Bei der Berechnung der Hartz 4 Leistung wird nur tatsächlich geleisteter Unterhalt als Einkommen berücksichtigt.
Das hat das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil von August 2009 noch einmal ausdrücklich klargestellt.(AZ: L 5 AS 81/07)
Im zugrunde liegenden Falls hatte der geschiedene Ehemann mit seiner Exfrau eine Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen, nachdem er ihr und den zwei Kindern Unterhalt in Höhe von 380 Euro zahlt. Der Expartner hatte aber einen Rückzahlungsanspruch eines Darlehens, das er seiner Exfrau gewährt hatte, gegen den Unterhaltsanspruch aufgerechnet.
Die Arge bzw. das Jobcenter darf dann nicht davon ausgehen, das tatsächlich Unterhalt gezahlt wird. Der Hartz IV Anspruch ist dann unabhähngig von der Unterhaltsleistung zu berechnen. Nur die tatsächlich gezahlte Unterhaltssumme darf in Abzug gebracht werden.
Ein aufgerechneter Unterhalt steht, so das Landessozialgericht, nicht als bereites Mittel zur Verfügung. Auch wenn die Aufrechnung nach dem BGB, also dem Zivilrecht, unwirksam ist und der Mann auf alle Fälle bar leisten muss, kann die Arbeitsagentur nicht von einer Zahlung ausgegehn, wenn sie tatsächlich nicht erfolgt ist. Die Arge habe die Pflicht, den lebensnotwendigen Bedarf der Mutter sowie ihrer zwei Kinder zu sichern.
Der Unterhaltsanspruch geht in diesem Fall dann von der Mutter auf die Arge über, so dass diese dann gegen den unterhaltsverpflichteten Mann vorgehen kann.
Der Beitrag wurde
am Dienstag, den 1. September 2009 um 12:00 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
6. September 2009 um 17:01
Hallo,
hm,habe nicht so ganz verstanden!
Wie ist es dann mit dem Unterhaltsvorschus,
denn mein Ex Mann zahlt nicht!?
LG an alle
8. September 2009 um 10:38
Hallo!
Also…
Bei mir war es so!Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezahlt wird es auf hartz 4 angerechnet.Es gilt als Einkommen.
Unterhaltsvorschuss gibt es wenn der Vater nicht bereit ist zu zahlen.Allerdings wird er dann angeschrieben muss seine Verdinste offen legen,das heisst er muss sich erstmal zurück melden.(wenn er nicht will zieht sich das.)
Ich würde dir auch eine Beistandschaft empfehlen.
Lass dich beim Jugendamt beraten.
Kennst du den Arbeitgeben deines ex?
Dann kann das Jugentamt auch über den Arbeitgeber gehen.(Beistandschaft)
Viel Glück
LG vlotho
13. September 2009 um 18:06
der Vater meines Sohnes zahlt seit 11 Jahren keinen Unterhalt. Wir sind durch alle Instanzen gegangen, aber “er hat nichts”.
Ich bin wieder verheiratet und habe mit dem Mann ein gemeinsames Kind. Er hat auch noch ein Kind und zahlt regelmäßig seinen Unterhalt.
Hat mein Sohn (11 Jahre)einen Anspruch? Ich arbeite nicht, bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet?
Wer weiß Rat/Antwort?
Maja
16. September 2009 um 00:47
hallo…..
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss..
Darf mir das an meinen ALG 2 Angerechnet werden?
Wenn ja in welcher summe und warum?
LG..
8. Januar 2010 um 10:18
Guten Tag,
Ich bekomme Hartz IV und würde gerne Unterhaltsvorschuß für meine 5 J. Tochter beantragen. Darf das Amt mir das Geld vom Unterhaltsvorschuß von meinem Hartz VI abziehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt?
LG…
19. Januar 2010 um 14:38
Guten Tag
Also bei mir ist das so,der Vater konnte ab Dezember 2009 kein Unterhalt mehr zahlen(die Höhe war 199,00 €)
Jetzt bekomme ich Unterhaltsvorschuss von 133,00 € und den Rest von 66,00 € zahlt die Arge.
Natürlich wird das angerechnet und ich erhalte im Enddefekt weniger
23. Januar 2010 um 13:38
Hallo,
Ich bin eine alleinerziehende Mutter und erhalte Hartz 4.
Ich habe seit August keinen Unterhalt beantragt, jedoch wird mir das als Einkommen angerechnet. Jett fehlen mir über 500 Euro.
Dürfen die das mit anrechnen??
LG Julia
31. Januar 2010 um 18:46
also an alle….
Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss wird immer in vollem Umfang auf Hartz IV angerechnet. Ist die Summe (Kindergeld und Unterhalt/Vorschuss) höher als der Regelsatz des(r) Kindes(r), wird der übersteigende Teil auf den/die Erwachsenen oder andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Keinen Unterhalt/Vorschuss beim Jugendamt zu beantragen, ist der größte Fehler!!!! Hier nimmt sich dann die Arge das Recht heraus, den Bundesdurchschnitt aller Unterhaltszahlungen (derzeit ca. 500 Euro)zur Berechnung mit heran zu ziehen! - völlig gleich, ob man das Geld erhält oder nicht. Wird als Verweigerung der Mitwirkungspflicht ausgelegt.
LG tine
18. März 2010 um 13:10
hallo zusammen
darf das arbeitsamt mir unterhalt und elterngeld von nur 187,50 euro ein rechnen und unterhalt bekomme ich vorschuß von 133 euro
8. April 2010 um 16:34
Dieses Deutsche recht ist echt ein witz bist Du ne Frau mit kindern und der ex will einfach nicht zahlen musst du hin und her rennen und schliesslich haste trotzdem weniger als vorher.(Hartz4-Unterhaltsvorschuss)bist du jetzt aber wieder verheiratet schaust du komplett in die röhre kein Hartz 4 kein Vorschuss.Und die EX-Väter lachen sich tot.
Das kanns doch nicht sein.
mein mann verdient zuviel und muss sich um mein Unterhalt und meiner kinder kümmern aber nach schulden etc. wird nicht gefragt. Hartz 4 ist ja noch ok das man das nicht mehr bekommt aber den U_Vorschuss das ist echt der alles grösste witz. Was hat mein jetztiger mann mit den kindern zu tuen????
und der Erzeuger freut sich und sagt auch noch frech das er e nichts mehr zahlt da ich ja wieder verheiratet bin.
Deutsches recht ich lach mich tot
10. Mai 2010 um 16:31
Die Hartz-Gesetze brauchen dringend eine Veränderung.
Selbst Titel nützen häufig nichts, wenn kein Unterhalt
seitens der Ex-Väter oder Ex-Mütter bezahlt wird.
Und bei Lohnpfändungen verdienen die Rechtsanwälte echt sauber
dran.
Direkt bei Antragstellung müssten die Argen alles dransetzen,
herauszubekommen, wie hoch das aktuelle Einkommen der Ex-
Partner ist, um die Kosten aus Staatskassen zu senken. Die
Gesetze sind viel zu laschi. Warum müssen die Ex-Partner nicht
auf einem Bogen ausfüllen, welche Einnahmen sie haben?
Das kann doch echt nicht wahr sein. Auch wenn ein Kind ein
Bafög-Antrag stellt, ist vom Ex was auszufüllen. Ja, das
Einkommen von vor 2 Jahren. Aber selbst wenn der oder die Ex
noch nicht mal Angaben dazu macht, wird nicht konsequent seitens der Ämter durchgegriffen. Auf der Strecke bleiben immer die, die mit den Kindern leben und zum Amt müssen -
als Aufstocker - oder wie auch immer. Und spätestens dann,
wenn sich die Kinder aus ALG II Familien den Schulabschlüssen
nähern, werden auch diese von den Ämtern in die Mangel genommen. Nur der oder die EX sind fein raus, zahlen weiter
nichts und denen passiert nichts.
12. Mai 2010 um 00:09
Mädels - geht gefälligst arbeiten.
13. Mai 2010 um 14:41
Hallo,
der Unterhalt soll nur berechnet werden, wenn er gezahlt wird!!! Wie ist es in der Praxis?
Ich bekomme seit 4 Jahren den Unterhalt, er wird mir am Anfang des Monats abgezogen, der Exmann zahlt nicht wie im Titel vereinbart am 1., sondern wie er möchte.
Sogar manchmal in Raten, erst wenn er einen Monat nicht zahlen würde, mußte ich durch Vorlage meiner Kontoauszüge beweisen, das er nicht gezahlt hat! Das bedeutet für mich, das ich auf diese 257,- € am besten nicht angewiesen sein sollte, weil ich manchmal erst zum 28. den Unterhalt bekomme.
Es ist von ihm reine Willkür, da das Geld bei ihm vorhanden ist, er macht sich sogar einen Spass daraus. Wie sagte er so schön, er wäre meine Spardose, ich hätte dann doch länger was von dem Geld.
Die Arge weiss dies alles, aber ich habe keine Handhabe, selbst meiner Anwältin schrieb er, was Sie von ihm wolle, wenn er erst in 3- 4 Wochen zahlt macht kein Gerichtsvollzieher was!!!
Ab dem 1. 1. sollte er mehr zahlen, habe ihm beim letzten Besuch, als er meinen Sohn nach seinem WE nach Hause brachte, eine Rechnung mit der Erhöhung mitgegeben, was meine Anwältin ausgerechnet hatte. Nun hat er nur anteilig bezahlt! Am Telefon sagte er mir, ich solle mich überraschen lassen, wann und wieviel er zahlt! Schliesslich sind wir schon lange auseinander und ich könnte meinen faulen ***** auch mal bewegen!!!
So läuft das seit Jahren und ein Ende ist nicht in Sicht! Muss dazu erwähnen,ich bin seit 3 Monaten arbeitslos, habe immer gearbeitet und muss mir so ein Mist gefallen lassen!
LG…..
13. Mai 2010 um 14:43
Unterhalt wird auf Hartz IV nur angerechnet, wenn er gezahlt wird
11. Juli 2010 um 15:43
Hallo.Ich habe eine Frage ..Ich habe ein Baby bekommen 9Monate alt und der Vater war jetzt zum Vaterschaftstest da er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte.Er zahlt hin und wieder die Windeln und Babynahrung und hebt alle Bons auf..Ich bekomme ALG2 und Unterhaltsvorschuss..kann er mir das Geld was er für Windeln ect.ausgegeben hat anrechnen??
11. August 2010 um 11:59
@unterhaltszahler
Wir Mütter (vereinzelt auch Väter) “arbeiten” auch: wir kommen unserer gesetzlichen Unterhaltspflicht indem nach, indem wir uns um die Kinder kümmern,diese erziehen ect.
und ob wir arbeiten oder nicht, dass ändert nix an der Tatsache das beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt ja seine Unterhaltspflicht.Der andre muss halt in Bar leisten. so ist es auch gerecht,ausser der zb Vater wohnt nebenan und ist bereit sich genauso viel um sein Kind zu kümmern,seine neugewonne Freiheit wieder aufzugeben um weiterhin für sein Kind genauso da zu sein, wie die Mutter und dafür auch nur halbtags zu arbeiten wenns nicht anders geht.
Und dem andren Elternteil kann ich nur eins sagen: Ihr wart genauso an dem Kind beteiligt,hattet zuweilen auch euren Spass, aber vor der Verantwortung davon laufen, -eh klar.
So, und nu was allgemeines: Unterhaltstitel, ja die bringen nicht viel,wenn der Vater (zB) nicht arbeiten will,und alles tut ja arbeitslos zu bleiben, damit er für seinen Nachwuchs nicht aufkommen braucht. Noch angenehmer für den, wenn die EX Partnerin neu verheiratet ist, denn für hartz 4 muss der neue ja aufkommen, sind die Kids von Ihm oder nicht,er hat zwar nix zu melden, aber sein Geld reicht ja da.
Umgekehrt werden aber bei dem neuen Mann die Kinder weder bei dessen Pfändungsgrenze breücksichtigt, noch bei dessen Unterhaltspflichten. Echt geil dieser staat.
Der Unterhaltstitel hat aber auch nen Vorteil, Ihr könnt gegen die Väter(oder Mütter)die Differenz zum Unterhaltsvorschuss zB geltend machen. Das heisst wenn der Vater laut Titel sagen wir mal 245 euro zahlen muss, und ihr Unterhaltsvorschuss habt von sagen wir mal 133 Euro, dann schuldet euch der Vater zB immer noch die Differenz, welche Ihr immer noch einklagen könnt, übrigens auch noch Jahre später.
das heisst, der vater wird vom jugendamt gepfändet, und ihr könnt die differenz pfänden lassen, sollte er zum Beispiel nach 20 Jahren was erben,im Lotto gewinnen usw,steht euch einiges zu, abzüglich dem was das amt für Ihn voraus bezahlt hat.die pfänden das selber.
bei besonders hartnäckigen nichtzahlern könnt ihr übrigens auch anzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht erstatten, ihr kommt zwar nicht schneller ans geld, aber wer will schon dauernd für monate oder jahre im knast landen, weil er mutwillig nicht zahlen will? insbesondere wenn er selber vielleicht ne neue familie gegründet hat……
Unterhalt wird auf Hartz 4 nur angerechnet, wenn er auch erbracht wird.
Der Barunterhaltspflichtige Elternteil baut das, was er nicht zahlen kann oder will (in den meisten fällen wollens ned)als schulden auf, welche übrigens nicht ins regelinsolvenz oder verbraucherinsolvenz mitgenommen werden können, wenn der andre Teil nicht zustimmt.
woher ich das alles weiß?
Ich habe zwei Väter zu meinen beiden Töchtern, der erste Zahlt,hat sich mit meinem einverständnis,was ich jederzeit widerrufen kann, herabsetzen lassen,der unterhalt wurde anhand seiner jetzigen situation neu berechnet und jetzt zahlt er das. ist zwar nur noch ein bruchteil, aber er zahlt. für mein entgegenkommen beteiligt er sich auch mal an schulfahrten usw, oder organisiert gebrauchte Klamotten.
oder repariert umsonst den laptop,usw.er bringt sich also ein.
er ist im Regelinsolvenz, die Unterhaltschulden von früher wurden mit rein genommen. würde ich aber die schulden, die er bereits wieder aufgebaut hat,einfordern, würden ALLE Unterhaltschulden wieder aus dem Insolvenz genommen.
Und das weiß er. Ich bin aber nicht so, dass ich das jetzt aus ner Laune heraus machen würde, er hat wieder Familie, mit 2 weiteren Töchtern,und ein weiteres Kind ist unterwegs (ok, davon bin ich weniger begeistert,weil das den ohnehin schon minimalen Unterhalt nochmal senkt).Klar, ich könnt mich jetzt querstellen, aber seien wir mal ehrlich, was bringt es mir, diesen Vater einsperren zu lassen?er tut ja was, wenn a wenig.
der andre hingegen war vor unserer Trennung schon arbeitslos,und nach der Trennung, seit er Unterhalt zahlen müsste,hat er erst recht kein Bock mehr. Ich habs über Jugendamt laufen lassen,und als geheiratet habe vor 2 Jharen fiel das vom Jugendamt ja weg,hab ich Titel beantragt. wir haben ihm angeboten,Ihm die Unterhaltsschulden zu erlassen, wenn er der Adoption meiner Tochter durch meinen Mann zustimmt (er hat seit 5 jahren keinerlei Kontakt mehr zu Ihr,er wollte es nicht,ich hab auch das alleinige Sorgerecht bekommen, da ich vorher a schon diejenige war, die sich allein gekümmert hat),
auch darauf kam keinerlei reaktion. in zwei jahren hat er jetzt unterhaltschulden in höhe von knapp 7000 euro aufgebaut.vor 2 jahren lebte er wohl von hartz 4, hat gesoffen wie ein Loch und ist seit 2003 durchgehend arbeitslos.zwischendurch saß er mal im Knast.
da er immer noch nicht für nötig hält zu reagieren wird mir der Gang zur Polizei leider nicht erspart bleiben, vorteil für mich, er muss trotz arbeitslosigkeit dann auch gegenüber der staatsanwaltschaft und mir seine arbeitsbemühungen nachweisen. dann kann er solche gags bei bewerbungen nicht mehr bringen,wie er wäre ortsgebunden weil er sich um unsere tochter kümmern muss, da er seit der scheidung ja nicht mal umgangsrecht hat.
was ich lustig finde, er wohnt nicht mal 7 kilometer weg und ist nicht fähig sich um sein kind zu kümmern.
23. August 2010 um 21:20
Unterhalt darf nur als Einkommen Gerechnet werden wenn er gezahlt wird auch nur die Höhe die in dem zu berechnenden Monat ankommt Zuflusprinzip
2. Oktober 2010 um 20:13
hallo, hab da mal eine Frage, ich bin geschieden und meine Kinder wohnen beim Papa, wir erziehen sie aber gemeinsam. Ich bin arbeitslos und kann daher keinen Unterhalt zahlen, also das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuß, den ich sicher später zurückzahlen muß. Meine Frage ist nun aber: ich möchte neu heiraten, wird das Einkommen meines Mannes mit angerechnet, sodaß ich dann Unterhalt zahlen müßte ?
12. Oktober 2010 um 20:35
Hallo zusammen..
Bei uns liegt folgender Fall vor und wir bräuchten dringend Hilfe…
Mein Freund und ich sind zusammen gezogen.Klar das ich es beim Arbeitsamt melden mußte,da ich Hartz 4 beziehe.
Das haben wir auch zusammen getan.Nun haben wir folgendes Problem mit Unterhalt.Mein Freund hat 4 Kinder.1 Kind,
welches unehelich ist und für welches auch ein Titel besteht.Für dieses Kind zahlt er auch dementsprechend den
Unterhalt.Dann hat er noch 3 weitere eheliche Kinder für welche kein Titel besteht.Er hat sich mit seiner Exfrau
geeinigt und zahlt jeden Monat 450€.Verdienen tut er knapp 1600€.
Nun verlangt das Arbeitsamt einen Titel oder sagen wir eher 3 Titel weil sie sonst die Unterhaltszahlungen nicht
anerkennen können.Das heißt uns werden jeden Monat die 450€ Unterhalt die er zahlt mit angerechnet,
obwohl er sie gar nicht hat.
So komm ich oder wir doch nie wieder vom Arbeitsamt weg.Das wären für meinen Freund über 1000€ Unterhalt im
Monat.Die,wenn ein Titel drauf besteht von seinem Arbeitseinkommen in Abzug gebracht werden können.
Warum gibt sich das Arbeitsamt nicht mit den 450€ zufrieden? Um so weniger müßten sie doch zahlen.
Dazu muß ich sagen das ich auch 4 Kinder habe und nur für eines davon Unterhalt bekomme.
Diese Titel bestehen ja eine lange Zeit über und ich weiß nicht wo das Problem ist wenn er sich,auch schriftlich
mit seiner Exfrau über diese 450€ geeinigt hat.
Bitte sagt uns ob diese Titel wirklich beantragt werden müssen oder es da noch einen anderen Weg gibt.
Danke
14. Oktober 2010 um 19:49
Hallo,
was ich nicht verstehe, warum darf man denn einen Minijob haben und von dem Verdienst 160,- Euro oder so behalten, also dazuverdienen aber der Unterhalt von 133,- Euro wird einen vom Hartz 4 abgezogen? Verstehe ich absolut nicht, villeicht kann mir das ja mal einer erklären.Danke, liebe Grüße an alle alleinerziehenden Mütter und Väter!
22. Oktober 2010 um 12:42
Hallo,ich hab da auch mal ein Anliegen und zwar;bin ich mit einem Mann verheiratet der drei Kinder aus erster Ehe hat..ich habe ein Kind.wir haben jetzt bescheid bekommen das er rund 812 euro Unterhalt zahlen muss.. das heisst wir haben sage und schreibe 1000 euro für uns.. wie soll man davon leben?naja jedenfalls sind nicht immer die Ex Männer die Miesen sondern auch die Ex Frau!!! wie soll man so ein neues Leben aufbauen,aber diese Frau kann nichtmal vernünftig für die Kinder sorgen..können kaum sprechen..schlechte Kleidung und und und aber fragt noch nach Geschenken..echt unmöglich!!!wo ist da die Gerechtigkeit und wie soll man sich wehren?!
25. Oktober 2010 um 09:14
Hallo,also irgendwie verstehe ich die ganze gejammer nicht von den Frauen!Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen,das entweder die Frauen was falsch machen oder ich anscheinend zu Blöde bin.
Ich habe 3 Kinder mit meiner Ex-Frau. Ich soll fast 900 euro Unterhalt zahlen,großzügigerweise ist meine ex mit 540 euro einverstanden(Noch) wer weiß wie lange.ich würde mich gerne zu 50 % voll in die erziehung mit einbeziehen aber natürlich will sie das nicht ,weil ihr dann das geld flöten gehen würde.
So dann rechne ich mal zusammen
540 euro unterhalt von mir
520 euro kindergeld
400 Euro kinderbetreungsgeld
und wohnung bekommst sie bezahlt. aber das reicht ihr noch nicht so kann ja nicht leben habe ich gesagt bekommen.
Somit beantragt sie jetzt noch hartz 4.
Hallo 1480 Euro reichen nicht zum leben und die Wohnung bezahlt.Lach mich gleich weg.
Oh sorry hatte vergessen das sie ja dovon noch Strom und Heizung bezahlen muß.
Na ja zum leben scheint das nicht zu reichen,aber für sich ein neues Auto kaufen!!! und ich meine Fabrikneu. Natürlich steht das nicht auf ihren Namen.Na und in urlaub kann frau auch fahren an ihrem Freien Wochenende.
Und das schlimmste finde ich nocht das sie auf 350 euro ja verzichtet,würde sie die noch einklagen was sie auf jedenfall irgendwann machen wird.
dann hat sie 1740 Euro und die Wohnung bezahlt.
Danke Liebes Deutschland das es den frauen so einfach gemacht wir.
Einigen Frauen mag es wirklich scheiße gehen,Aber dann machen sie was falsch!!!! Und das Devenetiv.
PS: an Mucki
leider kann ich das gut nachvollziehen.Die ex von deinem mann schaufelt Kohle ran .aber ihr habt nichtsmehr zum aufbauen einens neuen Lebens. geht mir änlich.ich brauche auch erst gar nicht versuchen was neues aufzubauen,weil das meine Neue beziehung für mich mitarbeiten müste damit wir uns auch mal was erlauben könnten.
17. Dezember 2010 um 21:35
Wie schaut das jetzt aus wird das Elterngeld jetzt ab 01.01.2011 auf ALG2 angerechnet ???????????
19. Juni 2011 um 11:21
Ich hab da mal ne Frage… Wer weiß was.
Ich beziehe Hartz 4. Und nun bin ich Verheiratet.
Mein Mann Verdient 1.600 netto. Er hat drei Kinder aus erster Ehe für die er 820.- € zahlt. Sind 720.- zum Leben.
Soll Haus und Hof unterhalten und eine neue Fam ernähren.
Bekomme ich noch unterstützung vom Staat. Solange ich noch keine Arbeit hab. =????ß
14. Juli 2011 um 14:10
Mein Sohn hat Hertz4 beantragt,darf meine eu rente dazugerechnet werden???????
9. August 2011 um 13:35
Es gibt mit sicherheit genügende Mütter, die sich plagen um ihre Kinder und sich durch zu bringen, aber ich lebe in Essen/Ruhr und erlebe hier eine vielzahl von faulen, nichtsnutzigen und fetten weibern, die auf staats- oder exmanns- Kosten leben.
Das ist aber nicht das schlimmste, sondern dass diese “Frauen” auch noch recht bekommen vom Staat, dass ist unbegreiflich.
Aber diese Schmarotzerrinnen beschmutzen dann auch noch den Ruf der Alleinerziehenden Mütter, die arbeiten gehen und blöde dastehen, weil se fast nix zu beissen haben.
gruß gemolkener
22. August 2011 um 18:16
Hallo.
Also ich habe so ein Problem. Bin eine Alleinerziehende Mutter. Seit 3 1/2 Jahren habe ich mein Kind alleine erzogen. Der Vater meiner Tochter wollte, dass wir ein Kind bekommen.Wie sich später herraus gestellt hat, damit er sein lebenlang mit mir Kontakt hat ( hat er mir persönlich gesagt). Er hat mir schon in der Schwangerschaft das Leben zur Hölle gemacht. Nun bin ich 100 km weiter weg gezogen nachdem ich die Hölle auf Erden erlebt habe. Er hat mir versucht mein Kind wegzunehmen. Hat mich vor Gericht gezerrt und mich so gut er konnte schlecht gemacht. Trotzdem hat das Gericht eingesehen, dass ich mich super um mein Kind kümmere. Er darf das Kind jedes 2-te Wochenende sehen ( von Freitag bis Sonntag). Seit einem halben Jahr lebe ich mit meinem Mann zusammen (haben vor 2 Monaten geheiratet. Bin wieder schwanger. Bin nicht so eine die gerne zu Hause sitzt und sich aushalten lässt. Habe vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet und habe meinen Job geliebt. jetzt geht es leider nicht. da ich sehr lange Zeit nach dem Unzug auf ein Kitaplatz warten musste. Seit der Heirat wurde der Unterhaltvorschuss eingestellt. Mein Mann geht arbeiten, hat selber eine 4- jährige Tochter für die er Unterhalt zahlt. Seit dem ich mit meinem Mann zusammenlebe ist wird Harz 4 nicht mehr gezahlt. Mein Mann hat dazu noch Schulden die er abzahlt. Jetzt will der Vater meiner Tochter die Kleine zu sich holen ” danit ich sie versorgen kann”. Das kommt für mich überhaupt nicht in Frage!!! Es geht mir nicht uns Geld. Mein Mann versorgt meine Tochter obwohl es nicht mal seine Leibliche Tochter ist. Möchte, dass der Vater meines Kinder mal die Kleine unterstützt aber er will nicht. Arbeitet schwarz, bezieht Hart 4 und macht nur Partys. Wenn die Kleine bei Ihm ist schiebt er sie zu seiner Mutter ab und zieht los. Seine Rechte will er unbedingt in Anspruch nehmen aber um seine einzige kleine Tochter nicht kümmern. Mein Mann macht und tut aber der leibliche Vater ist fein raus. Zudem erhalte ich nichts und wir müssen überleben. Das ist nicht gerecht. Er hatte sein Spaß aber Verantwortung will er nie und nimmer übernehmen.
9. September 2011 um 16:00
hi
hatten heute Gerichtstermin , warten nun ab ob der Ex meiner Freundin mehr Unterhalt bezahlen muss Bisher zahlter er keinen Unterhalt für meine Freundin aber nach 20 Monaten Unterhalt nach dem er verurteilt wurde .200 Euro für zwei Kinder . Zusätzlich muss er an mich 30 Euro weise den von mir sagen wir vorgeleisteten Unterhalt zurückzahlen …… Nun eine Fage , da ich selbst Harz 4 geworden bin , bekomme ich diese Rückzahlung auch noch angerechnet ist sowas Richtig ???
ich meine ich hab die Kinder ernährt bis dato und bekomme das auch jezt noch angerechnet ???? ist sowas zu verstehen ???
PS. meine Freundin und die Kinds haben bis zum Urteil nichts von der Arge bekommen weil ich zuviel verdiente …… nur 80 E von UV
23. September 2011 um 23:32
hallo,
ich beziehe Sozialgeld aufstockend zu meinem Einkommen in Höhe von € 618,- als Alleinerziehender mit 1 Sohn im Haushalt u 1 Sohn der bei seiner Tante wohnt… reicht das aber kaum, da ich € 291 Unterhalt an die Tante monatlich zahle….sie würde ihn sonst vor die Tür setzen, wenn ich nicht bleche!
Er macht grad Abi und ich will ihn nicht beeinträchtigen in seinem Werdegang.
Kann ich den Unterhalt als Belastung(Ausgabe) geltend machen, sodass der Betrag(618) ev erhöht wird?
LG, Rolli
27. September 2011 um 12:35
Hallo,
ich zahle für meinen (unehelichen) Sohn 250 Euro Unterhalt, laut Titel. Bin seit 4 Jahren verheiratet und meine Frau bekommt im März unser gemeinsames Kind. Wir haben 4 Jahre probiert ein Kind zu bekommen. Da sie durch die Pleite der Firma arbeitslos wurde und dann erst schwanger wurde, wird sie kein ALG I mehr bekommen, sondern nur ALG 2.
(Ja, wir haben nicht verhütet, aber nach 4 Jahren haben wir uns damit abgefunden, dass es nicht klappt.)
Da wird natürlich mein Gehalt mit angerechnet. Wird mir denn der Unterhalt, den ich zahle, abgezogen? Denn jetzt verdiene ich 1250 €, nach Abzug des Unterhaltes bleiben 1000 € über. Damit können doch keine 3 Personen leben.
Gruß Ole`
5. November 2011 um 23:28
hi
wenn man bei der mutter gemeldet ist und die mutter kanpp 1800 verdient und der sohn der vater und 32 jahre alt ist aber nichmal 1000 euro verdient darf dan das jugendamt sicher von der mutter das geld hohlen ?
5. November 2011 um 23:29
sohn der vater ist * meinte ich
7. November 2011 um 21:32
was das Jugendamt sich holen darf ist eine gute Frage. Am besten zu Anwalt!!!!!
Im meinen Fall ist das so. Daten: Netto 1800 Euro, zahle seit 2009 monatlich titulierten Unterhalt 385,- Euro, nebst werden mir für Unterhaltsschulden seit Anfang des Jahres mehr als 900 Euro im Monat gepfändet.( Selbstbehalt unter 900 Euro) . Davon habe ich solange, ich konnte den laufenden Unterhalt gezahlt.(immerhin bis Oktober). Wer selber rechnen kann, weiss wieviel mir zum Leben blieb. Hat werder das Amtsgericht noch sämtlichen Ämter intressiert. Fakt ist habe jetzt wieder neue Unterhaltsschulden. Ist doch auch zu todlachen was im diesen Land alles möglich ist. Besser man geht zu einen guten Anwalt.
Gruss an alle die Unterhaltzahlen oder auch nicht. Bestraft werden wir so oder so.
An alle die Unterhalt verlangen. Jammert nicht geht lieber selber Arbeiten !!!!!!!!
30. November 2011 um 20:13
Hallo Lera
die, die es zulassen werden ausgenutzt.
Das gilt für liebevolle Väter wie für liebevolle Mütter.
Das Wohl des Kindes ist “der Hoheit, Ihrer”, über der gegebenen Banknote scheißegal.
Das Wohl der Kinder liegt den meisten Vätern wie den meisten Müttern, den Eltern fast gleich, doch das liegt dem fanatischem Gaya-Kultisten, jenen, die den Überbevölkerungs-, dem Klimachangeschwachsinn Herr sind, fern.
Wobei die Banknoten-Über-alles-Idioten im Moment bei den (politischen) “Grünen” ganz besonders aktiv sind. Wir müssen akzeptieren, das Menschen, die nach Macht streben, krank sind, wie es der Taoismus beschreibt. Und alle nichtigere Religionen versuchen zu verbergen, wie diese lautstarken Jesus-Fanatiker,.. Wobei die Jesus nie verstanden haben… und werden.
Die religiöse Komponente mag manchem Leser in diesem Beitrag jetzt zuwider sein. Fasst sie ins Auge, es geht nicht nur um Zufall und Geld, schon gar nicht mehr um Wissenschaft!
Und es gibt einen Weg.
Und der führt nicht über das Streben nach Wertlosem (festem Geld und sturen Wort) eines totalitären Zentralismus.
5. Dezember 2011 um 17:43
hallo
möchte mal fragen geht das überhaupt meine Frau hat mich verlassen und weil ich so viel schulden habe haus ist nicht bezahlt und Kredit nicht und das jobcenter will 965 €uro von mir habe aber nur 2500 €uro im monat und meine frau weiss das und sie will kein Unterhalt von mir aber das Jobcenter zwingst sie dazu und will das ich 956 €uro überweise…..
31. Dezember 2011 um 13:20
Kann mir vielleicht jemand helfen…?
Mein Ex bekommt seit kurzem Hartz4 und somit fallen die Unterhaltszahlungen vom Jugendamt auch weg da mein Sohn bereits 12Jahre ist. Mein Ex hat Frührente beantragt und wird diese vorraussichtlich auch durch bekommen, habe ich da noch von irgendwo her eine Chance an Unterhalt herranzukommen.
Ich selber bin berufstätig seit dem mein Sohn 10 Monate alt ist… hab eine Eigentumswohnung seit dem ich alleine bin ,und fürchte nun um meine Existenz ,da ich nicht weiß wie ich dann die Raten für die Wohnung noch zahlen soll.
Kann mir hier Jemand helfen …
Im vorraus schon mal ein ganh dickes Dankeschön
Erika
18. Januar 2012 um 16:35
Hallo allerseits!
Ich habe einen Sohn 13Jahre alt, bin seit 11 Jahren geschieden und seit 2008 Hartz4 Empf.
Kann mir bitte jemand helfen zu verstehen wie berechnet die ARGE seiner Leistung?
Also folgendes: Dem Jung steht als Regelsatz 251€.
Die Familienkasse gibt Ihm 184€ und der Vater zahlt 145€ Unterhaltsgeld für Ihn. Dann kommt die ARGE und sagt, ´´Komm her Jung, ich gebe Dir 251€ zwar zum leben aber du hast ein Einkommen und du darfst es gar nicht. Also gib mir die 184€ von der Fam.kasse und die 145€ von dein Vater zurück´´
Und nimmt 329€ von dem Jung einfach weg.Das heißt wenn wir die 329 € von den 251€ abziehen dann hat der Junge bereits einen MINUS VON -79€, der wiederum aus meiner Regelleistung bezahle.
Bitte verstehe ich etwas falsch?was geschieht hier?Ich bin dankbar für jede Erklärung denn ich habe vor einen Rechtsanwalt einzuschalten. BITTE kann jemand mir helfen?
24. Januar 2012 um 08:28
an “koenig ohne reich”
7. November 2011 um 21:32
“An alle die Unterhalt verlangen. Jammert nicht geht lieber selber Arbeiten !!!!!!!!”
…was für ein UNSINN!!!! ich zum beispiel würde gern arbeiten gehen, was sich aber schwierig gestaltet mit kind, spät- und nachtdienste, die IHR meine herren euch durchaus aussuchen könnt, sind mir verwehrt, da es niemanden in meinem sozialen umfeld gibt, der das kind in dieser zeit betreuen würde. ausschließlich frühschicht in werken oder im verkauf oder in der altenpflege sind undenkbar!
ein kind zu bekommen ist oft, wie in meinem fall, eine gemeinsame entscheidung, aber wenn der herr sich aus dem staub macht und “frau” danach nach unterhalt schreit, weil es angerechnet wird, obwohl man den nicht bekommt, ist das echt bitter! wer kinder zu versorgen hat, wird das verstehen, in meinem fall fehlen mir jeden monat 272,- € (von 478,- €)…
FAZIT: die gestze machen nicht WIR alleinerziehenden (frauen)! jeder gesunde mensch in dtl weiß, dass kinder unterhaltsberechtigt sind, das wird hier und da schon seinen sinn machen.. ALSO HÖRT IHR,LIEBE HERRSCHAFTEN, DOCH EINFACH MAL AUF ZU JAMMERN UND ERMÖGLICHT EUREN KINDERN EINE HALBWEGS ERTRÄGLICHE KINDHEIT/JUGEND, wenn ihr euch schon nicht um sie kümmern wollt !!!
an PAM: die anrechnung des “einkommens” deines kindes ist richtig, sonst würde dein kind den regelsatz übersteigen. google mal nach dem arbeitslosengeld II - rechner, da wird das nochmal deutlich… den gang zum RA kannst du dir sparen.. liebe grüße..
9. Februar 2012 um 09:35
toll dass alle meine frage beantworten….
hab mich mittlerweile selber um antwort beim amt bemüht…!!!!!