Der Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter gegenüber dem Ex-partner besteht dann, wenn sie gemeinsame Kinder betreuen. Das gilt auch, wenn sie nicht mit dem Partner verheiratet waren. Der Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes kann in Höhe von mindestens 770 Euro, dem derzeitigen Existenzminimum verlangt werden. Das hat der BGH, der Bundesgerichtshof, unter dem Az XII ZR 50/08 am 16.12.2009 entschieden. Der Mindestbedarf liegt auch dann bei dieser Summe, wenn der für die Betreuung zuständige Elternteil davor noch geringere Einkünfte hatte. Die Dauer des Anspruchs über die gesetzlich vorgeschriebenen drei Jahre hängt davon ab, welche Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gegeben sind. Geklagt hatte im konkrten Fall eine Akademikerin, die sich seit der Trennung von ihrem Partner um den nun neunjährigen Sohn kümmerte.
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am Montag, den 21. Dezember 2009 um 18:08 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Unterhalt | Unterhaltsrecht | Unterhaltspflicht abgelegt.
3. Mai 2010 um 21:38
ja, die überschrift sagt nur die hälfte: ich war beim anwalt, habe prozeßkostenbeihilfe beantragt, lebte in einer anderen stadt zu der zeit. er hat ein briefchen ans gericht geschrieben, meldestelle schrieb, name unbekannt des vaters, keine meldeadresse vorhanden. tja beim nächsten anwaltsbesuch sollte ich dan trotz antrag 300,- euro für diesen einen brief zahlen, man habe meinen ex nicht gefunden - fall erledigt. wir bekommen auch hartz IV, uns steht seit anderthalb Jahrzenten Unterhalt zu (wir haben sogar einen unterhaltstitel vom gericht). bei wem soll ich bitte noch hilfe suchen, damit wir ab und zu mal ins kino können? das geld steht uns doch zu. ich hab angst, dass ich für keine bemühungen (einen brief schreiben, ist doch keine bemühung oder) beim nächsten anwalt wieder 300,- euro zahlen muss. meine tochter wird 15, ist schwerbehindert, ich muss sie sogar duschen,waschen, 2x täglich, alle 2 tage rasieren und sogar die pflegestelle behauptet, das würde ich alles pro tag in 4 minuten erledigt haben. pflegeantrag abgelehnt. was ist mit den rechten los?
16. Juli 2010 um 20:58
Auch wenn Du Unterhalt bekommst, wird es vom Hartz 4 Geld wieder abgezogen! Du hast dann nicht mehr Geld! Also vergiss es einfach!
31. Juli 2010 um 21:52
Wenn ein Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht stets nachgekommen ist und das minderjährige Kind zu Besuch zum Unterhaltspflichtigen ist (Zeitraum einmalig 3 bis 4 Wochen) besteht für diese Zeit noch die Zahlungspflicht von Unterhalt in vollem Umfang?
Elternverantwortung: Die Eltern sind grundsätzlich verpflichtet den Lebensbedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zurverfügungstellung entsprechender wirtschaftlicher Mittel
sicherzustellen.
Das heist doch das auch der Unterhaltsempfanger in diesem Fall zur Zurverfügungstellung entsprechender wirtschaftlicher Mittel verpflichtet ist.
Da ein Besuchsrecht des Kindes besteht kann doch beim Unterhaltszahler bei Besuch des Kindes keine doppelte Last auflaufen. Oder?
Für Antworten an g.forler@web.de danke ich Euch Allen schon im Voraus. Und Allen wünsche ich liebevolle Gedanken an Bedürftige.
27. September 2010 um 13:03
Ich bin die Erziehungsberechtigte für mein Enkelkind und
habe auch die Vormundschaft vom Gericht.
Ich bekomme nur Kindergeld für das Kind, keinen Unterhalt
und vom Jugendamt kein Pflegegeld.
Ich bin Rentnerin aber kein hilft mir
7. Februar 2011 um 19:09
Hallo forler!
Mein Sohn war drei Monate bei mir,seine Mutter bekam die Kohle trotzdem,war dem Amt auch egal.Muß man erstmal alles beantragen,wie immer bei den deutschen Ämtern.
19. April 2011 um 14:21
Hallo, ich habe mich von dem Vater meines Kindes getrennt, wir waren nicht verheiratet,haben aber seid über einem Jahr eine ehe ähnliche Gemeinschaft geführt. Meine Frage: Steht mir für mich Unterhalt zu? Für mein Baby ja, aber auch für mich?
Meine Hebamme meint Ja!
Was ist jetzt richtig? Ja oder Nein?
27. April 2011 um 07:42
Hallo Tina!
NEIN,bekommst kein Unterhalt.
14. Mai 2011 um 21:24
Hi,
natürlich steht Tina Unterhalt zu!
18. Juni 2011 um 00:08
@Tina: Dir steht Unterhalt zu!!!! So lange wie das Kind in keinen Kindergarten/Hort geht und du aufgrund des Kindes nicht arbeiten gehen kannst (man geht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes aus)muss er auch für dich zahlen!
29. August 2011 um 10:56
hallo meine Freundin bekommt ein kind von mir,wir sind nicht verheirattet,
und leben auch nicht zusammen, also haben kein eheliches verhältnis, meine Frage,Muss ich für meine Freundin Unterhalt zahlen? Für das Kind ja das ist klar.
16. September 2011 um 21:26
Hallo,
meine ehrliche Meinung ich finde es ok wenn eine Frau Unterhalt von Ihrem EX bekommt solang das Kind wirklich noch klein ist und die beiden auch nicht jahrelang verheiratet waren und die Frau nicht arbeitgen ging weil der Mann das nicht wollte (früher war es ja so das Frau halt zu Hause war und dem Mann den Rücken frei gehalten hat und die Kinder grossgezogen hat).
Heute sehe ich es allerdings auch so das eine Frau durchaus in der Lage ist halbtags arbeiten zu gehen wenn sie eine Kinderbetreuung hat und wenn die Kinder in der Schule sind, sind sie ja meist vormittag auch außer Haus und in der Zeit kann Frau sicherlich arbeiten gehen, sofern Arbeit vorhanden ist und eine entsprechende Schulausbildung und Berfusausbildung vorhanden ist.
Nur weil Frau ein Kind bekommen hat ist das noch lange kein Freibrief bis zum St. Nimmerleinstag zu Hause zu bleiben und auf Kosten des Ex Freundes / Mannes zu Leben denn irgendwann sind die Kinder auch größer und oder wie oben geschrieben Stundenweise außer Haus da sehe ich ehrlich gesagt keine Veranlassung das die FRAU Unterhalt von ihrem Ex die nächsten Jahrzehnte bekommt.
Der Kindsunterhalt ist natürlich vom Kindsvater oder der Kindsmutter zu zahlen da dieses Geld dem Kind zusteht und da gibts auch nichts zu rütteln aber die Mutter oder der Vater die können irgendwann wieder arbieten gehen.
Viele Frauen allerdings meinen sie könnten sich jahrelang darauf AUSRUHEN das sie ja ein Kind haben, Pustekuchen ein Kind ab einem gewissen Alter braucht keine Rundum Bespassung mehr da kann Frau auch arbeiten gehen.
Das machen viele andere Frauen die Kinder haben ohnhin schon ob nun mit Partner oder ohne Partner.
Mal davon ab sollte jeder Mensch in der Lage sein für sich sleber aufzukommen und es vermeiden sich von anderen finanziell abhängig zu machen aus genau dem Grunde damit man später wenn die Partnerschaft mal in die Brüche gehen sollte auch für sich selber sorgen kann. In der heutigen Zeit ist das wichtig und als Frau ohnehin.
2. Oktober 2011 um 21:18
Ich finde es richtig, dass es Unterhalt für uneheliche Mütter gibt. Gemäss neuem Gesetz gilt dies, wie bei verheirateten/ geschiedenen Müttern bis zum 3. Kindsgeburtstag gleich.
Was nicht gleich ist - sehr ärgerlich!!!! - ist der Rentenausgleich! Frauen kriegen nun mal die Kinder, das ist ok, aber als nicht verheiratete hat man durch das daheimbleiben und spätere teilzeit arbeiten Renteneinbussen, die der Kindsvater nicht tragen muss. Das ist gemäss Gleichheitsgesetz doch eigentlich rechtswidrig!
Ich bin gut ausgebildet und kann meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, umso mehr ärgert es mich, dass meine Rente durch die Teilzeit geschmälert wird und der Kindsvater seine volle Rente hat, obwohl das auch sein Kind ist.
Da müsste gesetzlich etwas passieren!
15. November 2011 um 17:55
Hallo liebe Leute,
der Staat wirft euch einen Knüppel(Kindesunterhalt) vor und ihr streitet euch darum.
Wenn ihr Frauen oder ihr Männer vom Arbeitslosengeld lebt, dann habt ihr nicht mehr Geld zu Verfügung, wenn er oder sie Kindesunterhalt zahlt. Dieser Kindesunterhalt wird euch voll auf dem Hartz 4 Bezug angerechnet. Also bringt es dem Bezieher vom Kindesunterhalt keinen materiellen Vorteil.Es sei den er oder sie wollen ihren Expartner nötigen. Der Staat möchte Geld sparen, er ist nicht interessiert am wohl euerer Kinder, sonst würde er keine Knüppel zum streiten werfen, so erlegt er euch den Kindesunterhalt auf. Was ihr aber wissen müsst ist, der Staat kann nicht rechnen. Wenn jemand hilfebedürftig wird, weil er kein Motiv in seiner Arbeit mehr sieht, dann kostet es dem Staat um ein vieles mehr als er auf die Eltern umlegen wollte. Fazit: Seht der Wahrheit ins Gesicht und macht euch das leben, das eh schon schwer genug ist, nicht noch schwerer. Alles was ihr dem Staat schenkt, könnt ihr nicht eueren Kindern vererben.