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Sorgerecht für unverheiratete Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil zum Sorgerecht für unverheiratete Väter gefällt. Er gab einem 45-jährigem Vater Recht, der acht Jahre lang vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Die Richter sehen in der Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber unverheirateten Vätern einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, also einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die unverheirateten Väter werden darüber hinaus auch ungleich zu geschiedenen Vätern behandelt, denn diese erhalten i.d.R. mit der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind. Auch diese Ungleichbehandlung kritisierte das Gericht.

Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte nimmt die Bundesregierung nun zum Anlass, einen möglichen Handlungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zu prüfen. Die Bundesjustizministerin erklärte, die Zeit seit der 1998 beschlossenen Kindschaftsreform sei nicht stehen geblieben.

So können also ledige Väter, die sich um ihre Kinder kümmern möchten, auf bessere Zeiten in Deutschland hoffen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater das Sorgerecht für das Kind nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.  Das wird sich aller Voraussicht nach in Zukunft ändern. Deutschland wird sich der Rechtslage in Europa anpassen müssen.  Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein sind die ledigen Väter beim Sorgerecht auf den Willen der Mutter angewiesen.

15 Kommentare zu “Sorgerecht für unverheiratete Väter”

  1. Heike
    29. Dezember 2009 um 13:07

    Na Klasse! Und was ist von Seiten des Gesetzgebers zu erwarten, wenn dies weder dem Kindeswohl dient noch dem im Urteil des EGH enthaltenen Recht auf Achtung des Familienlebens?? Ein solcher Sorgerechtsstreit findet meist nur dann statt, wenn die Eltern getrennt sind, wie es bei mir der Fall ist. Wenn nun die Kindesmutter mit einem neuen Partner zusammenlebt, der Kindesvater aber massiv das neue Familienleben stört/beeinträchtigt, was dann ? Das Urteil ist für ledige Väter ein Freibrief, neugegründete, glückliche Familien zu zerstören ! Und das kann und darf es nicht sein. Das Urteil lässt eher vermuten, dass die ledigen/unverheirateten Eltern auf Teufel-komm-raus “zum (Un-)wohl des Kindes zusammen sein sollen/müssen! Wo bleibt da bitteschön das Grundrecht auf Unversehrtheit der Familie, wenn die Kindesmutter mit einem neuen Partner eine neue Familie gegründet hat ??? Da sollte der Gesetzgeber mal ganz intensiv drüber “debattieren” bzw entscheiden…dann aber zum individuellen Wohl des Kindes!

  2. Tola
    2. Januar 2010 um 23:50

    Hallo ich bin Deiner Meinung und Du spricht für Viele!!!
    Ich habe den Fall, dass der Vater des Kindes kein Sorgerecht wollte und jetzt wird er in der Zukunft noch dafür belohnt?

    Mal sagt mir dass er das Kind regelmässig sehen will und nach paar Wochen sagt mir dass er kein Kontakt zu dem Kind haben will weil er mich als Person nicht ausstehen kann.

    Ich bin der Meinung dass dieser Urteil nur für den einzigen Fall gut ist aber nicht für alle.

    Wer denkt da an die Kinder?
    Machen wir Gesetze für die Väter? oder sollen diese zu Schutz und Wohl des Kindes dienen?

    Nehmen wir als Beispiel eine intakte Familie. Wer kümmert sich meistens um die Erziehung der Kinder. Die Frau oder die Person die zu Hause geblieben ist. Und auch die Entscheidungen für die Kinder wurden meistens von der Person entschieden die zu Hause blieb. In vielen Fällen waren das die Frauen.

    Auch in der Ehe sind sich die Paare nicht immer einig und wie soll es bei den Personen sein die sich überhaupt nicht verstehen. Die Probleme sind vorprogrammiert. Und wer leidet darunter? Kinder nicht wahr?

  3. Marco
    4. Januar 2010 um 11:00

    Hallo und ein fröhliches “Halleluja” an meine beiden Vor-”rednerinnen”…
    Meint ihr nicht, dass ihr das vielleicht ein wenig zu einseitig seht?
    Dieses Urteil ist längst überfällig!!!
    Selbst in Fällen, wie oben genannt, hat (meistens) Frau die Gelegenheit nach wie vor rechtliche Mittel und Wege den Umgang des Kindes mit dem Ex-Partner (egal ob verheiratet oder nicht) regeln zu lassen. Als nichtverheirateter Vater allerdings konnte man sich bisher auf den Kopf stellen und machen und tun und hat doch keinerlei Einfluss auf die Umstände, welche das Kind betreffen.
    Eine Mutter könnte mit der gemeinsamen Tochter nach Südafrika auswandern und während verheiratete oder geschiedene Väter dagegenstimmen können, gucken wir nichtverheirateten in die bildsprichliche Röhre! Wollen wir dann unsere Kinder sehen, müssen wir auch noch die Kosten für den Besuch übernehmen.
    Ich verstehe durchaus, dass ihr evtl. in einer Situation steckt, für welche dieses Urteil aus Eurer Sicht ungünstig ist. Aber wie bereits erwähnt gibt es gegen Störenfriede etc. anderweitige rechtliche Mittel. Und würde es sich um verheiratete oder geschiedene Väter handeln, so wäre dieser Umstand kein Deut anders.
    Also, erst mal nachdenken ob sich wirklich jeder in einer solchen Situation befindet und was das Urteil wirklich bedeutet und dann einen Kommentar schreiben!
    Aus meiner Sicht ist es sehr wohl zum Wohl des Kinde, welches endlich die Berechtigung erhält von alle Arten (verheiratet, geschieden und nichtverheiratet) Vätern ihren Einfluss für’s Leben zu bekommen. Das Urteil ist halt nur nicht für das Wohl eines jeden Alleinsorgeberechtigten…

  4. Jan
    6. Januar 2010 um 12:05

    Danke Marco, ich stimme dir zu.Immer mehr Väter nehmen ihre Elternzeit und bleiben zu Hause.Kümmern sich also um ihre Kinder.Es kann nicht sein ,dass sie bei einer Trennung(und an der sind in den häufigsten Fällen beide Partner schuld) einseitig bestraft werden und die Einwilligung für das Sorgerecht nur über die Mutter geht.Diese antiquierte Regelung gibt es ja nur noch im deutschsprachigen europäischen Raum.Es scheint also in anderen Ländern zu funktionieren.

  5. Rita
    27. Februar 2010 um 18:43

    Ja Ihr Männer könnt gut reden. Wir kümmern uns um die Kinder und Ihr kommt vorbei, spielt ein bisschen mit denen und seit gleich wieder weg. Alles bleibt an den Frauen hängen, die Erziehung, die Verantwortung und die ganze investierte Kraft. Mein Ex hat sich zb die ganze Schwangerschaft nicht um mich gekümmert, hat mich belogen und betrogen und er wollte sogar, dass ich den kleinen abtreibe. Auf einmal meldet er sich kurz vor der Geburt und besteht auf sein Kind, was er nicht haben wollte. Ist das fair?? Ich bitte euch, wo bleibt da die Gerechtigkeit?
    Und wir Frauen haben im endeffekt das Pech. Wir können wegen solchen Männern keine neue Familie aufbauen und nicht glücklich werden. Und was ist mit den Kindern? Denkt mal an die armen Kinder!!!
    Die meisten die wirklich an dem ganzen leiden sind wir Frauen und unsere Kinder.

  6. Nephalin
    30. März 2010 um 17:17

    Mich interessiert immer noch am meisten, wie man als unverheirateter Vater dasteht, wenn die Mutter des Kindes selbst noch verheiratet ist bzw. die Scheidung bei der Geburt des Kindes noch läuft.

    Ach und Rita, geh zum Psychologen, warum sollte man keine neue Familie aufbauen könne, das liegt rein an dir.

    Selbstverständlich geht das und sobald eien neue Partnerschaft besteht kann die Mutter sogar feste Zeiten für den Kindesvater festlegen lassen, an die der sich zu halten hat.

    Gemeinsames Sorgerecht heißt ebenfalls nicht, das der Kindesvatger auch das Recht hat, die Wohnung zu betreten, in der das Kind lebt, also erst mal informieren, bevor man grundlos rumheult.

    Man könnte sogar ganz fatalistisch fragen “Warum hast du dich mit einem solchen Mann eingelassen ?” aber soweit zu denken ist bei vielen Leuten zu viel verlangt.

  7. Marc
    5. April 2010 um 08:33

    Guten morgen und frohe Ostern.

    Ich möchte nun auch gern mal was loswerden.
    Sicherlich sind die beiden Damen aus Ihrer sichtweise sicherlich zu verstehen und der Tip das Sie nichts desto trotz Umgangsrechte durchsetzen können sollte schon angenommen werden.
    Jedoch hätte ich eine Frage an die beiden Damen….”Es ist aber sicherlich so das Ihr schon den Unterhalt für das/die Kind(er)haben möchtet, oder? Warum sollen Väter bezahlen wenn Sie Ihr Kind nicht sehen dürfen?”
    Sicherlich gibt es Mütter und Väter die sich spinne feind sind und es ist auch so, das ein Kind seinen Vater braucht.
    Ist es denn zum Wohle des Kindes wenn die Eltern sich zoffen und die Mutter den Umgang mit dem Vater verbietet? Womit wieder die Frage kommt >>> Dein Kind darfst du nicht sehen aber dein Geld nehm ich gern!
    Da sag ich nur Hut ab Mutter!
    Schliesslich habt Ihr zusammen in einem Bett gelegen und das/die Kinder(er) gezeugt. Sehr Erwachsen. Und das sollte der Punkt sein! Benehmt euch alle wie Erwachsene und sprecht vernünftig miteinander. Und vor allem gönnt den Vätern die wirklich wollen auch IHR Kind!
    Dann denke ich sind wir alle auf dem richtigen Weg

    MfG

    Marc

  8. melanie
    12. April 2010 um 23:14

    ich kann nicht verstehen warum so etwas entschieden wird es gibt auch väter die glauben alles machen zu können wie sie wollen . woher will das gericht wissen ob das kind denn gut aufgehoben ist beim vater. außerdem finde ich es unfair wennn andauernd die väter alle unterstützungen bekommen aber wir als frauen dürfen nicht mal ein privatleben führen. sollen sie doch mit ihrer neuen kinder machen und uns in ruhe lassen, denn jedesmal muss man nach seiner pfeife tanzen und man muss sich seinen Terminen und Gegebenheiten anpassen bei uns fragt keiner nach ob wir nicht für diesen tag was vorgenommen haben. wenn man sich mit dem vater gut versteht spricht nix dagegen dass er sein kind sieht aber wenn die wege nun endgültig zu ende sind und er sich vorher auch nicht für sein kind interessiert hat sollte er die mutter in ruhe lassen

    mfg
    melanie

  9. Olaf
    2. Mai 2010 um 13:33

    Hi an Alle hier !

    Ihr habt ja alle etwas Recht.Aber ich bin gerade in der Situation, das ich meinen Sohn zu mir holen möchte. Und es ist bei mir so, daß mein Sohn das auch möchte. Weil die Mutter ihrer Sorgepflicht nicht entsprechend nachkommt.
    Es ist immer eine Einzelfallentscheidung notwendig, denn es gibt auf beiden Seiten “schwarze Schafe”. Es sollte natürlich bei so einer Sache immer um das Wohl des Kindes gehen.Das bedeutet auch das man das Kind mit entscheiden lässt,denn schlieslich geht es ums Kind und nicht um Streitigkeiten und Hass zwischen den Eltern.
    Springt endlich über eure Schatten und blickt mal aus den Augen der Kinder auf die Situation. mfg Olaf

  10. Olaf
    2. Mai 2010 um 14:58

    Hi ich bin`s wieder
    Das Urteil ist kein Freibrief für Väter,es schränkt wohl die Willkühr einiger Mütter ein Ihre Macht uneingeschränkt gegen den “Ex” auszuleben.Denn wenn ein Vater auf sein Recht,sein Kind zu sehen, besteht kann die Mutter nun nicht mehr einfach dagegen wirken. Das ist wohl für die Kinder eine gute Sache.
    An alle verlassenen Frauen:Denkt mal darüber nach,was Ihr wirklich wollt;ein glückliches und zufriedenes Kind oder wollt Ihr lieber Euer verletztes Ego pflegen auf kosten euer Kinder.Zum Kinder machen gehören immer noch Zwei.Rita du hast dich für dein Kind entschieden,also trage die Konsequenzen für deine Entscheidung. Heike,stelle Regeln mit deinen Ex auf über Besuchszeiten.Ihr müßt Euch nicht lieben,aber Ihr solltet reden wegen dem Kind. Sehe deinen Ex nicht als Störer in deinen Leben sondern als Vater des Kindes.

    mfg Olaf

  11. Pit
    29. Mai 2010 um 14:09

    hallo und ein tollen Tag zusammen!!!
    Ich bin zwar neu hier und lese gern eure Kommentare,aber
    vieleicht mal eine Meinung aus meiner Sicht..als Vater.
    Ich bin ledig, habe in Berlin zwei Kinder, bin unterhaltsverpflichtet, zahle auch, habe das gem. Sorgerecht
    für die Große aber keines für die Kleine Tochter.
    Ich strebe seit 3 jahren ein geregeltes Umgangsrecht an, weil ich in Niedersachsen lebe.Gleichzeitig lebe ich in einem Rechtsstreit der die Vaterschaft meiner Grossen..anfechtet.bereits bewiesen….ist sie nicht mein Kind…aber lieben tue ich Beide.Wenn ich verliere,den Prozess,sie unterstellt mir, ich wüsste schon immer das es nicht meine ist, werde ich bis 26 jahre lang Zahlemann machen.
    Gleichzeitig unterbindet sie jeden Kontakt mit mir und den Kindern, ob Besuch,Telefon, Geschenke, SEHEN und Holen!!!
    Alles läuft übers Gericht und Jugendamt, aber die Kiddys werden ohne Grund und Vorkommnisse suggestiert und entfremdet, so das sie vieleicht gar nicht mehr wollen, aber woher soll ich das wissen!!!Jeder hier hat auf seiner Art Recht, aber der Gesetzgeber und die Richter müssen individuell entscheiden, immer zum Wohle der Kinder, ich von meiner Seite her, werde das alleinige Sorgerecht beantragen, weil ein Kind Recht hat auf seinem Vater und dessen Umgang, weil die Exfrau, egal was war, auch Pflichten hat(auch Rechte), aber es geht ums Kind…..Wenn Beide IHR Kind lieben, sollten Beide nur das Beste wollen, egal in welcher Beziehung man zueinander steht.

    Liebe Grüße
    !!!Pit

  12. WWtom
    6. Juni 2010 um 19:41

    Es wird schon seinen Grund haben, dass in den meisten EU- Ländern beide Elternteile verplichtet sind sich um die Kinder
    zu kümmern. Alle Rechte und Alle Pflichten für beide Elternteile. — und zum Teil drastische Strafen für den der sich verweigert — und für den der das Kind dem anderen entzieht (in Frankreich geht man in diesem Fall sofort (innerhalb von 48Std) in den Knast)! - Allerdings hat (mann frau) in Frankreich sehr gute Erfahrungen mit dieser Regelung. Franzosen sind entsetzt wenn Sie vom deutschen Alltag erfahren. — Selbstverständlich werden sich viele Väter umstellen müssen und deutlich weniger Arbeiten gehen dürfen :-).

  13. Tino
    13. Juni 2010 um 17:34

    Hallo wohin kann man sich wenden wenn man zwar gemeinsames Sorgerecht hat aber es nicht war nehmen kann. Bei mir ist es so das die Kinder bei ihrer Mutter leben aber ich kein Einfluß.
    Meine Tochter 9 Jahre wird dieses Jahr in der Schule zurückgestellt muß noch mal die 3Klasse machen. Davon hab ich erst vor kurzen erfahren ich weis das sie nicht die beste in der Schule ist wollt auch in der Woche mit ihr lernen aber das wurde durch die Mutter verhindert. Was soll ich machen???

  14. ulrich dambrowski
    1. August 2010 um 23:00

    Es ist zum Kotzen wie wenig wir alle wirklich real an unsere Kinder denken und für SIE das BESTE nicht tun können wollen sollen !
    Vielleicht sollten wir doch einfach mal die Kinder fragen wie SIE sich fühlen bei all unseren verletzenden Kriegen zwischen Väter und Mütter ! Wir alle bestimmen die Zukunft IHRES Lebens ob wir das wissen oder wollen oder nicht!

  15. Jenny
    24. August 2010 um 13:51

    Danke Rita da muss ich dir zustimmen genau so er gings mir ebenso, in der Schwangerschaft sind wir zusamm und ständig auseinander gewesen,bis ich mich entgültig getrennt habe was er aber nicht wahrhaben will.Er vergnügte sich nebenbei mit anderen und die grösste Zeit der Schwangerschaft musste ich allein klar kommen. Dann sollte ich es doch lieber abtreiben lassen und dann wollte er auch noch nen Test,was gerichtlich entschieden würde,die Gefühle und die Demütigung sich das antun zu müssen interessieren keinen ja und die Krönung war das er mir mehr als einmal die Entscheidung lies entweder ziehn wir das Kind zusamm auf oder er oder ich allein. Nach dem Test der dann wie erwartet zu 99,999 % ausfiel liess er mir dann die Entscheidung entweder zusamm oder er allein und das wegen einer Entscheidung die meines Erachtens nicht 100% ausgereift ist. Klar sollen die Väter die gleichen Rechte haben aber die Lösung des ganzes ist es noch lange nicht.
    Selbt den Umgang wollte er vorm Test nicht obwohl ich ihm da nicht im Weggestanden habe, ein Kind braucht eine Mutter sowie ein Vater. Jetzt will er alles nach dem der kleine 7 Monate alt ist.
    Jetzt brauche ich ein guten Anwalt und starke Nerven, dem Kindeswohl ist damit nicht gedient und löst erst Recht Stress aus und das auf die ganze Familie.

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