Party und groß mal Essen gehen, sieht weiss Gott anders aus.

    Und noch zusätzlich als Anmerkung, der Vater meines Sohnes sieht seinen Sohn regelmäßig und mehr als nur alle zwei Wochen. Denn trotz das er nicht zahlt, gestehe ich ihm das Recht zu sein Kind zu sehen ohne wenn und aber. Aber klar Frauen, nur am abzocken.

  110. Perry
    12. November 2010 um 18:01

    Hallo Zone,

    wieso nimmst Du das Jugendamt nicht in Anspruch ( Beistand ) und erwirkst einen Titel ?

    Sicherlich gibt es ein paar schwarze Schafe, ob nun männlich oder weiblich, keine Frage. Aber darum geht es aber nicht, sondern und das betone ich noch einmal, um den geringen Selbstbehalt bei voller Arbeitstätigkeit. Es ist gut und richtig verpflichtende Nichtzahler anzuprangern, dafür gibt es Jugendämter welche die Kinder, bzw. Sorgeberechtigten unterstützen.

    Gerne betone ich meine Meinung, es geht nicht gegen die Mütter, sondern gegen die bestehenden Gestze, die in meinen
    Augen leider von einseitiger Natur geprägt sind.

    MfG

    Perry

  111. ich
    26. November 2010 um 04:10

    hi leute …

    wie bei allen anderen gleiches problem ..
    selbstbehalt soll ja nun um 50 euro angehoben werden ab dem 01.01.2010 laut google aber wohl auch die unterhaltssätze .. naja ich muss für zwei kinder bezahlen mach ich ja gern .. 500 im monat also bleiben mir noch 900 .. ich habe eine neue beziehung seit 2 jahren und werde noch mal vater (mein leben muss auch weiter gehen ich lasse mich von diesen gesetzten nun nicht abhalten)..
    da mir von meinem anwalt erzählt wurde (steht auch in der DDT), das daß einkommen bis zum selbstbehalt denn auf alle drei kinder prozentual aufgeteilt wirt dachet ich na denn geht es ja so weiter mit wochenenden und urlaub (sparurlaub)wie bisher.. aber nun fand ich herraus es ist wohl doch nicht so .. ich muss von meinem selbstbehalt das ditte kind finanzieren (kopfkratz).. naja nun mache ich das ganze so: das was ich von meinem selbstbehalt in die ersten 2 kinder gegeben habe wochenenden und urlaub .. nehme ich jetzt für das dritte kostet ja auch geld .. und das heist für die ersten beiden kinder: “ich kann euch nicht mehr holen” (GUTES DEUTSCHLAND)

    aber wie gesagt ich habe auch ein leben (UND NUR DIES EINE)

    aber um das ganze nicht so hart wirken zulassen .. ich habe meiner ex-frau angeboten, das sie mir die kinder bringt und 30 euro pro we ..

    ich denke vielleicht nicht ganz so extrem wie andere die hier schreiben .. wenn es halt so gewollt ist vom staat soll er es bekommen und so hat denn auch das JA wieder was zu tun mit (OH WAS SIND SIE DENN FÜR EIN VATER SIE MÜSSEN SICH DOCH KÜMMERN)

    “wie gesagt ich denke so”

    “für die die zahlen und die kinder nicht bekommen aber wollen tut es mir wirklich leid”

    gruß

  112. ich
    26. November 2010 um 04:20

    achso mit den 30 € meine ich für beide und rechne das ganze so:

    500 € : 30 tage = 16,66 € die die mutter pro tag für beide hat.

    ich nehme pro tag 10 € freitag mittag bis sonntag abend (macht sie ein plus von 39,96 € im monat was sie für ihre unternehmungen ausgeben kann)

    gruß

  113. lou
    29. November 2010 um 15:18

    Wie ich lese, sind unheimlich viele mit der Situation unzufrieden. Eigentlich ja alle. Unterhaltszahler sowieso, aber auch viele Unterhaltsempfänger. Die Situation ist nämlich für beide unerträglich, weil das ganze Unterhaltsverfahren nicht mal mehr ungerecht ist. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Viele Menschen, die in einer „normalen“ Familie leben, denken übrigens ebenso.
    Die Frage ist, wie ändert man die Situation? Meine Meinung dazu ist: Weder durch schreiben, jammern oder einreichen von Petitionen.
    Man muss an die Öffentlichkeit, auf die Straße, muss Druck ausüben. Massiven Druck. Man muss einen „Nerv“ treffen, der die Verantwortlichen zum handeln zwingt.
    Erinnert euch an die gute alte DDR. Die haben es vor gemacht. Sie zwangen einen Staat in die Knie.
    Eine Methode wäre folgende: An jedem 1. oder/und 3. Samstag oder Sonntag bundesweite Demonstrationen, in jeder Stadt dieses Landes. Von Hamburg bis München. Niemand müsste weit fahren, die Kosten bleiben gering, eigentlich Null. Öffentliche Medien, die für solche Zwecke unerlässlich sind, werden aufmerksam. In jeder Stadt gibt es hunderte, wenn nicht tausende Betroffene. In Ballungszentren, wie Ruhrgebiet oder Frankfurt, sind es vielleicht sogar zehntausende. Bundesweit Millionen. Diese Massen kann man nicht mehr ignorieren.
    Und die Kinder können mit. Ist doch ein schöner und - vor allem - sinnvoller event;-)
    Sollte es nichts nutzen, denkt man einfach über Blockaden von Autobahnen oder Schienenstrecken nach.
    Ist verboten??? Natürlich ist es das!! Demonstrieren war auch in der DDR verboten.
    Aber es gibt Situationen, in denen Ungehorsam zur Bürgerpflicht wird.

    Gruß

  114. Perry
    1. Dezember 2010 um 18:01

    Hallo Lou,

    ich denke, das es nichts nützen würde. Mal abgesehen davon
    gäbe es auch zu wenig Demonstranten. Der Staat läßt sich
    von ein paar Hanseln nicht in die Knie zwingen. Anders wäre es vielleicht über die EU Kommision etwas zu machen, denn warum gibt es innerhalb der EU solch großen Unterschiede im Kindesunterhalt?

    Aber wenn ich das in Deutschland so verfolge, drückt die Zange immer mehr zusammen und das geht schon seit mehreren Jahrzehnten so.

    MfG

    Perry

  115. Strulli
    19. Dezember 2010 um 18:12

    Hallo,an alle Betroffenen, natürlich ich auch,
    das Thema ist lang und leider noch nicht von allen, mit dem nötigen Willen,Mut und Engagement “auf die Straße” gebracht.
    Es gibt auch Familienrichter/in die diese Ungerechtigkeiten
    DDT etc. wissen und verstehen, doch leider gibt es viel zu viele andere Richter (Im Wohle des Kindes,haha) die an Ihren Sesseln kleben und fern jeder Realität leben. Aber es gibt Ansätze Cochemer Model z.B Rudold (Zitat: Bevor sich im Familienrecht etwas ändert dauert es Jahrhunderte- frei -) Also es gibt nur die Möglichkeit, um etwas zu ändern, alle, alle Interessengemeinschaften müssen sich zusammenschließen (Väteraufbruch, Papa etc.etc.) erst dann können wir etwas bewegen.
    Jeder sollte sich bemühen. Gemeinsam sind wir stark !!
    MGF Strulli

  116. Oliver
    23. Dezember 2010 um 00:22

    Hallo zusammen,

    nachdem ich nun einige Einträge hier gelsen habe muss ich feststellen, dass sich keiner der Männer bisher richtig wehrt.
    Ich bin seit nun einem jahr von meiner ex-Frau getrennt und wir haben ein Kind. Für das Kind zhle ich 257 mtl, was ich okay finde. Allerdings verstehe ich nicht wieso ich für die Ex-Frau auch noch mal 866,- mtl zahlen soll. Sie hat ebenso wie ich eine neue Partnerschaft. Sie hat somit meinen Unterhalt, den Kindesunterhalt und noch Geld vom neuen Partner. Ich hingegen muss für sie zahlen und habe die Doppelbelastung in meiner neuen Partnerschaft. hier hat sich auch noch kein Gericht wirklich Gedanken gemacht.
    Wer von euch hat hier Erfahrungen?

    Ich finde wir Männer sollten wirklich eine Verfassungsklage anstreben!
    Wer von euch würde hier denn mitziehen?

    Viele Grüße
    Oliver

  117. Jasmin
    5. Januar 2011 um 14:10

    zu geil!!!
    Hier stehen all meine gedanken!Warum müssen die Männer nur arbeiten fürs Kinder in die welt setzten gehören 2 dazu von meinem schatz die ex bekommt 1600 euro nur für die kinder und glaubt mal die bekommen nichts von dem geld keine winterschuhe etc das Jugendamt interessiert es nicht sch… DEUTSCHLAND

  118. Jasmin
    5. Januar 2011 um 14:12

    Sie fährt in den urlaub nach griechenland von dem geld was mein schatz verdient ne bekomme noch pickel wenn ich mich weiter aufrege wir haben ein krankes kind von 19 monaten zuhause ich kann es mir nicht erlauben bei ihm zu bleiben NEIN ich muss arbeiten!Weil das ex weib sich zu fein fühlt völlig gaga

  119. lou
    6. Januar 2011 um 13:10

    Hallo Oliver,

    es gab hier mal jemanden, der in diesem Forum eine Klage angestrebt hat. Gemeldet haben sich nach einem halben Jahr sage und schreibe drei!!!! Leute. Ich habe den Eindruck, die Leute jammern und stöhnen gerne, aber sie kriegen den Arsch nicht hoch. Mir ist es mittlerweile egal, weil ich nur noch für die Kinder bezahlen muss und damit kein Problem habe.
    Zu deinem Fall sei folgendes gesagt. Wenn deine Frau mit ihrem Partner zusammen lebt, kann du ihren Unterhalt kürzen. So war es jedenfalls bei mir. Ist allerdings schon einige Jahre her. Wie die momentane Rechtslage aussieht, weiß ich nicht.

    gruß
    lou

  120. Harry
    8. Januar 2011 um 02:50

    Hi Lou u.a.
    wie oben schon geschrieben (Suchbegriff”harry&son”), wäre ich dabei dem Motto zu folgen:

    ” Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflich”.

    Aber bei Initiativen erbitte ich vorher nähere Angabe bzw. Erfahrungsberichte. Wir sind im anonymen Netz…

    Hi “ICH”,
    ähnich Deinem Rechenmodell verfuhren wir, bis zu dem Zeitpunkt, wo ich in einer Sache widersprach. Dann war alles zappenduster. Mach VERTRÄGE und lies ´mal oben (Suchbegriff”harry&son”)nach.

    Hi Frauen,

    es wird nicht defamiert, sondern berichtet. Ich nehme das neutral hin. Schön das es euch gibt.

    MfG.
    harry&son

  121. ich
    22. Januar 2011 um 22:50

    hi
    harry&son

    hast recht geht nur einen gewissen zeitraum gut !!!

    ich habe jetzt noch ne rechnung von 1800 für anwalt und greichtskosten zu bezahlen .. weil sie noch mehr wollte … naja …
    ich habe jetzt beschlossen ich zahle nur noch und die kinder müssen ohne mich groß werden …
    ich bin durch mit dem thema

  122. Tom
    27. Januar 2011 um 12:50

    Villeicht hat ja wer Ahnung und man kann eine Art Online Petition machen, welche dann nach einer Unterschriftaktion zum Verfassungsgericht geschickt wird.Wenn sowas geht…
    Ich zahle auch für meinen Sohn aus erster Ehe und nun ist meine neue Frau schwanger.

    Es ist schon ein Hammer, was da abgeht.

  123. Harry
    29. Januar 2011 um 04:08

    Hui, Hui, Hui!
    Hallo ICH (und alle Anderen), das ist schlimm, aber manchmal denke ich auch so!
    Das kann ich aber meinem Kleinen nicht antuen. Er kann nichts dafür und ist außerdem mein Kumpel! Aber ich werde wohl eine Auszeit nehmen und ca. 4 Monate raus aus diesem Lande fahren. Sri Lanka, Indien, Kuba … es gibt auch schönes und billiges Ausland und nicht nur deutsches Sorgenland!
    Neulich wurde ich gefragt:
    “Welche anderen Möglichkeiten, die machbar sind, gibt es denn noch, um ulkigen Jugendämtern, ungründlichen Gerichten, unverantwortlichen Erziehungsberechtigten und weltfremden , diätenverwöhnten und zulagenerheischenden Politikern ´mal auf die Finger zu klopfen???” …
    Aus unserem bisher Geschriebenen (vgl. oben) ist ja scheinbar nichts entstanden, außer das wir den Frust etwas loswurden.
    — Wer kann Pressearbeit machen?
    MfG.
    harry

  124. wiederda
    2. Februar 2011 um 17:52

    hallo
    bin heut auf diese website über google gestoßen, weil mich das auch interessiert und betroffen bin
    habe 3 kinder die so ca. 600 km von mir entfernt bei der ex wohnen, sie hat mich 2002 belogen und betrogen und ist damals schon fremd gegangen und hat alles mitgenommen was sie konnte , dann 2002 - 2004 rechtsstreit mit anschließender scheidung und betitelung des unterhalts,dann war ruhe, habe dann jedes jahr 4 - 5 mal die kinder in den ferien geholt, die kinder eingekleidet, sämtliche kosten getragen, jetzt hat sie ihren 4. lebensgefährten und der hetzt sie auf, also alles von vorn rennt zum jugendamt und die bezeichnen alles was ich getan habe ( für die kinder ) als ² geschenke ” also weigern sich strikt irgendetwas davon anzuerkennen, nicht mal die fahrkosten ….es geht noch weiter sie weigert sich strikt die kinder ( 14 + 15 ) zum zug zu bringen oder entgegenzubringen etc.
    habe alles archiviert gehabt ( weil ich das ahnte ) und dem zuständigen sachbearbeiter natürlich mit eingereicht…
    hat jemand erfahrung damit was das jugendamt überhaupt über den selbstkostenanteil anerkennt oder ist das ermessenssache vom JA und kann ich über das umgangsrecht an kostenzuerkennung ran kommen ? sie hat für die beiden kinder ( der große ist raus ) jetzt schon mit kindergeld 1000 € sonst könnte ich wohl das holen und betreuen meiner kinder….in den wind schreiben…..welche möglichkeiten gibt es daran zu kommen ?

  125. 1978
    10. Februar 2011 um 22:12

    Hättet ihr euch wohl vorher überlegen müssen, ob ihr Kinder in die Welt setzt!! Die können jedenfalls nichts dafür, dass ihr keinen Bock habt zu zahlen und daran ändert auch der Hass auf eure Ex-Frauen nichts. Fürchterliche Diskussion, ich würde mich echt schämen darüber zu jammern, dass ich für meine Töchter zahlen muss, dass ist doch wohl selbstverständlich!!

  126. Harry
    14. Februar 2011 um 03:41

    Hi 1978,
    das kommt darauf an, ob die Unterhaltshöhe gerechtfertigt ist. Es scheint nur eine Umlegung zu sein:

    Früher: Hoher Mutterunterhalt und kleiner KU => jeder jammernt und alle verstehen es (z.B. MU 750+KU250=1000€ Gesamtsumme)

    Hoher Kindesunterhalt kleiner MU => keiner darf (!!!) jammern!
    (z.B. MU 600+KU450=1050) Ist es heute so, oder nicht?

    Grundsätzlich: Zwei (!!!!!!) machen ein Kind!

    MfG
    harry&son

  127. Tom
    27. März 2011 um 11:42

    Ich muß mich anschließen. Es kann nicht sein, das der Unterhaltspflichtige Vater..wie auch ich einer bin.. 14 !!! Std jeden Tag arbeitet und die Ex nicht einen Finger krümmen muß.
    Es ist tatsächlich nicht gerecht, wenn wie bei mir ich, der arbeitet noch mit Füßen getreten wird, während die Ex Partnerin Harz 4 bezieht und noch nie ..ich wiederhole ..noch nie gearbeitet hat.
    Ihr aber das Geld quasi in den Hintern geschoben wird.
    Die lebt besser als mancher Mittelverdiener und das ohne zu arbeiten.Und der Unterhalt der wird in die Online Kaufhäuser getragen..TV neuste Genertation wird da gekauft.Warum muss die Ex nicht einen monatlichen Nachweis erbringen, das der Unterhalt auch für das Kind verwendet wurde???

    Mein Sohnemann ist 17 und dennoch will die sich nicht bewegen und arbeiten.. einfach lächerich.
    Klar kann er natürlich nichts dafür, aber ich finde, da sollten die Gerichte endlich was tun.

    Manchmal frage ich mich, warum noch arbeiten? Als Harz 4 Empfänger habe ich im Endeffekt mehr für meine neue kleine Familie, als mit langen Arbeitstagen….ich will ja nicht vom Staat, aber wenn man sich alles mal so vor Augen hält….
    ihr wisst schon, wie ich das meine. :)

  128. Jessy
    4. April 2011 um 13:24

    Das ein Großteil der Väter heute als Melkkuh ausgebeutet wird,ist nachdem,was ich hier gelesen habe,wohl so gut wie jedem klar.
    Eine Frechheit ist diese Erhöhung,vor allem im Hinblick darauf,dass wohl kaum ein Vater “Beziehungsfreiheit” wählt,nur um einen so der´be angesetzten Unterhalt an seine Verflossene zu zahlen-denn mal im Ernst…wer glaubt bitteschön,dass die Mehrheit der Unterhaltsberechtigten KINDER das Geld jemals zu Gesicht bekommt???Bei meinem Mann handelt sich Einkommensbedingt um einen Mangelfall…das heisst das sein Einkommen nicht ausreicht um den Mindestunterhalt für sein uneheliches Kind und unsere beiden ehelichen Kinder zu zahlen.(MAn bedenke das ich mit meinem mann sein 10 Jahren verheiratet bin und wir nach wie vor zusammen leben.Meine jüngste ist noch keine 2 und ich deswegen nicht am arbeiten)
    Jetzt soll ICH für MICH Hartz4 beantragen,damit er den kompletten Unterhalt an seinen Sohn zahlen kann.
    Würde ich jetzt aber arbeiten gehen,würde mein Einkommen selbstverständlich zusätzlich zum Selbsterhalt angerechnet werden…was für eine Gerechtigkeit dem verheirateten Partner gegenüber….ich lach mich tot…

  129. Majene
    10. Mai 2011 um 11:29

    Hallo,
    ich bin Mutter eines 11 jährigen Sohnes, der lt. Vergleichsurteil beim Vater lebt…. ich möchte mich den Kommentaren anschließen - allerdings stehe ich auf der Seite der “Zahlväter” und gleichzeitig auf der Seite der erziehenden Mütter… wenn jeder seine eigene Verantwortung übernehmen würde und schauen würde, dass es dem Kind gut geht - und die ganze “finanzielle Kiste” gleichmäßig auf beiden Seiten verteilt würde - wäre aus meiner Sicht sehr viel mehr Zeit und Energie frei, die dem Kind zugute kommen würde…. und nicht in Kämpfe mit dem EX (der/die mir ja alles nehmen will) verpuffen… Mein Ex hat in den zwei Jahre seit der Trennung (da lebte unser Kind bei mir) alles versucht, um meine Verbindung zu meinem Sohn zu zerstören - und gleichzeitig jede Möglichkeit der Unterhaltsverweigerung genutzt… Jetzt hat er das Kind bei sich (und neuer Frau und neuem Kind) und ich werde zu Unterhaltszahlungen verpflichtet - obwohl ich nur ein Viertel seines Einkommens zur Verfügung habe und davon auch noch ein Kinderzimmer vorhalten soll und ausreichend Zeit für den Umgangskontakt???? Passt irgendwie nicht zusammen…. hier ist in der Rechtsprechung meine Gefühl nach einiges in “Schieflage” - Wer beurteil, was für das Kind gut ist??? der Vater, der die Mutter schlecht macht oder die Mutter, die das Wohl des Kindes im Blick hat und allen Seiten gerecht werden möchte???? Ein Kind hat immer VATER und MUTTER - egal, ob die sich vertragen oder nicht - warum wird per Gesetz den Eltern die Möglichkeit des STREITS so einfach gemacht???? IMMER hat hier das Kind unter den Misständen zu leiden!!!
    DAS IST SO NICHT KORREKT!!!

  130. Bizzi
    6. Juni 2011 um 18:10

    Bin Vater einer bald 6 jährigen Tochter die auch bald in die Schule gehen wird!Da ich unterhalt und Kindergartengebühr von insgesamt 366 Euronen zahlen muss,was dem Kind ja auch zusteht laut Düsseldorfer Tabelle.Zum Thema Kindergarten gibts ja laut unseren ach so dollen Politikern die möglichkeit den Betrag Steuerlich gel(d)ent zu machen! Als ich die Steuer machte und meine berechnung abschickte sagte das schöne Elsterprogramm nichts gibts der Herr das ist nur wenn das Kind auch bei mir wohnen würde???? Also wir Väter die nicht mit der Frau oder Freundin zusammen wohnen wo das Kind wohnt sind aussen vor und bekommen nichts von der Steuer.Also das grenzt mal an Diskriminierung,wenn ich mit der Mutter meines Kindes zusammen wohnen würde,würde sich auch die frage nach Kindes.-und Kindergartenunterhalt nicht stellen oder? In meinen fall würde das ca.400 Euronen Steuerersparnis machen laut einen Fachmann.Jetzt mal eine Milchmädchenrechnung wieviele Väter und Müttern geht es in Deutschland so? Nur mal eine geringe zahl von 500.000 x400 Euro macht die stolze summe von na ihr wißt es genau 200.000.000 Euronen die der staat spart,aber ich glaube da an höhere zahlen.Habe auch schon versucht Fernsehsender darauf anzusprechen aber das ist nicht mal einen Bericht wert anscheinend.Aber eine mailaddy hab ich bekommen vom Bundesministerium für Jugend und Kinder.Da hab ich auch gleich mal hingeschrieben 16.01.2011 aber wie nicht anders zu vermuten bis heute keine antwort erhalten.Väter und Mütter macht euch mal darüber gedanken.Grüße an alle Zahlenden

  131. falk
    3. Juli 2011 um 21:50

    @harry
    ich bin jetzt das erste mal auf die seite gestoßen. obwohl ich selbst schon seit 8jahren in der miesere stecke. was wohl auch denn mangel an kooperation erklären würde. und ich denke ihr geht das falsch an.weil der erste schritt ist nicht etwas ändern zu wollen, sondern liegt viel mehr in dem öffendlichen out´n das es einen misstand gibt und damit meine ich keine glage oder onlinepedition, sondern vielmehr die eigene haustür. d.h. z.b. eine zeitungsanzeige um gleichgesinnte zu finden die in deiner erreichbarkeit liegen wegen der kommunikation und wenn die der selben meinung sind kommt das ganze auch ins rollen.
    dann kann mann mit winzigen beträgen sehr effektive onlinewerbung machen (das sind die kleinen blinkenden nervenden fenster die du nicht ignorieren kannst) schalten, weil in der masse sind das nur noch pfenigbeträge die dann aber die welt erreichen und das ganz legal, und dann kann mann auf internetseiten mit kontaktinfos und anliegen hinweisen.
    auf dieser seite erreichst du zu wenig leute die sich im grunde nicht trauen, vieleicht weil die sich in der minderheit sehen und das trotz ihres frustes den sie mit sich rumschleppen.

    und über medien wie TV und RADIO hat so kein sinn weil die unter der staatskontrolle stehe und das ist nicht eingebildet weil habe ich auch schon versucht.

    schreib zurück unter klemm.falk@googlemail.com und bin zu jeder schandtat bereit mein wohnort ist 08112 OT Silberstraße
    und bin zur zeit in 1EURO job wegen unterhalt und pfändung wegen trennung und unterhalt.

  132. Harry
    4. Juli 2011 um 02:10

    Hi,
    Jessy - irgendwas hängt da schief. Als Empfänger von KindUH ist Dein Einkommen egal. Es zählt das Einkommen des Erzeugers und dann schlägt die Tabelle zu.
    Gruß
    harry&son

    PS: Vergeßt nicht Petitionen zu schreiben (siehe oben)

  133. rene
    27. Juli 2011 um 20:03

    hallole
    ich habe da auch mal ne frage und zwar
    ich habe wieder neu geheiratet
    ich habe eine tochter aus erster ehe
    wie wird nun der unterhalt berechnet
    wie hoch ist nun der eigenanteil für mich und für meine jetztige frau verdiene 1600 euro netto

    ich weis nur das mein eigenanteil auf 950 euro ist und was sthet jetzt meiner frau zu weil sie kann aus gesundheitlichen gründen nicht arbeiten

    gruss rene

  134. Marcus
    8. August 2011 um 17:01

    Hi,
    Jessy
    Genau so läuft das. In der Düsseldorfer Tabelle gibt es ja so etwas wie Selbstbehalt - was aber dem Unterhaltspflichtigen natürlich nicht zu steht -!!
    Wenn wieder verheiratet ist, wird die sogenannte Selbstbehalt soweit runter gekürzt, das der unterhaltspflichtige nicht sich selbst ernähren kann. Und somit muss die neue Ehefrau für den Unterhalt mit aufkommen! So ist das in diesem Unrechtsstaat!! Das was mit den Vätern gemacht wird verletzt meiner Meinung nach sogar das Grundgesetz.
    Nämlich die Menschenwürde!
    Denn jeder noch so faule Mensch kann sich in unserem Staat arbeitslos melden und dann auf Amt gehen und Ansprüche geltend mach. Wie z.B.
    - eine Ordentliche Wohnung
    - Geld für Nahrung
    - Möbel etc.

    Ein Unterhaltspflichtiger, der selbstständig Geld verdient hat im Gegenzug keine Rechte! Wohnung? Kleidung? Nahrung? …
    Nicht!! Er muss nur Unterhalt zahlen egal ob er selbst überleben kann oder nicht!
    Ich frage mich wirklich, ob die Menschen, die sich zusammensetzen und die Düsseldorfer Tabelle erstellen wirklich so dumm sind. Oder ob sie die Würde der Väter absichtlich mit Füßen treten?!! Während die Unterhaltsempfänger mit Geld überhäuft werden, können die Unterhaltspflichtigen ohne Hilfe dritter nicht mal überleben!
    Ich kann diesem Staat nur noch Hass und Verachtung entgegen bringen und hoffe, dass diese Verbrecher dasselbe zurückbekommen, was sie den Menschen antuen!!!!!!

  135. Perry
    25. August 2011 um 16:56

    Hallo Marcus,

    ich sehe es auch so wie Du, es geht immer nur zu Lasten der Unterhaltspflichtigen !

    Der deutsche Staat wird, meiner Meinung nach, sich da aber nicht verbiegen lassen. Zumal kein Geld dafür im Staatssäckel ist, wir sind nun mal die Doofen ;0)

    Ich halte eine Petition auch für angebracht, denke aber, dass wir zuwenig sind, also ein zu kleines Grüppchen.

    Vielleicht ändert sich was nach EU-Recht, aber das kann dauern :( und wer weiss, wie lange es die EU in dieser Form
    noch geben wird.

    LG

    Perry

  136. Andreas
    26. August 2011 um 09:49

    auch ich bin unterhaltspflichtiger Vater der in diesem Land nur abgezockt wird. Die Düsseldorfer Tabelle ist dringend zu korrigieren, und zwar nach unten mit den Beträgen!
    Vätern wird der letzte Cent abgepresst, die Ex finanziert vom Unterhalt das Haus des neuen Partners, das Kind geht leer aus, Jugendamt schaut weg, so kenne ich das seit fast 17 Jahren.

  137. Monika
    3. September 2011 um 22:48

    Folgender Fall: Ledige Frau geht mit verheiratetm Mann ins Bett, kennt ihn, kennt seine Frau, trifft sie täglich, schwärmt ihr vor, dass sie einen Mann im Bett hatte, mit dem sie Kinder wollte. Tja, der Dummkopf vertraute ihr einmal und glaubte, sie verhütete, so wie sie gesagt hatte. Tat sie aber nicht, im Gegenteil. Sie hat sogar genau darauf geachtet, dass es die empfängnisbereiten Tage sind, als sie sich ihm angeboten hatte. Er ist reingefallen, Kind kam. Was machten wohl die Gerichte? Für die Ehefrau: Pech, meine Liebe, Du musst zusehen, wo du bleibst, die Betrügerin soll ja keine EInkommenseinbußen haben, weil sie jetzt ein Kind hat. Die Ehefrau muss gefälligst ihr Leben ändern, Ihre Kinder nicht mehr selbst betreuen, vollschichtig arbeiten, obwohl sie verheiratet ist und mit dem Mann mal eine Rollenverteilung gewählt hat. Nichts wert. Da hilft gar nichts. Die nicht verheiratete Mutter will auf nichts verzichten und der Staat hilft ihr dabei: Deckmantel: Kindeswohl. Natürlich nur das des unehelichen Kindes.
    Ob die ehelichen Kinder vielleicht als Säuglinge schon fremd betreut waren, damit die Familie über die Runden kommt, interessiert doch die ledige Mutter mit dem Halbgeschwister nicht, sie muss keine Rücksicht auf die anderen Kinder nehmen und ihr Kind genauso behandeln. Für sie gilt: Steht mir zu…… Sie ist vermögend. Aber die Richter wollen sie nicht anhalten, ihr Vermögen einzusetzen. Nein, sie muten das nun der Ehefrau zu, die im Alter von fast 50 keine Anstellung mehr findet. So stört sie also weiterhin fröhlich die Ehe, erstmal 3 Jahre, denn so lange muss die Ehefrau erstmal sehen, wovon sie lebt, die ledige Mutter kassiert ja alles ab und macht es sich schick gemütlich in der neuen Wohnung, mit dem neuen Auto usw, was sie sich ohne Kind nie leisten konnte und die Ehefrau muss trotz Ehe und eigener kleiner Kinder Vollzeit arbeiten.
    DAS ist deutsches Unterhaltsrecht. Schutz der Ehe? Grundgesetz? Art. 6 abs 1??? Selbstbestimmungsrecht? Fehlanzeige. Wen interessiert das, wenn eine unverheiratete Frau ein uneheliches Kind bekommt, für das sie ganz allein ohne Rücksicht auf die Zukunft anderer entscheidet und wenn der Ehemann so gut verdient, dass man ihm 1800 Euro aus der Tasche ziehen kann - und das also auch noch der Ehefrau wegnehmen kann, der das ja eigentlich kraft ihrer noch bestehenden Ehe gehört (hälftige Teilhabe, Gleichberechtigung, gemeinsame Rollenwahl), dann wird es die frustrierte Geliebte wohl tun, denn sie wollte den Mann und das Geld. Sie hat den Mann nicht bekommen. Was ist da nahliegender als der Ehefrau weiteren Schaden zuzufügen? Ach nein, ein Kind ist ja kein Schaden…. jedenfalls nciht für ledige Mütter, die lassen sich den ja ersetzen - vom Erzeuger, der das ausgefallene Gehalt ja ersetzen muss. Den Schaden hat die Ehefrau, die kann sich ja nicht wehren. Die Ehefrau wird auf eine angebliche Erwerbspflicht verwiesen, damit die Familie noch über die Runden kommt. Der Staat entlässt den Ehemann also einseitig aus seiner Familienunterhaltspflicht und verstößt damit gegen Art. 6 Abs. 1. in eklatanter Weise. Selbst wenn der Mann seine Pflichten erfüllen wollte, er darf es nicht. Er muss der ledigen Mutter den Verdienstausfall ersetzen, damit das unehehliche Kind “nicht darunter leidet, dass es unehelich ist”. Dass ledige Frauen, die versucht haben, sich einen verheirateten Mann zu angeln, auch andere Gründe haben könnten, um die Familie finanziell zu ruinieren, steht außer Frage. Das deutsche Recht ist hahnebüchen. Wenn ein Mann mal einen Fehler begeht, dann muss er lebenslang zahlen und seine Frau unterhaltsrechtlich vernachlässigen, mindestens so lange, wie die ledige Frau Ansprüche hat und in Bezug auf das Kind mind. 18 Jahre, eher länger. Vom Staat wird in die Ehe eingegriffen, um einer anderen Frau zu ersparen, ihr eigenes Vermögen für ihre eigene verantwortungslose Lebensplanung aufzubrauchen.
    Unglaublich.

  138. Monika
    3. September 2011 um 22:55

    Ergänzung: Im besagten Fall soll der Kindsvater nur noch den Selbstbehalt haben, also 1000 Euro. Damit kann er aber das Familienheim nicht mehr bezahlen. Ist wohl klar, aber dafür schickt er ja seine Frau jetzt mitarbeiten, ohne sie von Hausarbeit und Kinderbetreuung entlasten zu können.
    Das uneheliche Kind fordert aber Stufe 11 der Düsseldorfer Tabelle, bzw. “großzügig” eine Stufe abgestuft, weil ja noch weitere Kinder da sind. Allerdings will es damit natürlich auch die minutiöse Darlegung des eigenen Bedarfes umgehen, das könnte es ja auch gar nicht, weil es solche Summen nicht braucht.
    Genau genommen ist es dann so: Papa hat 1000 Euro und sorgt damit nur noch für sich, darin enthalten 400 Euro Warmmiete. Somit bleiben ihm für Auto, Kleidung, Urlaub, Essen, Strom, Müll, Wasser nur 600 Euro. Kind fordert 416. Dazu bekommt es 184 Euro Kindergeld, hat also auch 600 Euro. Zahlt keine Miete, kein Auto, muss nicht arbeiten und sich erholen, usw. Wo bitte ist das noch irgendwie in vernünftigen Relationen? Ein gut Verdiener plötzlich verarmt, weil das uneheliche Kind für alle bestimmt. Es fordert diesen Unterhalt, diese Forderung wird 1 : 1 auf die ehelichen Kinder übertragen, obwohl deren Erziehungsberechtigte das nicht fordern würden….. Völliger Blödsinn. Soviel Macht einer nicht verheirateten Mutter zu geben: Die ist verantwortlich für den totalen sozialen Abstieg einer ganzen Familie, nur, weil sie selbst keinerlei Einbußen akzeptieren muss.

    Die Idee eines Vorkommentators, dass die ledigen Frauen auch am Unterhalt beteiligt werden müssen, finde ich richtig. Ehefrauen müssen auch den Kindesunterhalt vor ihrem Bedarf abziehen lassen, der sinkt also mit jedem Kind. Bei nicht verheirateten Müttern ist das nicht so. Im beschriebenen Fall sinkt sogar der Bedarf der Ehefrau durch das nicht mit ihre verwandte Kind, wobei der Bedarf der leiblichen Mutter des Kindes unverändert hoch bleibt. Müsste die und nicht die Ehefrau auf ihren Lebensstandard in Höhe des KU verzichten, würde die sicher weniger fordern. Aber in anderen Taschen wildert es sich ja prächtig…..

  139. Perry
    4. September 2011 um 21:35

    Tja Monika,

    jedes zweite Wort vom Jugendamt lautet ” Kindeswohl ” und deshalb muss, wie auch in Deinem Fall, die ledige Kindesmutter
    für das leibliche Wohl und die Unterkunft des Kindes sorgen und ist somit von der finanziellen Verpflichtung befreit.

    Sicherlich ist das auch ein Beitrag, welchen man nicht unterschätzen sollte, trotzdem ist das Ganze, meiner Meinung nach, einseitig belastet.

  140. Monika
    5. September 2011 um 09:07

    Komisch, dass “Kindeswohl” für eheliche Kinder nicht gilt.
    Komisch, dass verheiratete Mütter über ihren durch KU abgesenkten Bedarf immer für die Kinder mitzahlen, auch wenn sie betreuen, ledige Mütter aber nie.
    Komisch, dass verheiratete Mütter häufig schon vor dem 3. Lebensjahr des Kindes arbeiten wollen und damit zu einem höheren Lebensstandard und damit auch zum Kindeswohl beitragen.
    Komisch, dass verheiratete Mütter die Vorzüge der Kitabetreuung für ihr Kind erkennen.
    Komisch, dass Richter der altertümlichen Ansicht sind, dass Mutti unbedingt von früh bis spät selbst beim Kind sein muss, sonst nähme es ja Schaden.
    Komisch, dass ledige Mütter ihr Vermögen behalten dürfen und nicht das Letzte Hemd für ihr Kind geben müssen - im Gegenteil. Denn wenn es wie im beschriebenen Fall eine Ehefrau gibt, die man schröpfen kann, der man ein fremdbestimmtes Leben aufzwängen kann, dann tun sie das - mit richterlicher Unterstützung. Wobei zu fragen ist, was eine mit dem Kindsvater verheiratete Frau mit dem Kind einer anderen zu schaffen hat, dass sie deshalb ihre Erwerbstätigkeit ausweiten muss, anstatt die eigenen Kinder gemäß des bisherigen Familienlebens und der Arbeitsteilung zu betreuen.

    Dass der Beitrag von Müttern, dem Kind ein Dach über dem Kopf zu bieten und es zu erziehen, nicht unterschätzt werden darf, mag sein. Es war ihre Wahl. Wer keine Kinder haben will, sollte sich keine anschaffen, schon gar nicht von einem verheirateten Mann.
    Auch verheiratete Frauen verzichten auf vieles, wenn sie Kinder wollen.
    Jemand, der bewusst ein Kind mit einem anderweitigen Mann haben will, geht das Risiko ein, das Kind allein zu betreuen. Wenn sie das als so belastend empfindet, hätte sie es ja lassen können.
    Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Mütter immer jammern, dass Betreuung so anstrengend ist. Mir haben meine Kinder auch immer Freude gemacht, das wiegt viele Anstrengungen auf. Schließlich hat diese Mutter ein Kind gewollt. Somit muss sie auch ihren Beitrag leisten. 100000 Euro Kindesunterhalt bis zum Erwachsensein zu zahlen, ist schließlich auch kein Pappenstil und das wird ja auch ohne mit der Wimper zu zucken gefordert.

    Verheiratete Frauen haben in Deutschland überhaupt keinen Schutz. Die ehelichen Kinder können auch keine Forderungen stellen, wie: Los Papa, ich will Stufe 11 der DT haben, schick Mama mal mehr arbeiten.
    Verheiratete Frauen können vom Mann auch nicht nach der Geburt des Kindes ohne Rücksicht fordern, dass sie bei gleich bleibender Lebensstellung 3 Jahre zuhause bleiben können. Wenn ein Einkommen fehlt, fehlt eines. Basta. Das ist bei ledigen Müttern nie so. Ich meine die gesetzliche Grundlage, nicht die Leistungsfähigkeit.
    Und der soziale Abstieg einer verheirateten Frau hängt vom Einkommen der ledigen Mutter ab. Hat die viel verdient, wird es ganz bitter für Ehefrau und eheliche Kinder. Da helfen auch keine Verträge, die zwischen Ehepaaren abgeschlossen werden. Kaum wird ein Kind geboren, sind die nämlich hinfällig. Das neue Unterhaltsrecht ist unausgegoren und unüberlegt und ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber vor hatte, verantwortungslose Lebensführungen zweier Personen auf Dritte, die damit nichts zu tun haben, abzuwälzen und deren Zukunft zu zerstören.
    Es wird erst noch einen Präzedenzfall brauchen, um mit diesen Ungerechtigkeiten aufzuhören. Und vor allem, um jedem, der Kinder in die Welt setzt, die Verantwortung klar zu machen, die er damit SELBST übernimmt. Auch für seine eigene Bequemlichkeit und für sein eigenes Vermögen. Frauen, die nicht bereit sind, zurück zu stecken, sollten sich lieber keine Kinder anschaffen. Die Männer in Deutschland tun mir wirklich leid. Sie sind die Trottel der Nation, zahlen, zahlen, zahlen und sich dem Willen der Frauen unterordnen, denn wer die Kinder hat, hat die Macht.

  141. Marcus
    5. September 2011 um 09:50

    Hier wird immer wieder behauptet, dass das Kind darunter leitet, wenn der Vater keinen oder wenig Unterhalt zahlt. ??????
    Die Mutter bekommt immer noch das Kindergeld und den Unterhalt vom JA! Also, wenn es dem Kind schlechter geht, dann liegt es wohl viel mehr an der Mutter als am Vater!
    Zumal es das Kind nicht direkt merkt, ob die Mutter 300,- oder 100,- Unterhalt bekommt!
    Wenn aber der Kontakt zum Vater plötzlich abbricht, weil die Mutter eben nicht mehr will, dass Kind seinen Vater sieht, dann ist das Kind durchaus direkt betroffen!
    Aber da verschwendet keiner einen Gedanken daran, ob das Kind darunter leidet! Und die Mütter und das JA tragen den Größen Anteil an der zerstörten Beziehung zwischen Vater und Kind.
    Zum wohl des Kindes???
    Das JA sollte lieber sagen, zum Wohle des Wohlstandes der Mutter. - Das wäre mal nicht gelogen! -
    Und wie ich es schon geschrieben habe, geht es hier nicht darum, ob es gut oder schlecht ist Unterhalt zu bezahlen.
    Es geht darum, dass der Staat in Sachen Unterhalt massiv gegen das Grundgesetz verstößt!!!!!!! Denn wer in Deutschland NICHT oder nur gering ARBEITEN will, der kann das tun.
    - Denn das ist ein Grundrecht! -
    Und wenn ein Ingenieur der Meinung ist, dass er eine Ausbildung zum Mechatroniker machen will, dann kann er das!
    - Denn das ist sein Grundrecht! -

    Und ein von den NAZIS übernommener Paragraph (§170 Strafgesetzbuch) kann daran auch nichts ändern!

    Übrigens, die EU bietet durchaus Chancen, denn wenn ein Ausland lebender Deutscher, der keinen Unterhalt bezahlt, wegen §170 Strafgesetzbuch in Haft genommen werden soll, dann bekommt der deutsche Staat nur lautes Gelächter zurück. Aber verhaftet wird niemand. IST AUCH GUT SO!
    Denn das ist Diskriminierung und Verfolgung von Menschen!
    Und wenn es in Europa ein Land gibt, das tatsächlich behauptet, dass Fluch eine Straftat wäre, dann kann das ja NUR Deutschland sein!
    Anscheinend haben die Deutschen in den letzten 70 Jahren NICHTS dazugelernt!!!

  142. Monika
    5. September 2011 um 15:56

    Die Düsseldorfer Tabelle soll ja keine Gesetzeskraft haben. Sie wird aber von Müttern und Richtern so eingesetzt, als wäre das unumstößliches Gesetz. Da wird gefeilscht, was das Zeug hält, um noch eine Gruppe höher gestuft zu werden.
    Eigentlich soll sie ein Maß dafür hergeben, was Scheidungskinder verlieren. Heißt: Wenn Kinder in einer intakten Familie gelebt haben und die Familie ein gewisses Einkommen hatten, dann hatten die Kinder einen bestimmten Lebensstandard. Daraus leiten die Oberlandesrichter dann ab: Wenn die Eltern getrennt werden, können die Kinder ja nichts dafür und sollen also nicht darunter leiden. Damit geht es schon los. Mal ganz davon abgesehen, dass die Unterhaltshöhen und Stufen und Gruppen offenbar der Meinung von Richtern und deren Lebensstandarddenken entspringen, was häufig genug mit der Realität des Normalverdieners nichts zu tun hat. Außerdem ja auch dem Tatrichter noch Ermessensspielraum bleibt, ob er wegen erhöhter Anzahl Berechtigter abstuft oder den Bedarfskontrollbedarf berücksichtigt. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass wenn es was zu holen gibt, eher rauf als runter gestuft wird, selbst wenn es zig Unterhaltsberechtigte gibt. Rauf geht immer, runter selten. Am ende bleiben dem Vater immer nur 1000 Euro Selbstbehalt, egal, wie viel er vorher verdient hat. Alle Unterhaltszahler sind dann am Ende gleich.
    Dass die Kinder aber logischerweise genauso ihren Lebensstandard verlieren, wie der Vater, wenn die Familie getrennt lebt, sollte doch auf der Hand liegen, erst Recht, wenn sich die Mutter vom Vater aushalten lässt. Dann nämlich vernachlässigt sie meiner Meinung nach auch die Unterhaltsleistung für ihre Kinder. Zwar trennt sich der Unterhaltsbedarf der Kinder in Betreuung und Barunterhalt. Aber der Barunterhalt nimmt mit dem Alter der Kinder zu, der Betreuungsunterhalt ab. Trotzdem sind viele Mütter nicht gewillt, selbst finanzielle Mittel beizusteuern oder den Unterhaltspflichtigen zu entlasten. Zwei Haushalte kosten nunmal mehr als einer, das müssen auch die Kinder mit tragen. Das Geld wird ja nicht mehr, nur weil sich die Eltern getrennt haben.
    Warum steuern Frauen so selten was bei, geht es um ihr Kind oder um sie?
    Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung erlebt man nicht selten folgendes: Vater zahlt bereits Unterhalt, den er für angemessen hält und wie “markus” in einem vorherigen Kommentar geschrieben hat, vielleicht so viel, dass er kaum seine eigenen Kosten decken kann.
    Reicht das nicht? Manchen Müttern nicht. Die verlangen dann Auskunft. Auskunft wird gegeben. Dann werden Posten nicht anerkannt (solche, die ihr in der Beziehung noch gut gefallen haben, jetzt seien sie dem Mann aber nicht mehr gegönnt). Die Posten werden nicht anerkannt, um vielleicht 30 Euro mehr Kindesunterhalt zu erstreiten. Muss das wirklich sein? Deshalb verliert vielleicht ein Mann seine Lebensversicherung oder eine andere Altersvorsorge wie ein eigenes Haus? Von fiktivem Einkommen wird niemand satt!
    Das ist doch hahnebüchen!
    Das dient auch nicht dem Wohl des Kindes. Ich meine hier nicht die Fälle, in denen Mütter bei einem Gutverdiener den Mindestunterhalt der Stufe 1 erbetteln müssen, sondern ich meine Mütter, die bereits KU nach hohen Stufen erhalten und immernoch nicht genug haben. Die rufen nach MEHR.
    Die Höhe der Forderungen bestimmen die Mütter, das darf man nicht vergessen. Mütter, die sich mit den Vätern ihrer Kinder einigen wollen, brauchen keine Düsseldorfer Tabelle. Da wird Unterhalt in der Höhe gefordert, der tatsächlich benötigt wird und nicht, weil Papa gut verdient, ein künstlicher “Bedarf” erfunden, der sich erst ergibt, wenn Mutti mit dem Finger die Stufen der DT rauf gefahren ist, um zu sehen, was möglich wäre, um das dann gnadenlos zu fordern. Dann kommt es im Endeffekt zu unglaublichen Diskrepanzen zwischen Kindesunterhalt und dem ,was dem Vater selbst bleibt. Bedarf kommt von Bedürfnis und das ist das, was ein Kind braucht, um gesund groß zu werden. Damit ist nicht gemeint, dass es Luxus kassieren kann und muss, weil Papa sich abrackert und viel verdient. Das muss er nämlich nicht, er könnte auch weniger arbeiten und Freizeit genießen, solange der Mindestbedarf gedeckt ist. Woher sollte seine Motivation kommen, sich noch mehr annzustrengen, um seinen eigenen Lebensstandard wieder zu verbessern, wenn Mutter und Kind sofort krähen, dass sie davon auch was haben wollen?
    Zugegebenermaßen ist der Mindestbedarf eben wenig. Ich wünsche allen Kindern, dass sie wenigstens Stufe 2 oder 3 erlangen können, aber die Einkommenssituation der Väter ist oft nicht so. Innerhalb der intakten Familie leiten die Kinder aber auch ihr Einkommen vom ZUSAMMENGERECHNETEN Einkommen der Eltern ab. Wieso also nicht auch nach einer Scheidung. Warum werden Mütter nicht beteiligt? Während der Ehe betreuen sie auch ihr Kind, nachher wollen sie das bezahlt haben? Ich frage mich wirklich, wer das Kindeswohl gefährdet. Oft sind es nicht die Väter.

  143. Marcus
    5. September 2011 um 21:07

    Die meisten Unterhaltspflichtigen haben aber nicht mal 950,- € Selbstbehalt. Ihnen bleibt nicht einmal ein Existenzminimum. Viele müssen sogar ihren Job aufgeben, weil sie nicht einmal den Arbeitsweg bezahlen können!
    Ich möchte hier auch nochmal darauf aufmerksam machen, dass HARTZ IV eine Verfassungsklage droht, die sicher nicht zu Gunsten des Staates ausgeht! Es wird geklagt, weil Menschen die keiner Arbeit nachgehen, nicht genug Lebensunterhalt gezahlt wird.
    Und was ist mit den Unterhaltspflichtigen?
    Sie arbeiten meistens ganztags und müssen soviel abgeben, dass sie nicht mehr leben können. Und wenn ein Unterhalspflichtiger keine Arbeit mehr hat, dann wird ihm ein fiktives Einkommen unterstellt (was auch absolut rechtswidrig ist!).
    Selbst ein absolut arbeitsunwilliger HARTZ IV Empfänger hat recht auf Hilfe. Und ich habe noch nicht gehört, dass einem HARTZ IV Empfänger jegliche Unterstützung entzogen wird und dann noch fiktives Einkommen angedichtet wird. Aber mit Unterhaltspflichtigen wird genau das gemacht.
    Mich würde echt mal interessieren wie man das rechtlich begründen will!

    § 1603 BGB
    Leistungsfähigkeit

    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

    fiktives Einkommen???????
    Das was in Deutschland mit den Unterhaltspflichtigen gemacht wird, nimmt immer mehr kriminelle Züge an!

    Wenn in Deutschland jemand des Mordes angeklagt ist, kann der Staatsanwalt und das Gericht noch so von seiner Schuld überzeugt sein, ohne handfeste Beweise lautet das Urteil dennoch: Freispruch aus Mangel an Beweisen. - So funktioniert der Rechtsstaat -

    In Sachen Unterhaltsrecht denkt man sich aber einfach irgendwelche Dinge aus, wie z.B.: fiktives Einkommen, und erfindet dann auch noch mal eben Gesetze (wie z.B. den angeblichen Mindestinterhalt), verstößt gleichzeitig noch gegen reale geltende Gesetze, um den Angeklagten zu verurteilen!

    So etwas nennt man Willkür und nicht mehr Rechtsstaat. Und nur weil so Regel ist, ist es noch lange nicht rechtens!

    Ich nenne so etwas Amtsmissbrauch!! Ich würde diesen kriminellen Richtern vorschlagen, geht mal zum nächst größerem Jobcenter, stellt euch in den Warteraum und sagt: “Ihr bekommt alle Leistungen gestrichen, weil ich euch jetzt fiktives Einkommen unterstelle”. Ich würde da echt gern zuschauen!

  144. Jutta
    11. Oktober 2011 um 22:12

    Da läuft etwas gewaltig schief in unserem schönen Deutschland.
    Wenn das Schule macht, wie derzeit die Düsseldorfer Tabelle angewendet wird, dann gute Nacht Rechtsstaat!

    Liebe macht blind, und Justizia ist auf einem Auge blind!

  145. tomtom
    13. Oktober 2011 um 21:11

    Hallo liebe Mitstreiter der Gerechtigkeit!!
    Ich habe gerade die nächste Gerechtigkeit von der hochbezahlten Familienrichterin erfahren dürfen.Hier meine kleine Geschichte:
    meine erste Ehe ist gescheitert,sie hat sich den Freund ihrer Cousine genommen,in dieser Ehe wurden drei Kinder gezeugt für die ich Unterhaltspflichtig bin.2009 wurde ich zu einem Unterhalt von 525€ verpflichtet für drei Kinder bei einem Nettoeinkommen von 1700€ in Lohnsteuerklasse drei,dass ich ab 2009 in Lohnsteuerklasse eins gewesen bin war egal.Was tun? Widerspruch-einlegen.Getan und dann? Ja dann, dann habe ich das zweite mal geheiratet und die Richter und Beisitzer beim OLG haben mich Wort wörtlich ausgelacht und mal eben den Unterhalt hochgeschraubt auf 725€ plus Nachzahlung die ich mit 100€ abstottern darf;Grund ich Verdiene gut und meine neue Frau ja auch super nicht war.
    Da wir jetzt ein gemeinsames Kind haben, haben wir gedacht, naja das Denken soll mann den Kühen überlassen die haben den größeren Kopf,vielleicht ist es ja möglich den Unterhalt zu reduzieren.Wir haben es versucht und das Ergebnis, super es hat geklappt ich darf jetzt 35€ weniger bezahlen.
    Meine EX bekommt also 690€ Unterhalt plus 100€ Nachzahlung plus 585€ Kindergeld macht eine Summe von 1375€ netto für drei Kinder,mein Netto beläuft sich auf 1800€ nach Abzug vom Unterhalt bleiben mir und meiner neuen Familie 1010€ plus 215€ Kindergeld macht 1225€, so wo ist da die Verhältnismäßigkeit.Hier die Berechnung vom Gericht 2100€ fiktives Nettogehalt plus 550€ Geldwerterwohnvorteil,wir haben uns ein kleines Haus mit 100 m²Wohnfläche Bj 1956 gekauft,mach zusammen ein Nettogehalt von 2650€,Kommentar von der Richterin “nah das sollte doch wohl reichen für ihre neue Familie”.
    In Wirklichkeit sieht es so aus, 1800€ netto 790€ an die EX, 165€ für das vierte Kind, so das Urteil, bleiben 845€ ist mein Selbsterhalt und davon soll ich mein Lebensunterhalt bestreiten,allein die Benzinkosten um zur Arbeit zu kommen belaufen sich auf 200€ im Monat dann noch Versicherungen,Telefon, Steuern etc.,Miete bzw Abtrag fürs Haus durch zwei geteilt, bleiben für Lebensmittel die man ja auch zum Überleben braucht 70€ wie und wovon meine jetzige Frau leben soll ist nie erwähnt worden.
    Kommentar von meiner EX:”schick doch deine Frau wieder arbeiten dann habt ihr auch Geld zum leben ich kann ja nicht mit drei Kindern 16,12,8 Jahre alt,oder viel mehr ich brauche ja nicht du zahlst ja genug und mein Mann verdient ja auch gut”. Alles sehr schön von Vater Staat aus gedacht;denn so heißt es “mit dem neuen Unterhaltsgesetz soll es einfacher sein eine neue Familie zu gründen”, ja aber nicht für diejenigen die Unterhalt zahlen dürfen.
    Zum Abschluss noch eine Frage:Weiß jemand an wen oder was ich mich wenden kann,außer Rechtsanwalt an diese Personen habe ich mittlerweile auch schon 4000€ zahlen dürfen und geholfen haben die mir auch nicht.

  146. Mariel
    15. Oktober 2011 um 21:41

    Wenn ich euch hier lese, kann ich es nicht glauben: was ist denn für ein Kind 250 Euro pro Monat zu zahlen? Nichts ist das, kein Geld. Und wenn ihr Männer Kinder macht, müsst ihr schon so weit sein, sie auch ernähren, anziehen, ausbilden zu können.
    Und nicht ein Kind auf die Welt setzen und dann durch die Staatskosten groß zu bekommen.
    250 Euro ist kein Geld und dabei habt ihr noch alle Zeit der Welt, nur arbeiten zu gehen und genug für euch alle zu verdienen. Eine berufstätige Mutter kann sehr schwer, oder ist ihr überhaupt nicht möglich, in zwei oder drei Schichten zu arbeiten, es sei denn, sie bekommt Hilfe von ihren Eltern oder Verwandten, die natürlich schon zu Hause sind, umsonst auf ihr Kind aufpassen, gesund sind, in der Nähe wohnen …..
    Babysitting kostet Geld (min 8 Euro pro Stunde) und wenn das Kind schon Vater nicht bei sich hat, soll es wenigstens Mama so viel wie möglich zu Hause bei sich haben. Eine Frau braucht auch mal Zeit für sich, nicht nur Männer. Wir leben nicht mehr 200 Jahren vor Christus, es sind moderne Zeiten, wo beide Geschlechte Freizeit haben müssen!

    Und auch die Sprüche: “hat noch nie gearbeitet, das Kind ist jetzt schon 17 Jahre” - für das Kind/er zu sorger, ist Arbeit und das sehr verantwortungsvolle und schwere Arbeit.
    Es ist viel schwieriger, nur zu Hause zu bleiben und wie sklavin alles für die Familie und den ganzen Tag abwesenden Mann zu tun, als alleine arbeiten zu gehen und Nachmittag abwechselnd mit dem Vater der Kinder für sie zu sorgen!
    Ein Vater, der normal für Familie da ist, kocht, putzt, einkauft, lernt mit den Kindern, bügelt .. auch und da ist die Arbeit schön verteilt.
    Und eine Frau, die 5 oder mehrere Jahre wegen Kinder zu Hause bleiben müsste, weil keine andere Betreuungsmöglichkeiten waren, bekommt danach sehr schwer eine Arbeit. Das wir nicht über Alleinerziende Frauen überhaupt nicht weiter reden - da laufen alle Arbeitnehmer weg!
    Ein geschiedener Vater dagegen ist nach der Scheidung frei - kann 17 Stunden pro Tag arbeiten, so lange dauert nämlich Tag einer alleinerziehnden Mutter. Mindestens 17 Stunden. Zwei Schichten also.
    Faule Hausfrauen kann es nicht geben. Während Mütter zu Hause um das Haushalt, Kochen, Kinder und alle andere notwendige Sachen sorgen, könnt ihr Männer Karieren machen!

    Ein guter Mann hat Kariere und hinter solchem steht eine gute Hausfrau und Mutter, die ihm Balast des Familienlebens vollkommen abnimmt. So, dass er sich nur Kariere widmen kann. Sie passt auf die Kinder, wenn er zige überstunden macht.
    Mütter brauchen kein Unterhalt zu zahlen - sie geben genug, dass sie sich alleine um die Kinder kümmern. Sie geben Aufmerksamkeit, Liebe, Geborgenheit und all ihr ZEIT.
    Oft leider auch die eigene Freizeit, in welcher Kind bei dem Vater sein sollte, der aber eigenes Kind nicht abholen könnte, weil er ARBEITEN müsste. Für diese einige Stunden in der Woche oder in zwei Wochen, haben viele Männer keine Zeit, Kinder zu sich zu nehmen! Die Mütter müssten für die Zeit Stundenlohn für babysitting bekommen, und zwar von den Vätern! Wenn die Frauen planen müssen, so können Männer das genauso gut.
    Das, was viele Männer nicht wollen und nicht geben. Eigene Zeit. Aufmerksamkeit. Liebe.
    Also sollen Männer schön arbeiten um wenigstens finanziel für eigene Kinder zu sorgen. Aber bitte nicht mit 250 euro. Ein gemietetes Zimmer kostet schon so viel! Wo sind Sport, Musik, Urlaube, Geburtstage, Computers und andere moderne Sachen, Bekleidung, Schuhe, Bücher, Hefte, Klassenfahrten, Drogerieprodukte, Essen, Trinken, Möbel, Kinos, Zeitungen, Freizeitbücher, vielleicht Nachhilfestunden, oder vielleicht Sprachkurse, Schülertickets, Essen in der Schule, Sportbekleidung usw usw.
    Es kostet alles Geld.
    Das kleinste Kind von uns kommt auf min 700 Euro pro Monat.
    Wenn ihr aber Kinder mit 250 EUR großziehen, ist ja klar, die Kinder werden Sklaven von Reichen, werden gerne für 1 Euro pro Stunde schuften und werden eben assis.

    Die Zeit ist reich, dass die Frauen nur noch mit reichen und erfolgreichen Männern schlafen.
    Von geizigen und gleichzeitig noch vollkommen geldlosen Männern lohnt sich keine Kinder zu haben. Von solchen müssen alle Frauen nur schnell weit weg laufen. Solche Männer sind sowieso viel primitiver und streitsüchtiger, dazu aber noch fauler, kariereloser und schlechte Väter! Und wenn sich Frau nicht mit solchen Typen einlässt, bleibt ihr viel erspart.

    Karieristen können sich Alleinerziehung nicht leisten, deshalb respektieren sie auch viel mehr Mütter ihrer Kinder.
    Bei uns in der Umgebung ist vollkommen normal, dass die Karieristen Frauen zu Hause mit Kindern haben, dazu noch Babysitting hin und her nehmen und noch einmal pro Woche Putzfrauen haben. Weil sie ganz genau wissen, dass ohne Frauen eigene Kinder auf der Straßen wären, oder sie eben nur noch, wenn möglich, Teilzeitarbeiten nachgehen könnten. Und solche Männer schauen nicht auf die Cents, die sie für die Kinder oder ihre Mütter geben, denn sie wissen ganz genau, dass ihnen viel Arbeit, Stress, Pflichten erpart bleiben.
    Solche Männer arbeiten von früh morgens bis spät in die Nacht! Für Dummheiten bleibt fast nie die Zeit!
    Aber arme Männer, die nicht zu Stande brachten, genug Geld zu verdienen, werden jetzt noch bei eigenen Kindern geizig und wollen von den Frauen sklaverei: sorge dich um das Kind, sei mit dem kranken Kind allein, koche, putze, wasche, bringe zu den Hobbys, Sport, Geburtstage - und ich zahle dir so wenig wie möglich, weil ich faul und nicht in der Lage bin, normal zu verdienen. Geh doch selbst arbeiten, zahle selbst babysitterinnen oder was weiß ich was - Kinder sind nur deine Sache. Das ist sooo altmodisch und 100e Jahre hinter dieser Zeit.
    Für alle faule, erfolglose Männer: geh doch arbeiten für eure Kinder, das sind EURE Kinder, die tragen keine Schuld auf der Welt zu sein, also sorgt um sie und gebt ihnen gute finanziele Stabilität!
    Auch eure ex Frauen, mit denen sie freiwillig und bestimmt guten Sex hatten, werden daruch weniger unter Stress. Bringt wenigstens etwas in Ordnung in euren, schon sowieso kaputten, Lebens - sorgt für Kinder !!!

  147. Marcus
    19. Oktober 2011 um 11:16

    @Mariel
    Was stimmt in deinem Hirn nicht???
    Du gehörst der Art von Mensch: “große Klappe, nichts dahinter”!

    “Und wenn ihr Männer Kinder macht, müsst ihr schon so weit sein, sie auch ernähren, anziehen, ausbilden zu können.
    ” Und die Mutter??? Brauch über nichts Nachzudenken, oder? Sie bekommt ja alles bezahlt! wie naiv bist du eigentlich??
    Schön ein Kind machen lassen und dann ausruhen, mit dem Kind hat es die Mutter ja schwer genug.
    Da frag ich mich nur, wie all die Menschen groß geworden sind, den Mütter arbeiten waren un nicht mit Geld von Ex überhäuft wurden! - Ein Wunder der Natur!-

    Du brauchst für ein Kind 750 € im Monat??
    Dann bist du ein fall für Peter Zwegat!

    Übernimm erst mal Verantwortung für dein eigenes Leben, bevor du große Sprüche reist!

    Genau wegen solche Frauen lohnt es sich keinen Unterhalt zu zahlen! Schon allein wegen dem dummen Gesicht, wenn sie auf einmal für ihr Geld arbeiten soll!

  148. Jörg
    19. Oktober 2011 um 11:26

    Mariel weist du eigentlich was A-R-B-E-I-T-E-N ist?
    Laberst was von moderner Zeit, willst aber zu Hausfrau spielen und im Luxus leben.
    Mütter bleiben 5 Fahre zuhause, weil es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt? Wo denn? In Deutschland sicher nicht! du solltest dich erst mal erkundigen, bevor du solche Behauptungen aufstellst!
    Und die 17 Stunden, die du als soooo anstrengend empfindest und dafür bezahlt werden möchtest, nennt man L-E-B-E-N. Überraschung! Das haben andere auch.
    Du wolltest es so!!! Werd mal erwachsen!

  149. Perry
    19. Oktober 2011 um 19:04

    @Mariel,

    sicherlich sollte man die Aufgaben der Mutter nicht so einfach unter den Tisch kehren, keine Frage. Aber 17 Stunden für den Haushalt, die Kinderbetreung und Versorgung zu veranschlagen, halte ich wirklich sehr übertrieben. Außerdem ist dafür das Kindesalter, die Anzahl der Kinder, die eigene Verfassung und das Umfeld mit ausschlaggebend.

    Deine Milchmädchenrechnung, sowie Dein einseitiger Sachverstand für bestimmte Männer ( Karrieristen ) zeugt nicht gerade für viel Anstand seitens der Frau ( Mutter ) gegenüber dem Mann ( Vater ). Das es bei den Vätern große Unterschiede gibt, die einen kümmern sich mehr um die Kinder, als die anderen Väter, möchte ich aber gerne glauben. Schau, ich habe viele Kolleginnen, die nicht nur arbeiten gehen, sondern sich zusätzlich um den Haushalt und die Kinder kümmern. ( Mann muss natürlich auch anpacken, logo ) Da geht es doch auch, Vereinbarkeit von Familie und Beruf nennt man das.

    Lese Dir bitte die einzelnen Thread’s mal genau durch und Du wirst merken, dass es nicht nur um den Kindesunterhalt geht, sondern auch um den Selbstbehalt. Sicherlich stimmst Du mir zu, dass sich Arbeit lohnen muss. Leider ist das laut Düsseldorfer Tabelle ( Judikative = OLG )+ ( Exekutive = JA )
    sehr schlecht möglich !

    LG

    Perry

  150. Tex
    21. Oktober 2011 um 15:41

    ..noch ein One-Nite-Stand: Nach dem wir merkten, dass eine Beziehung hinten und vorne nicht funktioniert, musste ich mir von der werdenden Mutter sagen lassen musste “du bist nicht der Vater sondern nur der Erzeuger”. ..nun, seit 11 Jahren darf ich jeden Monat ordentlich dafür bezahlen.

    Ich konnte mir nie vorstellen, dass ich mal nicht mit meinem Kind zusammen sein werde - heute habe ich Angst davor noch einmal ein Kind zu bekommen.

    Ich habe mein Kind nach Gnade der Mutter zwischendrin einmal sehen dürfen (war wohl ne Einladung von der Mutter auf Druck ihres Partners hin). Sie sagte aber dann kurz später, dass sie ich sie in ihrer Familie stören würde, bekamm später mit das sie gebaut haben.

    Aktuell zahle ich (nach Abzug des hälftigen Kindergelds) 345 €. Sie verdient gut, wenn sie 345 € beisteurt und korrekter Weise ihr Partner 345,- , der ebenfalls gut Verdient, hat das Kind theoretisch 1000€ + KG zur Verfügung. Das ist doch nicht mehr normal das die Super-Richter der Düsseldorfer Tabelle solche Fälle nicht genauer berücksichtigen!!!

    Wenn ich die ganze Ungerechtigkeiten hier so lese, dann fällt mir vor allem eins ein: Diese Richter haben ihren Job verfehlt! Den mit Gerechtigkeit und sozialem Verstand hat das absolut nichts mehr zu tun :((

    Das ganze System gehört auf den Prüfstand, kein Wunder das immer weniger Kinder geboren werden, wenn Politik derart versagt!!

    Vielleicht schickt ja mal jemand diese interessante Sammlung hier an die Düs.Tab-Kommission oder wohin auch immer..

  151. Perry
    23. Oktober 2011 um 18:36

    Hallo Tex,

    um Gotteswillen nicht ärgern, es bringt einfach nix.

    Aber Du hast ein Recht Dein Kind sehen zu dürfen und
    das regelmäßig ! Da würde ich aber das JA einschalten, bzw. mit einem richterlichen Beschluss nachhelfen. Zum Glück gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch, wenn nur begrenzt, einige Rechte !

    Vielleicht kann, und das ist meine persönliche Hoffnung, durch Brüssel etwas getan, bzw. verändert werden.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss !

    Also Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen ;0)

    LG

    Perry

  152. Marcus
    24. Oktober 2011 um 11:22

    @Venevica
    Also Vater in Deutschland sein Recht einklagen? Ha!!!
    Die Rechte eines Vaters werden einfach weggeredet und ignoriert! Sogar die Grund- und Menschenrechte sind für Väter plötzlich nichtig!!

    Der deutsche Staat braucht mal ordentlich eins zwischen die Hörner!!

    Und das geht nun mal nur über Strasbourg!
    Die deutschen allein sind zu Gerechtigkeit und Freiheit nicht fähig!!!

  153. sarah
    24. Oktober 2011 um 17:48

    hey leute
    hab da mal eine frage ich wohne mit meinem freund zusammen und er bekommt jetzt 940 euro der selbsbehalt liegt bei 950 euro ich selber bin schülerin und habe kein geld was sie anrechnen könnten um denn selbstbehalt zu sinken. Nun sag die unterhaltsvorschuskasse er muss zahlen selbst wenn er unter dem selbstbehalt von 950 euro liegt wir kommen jetzt so gerade eben über die runden dann wollten wir uns auch mal etwas zur seite legen da wir nächstes jahr heiraten wollen muss er jetzt zahlen oder sollte man sich da noch mal genauer bei jugendamt informieren ich würde es frech finden dennich weiss das die kindesmutter seit 6 jahren net arbeiten geht und jtzt wo sie arbeiten könnte hat sie sich noch ein kind machen lassen sie selber hat auch mal gesgatdas sie nie in ihrem leben arbeiten gehen würde und das ist doch echt ungerecht dann können wir gleich bei harz4 bleiben dann haben wir genau das gleiche ienkommen als wenn er jetzt den unterhalt zahlen muss

  154. sausebär
    4. November 2011 um 19:38

    Frage:Wie soll man von 950 Euro leben?Wenn man mit 48 Jahren ein Zimmer zur Verfügung stellt und wieder ne WG eröffnet.Und wenn man sein Auto verkauft und sich ein altes Fahrrad zulegt.Wenn man auf Ausgehen,nötige zahnarztbesuche ,Urlaub,größere Anschaffungen verzichtet.Und welche Frau möchte mit einem Typen zusammen kommen der Unterhaltspflichtig ist? Warum soll ich eigentlich noch arbeiten?meiner Tochter geht es gut bei der Ex-und ihrem neuen Partner.zwei Autos,drei mal im Jahr in den Urlaub,120qm Wohnung.Ich habe grosse lust das Land zu verlassen.wer kommt mit?es ist eine Schande als Sozialfall zu enden weil man kinder in die welt gesetzt hat.
    lg
    andi

  155. Marcus
    7. November 2011 um 11:49

    @Sarah

    Genau das ist die deutsche Arroganz und Frechheit von der ich hier immer rede!
    Bloß nicht zahlen!!!!!!!
    Geht vor Gericht! Und wenn er dort zur Zahlung verurteilt (denn vor allem Familiengerichte, missachten deutschen Recht). Dann klagt ihr weiter - bis vors Bundesverfassungsgericht!
    Das wichtigste ist aber, dass ihr einen Anwalt findet, der was kann und für euch bereit ist zu kämpfen!
    Denn aus eigener Erfahren kann ich sagen, dass die meisten Anwälte Flaschen sind und eher noch gegen euch arbeiten. Die wollen nur euer Geld - Gerechtigkeit ist meistens egal!

    Zur Erinnerung:

    § 1603 BGB
    Leistungsfähigkeit
    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 1
    “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

    -Zahlungspflicht trotz geringerem Einkommen als der zugesicherte Selbstbehalt??

    Art 3
    “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”

    -Väter und Mütter die von HARZ IV leben, werden auch nicht zu Unterhaltszahlungen verurteilt!

    Art 12
    (1)Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz undAusbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    - Man soll seinen Arbeitsplatz aufgeben und einen suchen, wo man eben genug verdient um Unterhalt zu Zahlen – dieser dumme Satz kommt von einigen Gerichten!

    Und das Grundgesetz steh über allen anderen Gesetzen - dagegen darf auch kein Jugendamt oder Familiengerecht verstoßen, oder mal eben für nichtig erklähren!!!!!

    Kämpfen, kämpfen, kämpfen……

  156. Perry
    7. November 2011 um 17:55

    Hallo Marcus,

    na dann viel Spass !

    Die § aus dem BGB mögen dort ja stehen, aber zum einen
    sind sie sehr dehnbar und zum anderen gibt es ja auch noch andere § aus dem Familienrecht-Sorgerecht ( -Pflicht ), etc.

    Kein Anwalt lässt sich darauf ein und wenn ja, dann
    will er nur Deine Kohle.

    Fest steht, dass man als ( in unserem Fall ) Kindesvater
    zahlen muss, das OLG hat dazu eine Düsseldorfer Tabelle
    erstellt. Diese Tabelle ist Gesetz, auch wenn dort steht:
    ” Richtlinie “. Der Selbstbehalt liegt nun mal leider sehr
    weit unten, es geht dabei immer um das Kindeswohl, alles andere interessiert die Richter nicht. Wer will da weiter klagen, der Gebeutelte wohl kaum.

    Das ist ungerecht, da stimme ich Dir zu. Aber es gibt nur die Alternativen:

    - Zahlen
    - Auswandern
    - sich das Leben nehmen ( traurig aber wahr )

    MfG

    Perry

  157. Marcus
    9. November 2011 um 11:06

    @Perry

    Leider muss ich dir da recht geben. Es ist schon traurig, dass so offensichtlich gegen des Grundgesetz verstoßen wird und das alles so hingenommen wird.
    Aber die Problematik mit den unwilligen Anwälten verstehe ich einfach nicht. Wenn man einen Mord begeht um zu seinem Verteidiger sagt, dass man dafür nicht in den Knast will, dann kommt er gleich mit einer Menge Möglichkeiten, das Recht so zu verbiegen das es passt.
    Wenn ich aber zu einem Familienanwalt gehe und sage, dass ich keinen Unterhalt zahlen will weil ich eh nix habe, kommt immer gleich der Spruch “..da kann man in Deutschland nichts machen..”.
    Ich glaube, wenn man sein EX erschlägt, hat man mehr Anspruch auf Gerechtigkeit, als wenn man Unterhalt zahlen muss. ???? Wieso????

    Dabei ist es doch, wie ich es schon aufgeführt habe, eine Leichtigkeit alle diese Unterhaltsurteile anzuprangern.

    Und egal mit welchem § aus BGB, StGB usw. die Richter Ihre Urteile begründen, wenn damit gegen die Grund- und Menschenrechte verstoßen wird sind all diese § unwirksam! Und das Pfänden unterhalb der Selbstbehaltsgrenze oder das zwingen zum Aufnehmen einer Arbeit, verstößt nun Mal eindeutig gegen das Grundgesetz! Aber dennoch wird es getan! Und so etwas auf deutschem Boden, wo schon zweimal Menschen ihrer Rechte beraubt und verfolgt wurden! Und wieder schau alle weg oder behaupten, dass es ja gar nicht so wäre!
    Das Problem in Deutschland war nie Hitler oder Honecker, sondern der dummer Volk selber!
    Am bestem man tauscht den Bundesadler mit den drei Affen - nicht hören, nichts sehen, nichts sagen - typisch deutsch!

  158. Perry
    10. November 2011 um 20:12

    Hallo Marcus,

    der Knackpunkt ist doch folgender:

    Ein angemessenes Salär für die Kinderbetreuung und Versorgung
    muss es geben, finde ich jedenfalls normal. Und es ist meiner Meinung gut, dass es gesetzlich verankert ist. Als zahlender Vater oder zahlende Mutter möchte man ja auch, dass es seinem Kind gut geht.

    Das Problem ist dabei, dass der Kindesunterhalt stetigt, aber der Selbstbehalt gegenüber den Lebenskosten sinkt.

    Der deutsche Staat weiß schon so nicht, wie er über die Runden kommt, es wird nichts besser ! Ein Hoch auf die Lobbyisten, welche hinter den Vorhängen die Fäden ziehen.

    Ob das Renteneintrittsalter steigt oder die Miete, der Euro ist ein Teuro, ich möchte nicht die ganze Palette aufführen. Jeder weiss, was ich hiermit meine.

    Was ist denn nun einfacher für unsere ” Volksvertreter ” ?

    Das Geld aus einem anderen löcheren Topf nehmen oder eine
    Minderheit ( so wie wir ) schröpfen ?!

    MfG

    Perry

  159. Perry
    10. November 2011 um 20:13

    Hallo Marcus,

    der Knackpunkt ist doch folgender:

    Ein angemessenes Salär für die Kinderbetreuung und Versorgung
    muss es geben, finde ich jedenfalls normal. Und es ist meiner Meinung gut, dass es gesetzlich verankert ist. Als zahlender Vater oder zahlende Mutter möchte man ja auch, dass es seinem Kind gut geht.

    Das Problem ist dabei, dass der Kindesunterhalt stetig steigt, aber der Selbstbehalt gegenüber den Lebenskosten sinkt.

    Der deutsche Staat weiß schon so nicht, wie er über die Runden kommt, es wird nichts besser ! Ein Hoch auf die Lobbyisten, welche hinter den Vorhängen die Fäden ziehen.

    Ob das Renteneintrittsalter steigt oder die Miete, der Euro ist ein Teuro, ich möchte nicht die ganze Palette aufführen. Jeder weiss, was ich hiermit meine.

    Was ist denn nun einfacher für unsere ” Volksvertreter ” ?

    Das Geld aus einem anderen löcheren Topf nehmen oder eine
    Minderheit ( so wie wir ) schröpfen ?!

    MfG

    Perry

  160. Marcus
    11. November 2011 um 10:57

    @Perry

    Und wieder gebe ich dir Recht. Aber spätestens wenn der Staat Geld von Menschen fordert, die das nicht einmal haben (fiktives Einkommen usw.), dann ist die Zeit von Verhandlungen vorbei! Der STAAT hat sich in seinem Grundnetz dazu verpflichte seinem Bürgen eine würdevolles Leben zu garantieren!
    Und jetzt? Nicht nur das der Staat seinen Verpflichtungen nicht nachtkommt. Im Gegenteil! Er sorgt noch dafür, dass Menschen die für Ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können soweit geschröpft werden, dass diese allein nicht mehr überlebensfähig sind! Das ist erbärmlich!
    Ich habe für dieses Land nichts mehr übrig!
    Aber das Problem wird sich in Zukunft ganz von allein lösen. Denn mit dieser lesensfremden und menschenverachtenden Politik rottet sich dieses Volk selbst aus.
    Und ich find’s super!

  161. Jutta
    13. November 2011 um 13:01

    Und 2012 wird es noch schlimmer!Habe gerade einen ellenlangen Artikel gelesen.

    Himmel hilf! Ihr lieben Familienrichter und Anwälte, bitte auf dem Boden der Tatsachen bleiben. In den oberen Verdienstklassen ist anscheinend der Realitätssinn verloren gegangen.Ach ja, unter dem Deckmäntelchen “zum Wohle des Kindes” trocknen die Tränen der Geschröpften. Weihnachten das Fest der Freude steht vor der Tür. Der 15 jährige Sohn fragt den Vater am Telefon,der 600kM weit entfernt wohnt:” Papa, wann kommst Du wieder?”. und eine weibliche Stimme ruft aus dem Hintergrund:” “Den brauchst Du nicht mehr. Der musste sein Auto verkaufen. Mein Mann ist Dein Vater!” MfG J.

  162. Perry
    15. November 2011 um 17:52

    @Markus,

    da sind wir nicht die einzigen, die solche Entscheidungen nicht verstehen. Aber, was ist für die Regierung einfacher,
    mehreren Millionen Kindern Unterhalt zu zahlen, oder den Unterhaltsverpflichteten ( vielleicht 1 Mio. ) zur Kasse zu bitten ?

    Die Spirale dreht sich nach oben ….. und das Ende ist noch nicht erreicht, leider !

    Liebe Jutta,

    was wird denn bitte 2012 schlimmer werden ?

    Ich habe bezüglich des Kindesunterhalts nichs gelesen und
    die DT wird wohl erst 2013 aktualisiert werden.

    LG

    Perry

  163. Marcus
    16. November 2011 um 10:57

    @Perry

    Ja, Schei.. rollt halt immer bergab! Und davon wird zurzeit viel produziert.

  164. Patrick
    30. November 2011 um 18:37

    Hallöchen,

    die Politik züchtet bewusst in sogenannten Frauenrunden einen Typ Frau heran,
    der auch aus liebenswerten Partnerinnen Ungetüme werden lässt.

    Was war ich baff, die Entwicklung der Mutter meiner Kinder zu erleben, die letzten Monate. Da wird kein Hehl daraus gemacht, dass es plötzlich nur noch um das Geld geht. Und zwar viel Geld.

    Da wird ein Zorn auf die Männer, Partner und vor allem Väter gesät, der aus einer vermeintlichen, völlig ireealen, von außen gezielt eingeredeten Opferschaft der Frau ausgeht, der schließlich diese s. g. Wehrhaftigkeit rechtfertigt, die sich wie ein religiös-fanatisches Virus ausbreitet.

    Ich bin in diesen weiblichen Bekanntenkreis meiner Ex-Partnerin mal tiefer eingetaucht. Im engen Zeitrahmen haben sich alle Frauen auf dieselbe destruktive Weise von den Vätern ihrer Kinder getrennt. Sie haben sich begeistert darüber ausgetauscht, schon Jahre zuvor, wo was wie an Hilfsleistungen des Staates zu beantragen ist. Keine von denen arbeitet.
    Klar, wenn erst die Leistungen des Staates ausgeschöpft ist, dann trennt frau sich halt: “Ganz zum Wohle der Kinder.”

    Die Unterhaltsvorschussstelle gehört übrigens nicht zum Jugendamt,
    sagt mein RA.

    Zu 13% mehr UH:
    Wenn das Jugendamt/Gericht nicht darlegen kann, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst um 13% Netto, also etwa 21% brutto gestiegen sind, dann ist die DT wohl eher von und für braune Esoteriker.

  165. Aurora2000
    15. Dezember 2011 um 13:22

    Obwohl ich alleinerziehende Mama bin finde ich diese Tabelle eine absolute Frechheit. Leider kenne ich beide Seiten. Mein neuer Lebenspartner wird von seiner Exfrau regelrecht finanziell “ausgezogen”. Ich finde es eine Unverschämtheit, dass eine Frau nicht arbeiten gehen muss, sobald sie ein ärztliches Attest vorlegt wg. Krankheit d. Kindes usw. Wir gehen beide voll arbeiten und können weder in Urlaub fahren, noch sonst große Sprünge machen, da das ganze Geld für Prozesskosten usw. draufgeht. Wie soll ein Mann mit nicht mal 1000 EUR monatl. überleben? Geschweige denn eine neue Familie gründen?

  166. Steffen
    18. Dezember 2011 um 01:36

    Finde eure kommentare super.Meine Lebenspartnerin (16 jahre zusammen)zieht zum 28.12.aus.Wir haben zwei Kinder (11 und 14 zusammen). Bin Montagearbeiter und habe lange für ein- und die selbe Firma gearbeitet. Viele Überstunden und für den Osten vielleicht noch ein guter verdienst und jetzt geht es zum JA.Habe meine letzten Gehaltsabrechnungen und Steuerrückerstattungen(3 jahre) einen Ra. vorgelegt, selbst der bezweifelt das man meinen Verdienst ordentlich berechnen kann.Werbungskosten liegen bei ca. 10000 Euro im Jahr. Der Lohn schwankt zwischen 1100-1800 Netto.Da ich Leihmonteur bin habe ich auch keinen Einfluss auf die Entfernung von Einsatzort und Arbeitsstelle,auf die Höhe derzu zahlenden Unterkunftskosten.Wenn ich dann daran denke das ich anstatt jetzt 300 km 600 km zur Arbeit fahre und die Unterkünfte nicht 14 Euro sondern 20-25 Euro kosten,dann geht es mit meiner Auslöse schnell ins Eingemachte.Jetzt frage ich mich wie das JA das alles berechnen will, wenn ich nicht mal selber weiß wie es im nächsten Monat aussieht.Übrigens hat das Wohngeldamt ca. ein 3/4 Jahr gebraucht um für uns das Wohngeld zu berechnen.Aber egal wie ich rechne,egal wie viel Stunden ich schrubbe,am Ende habe ich immer 200- bis 300 Euro Nettoim Monat,abzüglich Verpflegung.Ich bin schon am Überlegen gänzlich hinzuschmeißen und mich in Vollzeit(Harz 4)auf die Rente vorzubereiten.Sollten meine Jungs und ich gönne es Ihnen von Herzen studieren gehen bin ich mit 57 endlich fertig mit zahlen.Eigentlich frage ich mich warum soll alles ich allein abwirtschaften,obwohl meine Ex auch anstatt 30h vielleicht Vollzeit arbeiten gehen könnte.dies währe doch der beste Weg den Sozialkassen nicht auf der Tasche zu liegen.”fragt mich nicht wovon ich Nachts Träume”.
    MFG
    Steffen

  167. Penta
    22. Dezember 2011 um 17:00

    ja ne menge leidgeprüfter väter hier
    ich bin alleinerziehend mein sohn gehrade 2 monate alt und bekomme hartz 4 laut Dt würden mit ca 250 euro zustehen der vater hat auch kein prop mit unterhalt zu geben heute bekamm ich dan erstmal einen anruf von meiner arge das ich nachweisen muss wie viel er mir insgesamt für den kleinen gegeben hatt an der ausstaung und so weiter ich dan erst mal wozu den den unterhald werden sie mir ja eh abziehen ja das müssen sie umrechenen und dan die leistungen für meinen kleinen neu berechen so ich bekomme für den kleinen etwa mit wohngeld 280 euro … davon zihen sie mir den unetrhalt ab also hab ich ingesamt 280 euro um meinen kleinen ihm monat zu versorgen und ich gehe nicht jeden tag ins cafe zum latte trinken neue klamoten kaufen oder oder ich meine mein sohn hat jetzt ne erstaustaung bekommen und damit mher klamotten wie ich in seinem schränkchen nur mal so die herren väter

    ich hab mal ausgerechnet babynahrung schoppen und gläschen und der monatsbedarf an windeln liegt ja schon bei 340 euro so liebes amt wie soll das den gehen ich finde es schon hart das der unetrhalt als einkommen bei der mutter abgezogen wird.
    wen ich hier höre das jemand sagt er käme mit 2000 euro im monat für sich und 1 kind nicht zurecht der soll mal auf hatz 4 leben da hat man für sich und 1 kind mit wohngeld gehnau 962 euro und das wars davon gehen aber schon ca 400 mite weg den eltern und kinder geld wird auch abgezogen .

  168. Rainer
    29. Dezember 2011 um 12:50

    Guten Tag zusammen,
    hier wird viel geschrieben und gejammert. Zu Recht. Hier mal zur Info: Bin seit kurzem arbeistlos und unterliege nun dem “tollen” Selbstbehalt von 770 Euro. Habe durch meine Arbeit vorher den Höchstsatz 334 Euro für meine 13 Jährige Tochter zahlen können. Mir blieben 950 Selbstbehalt.
    Hier meine aktuellen monatlichen Zahlen:
    836,1 Alg 1
    -364 Miete
    -210 Strom Abschlag monatlich(Nachtstromspeicher Heizung)
    -30 GEZ (Raten)
    -22 Autoversicherung
    -35 Telefon/Internet
    -66,1 Unterhalt
    66 Wohngeld

    175 Übrig zum dahin vegetieren für 4 Wochen

    Anmerkung: Klar kann ich jetzt mein altes Auto verscherbeln, Marktwert ca 100 Euro, den GEZ Rückstand hab ich natürlich auch irgendwann vom Hals, macht dann keine Autoversicherung mehr und keine GEZ rate, ein tolles Plus von 50 Euro.

    Habe dann aber trotzdem noch weniger als Jemand der harz 4 bekommt. Eine GEZ Befreiung kriege ich nicht, die bekommen ausschliesslich Menschen die reine Harz Leistungen beziehen. Bekomme zwar weniger, aber eben kein Harz 4, sondern alg 1.

    Meine Wohnung ist angemessen von der Größe her, aber durch Nachtstromspeicher leider unerschwinglich geworden in meiner jetzigen Lage. Habe keine Finaziellen Rücklagen bilden können, als ich Arbeit hatte. Hätte ich diese, würde ich umziehen, in eine Hundehütte für wenig Geld. Und nun? Keine Ahnung. Möglichst schnell irgendeinen Job annehmen,wenn auch im Nidriglohnsektor. Aber was bringt das meiner Tochter,wenn ich Arbeit annehme wo ich bei Vollzeit keine 1000 euro netto verdiene? Garnichts, weil dann mein Selbstbehalt wieder 950 steigt, plus 5 prozent berufsbedingte aufwendungen, also ca 1000 mein Selbstbehalt. Nehme ich also solch einen Job an, geht es mir besser, und meine Tochter geht leer aus. Bleibe ich zuhause, bekommt meine Tochter zumindest 66,10 Euro von meinem wenigen Geld, und ich werde untergehen. Das ist doch wohl beides nicht zum wohle meiner Tochter, oder?

    Man sollte die Schraubzwingen an unseren Daumen nicht überspannen. Ein vernünftiger Mindestlohn flächendeckend für alle Branchen von 10 Euro per Gesetz.

  169. Jutta
    1. Januar 2012 um 15:23

    Hallo Penta!

    Wer von den Zahlvätern hat schon einen Nettoverdienst von 2000 Euro? Und wenn schon, dann bleibt ihm nach der Kindesunterhaltsberechnung und was sonst noch dran hängt, nur sehr wenig für sich selbst übrig!

    Beratungsangebote nutzen! Müttern wird geholfen. Wie und wovon die Zahlväter leben sollen, das interessiert keinen!

    MfG Jutta

  170. Melanie
    3. Januar 2012 um 15:31

    Ich bin erstaunt über die vielen fast gleichlautenden Beschwerden hier…

    Sind wir doch mal direkt… bei den meisten bleibt der Unterhalt bei unter 1500 Euro netto berechnet. Das heißt konkret… wenn man als Mutter einer 10jährigen Glück hat, bekommt man 272 Euro Unterhalt.
    Ihr sagt hier… der Mindestunterhalt bei Kindern von ALII-Familien liegt bei 200 Euro, deshalb ist es eine Frechheit sooo viel Unterhalt zu verlangen.

    Na dann rechnen wir mal…

    Meine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt, für die Schule benötigt sie ständig das Internet, weil Lehrer ja davon ausgehen, dass man das so in der Häuslichkeit hat… sind schon einmal 30 Euro… (ich hatte nämlich vorher keines)
    Dann muss sie ja auch irgendwo wohnen… also kommt eine erhöhte Miete hinzu, weil ich ja schließlich 1 Zimmer mehr benötige, als ohne sie, das macht etwa 150 Euro aus…
    Dann will sie sich waschen und warm haben. Sagen wir etwa 20 Euro…
    Sie will dann auch noch tgl. frische Wäsche… ca. 20 Euro. Hort, Ferienspiele und Schulessen… ca. 100 Euro. So ein Mist, meine Tochter ist auch noch begabt und besucht leider 2 Musikschulen 65 Euro. Beinahe hätte ichs vergessen… die muss ja auch noch angezogen werden und in dem Alter wachsen die auch noch… ca. 50 Euro.
    Essen ist wohl unerlässlich… min. 150 Euro.
    Versicherungen und Klassenfahrten sowie Taschengeld zähl ich mal lieber gar nicht erst auf. Ebenso nicht die Ausstattung ihres Zimmers, Fahrrad, mal in den Urlaub fahren usw.

    Ich gehe 8 Stunden tgl. schufften, wenn sich die Möglichkeit nebenbei ergibt - dann auch noch das und mein EX zahlt keinen Cent! Der vö… sich durch die Damenwelt und genießt sein Leben… er hat auch eine Verantwortung und das vergesst ihr alle hier! Also warum kann ich von ihm nicht verlagen sich eine vernünftige Arbeit zu suchen, wenn ich das ja auch muss, wenn ich meinem Kind was bieten will?

    Wenn die meisten Mütter ausrechnen, was ihnen persönlich übrig bleibt, dann ist das fast nix! Ich überlege 3 x bevor ich mir nur ein neues Shirt kaufe.
    Mir wurde jetzt nahe gelegt, ich solle meine Tochter in eine Hochbegabtenklasse geben, die kostet aber Schulgeld… wovon denn????

    Ach ja und um auf ALGII zurück zu kommen… Der dort angelegte Kinderbetrag ist rein auf die Bekleidung und Essen bezogen. Miete & Co gibt es auch noch extra.

    Also hört auf zu jammern! Mindestbehalt 950 Euro, vielleicht sollte ich mal zum Amt gehen und das bestätigen lassen, mal sehen wer dann die zusätzlichen Kosten für meine Tochter bezahlt, denn den Selbstbehalt habe ich auf keinen Fall!

    Und zum Abschluss noch gesagt… noch schlimmer wird es, wenn das Kind mal krank ist, denn bekommt man noch nicht einmal mehr Lohn, sondern ein paar Flöhe von der Krankenkasse, auf die man auch noch eine ganze Weile warten muss. Hatte bereits leider selbst erleben müssen, dass meine Tage für meine Tochter aufgebraucht waren und ich 1 Monat komplett nicht bezahlt bekommen habe! Und… bekomm ich jetzt den halben Lohn von IHM?

    Nein, statt dessen muss ich mich jedes Mal als gierige Schlampe beschimpfen lassen, wenn ich mal wegen Unterhalt anfrage.
    Ach ja, falls nun wieder Sprüche bzgl. Unterhaltsvorschuss kommen… ich erhalte keinen, weil ich verheiratet bin!

  171. Melanie
    3. Januar 2012 um 15:54

    Zu Mariels Beitrag von Oktober:

    Ich halte dich nicht für dumm oder dergleichen, sondern du hast das schon richtig beschrieben. Ich bin zwar nicht der Typ Hausfrau und daher berufstätig, dennoch habe ich mind. einen 15-h-Tag, während der arme benachteiligte verarmte Vaterzahler vor dem Fernseher sitzt und sich ärgert, dass er so viel zahlen muss. Ich stehe um 5:00 Uhr auf und beginne um 5:30 Uhr mich um mein Kind zu kümmern, dann arbeiten, dann nachmittags bis bis abends mind. 20:00 Uhr wieder ums KInd kümmern (spielen, Abendessen, Wäsche waschen, Zimmer säubern usw.)… Würde ER in dieser Zeit auch “arbeiten” (also einen Zweisjob haben), dann könnte er locker den Unterhalt zahlen… wo ist also das Problem… wie du schon sagst Mariel… er ist zu faul!

  172. Perry
    4. Januar 2012 um 07:12

    Hallo Melanie,

    nur mal ganz schnell und kurz, weil ich gleich zur Arbeit muss um meinen Verpflichtungen nach zu kommen ;0)

    Warum nimmst Du das JA nicht in Anspruch und lässt Dich gerichtlich gegen den Kindesvater vertreten ?

    Was auch gerne vergessen wird ist, dass es für jedes Kind noch zusätzlich Kindergeld gibt, was zur Hälfte mit auf den Kindesunterhalt mit angerechnet wird.

    Das heißt in meinem Fall z. Bsp.= 299,- für die Tochter und 356,- Euro für den Sohn, zuzüglich 184,- Kindergeld je Kind.
    Das sind 1023,- Euro !

    Siehe bitte DT, da ist es detaillierter dargestellt.

    So nun muss ich erst mal los, bis bald.

  173. Melanie
    4. Januar 2012 um 14:37

    Warum ich das JA nicht in Anspruch nehme? Weil das hier mit dem Jugendamt so aussieht, dass GAR NICHTS passiert. Es zieht sich über Monate - sogar Jahre hin und es heißt zum Schluss… “er arbeitet unregelmäßig, so dass immer wenn wir was tun wollen, er wieder zu hause ist…, tut uns leid, wir können leider nicht helfen…”
    Das hatte ich nämlich leider schon…
    Und zu der oben angegebenen Rechnung… es stimmt, dass es viel Geld ist, aber mal ernsthaft, Kinder kosten auch sehr, sehr viel Geld. Natürlich kann ich es auf das absolut notwendigste beschränken, aber das kann und will ich nicht. Wären wir noch zusammen, müsste er ja auch mit für Musikschule & Co aufkommen und könnte nicht nach 272 Euro sagen, dass jetzt Schluss sei. Und meine Feststellung ist absolut richtig, wir Mütter haben nicht einmal 950 Euro für uns zur Verfügung. Ich bekomme auch immer so schlaue Sprüche wie “das ist aber viel Geld”.
    Ja, aber nur, wenn man allein Essen und Trinken betrachtet, aber damit ist es ja nunmal nicht getan. Sie brauchen, wie ich schon ausführlich beschrieb, ja auch Wohnraum, Kosmetika, Taschengeld, Vereine unbezahlte Krankschreibungen, Hort oder Kita usw.
    Wer sich Kinder anschafft, der weiß, dass sie viel kosten und das hört nicht auf, nur weil man nicht mehr mit ihnen zusammen lebt. Und wer sich 2 Kinder anschafft, weiß, dass diese noch viel mehr kosten…

    Unterhalt für Frauen finde ich auch bescheiden, weil sie tatsächlich arbeiten gehen können und nicht länger als 1 Jahr zu hause sein müssen. Ich war nur 5 Monate bei meiner Tochter und 10 Monate bei meinem Sohn daheim geblieben und die beiden haben sich prächtig entwickelt.

  174. Perry
    4. Januar 2012 um 18:07

    Hallo Melanie,

    das JA ist meiner Meinung nach immer gewillt, den Unterhaltsanspruch für die Kinder geltend zu machen.
    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann kann das
    JA den Unterhaltsvorschuß bis zum 12. Lebensjahr zahlen. Der
    Anspruch besteht aber insgesamt wohl für 6 Jahre.

    Wieso erwirkst Du keinen richterlichen Beschluss ? Ob nun mit JA oder ohne, dann wäre der Kindesvater gezwungen etwas zu unternehmen und wenn es nur Bewerbungen sind die er schreibt und verschickt.

    Sicherlich kosten Kinder Geld ( auch Zeit ) aber mal abgesehen von den einzelnen Problemen liegt der Knackpunkt bei folgendem.

    Arbeit muss sich lohnen, wenn ich als Unterhaltszahlender
    weniger am Monatsende in der Tasche habe wie ein ALGII- Empfänger, lohnt es sich nicht die Mühen der Arbeit auf sich zu nehmen. Anders herum, wenn die Kindesmutter soviel Geld für die Kinder bekommt, mal so nebenbei, 500,- € je Kind und Monat ( wie in meinem Fall )hatte meine Ex fürs Kind vor der Trennung bei weitem nie ausgegeben, ist der Ansporn für die Arbeit bei der Kindesmutter auch nicht mehr gegeben.

    Siehe guten Beitrag vom Patrick am 30.11. !

    Ich möchte nicht die Milchmädchenrechnung aufmachen, was mir am Monatsende von meinem Lohn verbleibt. Nur soviel, ich komme gerade so über die Runden.

    Frauenrechte und Kindeswohl soll alles sein, aber die Waage
    darf nicht einseitig belastet werden.

    MFG

    Perry

  175. simsalabim
    4. Januar 2012 um 23:00

    so, jetzt sag ich mal was!
    3 jahre wurde ich beschissen! dann hat sie sich schwängern lassen! ich ausgezogen mit beiden kindern! sie in die alte wohnung ein tag später rein! nach den ersten unterhaltsstreitigkeiten kam das geld bis jetzt pünktlich! nun, ich steierklasse 2! er eigenmächtig um über 200 euro gekürzt! er zieht das ab, was ich mehr verdiene! ohne zufragen! ohne bescheid zu geben! ich soll einverstanden sein! sie wohnen zusammen! sie zwar noch in der ausbildung! dennoch, sie wohnen zusammen! ich habe extra zu meiner halbtagsstelle einen 400 euro job!! wohlgemerkt! ich kriege keinen unterhalt!! will auch keinen! aber das für die kinder! ich bin ihm mit minus 165 euro entgegen gekommen! wenn beide einen 400 euro job haben, haben sie 800 euro mehr!! ich bleib hart!!!!!

  176. Jutta
    9. Januar 2012 um 12:54

    Hallo!

    Hatte gerade bei Googel die Frage eingegeben: ” Warum wurde die Düsseldorfer Tabelle um 13% ERHÖHT?
    Und was ich da in einem Artikel vom 11.01.2011 las hat mich fast umgehauen!
    Ich weiß nicht, ob ich die Quelle nennen darf. Ihr kennt euch sicher besser im Internet, Recht und allem was dazu gehört aus.

    MfG Jutta

  177. Melanie
    9. Januar 2012 um 15:05

    An Perry

    Du hast Recht, 500 Euro pro Kind sind hoch. Die Tabelle sollte dahingehend verbessert werden, dass wenn man mehr verdient, auch mehr behalten darf. Damit meine ich, wenn du z.B. 2000 Euro netto hast und 500 je Kind wieder weg sind, dann hast du gerade mal 50 Euro mehr, als jemand, der eh nur 1200 Euro verdient und nicht so viel zahlen muss. Es sollte also der Selbstbehalt hoch gesetzt werden, umso mehr man verdient. Somit wären die Bemühungen wohl auch wesentlich größer für die Väter.
    Ich habe z.B. nie kontrolliert, wieviel er verdient, war immer mit dem Mindestsatz zufrieden, sogar weniger, weil er ja noch nie den Mindestsatz gezahlt hat, obwohl er das bestimmt hätte können, da er als Fernfahrer nicht schlecht verdient.

    ABER!!!!!!!!!! Wer nur 1 KInd hat, muss nur 272 Euro zahlen wenn er bis 1500 Euro verdient, also kann er 1228 Euro für sich behalten… Das ist doch ok, damit kann er doch leben. Das Problem ist dabei nur, dass viele Väter das trotzdem nicht machen, nicht zahlen wollen, weil sie so tun, als wenn das bei den Kindern nicht ankäme. Das ist das Problem. Steht doch hier im Forum auch sehr oft! Aber liebe Väter, was denkt ihr denn, wovon EURE Sprösslinge leben????????

  178. schnuffi
    12. Januar 2012 um 16:34

    Es ist unter aller sau wie hier manche alleinerziehende mütter an den pranger gestellt werden nur weil sie pro kind 225 euro bekommen. für den zeitaufwand, bedarf usw was ein kind benötigt ist das ein witz. zumal der vater ja wieder schön freizeit hat und alles, alschlafen kann, keine schul / kiga oder arzttermine wahrnehmen muss , kleidung kaufen , material kaufen und und und. als ob sich die alleinerziehenden davon ein shcönes leben machen *könnten*

    denkt mal nach bevor ihr so dumme sachen schreibt. die mutter bekommt geld das für die erziehung der kinder benötigt wird nicht für luxus. und dabei wird das eigene wohl was die kindesmutter dafür zurückstellen muss nicht berechnet. die mutter hat schliesslich die kinder 24 std/ 7 tage/woche bei sich kann nicht weggehen oder in urlaub weil dafür das geld nicht reicht. würde man eine tagesmutter mit so einer pflege beauftragen würde diese 3 euro die stunde bekommen rechnet das mal aus und selbst das ist ein witz man müsste das eigentlich ma normalen stundenlohn nehmen…..

  179. Berend
    13. Januar 2012 um 11:04

    @melanie

    wie kommst du denn auf die Idee dass man bei einem Kind nur 272 Euro bezahlen muss? Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Alter des Kindes und das wäre z.B. bei einem 12 jährigen Kind 364 Euro. Dann bekomt die KM noch 184 Euro Kindergeld ….Wenn du dann EU-Rentner bist hast du einen Selbstbehalt von 770 Euro- bis dahin wird dir jeder Cent weggenommen. Es wird dir als Behinderten vom JA zugemutet, in den 5. Stock in eine Abstellkammer zu ziehen, weil mehr als 350 Euro sollte man nicht in eine Wohnung/Miete investieren dürfen. Die KM kann sich aber allein mit dem Kind eine 100 qm Wohnung in der besten Wohngegend von Berlin leisten ….Der Kampf um das Besuchsrecht tobt seit Jahren - Aber vor dem JA behauptet die Kindesmutter, das Kind will mich nicht sehen - obwohl ich Mitsorgeberechtigt bin - hab ich keine Rechte - steht alles nur auf dem Papier. Ich weiß nicht, wie ich jeden Monat büer die Runden kommen soll und der 12 Jährige hat mehr Anspruch als ein erwachsener Harz IV-Empfänger? Wo bleibt eigentlich der Gleichheitsgrundsatz???? Mehraufwendungen, aufgrund meiner Behinderung, werden einfach mit einer Handbewergung weggewischt … und da soll man sich nicht diskriminiert und ausgenommen vorkommen.
    Dem Kind steht Unterhalt zu - auf jeden Fall - es sollte aber immer noch der Grundsatz gelten = Leben und Leben lassen - Einem 12 jährigen Kind stehen 548 Euro zu Verfügung und einem erwachsenen Mann/Frau nur 420???????? Ich frage mich immer wo die Leute leben, die sich sowas ausdenken. In einer normalen Familie stehen dem Kind auch nicht so viele finanzielle Mittel zur Verfügung - da muss die gesamte Familie oftmals von 1500 Euro insgesamt im Monat leben - Was ist mit den Kindern? Wo bleibt deren Anspruch in Höhe von 548 Euro??? Da gibts dann auch keine Balett-, Musikschule etc. Die ganze Verhältnismäßigkeit stimmt einfach nicht …. schon die Skllierung der Düsseldorfer Tabelle - Einkommen von 0 - 1500 Euro ha ha ha …

  180. Berend
    13. Januar 2012 um 11:31

    Noch ein Nachtrag:

    Dass die Jugendämter überfordert sind und immer auf Seiten der Mütter stehen sieht man schon daran, dass ich das Jugendamt darauf hingewiesen habe, dass die Kindesmutter manisch-depressiv ist und sich in einer Tageseinrichtung befindet, in der sie auch ihren neuen Lebensgefährten kennengelernt hat, der eine Schizophränie hat - mein Bitten doch darauf hin zu wirken, dass mein Besuchsrecht mit Ihrer Hilfe durchzusetzen wäre, damit ich in dieser Athmosphäre für das Kind einen gesunden Ausgleich schaffen kann (Ich bin zwar körperlich behindert aber sonst völlig normal) wurde mit dem Hinweis abgewiegelt, das Kind hat ein Bett und genügend zu essen, es würde nicht mishandelt und die Kindesmutter hat mehrfach geäußert, dass es keinen Kontakt zu mir wünscht. Das es genügend fachliche Gutachten dafür gibt, dass diese Kinder psyschisch schwer leiden und später oftmals selber manisch-depressive oder auch schizophräne Züge aufweisen können, interessiert keinen. Wo b itte schön bleibt denn nun das vielzietierte Kindeswohl???? Letzendlich ist zumindest hier das Jugendamt nur finanzielles Vollstreckungsorgan der Mutter

  181. Perry
    15. Januar 2012 um 12:02

    “Leben und Leben lassen” so sollte es sein, übersetzt heißt das nur, die Rechte und Pflichen für beide Seiten annehmbar so zu gestalten, dass dem Kind keine Nachteile aus einer Trennung entstehen.

    Was ich nicht verstehe, warum die Kindesmutter einen kostenlosen Beistand vom JA bekommt. Als Kindesvater muss ich einen Rechtsbeistand, oder für rechliche Auskünfte bezahlen. Zudem darf ich für den Titel auch noch bezahlen.
    Aber hallo, gehts noch, das finde ich zu den anderen Sachen, wie Sorgerecht etc., meiner Meinung nach schon sehr
    diskriminierend !

    Und nochmal an die Mütter:

    Wir sind doch bereit für unsere Kinder zu zahlen, keine Frage , aber nicht nur zu unseren Lasten. Vielleicht solltet Ihr Euch mal in unsere Situation hinein versetzen, wir machen es doch umgekehrt auch.

    Übrigens habe ich meine beiden Kinder bisher immer abwechselnd am Wochenende bei mir, das da auch Geld und Betreuung investiert wird ist ja ganz klar. Das mache ich, der voll arbeitet, sehr gerne, denn was bleibt mir denn außer Arbeit sonst noch vom Leben ?

    Eine neue Bezeihung wage ich nicht anzufangen, was kann ich denn bieten ? Ach, aber na klar, meine 1-Raum Wohnung ;0)

    LG Perry

  182. Perry
    15. Januar 2012 um 21:09

    Zum besseren Verständnis, siehe Beispiel Berend:

    770,-€ zum Leben ist bitte nicht als Cash auf die Hand zu verstehen!

    Davon müssen folgende Sachen pro Monat abgerechnet werden:

    Miete warm = ca. 350,-€
    Hausrat & Haftpflicht Versicherung = ca.30,-€
    Strom = ca.35,-€
    GEZ = ca. 18,-€
    Telefon * Internet Flat = ca. 35,-€
    Essen & Trinken = 200,-€
    Gas ?

    Da bleiben ihm als körperlich behinderter EU-Rentner nur noch 102,- Euro ( wenn ich alles richtig zusammen gerechnet habe ) für’s Kulturelle ( wie z.Bsp nur Zeitungen ) Klamotten, Medikamente etc übrig.

    Nun möchte ich mal einige Mütter sehen, die es sich ( bitte nicht alle ) auf Kosten der Väter richtig gut gehen lassen. Denn komischer Weise haben es dann manche Damen nicht mehr nötig arbeiten zu gehen !

    Armes Deutschland !

    LG

    Perry

  183. Melanie
    17. Januar 2012 um 11:24

    So viele Frauen die es gibt, die nicht arbeiten gehen und es sich, laut euch, gutgehen lassen - so viele Väter gibt es auch, die keinen Cent bezahlen!

    Ich gehe 8 Stunden tgl. arbeiten, war mit meiner Tochter nur 5 Monate im Erziehungsjahr! Er - zu faul, geht nur arbeiten wenn er lustig ist d.h. von 1 Jahr geht er höchstens 1/2 Jahr arbeiten. Er zahlt keine Cent! Ich bin neu verheiratet. Mein Mann zahlt für meine Tochter Klassenfahrten & Co. Er wusste in dem Moment, als er mich zur Frau nahm, dass er Pflichten auch für meine Tochter übernehmen muss. Das gilt auch für eine neuen Frauen!!!!!!!!!

    Der Kindsvater kommt alle 2 Wochen (je nach momentarer Lebenspartnerin) angefahren mit einem BMW und holt sie mal zum Kino ab oder eventuell auch mal über Nacht, damit sie mit den Kindern seiner momentanen Lebensgefährtin spielt. Dazu muss man sagen, dass es alle 4 Wochen eine neue gibt und er jedes halbe Jahr umzieht.
    Es ist hier also umgekehrt und ich kenne viele Frauen, wo das so ist! In meinem Bekanntenkreis gehen alle Frauen arbeiten! Die Frage stellt sich doch, was ihr euch für Frauen genommen habt??!! Und dann jetzt meckern!!!

    Und mit 272 Euro meine ich, wie ich bereits oben geschrieben habe, die Unterhaltszahlung bei einem Verdienst von bis 1500 Euro und einem Kindesalter von 10 Jahren.
    Und ich sage an der Stelle nochmals: meine Tochter ist auch mal krank, diese Zeit wird nur geringfügig bezahlt, wenn die Tage aufgebraucht sind (und das hatte ich schon) bekommt man gar kein Geld mehr!
    Ich hatte bereits oben geschrieben, dass in den Tabellen darauf eingegangen werden sollte, dass wenn der “Zahler” mehr verdient, der “Zahler” auch mehr von seinem Verdienst haben sollte. Ich sehe aber keine Veranlassung, warum man mit dem Hintern zu hause sitzen muss und sich dann noch aufregt, wenn einem nur noch 770 Euro übrig bleiben.

    Mein Mann ist auch schwerbehindert, trotzdem geht er voll arbeiten! Ich will niemandem hier etwas unterstellen, glaube aber dennoch, dass hier wirklich viele Ausreden an der Tagesordnung sind!

    So und nun muss ich noch etwas los werden… zu dem Besuchsrecht…
    Auch da sind die Herren der Schöpfung, die hier so lauthals schreien einfach nur faul! Natürlich bekommt ihr Besuchsrecht, selbst wenn das Jugendamt dazwischen funkt! Mann muss dann eben den gerichtlichen Weg beschreiten! Nur für den Fall, dass jetzt wieder das Geschreie nach den Kosten kommt… es gibt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe!
    Im Übrigen ist das nicht automatisch für Mütter kostenlos! Ich musste die Gerichts- und Anwaltskosten aus einem Vergleich auch tragen!

    Und… da werde ich schon sauer… was denkt ihr, was wir Mütter an Geld übrig haben? Ich gehe arbeiten und verdiene etwa 1200 Euro. Und eines kann ich garantieren… ich habe keinen Selbstbehalt von 950 Euro für mich! Die Kostenaufstellung habe ich oben bereits angeführt. Das Kind isst nicht nur und wird bekleidet!!! Es wohnt auch und hat Freizeitaktivitäten, Hort, Taschengeld und will auch noch in den Urlaub. Und falls ich mal weg will, muss ich auch noch Babysitter bezahlen! Ihr habt offensichtlich keine Ahnung!

  184. Berend
    17. Januar 2012 um 12:32

    Es gibt immer jene und solche und weder sind hier die Mütter noch die Väter die Engel der Nation.

    Fakt ist jedoch, dass beide Elternteile für die Entstehung des Kindes veranwortlich sind. Da sich ein Kind schlecht in zwei Teile zerlegen läßt, wird es zwangsläufig nur bei einem Elternteil leben können. Meist wird es die Mutter sein.

    Ein Elternteil kümmert sich um das Kind, dass andere darf und muss zahlen. In deinem und in anderen Fällen, die hier überwiegend von den Müttern geschildert werden bekommt man den Eindruck als wollten sich die Mütter ihre aufopferungspflichtige “Beschäftigung” als Mutter bezahlen lassen. Wolltet ihr nicht die Kinder? Mit einem mal sind sie so eine Belastung? Ich hätte meine Kind auch gerne zu mir genommen aber die Scheidungsrichter sehen als eben als natürlich an, dass die Kinder bei der Mutter leben. Mein Kind hat auch zeitweise bei mir gewohnt, immer wenn seine Mutter wiedermal in der Psychatrie war. Ich wäre nicht im Traum darauf gekommen, von ihr Unterhalt zu verlangen, obwohl ich, wie beschrieben, alles andere als mit Geld gesegnet bin. Ich habe es auch nie als Belastung empfungen mich um meinen Sohn zu kümmern. Sicherlich gibts mit Kindern auch oft Stresssituationen aber es ist mein Kind… Wo liegt das Problem frage ich mich? Der Unterhalt soll doch nicht dazu dienen die Mutter für ihre Erziehungsaufgabe zu entlohnen. Es dient (sollte es jedenfalls nicht, wobei ich mir bei den Summen, da nicht mehr sicher bin)auch nicht dazu dienen den gesamten Lebensbedar des Kindes abzudecken, sondern lediglich unterstützend sein. Wenn der Vater das Kind am Wochenende und im Urlaub hat, entstehen ihm über den Unterhalt ebenfalls Kosten von Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken mal ganz zu schweigen … . Noch schlimmer aber ist es, wenn Väter Unterhalt zahlen und ihre Kinder nicht sehen dürfen /z.B., weil die Mutter nun einen Ersatzpapi fürs Kind hat/ … Werte Mütter wie würdet ihr das finden, wenn ihr Eure Kinder nicht sehen dürft obwohl ihr es gerne möchtet, ihr aber jeden Monat 1/4 eures Geldes an den Vater überweisen müßtet und ständig die Angst im Nacken davor, dass wieder neue Geldforderungen ins Haus flattern, obwohl ihr selber nicht wisst, wie ihr über die Runden kommen sollt??? Versteht mich nicht falsch - dem Kind steht Unterstützung in Form von Unterhalt zu … aber wie oben Leben und Leben lassen.

  185. Berend
    17. Januar 2012 um 14:45

    @ Melanie

    noch eins … wenn du wieder verheiratet bist und dein Mann wie beschrieben auch vollzeit arbeiten geht - wozu dann Unterhalt für das Kind, dass nach deiner Aussage so bedürftig ist, weil super begabt. Als du noch mit deinem Ex zusammen warst hattest du doch auch keinen Unterhalt und ihr mußtet eure superbegabten Kinder irgendwie finanzieren…..

    In meinem nächsten Leben werde ich ne Frau schaffe mir Kinder von anderen Männern an den letzen heirate ich dann und freue mich jeden Monat über die coolen Nebeneinkünfte …

    Wenn ein Mann geschieden ist und wieder heiratet, dann interessiert seine neue Familie kein Schwein, auch dass seine Kinder aus 2. Ehe vielleicht super begabt sind und zur Musikschule gehen möchten interessiert NIEMANDEN - er hat ausschließlich für die Kinder aus 1. Ehe zu sorgen - die 2.Frau und die 2.Kinder haben das nachsehen und können sich um ihren Lebensbedarf selber kümmern ……

    Das ist alles so rechtlich unausgegoren stimmt nicht vorne und nicht hinten ….

  186. Andreas
    22. Januar 2012 um 13:49

    Guten Tag
    An alle die Unterhalt bekommen oder in der “bring-schuld sind”!
    Ich selber bin in der bring-schuld meinen Sohn gegenüber !
    Ich erhalte zur Zeit ALG 1 bekomme 864 euro davon Zahle ich Hundert Euro Unterhalt , mit den bestreite ich mein Leben Miete usw. ! Wenn ich wieder Arbeit habe soll ich 334 euro KU bezahlen und 50 euro Ku rückstand bezahlen sind zusammen 384 KU !
    Aber wo drauf ich zu Sprechen kommen möchte ist die Gesetzgebung in Deutschland !
    Einerseits ist jeder Mensch gleich viel wert in “Artikel 1″
    des Deutschen Grundgesetz !
    Anderersseits Steht zb ein Kind 334 Ku zu das ist dringend erforderlich ,aber nur so lange , bis der oder die Erziehungs beauftragter kein Alg 2 bezieht ! Dann ist das Kind Plötzlich wenniger wert und oder braucht weniger zum Leben !
    Ich selber biun ungelernter Arbeiter in Straßen und Tiefbau wie schonn gesagt z.Zt. Arbeitslos und bin froh wenn ich mit meinen Ausbildungsstand 1100 bis 1200 euro Netto verdiene , und gerade Heut zu Tage ist es schwer ein angemessen bezahlten Job zu bekommen Angesichts der algemeinen Wirtschaftlichen lage in Deutschland von wegen Mindeslöhne und so mein Mindeslohn müßte normal 12 euro Brutto sein um alles Real zu bezahlen !
    Es ist aber nicht von intrese ob der bei der bring-schuld auf der Strecke bleibt es wird Leben gegen Leben getauscht wann wird endlich mal in Sachen Ku alles beleuchtet !

  187. Melanie
    23. Januar 2012 um 09:08

    Das was du da schreibst ist einfach nur Blödsinn!!!! Die Gerichte verurteilen nur dann so hart, wenn ihr gar nicht gezahlt habt, obwohl ihr etwas hättet zahlen können! Dann sind sie gnadenlos. Ich kenne so einige Väter, die den Titel haben ändern lassen, weil sie eine “neue” Familie hatten. Das war da kein Problem. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt dies sogar und sagt, dass der zur Verfügung stehende Betrag auf die Kinder aufgeteilt werden muss.

    Im Übrigen finde ich es eine Frechheit, dass du hier wetterst, was mein Mann für meine Tochter zu zahlen hat und was nicht! Mir werden beim Hort für meine Tochter und auch sonst überall der angeblich erhaltene Unterhalt berechnet. Wir haben keinen Anspruch auf erhöhtes Kindergeld und auch auf der Steuerkarte hat mein Mann meine Tochter nicht zu stehen!
    Mein Ex holt meine Tochter nach Lust und Laune. Verbringt die Zeit mit ihr nach dem Motto “Was kostet die Welt”. Das können wir nicht! Wenn mein Mann noch ein Kind nebenher hätte, dann müsste er ja auch dafür zuhlen. Wäre es dann gerecht? Immerhin gibt es diese Konstellation ja auch.

    Ich habe jetzt hier schon mehrmals geschrieben, dass ich überhöhte Forderungen nicht richtig finde, aber der Vater ist nuneinmal der Vater! Wenn er das nicht mehr möchte, dann sollte er darüber nachdenken, sein Kind dem neuen Elternteil adoptieren zu lassen. Dann sind alle Pflichten weg… ach ja, dass passt dir ja bestimmt auch nicht, denn du möchtest ja deine Rechte. Sorry, aber als Eltern hat man Rechte und Pflichten!
    Mein Mann ist ein “Arbeitstier” und sorgt ausgesprochen gut für meine Tochter, er liebt sie wie sein eigenes Kind, aber was für Rechte hat er bitte? Keine, wenn “Papi” mal wieder einfällt rumzuspinnen, muss er die Füße still halten. Was ist das denn?
    Ich liebe meine Tochter und ich stelle meine Fürsorge ganz bestimmt nicht in Rechnung, aber ich war mit meinem Ex 12 Jahre zusammen, da darf ich ja wohl verlangen, dass er sich wie eine Vaterfigur verhält! Dazu gehören eben nicht nur Rechte! Wie gesagt, es steht ihm doch frei die “Freigabe zur Adoption” zu wählen! Dann muss er keinen Cent mehr zahlen!

    Und noch etwas… es ist mehr als gelogen, dass ein Vater sein Kind nicht sehen darf, weil Mama oder neuer Vater es nicht möchte… Jedes Gericht spricht für beide Elternteile, die meisten dind nur zu bequem dieses Weg zu gehen! Statt dessen heulen sie rum und sagen sie dürften angeblich ihr Kind nicht sehen! Glatte Lüge!

  188. Melanie
    23. Januar 2012 um 09:14

    “In meinem nächsten Leben werde ich ne Frau schaffe mir Kinder von anderen Männern an den letzen heirate ich dann und freue mich jeden Monat über die coolen Nebeneinkünfte …”

    Zu diesem Satz kann ich mir etwas nicht verkneifen…
    Wie BLÖDE bist du denn? Was für Weiber hattest Du denn? Dumm f…t gut?! Nach diesem Motto anscheinend gewählt, begattet, vermehrt und nun heulen. Sorry, selbst schuld.
    Ich hatte in meinem Leben nur 2 Männer… das war mein Ex und mein Ehemann! Ach ja, und ich bin nicht hässlich wie Nacht was jetzt bestimmt wieder kommt, sondern ich hatte eine gute Erziehung und bin nicht blöd!

  189. Andreas
    25. Januar 2012 um 08:53

    Finanzielle Umverteilung

    28,8% der Frauen und 9,8% der Männer erzielen ihr Einkommen nicht aus eigener Arbeit, sondern aus Unterhaltsleistungen.[1] Dies ist negativ, da die Betroffenen nicht mehr versuchen, durch eigene Leistung Erfolge zu erreichen. Sie versuchen nur noch unter Ausnutzung aller rechtlicher Mängel in der Unterhaltspyramide möglichst weit nach oben, auf die Ertragsseite, zu kommen.
    “Entfielen die Alimente und Transferleistungen zu den Müttern, müssten diese Alimente zahlen, eine neue Wohnung suchen, kämen aufgrund ihrer Berufswahl meist schnell ins Trudeln und der Staat müsste über Sozialhilfe einspringen. So lässt man die Väter zahlen.” [2]

    Eine weitere Umverteilung der etwas anderen Art nimmt die OECD in ihrer Studie „Growing Unequal“ 2008 vor. MANNdat hat sich diesen Armutsbericht angeschaut und war schlicht verblüfft. Es wurde festgestellt, dass der Unterhalt auf der Nehmerseite korrekt ausgewiesen wurde, hingegen geleisteter Unterhalt tatsächlich als Konsum des Unterhaltsleistenden definiert ist!

    Es wird also so getan, als komme der Unterhalt nicht vom Leistenden, sondern falle vom Himmel. Diese absurde Ungleicherfassung der Zahlungsströme, welche in den Wirtschaftswissenschaften ohne Parallele ist, hat zur Folge, dass zwar das Einkommen der Empfängerseite realistisch dargestellt wird, dasjenige der Geberseite aber fiktiv überhöht wird. Für einen vergleichbaren Umgang mit Bilanzzahlen würde jeder Buchhalter strafrechtlich belangt! [3] Quelle Wikipedia

  190. Berend
    25. Januar 2012 um 11:09

    Ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, warum Ehegattenunterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann aber Unterhalt für das Kind nicht. Ebenso kann ich Unterhaltsleistungen absetzen die ich z.B. gegenüber meinen Eltern leiste, weil die im Pflegeheim untergebracht sind. Der Sinn erschließt sich mich hier überhaupt nicht - dass ist doch auch eine Ungleichbehandlung - Weshalb wird man als Unterhaltszahler gegenüber seinem Kind schlechter gestellt???? als wenn man seiner Frau Unterhalt zahlt??? oder seinen Eltern?????

  191. Andreas
    26. Januar 2012 um 06:49

    Hallo Bernd
    Was Du schreibest ist richtig , es kommt daher weil dieses Unterhaltsrecht veraltet ist . Leider hat bisher noch keiner dafür ne AG Gegründet!
    Man sollte ohne hin die Kindergrundsicherung komplet aus Steuern finazieren zb , wenn ein jeder Bundesbürger 5 oder 7% mehr Steuern Bezahlen würde reicht es aus um jeden Kind 500 Euro Grundsicherung ein zu gestehen. (Generationsvertrag)
    Man Spart sich da durch viel Streit.Aber wie man so etwas machen könnte weis ich auch nicht! Ich denke aber es wäre gerecht in jeder hinsicht auch gerade für Hartz IV Famillien.
    Mfg Andreas

  192. Berend
    26. Januar 2012 um 08:34

    @ Melanie

    wie BLÖD man sein kann, weil ich mich mit 16 von der 24 jährigen Tochter (geschieden, 2 Kinder) meiner Pflegeeltern habe verführen lassen, weil ich irgendwo dazugehören wollte, weil ich eine Familie wollte, Nähe und Zuneigung. Weil ich mit 9 Jahren von meiner Mutter ins Heim gesteckt wurde, weil sie mit 3 Jungs überfordert war… Ja so blöd kann man sein! Und da schauen alle weg, das Jugendamt, die Erzieher … und alle wußten (bis auf mich), dass die Frau psyschich krank ist … es hätte ja sonst einen Skandal geben können - aber sowas erfährt man ja erst, wenn es zu spät ist …

  193. Andreas
    26. Januar 2012 um 09:04

    Und im dritten Reich Leben wir auch nicht mehr

    Fiktives Einkommen ist Geld, das weder existiert noch je erwirtschaftet wurde.

    Die Unterstellung von fiktivem Einkommen ist ein übliches Zwangsmittel von Jugendämtern, Familienrichtern und Anwälten, um höheren Unterhalt abzupressen. De facto wird damit der Selbstbehalt ausgehebelt, so dass dieser nur auf dem Papier besteht. Fiktive Einnahmen sind Einnahmen, die nach Ansicht des Richters dem Unterhaltspflichtigen möglich gewesen wären. Die Annahme eines fiktiven Einkommen stammt ebenso wie eine willkürliche Steuerschätzung aus dem dritten Reich. (Quelle Wikipedia)

    Zahlungsunfähigkeit folgt spätestens dann, wenn dem geringverdienenden Pflichtigen fiktives Einkommen unterstellt wird. Die angebliche Existenz eines Selbstbehalts ist eine Fata Morgana des Familienrechts. Praktisch wird er nie wirksam, denn sobald der Selbstbehalt unterschritten werden würde, kann und wird er über fiktives Einkommen oder einer Vielzahl anderer Tricks ausgehebelt. Als typische Standardbegründung wird angeführt, der Pflichtige würde sich nicht genug um gut bezahlte Arbeit kümmern oder keinen zusätzlichen Nebenjob in den Nachtstunden annehmen.

    Das ist zwar nicht einfach hinzunehmen, in der Praxis findet sich aber immer ein Grund, einem Pflichtigen fiktives Einkommen zuzurechnen. Wer als Mann seine Arbeitsstelle verliert, muss damit rechnen, dass vom Gericht Mutwilligkeit beim Jobverlust unterstellt wird, was die übliche Drangsalierung mit erhöhter Erwerbsobliegenheit und fiktivem Einkommen nach sich zieht.[1]

    Weil realer Unterhalt aufgrund einer Einkommensfiktion nicht bezahlt werden kann, sind Schreiben an Unterhaltsberechtigte folgenden Inhalts zu überlegen:

    Zitat: «Hiermit zahle ich von meinem fiktiven Einkommen aus fiktiver Arbeit XXX EUR fiktiven Unterhalt für MONAT, JAHR. Eine Kopie dieses Schreibens lege ich als Quittung zu meinen Akten.»

    Wendet Euch an die Parteien in Internet ( Landesverbände zb SPD Grüne Piraten Partei ) Nur Sachlich bleiben Armenstudie )

  194. Berend
    26. Januar 2012 um 15:22

    @ Andreas …. wie sieht das mit dem fiktiven Einkommen aus, wenn man volle Erwerbsminderungsrente bekommt, d.h. keine Nebentätigkeit ausüben darf/kann …

  195. Andreas
    26. Januar 2012 um 18:50

    Da muß ich mich erst mal schlau lesen bei Wikipedia steht viel über dieses Problem drin !
    Und gib nicht auf wir haben alle Rechte !

  196. Andreas
    26. Januar 2012 um 19:04

    Fehler ist alles auf “WikiMANNia

  197. Berend
    27. Januar 2012 um 11:51

    Ich finde diese ganze Unterhaltsregelung als dubios. Der Vater muss im prinzip für alle Kosten des Kindes aufkommen, während die Mutter selbst nur ihre Person zur Betreuung zur Verfügung stellt. Ich komme über die Höhe einfach nicht hinweg. Ganz ehrlich warum benötigt ein 12 jähriges Kind über 500 € im Monat zum leben (zumindest, wenn die Eltern geschieden und getrennt lebend sind) Mir als erwachsenem Mann wird aber nur die Häfte davon zum Leben zugestanden??? Zumal die Mutter ja Nachhilfe und Vereinskosten über das Bildungspaket finanzieren kann (Mann muss halt einen Antrag ausfüllen) Es gibt für Mütter und Kinder diverse Möglichkeiten finanzielle Mittel vom Staat zu bekommen. Diese Möglichkeit bleibt mir als Mann und Vater versagt. Eine Bekannte (selbst Mutter von 2 Kindern) sagte mir, dass diese Summe einfach utopisch für ein 12 jähriges Kind ist, da ja oftmals für die gesamte Familie nicht mehr als 1500 - 2000 € zur verfügung stehen würde. Sie würde jedenfalls niemals im Monat 500 € für ein Kind ausgeben. Selbst eine Klassenfahrt findet nur 1 x im Jahr statt. Sicher Kinder wachsen aber sie kauft auch nicht jeden Monat Klamotten für die Kinder und wenn mann den Mietenateil mit einrechnen würde und Strom ect., selbst dann wäre das noch utopisch, das Kind würde ja wohl keine 30 qm für sich beanspruchen und den ganzen Tag das Licht brennen lassen. Wenn das Kind schulfplichtig ist, dann hatt die Mutter das Kind (in dem Alter) vielleicht 5 h am Tag “am Hals”, da wäre ja ne Nanny noch billiger (so die Mutter mit 2 Kindern und sie ist ne ordentliche Frau - arbeitet sogar im öffentlichen Dienst - also hier nicht gleich abwerten, sie wäre ne Rabenmutter - sie scheint mir nur realistisch zu sein)

  198. tomtom
    29. Januar 2012 um 14:01

    Wie sieht es damit aus wenn Mutter mit Kind wegzieht und den weniger verdient? Krieg sie den auch mehr Sonderleistungen für z.B.:Kindesberteuung in Kita oder Tagesmutter?

    Hat einer eine Antwort drauf?

  199. Steffen
    29. Januar 2012 um 20:15

    Habe jetzt auch meine ersten Erfahrungen mit dem JA hinter mir.Bin Stocksauer. Wir rechnen ihnen 25 Prozent ihrer Auslöse in den Unterhalt. Also wenn ich 800,- Auslöse bekomme bleiben mir davon dann 600,-. Begründung: Man unterstellt mir ,das ich bei meinen Unterkünften(zahle ich selber)Verpflegung dabei habe ,obwohl ohne drauf steht.
    2. ich Fahrgemeinschaften bilde, um die Kosten zu senken(ich fahre seit10 Jahren zu 95 Prozent allein)
    Naja dies versucht das Finanzamt ja auch, aber man muss das auch beweisen können.
    Aber die 200,- die man mir streichen will, sind für mich 1 bis 1,5 Wochen Benzinkosten. Auf den Hinweis das ich mich dann durch meine Arbeit ruiniere, und dann gezwungen werde von selbst zu kündigen. dadurch in die Sperrfrist beim Arbeitsamt komme.Kam nur der Kommentar sie wollen wohl nicht für Ihre Kinder zahlen.Aber ich könnte ja mit meiner Ex vereinbaren,das ich nach 1Jahr Neuberechnung durchführen kann . Aber mit der Berechnung bin ich schon nach 2 Monaten Pleite.Wird wohl doch nur alles über den RA gehen. Wesshalb ich aber schreibe. Bei der ganzen Thematik Unterhalt hilft wie oben erwähnt auch ein Mindestlohn nicht.Ich würde eher vorschlagen .
    1: durchschnittl. Stundenanzahl(Jahr)*Stundenlohn= Grundlage des Unterhaltes
    2: Überstunde, Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld ,Auslöse müssen bei dem bleiben ,der das wirtschaftl. Risiko trägt(wenn ich Weihnachtsgeld bekomme und innerhalb von 3 Monaten aus der Firma auscheide muss ich zurück zahlen, die Frau aber nicht.
    3:wenn wie bei mir ,z.B: die Kinder jedes 2. Wochenende komplett da sind , ist dies nicht Umgang (JA.) sonder Unterhalt, weil auch ich muss die Kinder verpflegen.Die Hausaufgaben machen , Druckertinte kaufen usw. Also muss gegen gerechnet werden . Oder muss ich den Kindern sagen bringt Geld mit fürs Essen, weil von den 300,- die mir bleiben geht das nicht.
    Und zum Abschluss an die Frauen, wenn man die Väter nicht bis zum letzten ausquetscht, ist dies besser für die Enticklung der Kinder als andersrum. Wir sind nicht auf die Welt gekommen um Kinder in die Welt zu setzen ,und dann ein Lebenlang Unterhalt zu zahlen. Wir haben auch ein Recht auf Familie , welches uns aber durch überhöhte Unterhaltsforderungen (siehe D.Tabelle) genommen wird.Achso.
    4: Kostenlose Vertretung beim Unterhalt für den Vater durchs JA wäre auch nicht schlecht , nicht nur für Mutter und Kind!

  200. tomtom
    29. Januar 2012 um 20:34

    Oh man, und wie soll Mann den da wieder auf die Beine kommen.

    Wie sieht es aus kann mir einer sagen ob Frau mit Kind wegziehen darf wegen der Liebe und deswegen warscheinlich weniger verdient als an ihrem jetztigen Wohnort?
    Muß ich den mehr bezahlen für Sonderausgaben die das Kind betreffen und wer bezahlt die anfallenden Fahrtkosten(ca 80Euro) die auf mich zukommen wenn ich das kind hole und bringe?
    Der Zeitaufwand fürs holen und bringen steigt auch von bisher 1-2Std. auf ca 10Std.

    Kann mir einer einen Rat geben?

    Gruß

  201. Berend
    30. Januar 2012 um 12:11

    @tomtom

    Es tut mir leid, aber das mußt du alleine bezahlen. Vielleicht kannst du dich mit der KM irgendwie einigen, dass ihr euch beim Bringen/Holen abwechselt. Wenn du dich mit der Kindesmutter noch verstehst, kannst du versuchen mit ihr darüber zu reden, dass du die Kosten vom Unterhalt abziehen kannst - ansonsten hast du keine Chance

  202. Berend
    30. Januar 2012 um 12:15

    Männer sind wie Zitronen, sie werden gedrückt und gequetscht, bis der letzte Tropfen aus ihnen herausgeholt ist, dann wird noch der letzte Rest von Fruchtfleisch herausgekratzt ….

    Für eine geschiedene Frau mit Kind ist nur ein toter Vater ein guter Vater - sie bekommt ohne Ärger Kindergeld und Halbwaisenrente … und muss sich noch nicht mal um die Beerdigung bezahlen

  203. Melanie
    30. Januar 2012 um 12:52

    Schreib doch nicht so ein Blödsinn! Er muss das nicht alleine zahlen! Sie muss die Kosten hälftig mittragen!

    Mir wird übel, wenn ich euer verlogenes Geheul hier höre. Ihr sülzt euch mit eurem erdachten Gespinne die Ohren zu und tut euch gegenseitig selber leid. Das ist doch zum Mäuse melken!

    Im Übrigen… ich keine in meinem Umkreis nicht eine einzige Frau, die zu hause sitzt und sich von ihrem Ex-Mann für die Pflege der Kinder bezahlen lässt. Wo holt ihr bloß solche Weiber her? Die waren doch garantiert vorher schon nicht wirklich arbeiten…

  204. Berend
    30. Januar 2012 um 14:45

    @ melanie

    find ich gut, dass du solche Frauen nicht kennst. Muss ja auch nicht sein, dass ALLE Frauen so sind.

    Das mit den Kosten erzähle dann aber mal dem Jugendamt … die erzählen dir nämlich genau DAS, nämlich, dass du die Kosten alleine tragen mußt.

    Im Übrigen, ist das die einzige Stelle wo wir uns ausheulen können. Wir haben nämlich keine Lobby beim Jugendamt oder bei den Richtern. Die sind in 95 % immer auf Seiten der Mutter. Und es ist so, dass du als Mann zur Zahlung von Geld veruteilt wirst, selbst wenn du es eigentlich nicht hast … fass einem nackten Mann in die Tasche - die Jugendämter und Richter können das!!!! Und das ist kein selbstbemittleidendes Geheutl sondern leider Tatsache!!! Falls es dir nicht aufgefallen ist, die meisten hier zahlen Unterhalt und wollten auch Unterhalt zahlen - aber sie sollen so viel Zahlen, dass ihre eigene Existenz eher auf dem Papier steht. Es geht hier nicht darum sich um die Zahlung des Unterhaltes zu drücken es geht nur um Gerechtigkeit, darum dass auch die EXmänner noch ein Leben führen dürfen, dass nicht unterhalb der Armutsgrenze liegt. Das sich auch ein EXmann wieder neu verlieben darf und eine neue Familie gründen kann, die dann nicht zusehen muss, wie sie finanziell über die Runden kommt.
    Vielleicht bist du nicht so aber viele Frauen möchten nach der Trennung einfach ihre Vergangenheit abbrechen, die Kinder einen neuen Papa bekommen, der alte soll möglichst im Untergrund verschwinden aber das Geld, das möchten sie doch gerne haben.

    Es geht hier einfach um Gerechtigkeit, darum dass die Unterhaltstabelle um 13 % angehoben wurde aber keiner eine Lohn- oder Rentenerhöhung von 13 % bekommen hat. Die Unterhaltungskosten (Kleidung, Benzin, Medikamente etc.) sind nicht nur bei der Mutter gestiegen, sondern auch beim Vater.
    Kinder überhaupt nicht gleich behandelt werden. Kinder deren Eltern Harz IV bekommen haben nur einen Bedarf von 204 Euro und das Kindergeld wird noch angerechnet???? Worin begründet sich das, warum haben andere Kinder einen Bedarf von 500 € mit Kindergeld???? Warum darf Ehegattenunterhalt steuerlich geltend gemacht werden aber Kindesunterhalt nicht??? Diese ganzen Gesetze sind ein Paradox und ausbaden müssen es doch die Männer.
    Gehe als Mann zum Jugendamt und du wirst behandelt wie ein Aussätziger. Nix mit freundlicher Unterstützuung - Du zahl und halt die Klappe - was due willst dein Kind sehen - dann klage (und das soll gut fürs Kind sein?)
    Hey ich hab hier einen Gerichtsbeschluss, ich darf dich sehen, und wenn Mutter nicht will komm ich mit der Polizei???? Oder Mutter bekommt ein Ordnungsgeld???? Toll, da freut sich jedes Kind und will unbedingt zum Papi.
    Hey, dein Kind hatte Geburtstag es ist Weihnachten - wo bleiben die Geschenke (sonst heißt es, siehtst du Papa hat wieder nicht an dich gedacht) aber auch wenn man gerne schenkt …. woher das Geld nehmen, wenn man doch schon alles was übrig ist an Unterhalt abgedrückt hat ….
    Urlaub mit dem Kind??? Ja zu Hause auf Balkonien aber ZOObesuch und Schwimmbad fällt aus, kostet nämlich auch Geld …
    Fass einem nackten Mann in die Tasche

  205. Silvia
    30. Januar 2012 um 16:46

    Hallo, Ich kann die armen Väter verstehen. Aber die Gesetzt verstehe ich selbst als Mutter nicht. Ich habe zu lange gewartet um mich scheiden zulassen wegen meine Kinder, ich wusste nicht das ich von meinem Ex soviel Geld bekommen hätte, nun sind die Kinder groß und gehen ihren weg. Aber mein Lebengefährde der muß blechen, er verdient sehr gut, arbeitet auch seit 28 Jahren aber! er muß deshalb sehr viel Unterhalt bezahlen. Er hat 2 Kinder v. der Exfrau und ein Uneheliches wo er noch nie gesehen hat. Er bezahlt ca. 900 Euro Unterhalt für die 3 Kinder schön brav jeden Monat, er muß noch rstl. Anealtskosten in Raten zahlen und weil er soviel verdient kassiert die Krankenkasse auch noch 650 Euro, und jetzt wo er zu mir gezogen ist weil mein Sohn ausgezogen ist und ich vom Amt hätte eine 2 Zimmerwohnung nehmen müssen, bekomme ich vom Amt kein Geld mehr und er muß jetzt meine Miete bezahlen und auch noch meine Krankenkasse von 160 Euro, wenn man noch Miete (habe eine kl. 3 Zi. Wo) bezahlt und Auto und Versicherung und Lebensmittel sind wirklich 3100 Euro Nettoverdienst weg!!!!!!!!!!!!!!!! Das Geld ist weg ohne Luxus und die Exfrau von seinen Kindern geht Vollzeitarbeiten mit Schicht, kassiert 668,- Euro Unterhalt und 2 mal Kindergeld zu ihrem Lohn dazu….die hat doch das beste Leben! Ich verstehe die Gesetzte nicht und warum man erst ab 18 Jahren den Lohn von der EX-Frau mit an berechnet?? Ja es macht ei wütend weil man 2 Seiten sieht, ich als Frau und ich sehe die Seite von meinem Lebengefährden, hab mir schon überlegt wieder in 2 Wohnungen zu ziehen.

  206. tomtom
    30. Januar 2012 um 17:40

    Danke für die ersten Antworten.
    Meine Frage ist aber auch, sie zieht in ihre Heimatstadt zurück weil sie vor 2 Monaten dort einen Kennengelernt hat. Und ich geh davon aus das wenn sie dort arbeiten geht sie weniger verdient als in Hamburg? Ich darf ja auch nicht, mich Finaziel verschlechter wenn ich den nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann.
    Mir geht es nicht um den Unterhalt für die Kleene oder der zuzahlung für die Tagesmutter. Mir geht es darum das ich für diese Sonderausgaben( Tagesmutter) mehr bezahlen muß und ich habe die Fahrtkosten die Monatlich bei ca 80 Euro liegen. Was man mit dem Geld machen könnte mit der Kleene( Zoo, Jahrmarkt, Kino usw.)
    Klar suche ich eine Lösung für das Kind, aber ich will deswegen nicht mehr bezahlen nur weil sie sich jemanden gesucht hat der 200km weit weg wohnt. Hätte ich nicht gedurft.

    Freue mich über mehr Antworten.

  207. Melanie
    2. Februar 2012 um 16:00

    Ihr solltet euch wirklich mal vernünftig infpormieren, statt hier belabern lassen…

    Rechtsnwaltskanzlei Sperling (Düsseldorf) sagt:

    >Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?Können die Kosten des Umgangs vom Einkommen abgezogen werden, wenn der Unterhalt berechnet wird?<
    Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, also die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.
    ——————————————————–
    Weiterhin zur “Unrechtsbehandlung” unterhaltspflichtiger Kinder und ALGII-Kinder…
    Es ist richtig, dass das ALG II eine Pauschale von ca. 200 Euro für ein Kind vorsieht, allerdings zzgl. Wohnkosten, Müllgebühren, besondere Aufwendungen, Zahnersatz, Urlaubszuschuss (In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann Urlaubszuschuss gewährt werden. Es müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe variiert in den Bundesländern, ebenfalls die Tageszahl (max. 21 Tage). In einigen Ländern gibt es auch Vorgaben über das Urlaubs-bundesland. Antrag und weitere Infos bei der Caritas, Diakonisches Werk, Jugendamt bei der Stadtverwaltung oder im Landratsamt, Arbeiter Wohlfahrt Landesverband, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Familienverband, Stadtverwaltung: Abteilung Jugend/Soziales) und Zuschuss für irgendwelche Aktivitäten nach der Schule z.B. Fußballverein.
    So… dann rechne dieses bitte aus und erzähle mir nochmals, dass dies wesentlich weniger ergibt… Tut es nicht!

    Ich habe jetzt schon mehrmals geschrieben, dass ich es auch nicht richtig finde, wenn Männer wirklich überhöht viel zahlen müssen, ABER der Mindestbetrag ist bei JEDEM drin! Für Ex-Frauen dürfte man gar nichts zahlen müssen, denn die können auch arbeiten gehen, das finde ich sogar eine Frechheit. Wobei ich jedem raten würde, der noch einen Titel hat, nachdem er für seine Ex zahlen muss, sich beim Anwalt beraten zu lassen! Denn schon seit einigen JAHREN ist das Unterhaltsrecht für Ex-Ehegatten geändert worde. In diesem heißt es, dass es einer FRau sehr wohl zugemutet werden kann arbeiten zu gehen.
    Finde ich eine Selbstverständlichkeit, aber naja, im “Westen” war das ja nicht so üblich…

  208. Melanie
    2. Februar 2012 um 16:07

    Sorry, irgendwie ist ein Teil verloren gegangen, deshalb nochmals…

    >Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?Können die Kosten des Umgangs vom Einkommen abgezogen werden, wenn der Unterhalt berechnet wird?<
    Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, also die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.

  209. Melanie
    2. Februar 2012 um 16:08

    Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?
    Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
    Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Beispiel: Die Familie lebte vor der Scheidung in Hamburg. Nach der Scheidung zieht die Mutter mit dem Kind in die Nähe von München, während der Vater in Hamburg wohnen bleibt. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, muss der Vater an den betreffenden Wochenenden nach München reisen, um das Kind abzuholen. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt. Das Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen.Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00). Unsere Anwaltskanzlei hatte folgenden Fall: die Familie lebte im Westerwald. Die Mutter zog mit den beiden Kindern nach Hannover. Das Familiengericht Betzdorf verpflichtete die Mutter, dem Vater Freitags die Kinder zu einer auf halbem Weg liegenden Autobahngaststätte zu bringen und sie dort Sonntags wieder abzuholen

  210. Melanie
    2. Februar 2012 um 16:08

    zusammen gehts irgendwie nicht… sorry

  211. tomtom
    2. Februar 2012 um 23:28

    @Melanie

    Meine Ex will von Hamburg nach Rostock ziehen. Und meine Frage ist: Da sie den Warscheinlich weniger verdient, müßte ich den für mehrkosten aufkommen?
    Finde es ziemlich traurig wenn Frau wegzieht mit dem Kinder obwohl wir sie immerwieder zu mir gesagt hat sie will nicht weg aus Hamburg und sie möchte das die Kleene jederzeit ihren Papa sehen kann. Und nun soll ich mein Kind nurnoch sehen können wenn ich fahren muß und die kosten selber trage soll. Wer denkt dabei mal an das Kind und was es auch für ein Stress für das Kind ist? Gut ich bin den am dem Wochenende ca 14 Stunden mit der Bahn unterwegs und die Kleene die hälfte und das soll alles gut sein?

    Naja vielleicht sollte ich doch zum Anwalt und das alleinige Aufenhaltsrecht beantragen.

    Danke @Melanie für deine Antworten.

  212. Berend
    3. Februar 2012 um 08:35

    @Melanie

    Danke, dass du so gut recherchiert hast. Nur mit deinem Einwand der Mindestunterhalt ist bei jedem drinn kann ich nicht ganz mitgehen: Mein Selbstbehalt liegt bei 770 Euro - mir wird zur Abdeckung des Mindestunterhaltes 334 Euro wirklich alles ausgereizt. Ziehe von den 770 Euro noch 400 Euro ab (Miete) dann bleiben mir für Strom, Benzin, Versicherung, GEZ, Telefon, Essen und Bekleidung noch 370 Euro übrig. Wenn mein Auto kaputt geht (welches ich dringend für Fahrten zum Arzt brauche) dann sehe ich alt aus, denn von den 370 Euro kann man schlecht Rücklagen bilden und so bist du bzw. ich dann ganz schnell im Dispo aus dem man dann auch nichtg wieder rauskommt - wie auch. So kommt man ganz schnell zu Schulden, für die man eigentlich nichts kann. Ich habe nach der Scheidungsfolgenvereinbarung 200 Euro Unterterhalt gezahlt und das war OK. Aber diese Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein einseitiger Vertrag, denn wenn der Mutter einfällt, dass sie nun doch mehr Geld haben möchte, dann gilt das einfach nicht mehr … Es geht mir ja nicht darum, dass ich gar nichts zahlen möchte - es geht mir nur darum dass das Unterhaltsrecht fair mit allen Beteiligten umgeht.

  213. Melanie
    3. Februar 2012 um 10:43

    @tomtom
    @Berend

    Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber die Frage wäre, ob der Umgang möglich wäre zu verlegen. Das heißt, dass du dein Kind z.B. statt an jedem 2. Wochenende lieber 1 Woche in allen Ferien holst. Ich weiß von Bekannten, dass die Regelung dort so abgeändert wurde. Geh zum Jugendamt. TIPP: Wenn ihr Männer zum Jugendamt geht, dann schimpft nicht über eure Ex, denn das macht gleich unsympathisch und man landet automatisch in einer “Schublade”. Sprecht vernünftig über sie und bittet um Hilfe bzw. Vorschläge bei der Umgangsgestaltung. Hier steht dem Recht der Beratung nämlich auch den Männern zu. Schildere die Situation und weise daraufhin, dass du deinem Kind die Strecke nicht zumuten möchtest. Dass deine Ex so weit weg gezogen ist, kannst du nicht ändern und das musst du akzeptieren. Das sage ich nicht um zu verärgern, sondern den Blick für eine Lösung frei zu bekommen.
    Den Kindern steht Mutter und Vater zu, das ist auch im Gesetz so verankert. Niemals das Umgangsrecht mit Unterhalt in Verbindung bringen, das gibt nur weiteren Ärger. Wenn ihr wrklich so wenig zum Leben übrig habt, dann müsst ihr einen Zuschuss beim ALGII-Amt (nenne es mal hier so, weil ich nicht weiß wer bei euch dafür zuständig ist)benatragen. Das nennt sich Zuschuss zum Lebensunterhalt. Hier ist das Amt verpflichtet, Kosten für Besuchsrechte zu übernehmen, wenn es nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Ich sage euch gleich… hier müsst ihr hartnäckig bleiben. Freiwillig rückt kein Amt gern was raus. Es gibt hierzu Urteile, indem das Amt sogar Flugkosten nach Amerika übernehmen musste, damit das Umgangsrecht gewährleistet ist. Das ist wohl insbesondere für Berend interessant. Nebenbei gibt es durch die Beantragung gleich eine halbwegs kostenlose Feststellung, ob die Zahlungsverpflichtung gerechtfertigt ist. Denn nach ALGii-Richtlinien steht jedem ja ca. 350 Euro Grundbetrag zzgl. Miete, Müllkosten & Co zu. Da dürftest du mit 770 Euro eventuell schon drunter liegen. Also kannst du einen Zuschuss für Fahrtkosten und Versorgung deines Kindes, wenn es bei dir ist, beantragen. Dürftest gute Chancen haben. GEZ fallen im Übrigen dann auch weg, da man als ALGII-Empfänger das nicht zahlen muss.

    Du schreibst weiterhin, dass du lt. Scheidungsfolgenvereinbarung nur 200 Euro zahlen solltest? Gibt es denn seit dieser einen neuen Titel? Wenn nicht, dann bist du auch nur verpflichtet diesen Betrag zu zahlen, bis es einen neuen Titel gibt!!!!

    Aber eine Frage habe ich noch… warum kannst du nicht arbeiten? Schwerbeschädigt ja, aber das heißt ja nicht, dass man nicht arbeiten kann…

  214. Berend
    3. Februar 2012 um 11:23

    @ melanie

    das Jugendamt möchte auf Antrag der Mutter einen neuen Titel erwirken. Für das JA zählt die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht, da nach Ihrer Meinung dem Kind der Mindestunterhalt zusteht. Ich habe dem JA jetzt nochmal meine ganzen Unterlagen übersandt aber bisher kommt bis auf die Androhung der Mutter mich zu verklagen, wenn ich den Titel beim JA nicht unterschreibe leider nix. Zum Umgangsrecht - seit neuestem (nachdem meine Ex wieder mal einen neuen Papa an Land gezogen hat) wird mir das Umgangsrecht wieder total verweigert, mit der Begründung der Junge hat einen neuen Papa (ich glaube mittlerweile Papa Nr. 4) und er möchte nichts mit mir zu tun haben, Briefe, Telefonate werden verweigert. Ich soll Sie und ihre neue Familie in Ruhe lassen. Verstehst du wie man sich da fühlt? Ich soll sie in Ruhe lassen aber mehr Geld fordert sie unter Klageandrohung. Im übrigen habe ich beim JA immer vermieden schlecht über sie zu sprechen, weil es nichts bringt. Sind ja auch alles Frauen da.
    Ich habe Multiple Sklerose und bin überhaupt nicht mehr arbeitsfähig, d.h. ich kann nicht weit laufen, mich arbeitstechnisch (habe vorher im Büro gearbeitet)nicht lange konzentrieren, Stress, Lautstärke , wenn mehrere Leute durcheinandersprechen ect. verursacht bei mir sofort einen Schub. Ich habe schon öfter Zeiten im Rollstuhl verbracht und die Prognose sieht da auch nicht rosig aus.
    Finanzielle Hilfe vom Amt bekomme ich nicht, da meine Rente mit Zusatzrente genau 1100 Euro beträgt, dass ich nach Abzug der 334 Euro eigentlich schon unter den 770 Euro Selbstbehalt liege interessiert da keinen es wird nur vom “Einkommen” ausgegangen die Verpflichtungen spielen keine Rolle.

  215. Melanie
    3. Februar 2012 um 15:57

    Da kann sich das Jugendamt aber auf den Kopf stellen… solange es keinen neuen Titel gibt, gibt es keinen… Ich würde nur die 200 euro zahlen. Lass sie doch klagen und auch pfänden… dein Freibetrag liegt da höher. Wegen Unterhaltspflichtverletzung kann sie dich nicht dran bekommen, weil du ja was zahlst. Ich würde es darauf ankommen lassen.
    Zum Umgangsrecht… geh doch mal zu einem anderen Jugendamt und lass dich dort beraten. Zudem würde ich mir einen Antrag vom Amtsgericht auf Beratungshilfe holen, diesen ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen. Wenn er genehmigt wird, kannst du dich auch bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, ohne etwas zu zahlen. Ebenso Prozesskostenhilfe. Dabei ist es egal, ob du sagst, dass das Kind damit hin und hergerissen wird, denn das stimmt nicht. Eigentlich bekommt es davon gar nichts mit. Sie muss nur lernen, dass sie Umgang zu gewähren hat, egal ob es ihr gefällt oder nicht. Gerichte gehen sogar soweit, dass sie sagen, dass ihr ein Teil des Sorgerechtes entzogen wird, wenn sie sich dagegen sperrt - selbst erlebt!
    Bei mir ist es leider umgekehrt, ER zahlt nicht und hat jede Woche (ungelogen) eine Neue, die er dann auch gleich meiner Tochter vorstellt. Die ist aber schon 11 und hat sich ihr eigenes Bild gemacht, was nicht das Beste ist - dafür kann ich nichts.
    Im Übrigen… da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, ist das ALGII-Amt eh nicht für dich zuständig, sondern die Sozialhilfe. Hier wird der Betrag der Unterhaltsverpflichtung angerechnet bzw. abgezogen!!!! Problem… du musst auf den Bescheid warten, meist wird dort der Betrag nicht abgerechnet, dann Widerspruch, dann funktionierts! Kannst du mir glauben, Freundin sitzt im Amt (das Amt muss auch versuchen zu sparen).

    Ach ja, wenn die Kommunikation mit der Ex gar nicht mehr klappt, beantrage eine Mediation beim Jugendamt…

  216. Steffen
    4. Februar 2012 um 16:59

    So nun hätte ich an Melanie auch mal eine Frage,bevor ich beim JA eine blöde Antwort bekomme.Wenn meine beiden Jungs jedes zweite Wochenende bei mir sind, dann koche ich für sie ,mache Hausaufgaben mit ihnen. Man(n)versucht mit den Kindern etwas gemeinsames zu erleben (z.B. Zoobesuch, Kino usw.).Kostet alles Geld. Meine Ex macht das bestimmt auch. Also was macht Sie anders ,das es hier einen Unterschied gibt zwischen Unterhalt und Umgang. Klamotten zu kaufen für die KINDER wird den Unterschied wohl nicht ausmachen. Dies ist übrigens ein Hobby von Ihr ,zu shoppen.
    Für mich gibt es hier keinen Unterschied!
    Jetzt die nächste Frage.Was bleibt den Kindern in Erinnerung.
    Mama: Fährt mit uns in Urlaub.Sie bezahlt Ferienlager.Tolle Geschenke zu Weihnachten, usw.
    Papa:Kein gemeinsamer Urlaub außerhalb von Balkonien. Zum Geburtstag ,Weihnachten Jugendweihe werden wohl auch nur kl. Geschenke drin sein.
    Das der Barverpflichtete das Ganze oben finanziert, wird doch von den Kindern nicht hinterfragt.Ist auch gut so, sollen sich doch ordentlich entwickeln.
    Ich soll für beide 577,- bezahlen. Ab Mai wird es dann mehr, weil der Kleine 12 wird.
    Mal eine kurze Rechnung.
    577,- Soll ich
    386,- Miete Sie
    55,- Strom Sie
    30,- Gas SIE
    35,- Internet/Tv SIE
    Ich will es nicht weiter ausführen.Aber ich sehe es so,ich werde wohl mit meinen Unterhalt 90% aller Fixkosten tragen. Und ihr bleiben noch 650,- Lohn ,Kindergeld,Wohngeld (50,-),achso den Bildungszuschuss gibt es ja auch noch, der sie entlastet bei Sportvereinen,Klassenfahrten Essengeld.Nun sage mir keiner dies ist gerecht.
    Sie hat jetzt jeden Monat mehr auf der Hand, als wir in machen schlechten Monat früher zusammen.
    Mfg
    Steffen
    PS.: Freue mich schon auf Deine Antwort

  217. Melanie
    6. Februar 2012 um 15:30

    Der Unterschied besteht darin, dass der Unterhalt als “lebensnotwendig” angesehen wird und somit keine Relevanz bei der Umgangsrechtsfrage hat.
    Mein EX z.B. zahlt keinen Cent, dennoch kann ich nichts tun, wenn er meine Tochter alle 2 Wochen holt. Er holt sie meist nicht über das ganze Wochenende, sondern so wie es ihm beliebt. Dann fahren sie ins Kino, in die Terme usw. Von der Kleinen kommt dann die Frage an mich: Mama, warum fahren wir nicht mal? Das tun wir ja auch, aber da sie die meiste Zeit bei mir verbringt, fällt ihr das gar nicht so auf… der Monat hat im Schnitt 30 Tage und wenn sie davon 2 Wochenenden bei Papa ist, dann ist die Zeit da natürlich immer toll, bei Mama nur Alltag. Zu meinem Alltag gehören aber auch “olle” Sachen wie Zahnarzt, über schlechte Zensuren schimpfen, Hausaufgaben machen, meckern, dass das Fräulein mal ihr Zimmer aufräumt…

    Wie du schon siehst, es ist nicht alles Gold was glänzt…

    Zudem muss auch nicht jedes Wochenende bei Papa was unternommen werden! Wozu? Reden… zuhören… beschäftigen… das ist es was Kinder brauchen!

    577 sollst du für deine Kinder zahlen… ok, dann rechnen wir mal

    Einkommen:
    577,00 Euro Unterhalt
    650,00 Euro eigenes Einkommen
    184,00 Euro Kindergeld Kind 1
    184,00 Euro Kindergeld Kind 2
    50,00 Euro Wohngeld
    ——————————–
    1645,00 Euro Gesamteinkommen

    Abzgl.
    386,00 Euro Miete
    55,00 Euro Strom
    30,00 Euro Gas
    35,00 Euro Telefon/Internet
    ———————————
    506,00 Euro Gesamtausgaben

    Hinzu kommen:
    Rundfunkgebühren
    Versicherungen
    Bekleidung
    Taschengeld für 2 Kinder
    Schulessengeld für 2 Kinder
    Schulmaterial für 2 Kinder
    ESSEN für 3 Personen…
    Im Übrigen… der Bildungszuschuss beträgt 18 Euro…

    Ich glaube, du weißt schon worauf ich hinaus möchte…
    Von 1600 Euro/monatlich bei 2 nicht mehr kleinen Kindern, wird sie kaum die riesigen Ersparnisse zurücklegen können. Der ALG-II-Betrag wäre nicht geringer. Schon allein bei dem Betrag, was die Kinder verbrauchen, hätte sie keinen Selbstbehalt mehr, wie du ihn aber hast…

    Ich verstehe dich ja, 577,00 Euro sind sehr viel Geld, aber dennoch… DU hast dir 2 Kinder angeschafft…

    Eine Frage… wieviel verdienst du und als was arbeitest du???

  218. Steffen
    6. Februar 2012 um 23:10

    Hi Melanie.
    Also zur Vorgeschichte,ich bin seit 11 Jahren auf Montage als Leihmonteur (Monteur für Heizung , Lüftung ,Klima).Auslöser für die Trennung ist ,das ich versäumt habe nach Hause zu kommen.In den gemeinsamen Jahren haben wir uns auch was Leisten können,ein Wochendhaus,eine Aida-Kreuzfahrt zur Jugendweihe vom Grossen.Auch zwei Autos mussten sein,eins mit dem ich auf Montage fahren konnte und das andere damit die Frau zu Hause mobil war.Und ich sage es gleich, ich bin nicht der kerl der für 8,50 Euro zu Hause arbeitet und dann von Amt zu Amt zieht um aufzustocken.Zu meinen Verdienst muss ich sagen,in den letzten 3 Jahren hat er zwischen 1100-1800 Euro Auszahlungsbetrag geschwankt.Ich sage hier audrücklich Auszahlungbetrag(also das was wirklich der Familie zur Verfügung stand) und nicht steuerliches Netto sowie das JA es gerne hätte.Denn mit dem Differenzbetrag zahle ich die laufenden Kosten für die Montage(Unterkunft, Benzin,Verpflegung).Zu den 1100,- muss ich sagen sind Monate mit Urlaub ,Krankheit usw.,Keine Auslöse ,kein Überstunden.Ich sage es es gab bei mir nicht wenige Monate wo ich weit über 200 Stunden hatte.Auch bis zu 7 stunden Anreise zum Arbeitsort(Sonntag Nacht 23.00 Uhr los ,Damit du ab 7 Uhr arbeiten kannst,bis zu 10 Stunden ist Normal. Alles nur damit man sich etwas leisten konnte.Aber
    dies recht sich jetzt .Denn alles wird jetzt mit reingerechnet .Dabei ist das Leben nicht so einfach zu berechnen ,wie das JA es gerne zu berechnen.Erst arbeitest du an einen Ort 300 km von zu Hause ,Geringe Kosten für die Unterkunft und rund 44 Stunden in der Woche, passiert es dir im nächsten Moment neue Baustelle 300 km einfache Strecke weiter,Unterkunft teurer und vielleicht nur 36 Stunden die Woche. da kannste auch nichts machen.Denn die Entleihfirma entscheidet über die Höhe deiner Stunden,nicht du. Und dann reicht die von der Firma gezahlte Auslöse auf einmal nicht mehr,mehr gibt es aber nicht!Dann geht es ans Eingemachte.Steuerrückzahlungen super,Manchmal bekommst Du alles wieder,aber glaubt mir wie Blöd wir aus der Wäsche gekuckt haben als auf einmal anstatt der erwarteten 2000,- auf einmal nur 25,- ankammen.Nur weil man ein Jahr auf der selben Baustelle war und abzugsfähige Tagesverpflegungssätze nach einen viertel Jahr nicht mehr anrechenbar waren.Kann dir alles passieren.Ich sage nur eins ob 1 Jahr oder 3 Jahre keine Berechnungsmethode kann dies alles fair abdecken.Diese Schwankungen haben wir bis jetzt gemeinsam als Familie durchgemacht,aber wenn das Ja seine Berechnung durchsetzt hat meine Ex eine Sicherheit die ich nicht erreichen werde. Meinen Verdienst in der Vergangenheit berechnen kann auch mein 11 Jähriger.Aber wer sagt in den nächsten 2 Jahren bekommst du alle deine Steuern wiederbekommst, der Lügt.Sämtliches wirtschaftl. Risiko liegt auf meiner Seite, auf der von Meiner Ex nur Sicherheit.Mir geht es hier nicht um das Geld wenn ichs Zahlen muss , dann ist es so .Aber als Mann Kommt man sich vor wie der Gaul dem die Möhre(Kinder) vors Maul gehalten wird und dann den Karren zieht.Währe zum Beispiel die Frau genauso barunterhaltspflichtig z.B. ab dem 12 Lebensjahr würde die Sache vielleicht anders aussehen , den die cornflakes stellen sich meine kinder auch selber hin.Und unter der Woche gibt es auch kein warmes essen.warum geht sie dann nicht auch 40 Stunden? Oder wird vom Amt dazu aufgefordert. Nein das Einkommen einer Mutter bleibt unangetastet,Und beim JA muss sie sich auch nicht offenlegen.Oder sehe ich das falsch.Achso nach einen Gepräch bei der UVK wird intern mein Unterhalt durchgerechnet, ohne die die gute Tante vom Ja zu informieren die es nicht mal nötig hatte meinen Steuerbescheid von 2010 zu kopieren und das Gespräch nach 5 min für beendet erklärte. Vielleicht gibt es doch noch Gerechtigkeit im selben Amt 3 Türen weiter.

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