Es ist schon eine halbe Tragödie, dass es eines Gerichtsbeschlusses bedurfte, um festzustellen, dass auch Hartz IV Empfänger ein Recht auf eine Wohnung haben und nicht im Obdachlosenheim leben müssen. Das Landessozialgericht NRW hat in einem Eil-Verfahren entschieden, dass ein Hartz IV Bezieher berechtigt ist, eine eigene Wohnung anzumieten. Er darf nicht aus feine Odachlosenunterkunft verwiesen werden. Hintergrund: Die zuständige Gemeinde hatte dem Kläger, der Arbeitslosengeld II erhielt, ein Zimmer in einem Obdachlosenheim zugewiesen. Ohne Zustimmung der Behörde hatte er die Unterkunft dann wenig später verlassen und war in eine Wohnung gezogen, die er selbst angemietet hatte. Die Behörde hatte sich geweigert, die Kosten für die Wohnung zu tragen, weil sie überhöht wären. Das Landessozialgericht gab dem Kläger Recht.
Der Beitrag wurde
am Montag, den 21. Dezember 2009 um 16:49 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
13. Oktober 2010 um 13:30
Hallo erstmal,
vor 2 Jahren bin ich vom Ausland wieder nach Deutschland gezogen. Seit dieser Zeit lebe ich von Hartz IV und bin Obdachlos.
Jede Institution die Obdachlosen die Möglichkeit gibt bei ihnen unterzukommen ist nur darauf aus Geld mit uns zu verdienen. Man hat keine Möglichkeit da rauszukommen, da immer seitens dieser Institutionen immer wieder Paragraphen gefunden werden um uns weiter behalten zu können. Und die ARGE bezahlt fleißig!!!
17. November 2011 um 14:26
hallo.ich bin auf der suche nach ein wohnung seit uber vier jahren,leider keine chance.wir sind eine grosse familie mit funf kinder und der sexste kommt im mai 2012.wir wohnen in eine sehr kleine wohnung 70m2.ich brauche dringend hilfe, was soll ich machen.
mit freundliche grüsse l.djelloul