Bei Verdacht von Leistungsmissbrauch werden Hartz IV Empfänger seit kurzem nicht mehr von Detektiven überwacht. Der entsprechende Passus in den Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit ist gestrichen worden. Das hatte das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt. Besteht in Zukunft ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, so soll der Verdachtsfall durch ein persönliches Gespräch geklärt werden. Der Bundesagentur für Arbeit war von Erwerbsloseninitiativen vorgeworfen worden, bei der Kontrolle Verdächtiger nachrichtendienstliche Mittel angewandt zu haben. Das sei eine Kompetenzüberschreitung gewesen.
Die BA hatte daraufhin eingeräumt, dass die Jobcenter in besonders schweren Fällen auch Detektive eingesetzt hätten. Vereinzelt seien auch Erkundigungen über Verdächtige bei Banken, Bildungsträgern oder Nachbarn eingeholt worden. Dies sei jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht geschehen. Die Observationsanweisung in den Dienstvorschriften war zwischen der BA und dem Arbeitsministerium abgestimmt gewesen. Der Bundesrechnungshof habe aber kritisiert, dass das Gesetz Kontrollen nur unverbindlich als Handlungsempfehlung formuliere, erkärte die BA. Deshalb habe man für alle Mitarbeiter im Außendienst klare Regeln formuliert.
Der Beitrag wurde
am Montag, den 20. Juli 2009 um 17:51 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
20. Juli 2009 um 21:22
Wie lang ist die Verjährungsfrist von Hartz4 Bezügen?
Also vor 4 Jahren einen halben Monat zu viel bekommen, hab es zweimal gemeldet, habe Kontonr. verlangt-Keine Reaktion.Kann das jetzt noch verlangt werden, weil ich jetzt arbeitslos.
24. Juli 2009 um 13:17
Mit Wirkung vom 20 Mai 2009 hat die BA eine neue Weisung für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II (Hartz IV) herausgegeben. Auch diese strotzt wieder vor Anweisungen zu rechtswidrigen Datenerhebungen und Leistungsverweigerungen, die umfassend erweitert wurden - von bisher 2 auf 6 Seiten.
Sehr lesenswert:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-06-SGB-II-Traeger-Grundsicherung.pdf
Die Hartz-IV-Kontrolleure (auch private Ermittler) sollten demnach dann verstärkt zu Hausbesuchen bei Arbeitslosen ausschwärmen und mit Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers auch Schränke kontrollieren, “wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist”.
25. Juli 2009 um 01:07
Es sollte mehr Informationen für Harz-IV geben.
2. August 2009 um 00:32
Zitat: “Bei Verdacht von Leistungsmissbrauch werden Hartz IV Empfänger seit kurzem nicht mehr von Detektiven überwacht.
…
Besteht in Zukunft ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch, so soll der Verdachtsfall durch ein persönliches Gespräch geklärt werden.”
Einmal realistisch gedacht:
Das “außer Haus” einen Detektiv einsetzen, sehe ich nicht als “Eingriff in die Privatsphere” in diesem Sinne an.
Ganz anders:
Zitat: Vereinzelt seien auch Erkundigungen über Verdächtige bei Banken, Bildungsträgern oder Nachbarn eingeholt worden. Dies sei jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht geschehen.”
DAS widerrum geht definitiv zu weit!
Außerhalb des Hauses kann einem jeder ueberall hin folgen.
Ebenso kann - sofern nicht stalking betrieben wird - auch jeder jeden jederzeit außerhalb ueberall immer ansprechen.
Wo ist das Problem?
Wenn der verdacht naheliegend ist, dass ein Missbrauchsfall vorliegt, denke ich, kann der Einsatz von Detektiven - sofern er im Angemessenen Rahmen liegt - durchaus vertretbar.
Allerdings kann es nicht sein, dass es durch “Gutduenken” leichtfertig zu ebensolchen Einsaetzen kommt!
Aus dieser Perspektive waere es fuer die ARGE empfehlenswert, sich eine zusaetzliche, unabhaengige Instanz zu schaffen, beispielsweise ein Gericht aufzusuchen, das der Entscheidung des Einsatzes eines Detektives, zustimmt.
Immerhin gibt es - leider - mehr als genug Menschen, die meinen, ihnen wuerde es mit Hartz-IV zu schlecht gehen und muessen nebenbei arbeiten gehen, anstatt sich einen richtigen Job zu suchen.
3. August 2009 um 10:18
Leider gibt es immer die sog. Schwarzen Schafe, aber oft passiert es, daß ein jahrelang beschäftigter 400 Euro Jobber diesen Job aufgeben muss, da er laut Jobcenter SV-pflichtig arbeiten soll, obwohl er sich schon lange Zeit immer wieder bewirbt und nichts bekommt. So gibts erst einmal pauschal Computerkurs ohne sich mit dem menschen zu befassen. Danach dann vollen Hartz IV Satz, da er seinen 400 EUR Job los ist und noch keine neue Arbeit hat.
Was soll dieser Quatsch. So wird Arbeitslosigkeit noch gefördert und manche Leute dazu gebracht, schwarz arbeiten zu gehen. Den Schaden haben wir alle!!! Also weg mit den alleinigen 400 EUR Jobs, sondern einen Mindeststundenlohn und Mindeststundenzahl oberhalb der Hartz IV Grenze oder Zuschüsse von Hartz IV zu den Dumpinglohnminijobs ohne die Leute zu drangsalieren. Der Gesetzgeber ist hier gefordert den jetzigen Hartz IV Quatsch zu verändern.
13. August 2009 um 19:16
Ich bin seit 7 jahren geschieden, ohne Kinder. Ich beziehe seit 2 Jahren Hartz 4. Jetzt habe ich einen neuen Freund der manchmal auch bei mir übernachtet, aber nicht bei mir wohnt.
Muß ich das melden ? wird mir dann geld abgezogen ?
Darf ich seine Wäsche waschen ??
Wir kennen uns noch nicht lange genug für eine gemeinsame Wohnung.
17. September 2009 um 09:43
In vier Jahren Hartz IV gab es mehr Zündstoff als bei jeder anderen sozialen Leistung in der Geschichte des “Sozialstaates”.
Deutschland wird daran irgendwann untergehen. Adenauer würde mit 200 km/h in seinem sarg rotieren, wenn er das wüßte!
7. Januar 2010 um 16:56
Habe vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Weiß aber nicht, ob ich dann weiterhin Wohngeldzuschuss erhalte. Wie lautet der Einkommenssatz, nachdem das entschieden wird? Und wie wird das errechnet?
22. März 2011 um 04:29
Hallo Titus!!
Ein Jahr lang bleibt alles beim alten,jeder von euch bekommt seinen Zuschuß.Das ist Gesetz.Es gibt Rechner im Internet,da kannst du alles berechnen.