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Pfändung der Hartz IV Regelleistung

Auch die Hartz IV Regelleistung ist pfändbar, und zwar wie Arbeitseinkommen. Zwar kann sie i.d.R. nicht direkt gepfändet werden, die ARGE also nicht Drittschuldner sein, aber es handelt sich um eine Geldleistung, die wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann.

Darauf hat kürzlich der Selbsthilfeverband der Arbeitslosengeld-2-Bezieher hingewiesen.

Die ALG 2 Leistung kann übertragen oder verpfändet werden. Wenn die Geldleistung auf ein Girokonto überwiesen wird, so ist der Zahlbetrag jedoch erst 7 Tage nach der Gutschrift pfändbar. Auch das eigene Geldinstitut, etwa die Sparkasse, darf das Guthaben erst sieben Tage nachdem es eingegangen ist mit einer eigenen Forderrung verrechnen. Vor Ablauf der 7 Tage muss die Bank das Guthaben in voller Höhe auszahlen. Das ergibt sich aus dem Gesetz. Beispiel: Die Hartz IV Leistung wird am 30. September überwiesen. Das Geld muss dann bis zum 7. Oktober abgeholt werden. Wird die Frist versäumt, kann beim Amtsgericht eine Pfändungsfreigabe beantragt werden. Das muss unverzüglich geschehen, denn man erhält das Guthaben, das entsprechend den bereits verstrichenen Kalendertagen entspricht, keinesfalls mehr ausgezahlt.

An der Rechtslage wird sich mit Einführung des P-Kontos, dem Pfändungsschutzkonto, etwas ändern.  Es wird am 1. Juli 2010 eingeführt.

5 Kommentare zu “Pfändung der Hartz IV Regelleistung”

  1. Jessy
    3. November 2010 um 19:13

    Hallo……….

    das finde ich gut das Harz4 gepfändet werden kann denn es gibt leider Väter die nicht für den Unterhalt der Kinder aufkommen wollen, weil ihnen keine Arbeit zufliegt und deshalb ALG 2 beziehen.

  2. moo
    14. Februar 2011 um 10:26

    oh wie schlau ^^ da soll Harz 4 gepfändet werden weil den Vätern keine Arbeit zu fliegt ^^ na wie schlau ist das denn ?

  3. Mandy
    24. Februar 2011 um 14:20

    ich mein ich versteh dich und ich weiß selbst wie beschissen das ist meine mutter hat seit dem ich auf der welt bin keinen einzigen cent von meinem Vater gesehen an Unterhalt
    aber ich finde trotzdem dass das nicht die beste Lösung ist

  4. Kätzle
    27. Oktober 2011 um 00:29

    Hallo

    Das kann aber net stimmen, dass der Hartz.IV Pfändbar ist! Weil mein Anwalt hat mir gesagt, denn Hartz.IV darf der Gläubigern NICHT pfänden!! Also ich frage mich was das soll, dass Hartz.IV pfändbar wäre… sorry ist nur meine Meinung!

    Schöne Grüsse.
    Kätzle.

  5. Menno
    26. November 2011 um 18:54

    Was ein Schwachsinn, Hartz 4 Leistungen waren bisher nicht pfändbar und nun sind Sie es wenn man kein P-Konto hat.Die bürger in Deutschland bekommen schon das Essen vom Teller gepfändet.Die Gesetzesänderung wird so hingestellt als wenn es Vorteile für den Bürger hätte, dabei ist das reinste Diskrimnierung.Die die solche Gesetze verabschieden sollten sich in Grund und Boden schämen.

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