sozialhilfe24.de » News » Hartz IV: der Anwalt und die Kosten beim Streit um den ALG 2 Bescheid

 

Hartz IV: der Anwalt und die Kosten beim Streit um den ALG 2 Bescheid

Wie aus Presse- und Medienberichten hinreichend bekannt, sind Bezieher von Hartz IV in nicht wenigen Fällen unzufrieden mit der Entscheidung der ARGE, des Jobcenters oder der Gemeinde: der Hartz IV Bescheid soll angefochten werden. Wie aber geht man als ALG 2 Empfänger vor, wenn man nicht gerade selbst Jurist ist?
Den Weg zum Anwalt scheuen viele, weil sie Angst vor den Anwaltskosten haben. Völlig unbegründet, erklärt Rechtsanwalt Marco Theilmann aus München auf Nachfrage unserer Redaktion. Denn als Hilfeempfänger hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man denn einen Rechtsstreit anstrebt, oder aber auf Beratungshilfe. Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein, für den einmalig 10 Euro zu bezahlen sind, kann man sich bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl über die Vorgehensweise gegen den ALG 2 Bescheid beraten lassen. Der Anwalt kann prüfen, ob ein gerichtliches Vorgehen, eine Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz Sinn hat. Wird dies bejaht, wird der Rechtsanwalt mit der Klage gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, so werden die Anwaltskosten vom Staat, von der Gerichtskasse, übernommen. Gerichtskosten fallen vor dem Sozialgericht ohnehin nicht an.

9 Kommentare zu “Hartz IV: der Anwalt und die Kosten beim Streit um den ALG 2 Bescheid”

  1. Boruzan
    18. Juni 2009 um 11:27

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe als ALG2 empänger einen Hausverbot erteilt bekommen und auch von Landkreis.Ich bin mit der art wie man mit den leuten umgeht sehr enttäuscht.Ich habe auch einen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen aber leider vergebens,da das zuständige Amtsgericht keine Adressen von jeweiligen anwälten herausgibt.ich selber habe es mit den anwälten gesprochen,aber die scheuen sich die sache nur für prozesskostenhilfe zu machen.Ich würde mich sehr freuen einen ratschlag zu bekommen.

  2. Bernd Küke
    24. Juni 2009 um 00:45

    Eine Frage, die mich immer wieder beschäftigt ist die das man als Verheirateter, wenn nur ein Ehepartner Hartz IV bezieht immer wieder von der Behörde so bestraft wird das es eigentlich auf Dauer schon fast unmöglich ist nicht in Privatinsolvens zu gehen.
    Ist das von den Machern des Gesetztes so gewollt?
    Meine Frau ist berufstätig und geht in Schichten arbeiten.
    Das bedeutet das es jeden Monat ein anderes Einkommen gibt; mal sind Sonntage dabei oder auch Feiertage u.s.w..
    Unser Arbeitsamt bekommt nach jedem Monat die aktuelle Gehaltsabrechnung meiner Frau. Nur werden diese bei den Auszahlungen in keinster Weise berücksichtigt.
    Nach einem halben Jahr hat man dann gleich mal 415.-€ zurückzuzahlen und weil das noch nicht reicht bekommt man nur noch 60.-€ im laufenden Monat, weil alle anderen Monate angeblich überzahlt wurden und gleich mal 120.€ einbehalten werden ,die man dann ja nicht gesondert zurückzahlen muß.
    Weshalb wird eigentlich jeden Monat die aktuelle Verdienstbescheinigung abgegeben. Dem Betrieb macht das auch keinen Spass aber die Unfähigkeit der Behörden ist wahrscheinlich nicht zu überbieten; oder steckt ein System dahinter?

  3. Melkaron
    6. Juli 2009 um 11:05

    Zum Thema Anwalt & Kosten sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die gewährte Prozesskostenhilfe aus dem “Gewinn”, den man eventuell vor Gericht erzielt, zurückgezahlt werden muss.

  4. sonsalla
    13. August 2009 um 13:57

    habe telefonisch bei 2 berliner rechtsanwälten nachgefragt,diesse sagten”beratungsgespräch nur gegen 50€ vorkasse” die bar mitzubringen seien ist das korrekt und was kann man dagegen unternehmen? bin alg2 empfänger und habe keine 50€ übrig!

  5. H.-W.
    9. April 2010 um 14:55

    Habe immer wider bei der Weiterbewilligung des Arbeitslosengeld probleme mit der ARGE. Jedes mal wird alles hinausgezögert. Jedesmal heißt es, es fehlen Unterlagen. es ist schon vorgekommen das der Bewilligungsbescheid erst eineinhalb Monate später kam. Als ich daraufhin einen Anwalt angerufen habe, bekam ich zur Antwort, ich Arbeite doch nicht umsonst.

  6. Chris
    11. Juni 2010 um 12:51

    Die Lösung ist einfach:

    Werden sie ARGE Mitarbeiter, da bekommen sie unbegrenzt Prozesskostenhilfe und müssen auch ganz bestimmt nicht für eigene Fehler haften. Selbst wenn, finden sie mit Sicherheit einen Anwalt!

  7. Friedrich
    11. Oktober 2010 um 14:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    AlG II - Aufstocker, Bedarfsgemeinschaft, Brutto Verdienst 1057.-€ netto 873.-€ . Keine weiteren Einnahmen.
    Werbungskosten: gef. Km Hin und Zurück 70 km,an 4-5 tagen/woche. Lt. ARGE steht uns,80.-€ x2 = 160.-€ Grundsicherung zu. Miete wird voll übernommen. Ca. Miete Eigenanteil 20.- €, m² 38 ,Mietzahlung durch die ARGE 350.- € . Die Grundsicherung erscheint mir falsch. Wer hat recht?

    MfG. bernd Friedrich

  8. Alias Alias
    22. Juli 2011 um 10:38

    Bitte nehmen Sie sich alle mal zusammen und sehen Sie , welche Hilfe der Staat Menschen hier überhaupt gibt !

    Wenn Sie das alles so schlecht finden , werden Sie doch selbst Mitarbeiter des Jobcenters und setzen sich jeden Tag ( und zwar jeden Tag und das den ganzen Tag ! ) mit Menschen auseinander , die Hilfe benötigen .

  9. Pinky
    29. September 2011 um 12:43

    Es wird immer davon gesprochen, die Mitarbeiter der ARGE in die Pflicht zu nehmen, wenn sie Fehler gemacht haben … Sie soll(t)en dafür gerade stehen,wenn wegen ihnen ein Prozeß geführt werden muß. Passieren tut da nichts ! Wäre dem so, würden viele Prozesse erst gar nicht stattfinden …

Gib einen Kommentar ab:

Tag Cloud