» Unterhaltsrecht: Kosten für Kindergarten nicht in Düsseldorfer Tabelle enthalten
Der BGH hat ein neues Urteil zum Kindesunterhalt gefällt. Das AZ hierzu lautet XII ZR 65/07. Nach diesem Unterhaltsurteil obliegt es dem zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil, im vorliegenden Fall dem Vater, auch die Kindergartenbeiträge für das Kind zu zahlen. Der Beitrag für den Kindergarten ist nach Ansicht des obersten Gerichts nicht in dem laufend nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalt enthalten.
Diese Gerichtsentscheidung bedeutet eine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Nach der bisherigen Rechtsprechung stand Kindern für einen Halbtagsplatz im Kindergarten kein zusätzlichen Unterhalt vom getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteil zu. Mit der vorliegenden BGH-Entscheidung können auch rückwirkend Nachzahlungen für Betreuungskosten geltend gemacht werden.
Der Unterhaltspflichtige muss allerdings nicht die gesamten Kosten übernehmen. Vielmehr werden die Kindergartengebühren entsprechend den Einkommen der Eltern aufgeteilt. Wenn beispielsweise die die Mutter im Vergleich zum Kindesvater nur über ein geringes Einkommen verfügt, so muss der Vater einen entsprechend höheren Anteil am Kindergartenbeitrag zahlen. Der BGH führt zur Begründung aus, dass auch Sozialhilfeempfänger den Kindergarten nicht bezahlen müssen. Somit stünden die Kosten für den Kindergarten außerhalb des Existenzminimums und seien vom Unterhaltspflichtigen getrennt zum Unterhalt zu übernehmen.
Der Beitrag wurde
am Montag, den 4. Mai 2009 um 09:44 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Unterhalt | Unterhaltsrecht | Unterhaltspflicht abgelegt.
5. Mai 2009 um 05:24
m.E. wird o.g. Urteil von Ihnen falsch interpretiert. Richtig ist zwar, dass der BGH nunmehr davon ausgeht, dass es sich bei den Kindergartenkosten um einen Mehrbedarf handelt, der nicht in den Regelbeträgen enthalten ist. Falsch ist aber die Aussage, dass die Beiträge auch rückwirkend gefordert werden können. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, muss der Zahler in Verzug gesetzt werden und dies geht nur für die Zukunft, so dass keine Beiträge rückwirkend eingeklagt werden können (anders wenn es sich um sonderbedarf handelt). Im übrigen bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Gerichte dem Urteil folgen werden, so dass Ihre Berichterstattung äußert einseitig und z.T. falsch dargestellt ist.
12. Juni 2009 um 12:12
Den Beitrag von Tom sehe ich ein wenig anders da ja das Urteil schon selbst einen Zeitraum beinhält der vor der Urteilsfällung liegt also auch die Vergangenheit impliziert.
27. Juli 2009 um 11:52
Dem Einwand von Tom v.05.Mai 2009 um 05:24 ist zuzustimmen, das herangezogene Urteil des BGH XII ZR 65/07 v.26.11.2008 resultierend aus einer Klageführung vor dem AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Entscheidung vom 10.04.2006 - 121 F 12202/04 die nach Revision am KG Berlin, Entscheidung vom 03.04.2007 - 13 UF 46/06 liegt eine Inverzugsetzung aus dem jahre 2005 (!) vor. Deshalb hat der BGH für diesen Fall die rückwirkende Rechtskraft wie ausgeurteilt erkannt.
Für neue zur Klage führende Fälle ist das Datum der nachgewiesenen Inverzugsetzung entscheidend um rückwirkend geltend machen zu können. Darüber hinaus besteht kein Anspruch.
11. August 2011 um 11:19
Wenn Kindergartenkosten nicht im Kindesunterhalt enthalten sind, würde mich mal interessieren, was denn dann darin enthalten sein soll? Es ist schon seltsam, das der Kindesunterhalt so extrem hoch ist! Auf diese “Kostenaufstellung” wäre ich mal gespannt.
Ach ja! …. Die Mutter muss ja noch Ihr neues Auto abzahlen und drei Mal im Jahr in den Urlaub fahren! Und selbst arbeiten ist ja auch viel zu anstrengend!!!!!
17. August 2011 um 07:56
So dumm daherreden kann wirklich nur ein Mann, der scheinbar noch nie irgendwelche Anschaffungen für sein Kind selbst getätigt hat. Zieh doch einfach mal selbst los und statte dein Kind aus mit dem was es braucht an Kleidung(für alle Wind- und Wetterlagen),Schuhen, Nahrung, Körperpflege(gute Produkte bei denen dein Kind nicht ständig einen Hautausschlag bekommt), Eintrittspreisen für Freizeitprogramm und dann packst du nochmal 200 Euro drauf, um aus deiner Singlewohnung eine 2-3 Zimmer Wohnung zu machen. Ich wünsch dir ein schönes Erwachen.
18. August 2011 um 00:16
Marcus…ich bin alleinerziehende Mutter,gehe arbeiten,fahre nicht in den Urlaub und bezahle ein 15 Jahre altes Auto ab! Meine Frage an Dich…wie lebst du? was mieten,gas,strom,wasser, lebensmittel,kleidung,kita,hort oder schule kosten ist Dir klar oder??? wenn nicht…denk drüber nach,eh du solche dummen Fragen stellst! Väter müssen genauso für ihre Kinder aufkommen wie Mütter…von Luft und Liebe kannste nicht leben! Ziehe du ein Kind allein gross und dann kannst du solche Töne spucken…ich garantiere Dir du wirst in der Art und Weise keinen Mucks mehr von Dir geben!
18. August 2011 um 14:04
Komisch, dass nur alleinerziehende Mütter mit ihrem Geld nicht auskommen! Wohingegen Familien, die nicht einmal annähernd so viel Geld haben wie Ihr, damit klar kommen!! Ihr sollte wohl einfach mal lernen mit Geld umzugehen! Aber ihr bekommt ja immer alles in den A.. geschoben!
Übrigenges solltet ihr mal überlegen was Lebensunterhalt bedeutet!
Eintrittspreise und Freizeitprogamm gehören ganz sicher nicht dazu.
Und wer behauptet, dass ein Kind Monat mehr als 456, -€ benötigt, der sollte sich mal überlegen wie das normale Familien machen! Ihr seid nur Schmarotzer, die sich ab Geld anderer bedienen!
18. August 2011 um 14:05
Auto abzahlen? Sicher von Unterhalt!
18. August 2011 um 14:17
Zitat: “Väter müssen genauso für ihre Kinder aufkommen wie Mütter…”
Schön, wenn es so wäre!
Nur Väter müssen für ihre Kinder aufkommen!
Alleinerziehende Mütter müssen nur rumheulen, dass ihr Geld nicht reicht!
19. August 2011 um 15:16
@Sandra & Nicole
Ihr seid echt cool! Lebt von den Almosen anderer und beschwert euch auch noch, dass es zu wenig ist!
Echt übel!
20. August 2011 um 12:58
@ Marcus,
ich bin beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte, verdiene durch meine Arbeit rund 1100 € im Monat + Kindesunterhalt (272,00 €) + Kindergeld (183,00 €). Insgesamt ca. 1.550,00 €. Klar, davon kann man relativ gut leben. Miete beläuft sich auf 650,00 €, strom ca. 50 €, Schulbetreuung inkl. Mittagessen für meinen Sohn mtl. 85,00 €, Lebensmittel monatl. rund 350,00 €, Kfz-Kosten (Tanken, Vers.), ca. 100,00 €, Bekleidung/Schuhe für meinen sohn und mich ca. 80 €, Schulmaterial: 15,00 €, Klassenkasse: 5,00 €, Kakaogeld Schule: 7,00 €, damit verbleibt ungefähr ein Betrag von 200,00 €, den ich im Monat ungefähr zur freien Verfügung habe. Hiervon erfolgt die “Freizeitgestaltung” in Form von Ausflügen (Freizeitparks, Kino etc.). Allerdings müssen von diesem Betrag auch Geschenke für Klassenkameraden (Geburtstage), meinen Sohn, Familie (z.B. Geburtstag, Ostern, Nikolaus, Weihnachten) bezahlt werden. Letztes Jahr Weihnachten hätte es deswegen fast keinen Weihnachtsbaum gegeben, weil es finanziell zu knapp wurde. Und jetzt erzähl Du mir mal, ich würde mir alles in den Arsch schieben lassen! Ich gehe für mein Geld sehr wohl arbeiten und es ist trotzdem knapp - egal, wie sehr ich spare. Und glaub mir, am eigenen Kind spart man nicht, wenn man sein Kind liebt.
Und wenn Du jetzt mal durchrechnest: deckt der Kindesunterhalt von monatlich 272,00 € die Kosten, die das Kind im Monat “verursacht”? Rechne mal genau nach und Du wirst merken, daß Muttern da noch gut “draufzahlt”!
Für mich klingst Du eher nach einem verbitterten und enttäuschten “Erzeuger”, der erst ein Kind zeugt und sich dann drüber beklagt, daß ihn das Kind wertvolles Geld kostet. Tja, mein Guter: hättest besser mal in Kondome investiert, hm??
Meine Hochachtung geht an alle Mütter, die solchen Vätern wie Marcus die Stirn bieten und gnadenlos den Anspruch der Kinder gegen ihre Väter durchsetzen!
Schönes Wochenende allen, die zu ihren Kindern stehen und auch bereit sind, für sie aufzukommen!
Alexandra
20. August 2011 um 13:14
ach ja und hier die Definition “Lebensunterhalt” nach dem SGB:
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27a SGB XII “insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung.”. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft;
dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch.
Diese gesetzlichen Definitionen verdeutlichen, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht nur ein physisches Existenzminimum leistet, sondern einen soziokulturellen Mindeststandard, der eine angemessene Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließt.
Und jetzt erzähl mir nochmal, daß Freizeitgestaltung nicht zum Lebensunterhalt gehört! Hat man Dich als Kind etwa im Keller einsperrt, oder was ist mit Dir los? Du willst mir doch nicht wirklich weismachen, daß man Kinder zu Hause einsperren soll, nur weil Unternehmungen vielleicht mit Kosten verbunden sind? Was ist mit Sportvereinen? Dürfen Kinder jetzt nicht mal mehr zum Fußballspielen in den Verein? Was ist mit Schwimmkursen, Schwimmvereinen? Sollen die Kinder absaufen wie Bleienten? Klar, nach Deinen Bemerkungen kann man davon ausgehen, daß Du mit Kindern so gar nichst am Hut hast, aber dann solltest Du Dir nen Knoten in Deine Kronjuwelen machen!
So, und jetzt genieß ich das Wochenende mit meinem Sohn und werde mit ihm Geld im Kino verjubeln …
21. August 2011 um 22:18
@Alexandra
Also mit deinem Schreiben weißt du, dass der gezahlte Unterhalt für dein Vergnügen drauf geht. Denn dein Sohn bekommt von den 456,- € gerade einmal 250,- € und der Rest geht für dein Vergnügen drauf. Das zeigt wieder, dass Kinder für Alleinerziehende nur eine Geldquelle sind! Wenn du kein Kind hättest könntest du dir nicht so eine Wohnung und auch kein Auto leisten. Aber zum Glück gibt’s ja Unterhalt, da bleibt sogar och was übrig!
Und zu deiner Definition “Lebensunterhalt” nach dem SGB:
Du bekommst für ein Kind 456,- € Unterhalt
Ein Erwachsener Hartz 4 Empfänger bekommt 364 Euro
Und ein Zahlvater hat meistens nichts zum leben
Aber wir sind ja alle vom dem Gesetz gleich (Falls du das nicht kennst: Artikel 3 GG), aber manche sind halt gleicher!
Und warum bitte sollte ein Vater sich überhaupt an Gesetze halten und Unterhalt bezahlen?
Die Mütter halten sich schließlich auch nicht an Gesetze. Und der Staat missachtet sein eignes Grundgesetz! Jeder Vater würde für sein Kind zahlen, wenn er ein Recht auf Kontakt hätte und der Zahlbetrag realistisch wäre. Aber wie schon gesagt eine Mutter muss sich nicht an Gesetze halten, denn es interessiert ja keinen! Und solange dass in Deutschland so ist, hat die Mutter auch kein Recht auf Unterhalt!
PS.: Ich kann nur allen Zahlvätern raten, geht einfach ins Ausland. Ganz egal wohin, denn es gibt Europaweit, ja sogar Weltweit kein Land, in dem das „Familienrecht“ ungerechter ist. Und es gibt auch kein Land in dem Väter so diskriminiert werden wie in Deutschland! Die Deutschen Ämter versuchen zwar den Unterhalt einzuklagen, aber wer nix hat muss nix bezahlen und schon ist gut! Und so ein NAZI relikt wie den §170 StGB gibt es in anderen Ländern nicht! Kurz um, die Deutsch können euch mal kreuzweise!
22. August 2011 um 00:29
@ Marcus,
Dein Posting bestätigt nur, daß Du nicht willens und in der Lage bist, zu lesen und zu verstehen. Offensichtlich hast Du die Beträge, die ich angeführt habe, nicht durchgerechnet. Wie kommst Du darauf, daß nur 250 € meinem Sohn zugute kommen?
a) Miete beläuft sich auf 650,00 €, Strom ca. 50 € (mein Sohn nutzt die Wohnung ganz zufällig auch und hat sogar das größere der Schafzimmer, verbraucht Wasser (Kinder werden nämlich öfter mal sehr schmutzig beim spielen) und Strom (TV, Spielkonsole, Lampen, etc.).
Hier setze ich für meinen Sohn also mal 200,00 € an, während ich die weiteren 500,00 € “verbrate”.
b) Schulbetreuung inkl. Mittagessen für meinen Sohn mtl. 85,00 €
c) Lebensmittel monatl. rund 350,00 €
bei einem Kind im Wachstum kannst Du getrost 100,00 € für Lebensmittel im Monat ansetzen.
d) Kfz-Kosten (Tanken, Vers.), ca. 100,00 €,
auch hier kommt mein Sohn natürlich in den Genuss des Fahrzeugs: Das tägliche Hinfahren zur Schule, das Abholen, Fahrten zu Oma & Opa, Ausflüge … diese “berechne” ich gar nicht erst.
e) Bekleidung/Schuhe für meinen sohn und mich ca. 80 €,
hier kann man getrost 40,00 € - 60,00 € ansetzen. Sei es, daß in der Schule Klamotten verschwinden, Hosen beim Spielen zerreißen, Schuhe, Shirts und Hosen zu klein werden (ja, Kinder wachsen tatsächlich wie Unkraut!). Und ich verzichte lieber bei meinen Klamotten, als bei meinem Sohn.
f) Schulmaterial: 15,00 €, Klassenkasse: 5,00 €, Kakaogeld Schule: 7,00 €,
hiervon habe ich ja nun wirklich rein gar nichts! 27,00 € Sohnemann
Addition:
Wohnung/Strom: 200,00 €
Betreuung/Mittag 85,00 €
Lebensmittel: 100,00 €
Bekleidung 40,00 €
Schulbedarf: 27,00 €
Summe: 452,00 €
Hier sind die ganzen “Kleinigkeiten”, wie mal ein Donald Duck-Heft, Eis, Dino-Spielzeuge, etc. pp. gar nicht hinzugerechnet.
Und zu Deiner Info: Wenn ich kein Kind hätte, wäre mein Verdienst höher, da ich nämlich dann in Vollzeit arbeiten könnte und dementsprechend ein weitaus höheres Einkommen - auch bei Steuerklasse 1 - hätte.
Im übrigen erlauube ich mir den Hinweis, daß ich keinen Betreuungsunterhalt - also Unterhalt, der mir zugestanden hätte, nach der Geburt gegen den Vater geltend gemacht habe und der Vater auch erst seit dem 3. Lebensjahr meines Sohnes in die Pflicht genommen wurde. Und ich wäre sogar sehr erfreut darüber, wenn sich der Herr Vater einmal persönlich um seinen Sohn kümmern würde, aber das lehnt der Herr - aus welchen Gründen auch immer - ab! Jede Anfrage, ob von mir selbst oder durch meinen Anwalt, bleibt ohne Reaktion. Mein Sohn kennt seinen Vater -leider- nur von Fotos. Und wo bleibt jetzt die Gerechtigkeit für meinen Sohn?? Ist DAS etwa fair?
22. August 2011 um 00:33
ach ja: Das Recht auf Kontakt hat jeder Vater - das bestreite ich auch gar nicht, aber auch hier gilt, daß das Wohl des Kindes immer und absolten Vorrang hat und - ehrlich gesagt - hätte ich als Mutter Angst, Dir das Kind zu überlassen, denn Dir ist wirklich alles zuzutrauen, nur um keinen Unterhalt für Dein Kind zahlen zu müssen … und was Kindern bei solchen “Vätern” passieren kann, steht leider oft genug in Zeitungen.
22. August 2011 um 08:33
Solche Menschen wie du sollten keine Kinder haben. Denn was kannst du vermitteln? Doch nur wie man richtig betrügt und Sachen von Anderen nimmt, die einem nicht zustehen! Dein Kind wird sicher mal ein ganz toller Mensch!
Aber um Recht und Gerechtigkeit zu verstehen benötigt man eine gewisse Intelligenz. Und die ist bei dir nicht vorhanden!!
Ja nicht denken und immer schön die Augen zu machen! Du passt richtig gut in die deutsche Gesellschaft!
Lebe du nur in deinem Land und ziehe noch mehr Menschenmüll groß!
22. August 2011 um 09:13
@Marcus
Ich gebe dir vollkommen recht. In Deutschland wird Gleichheit schon seltsam definiert.
Es ist auch kriminell, dass eine Mutter mehr Geld für Ihr Kind bekommt, als der Unterhaltszahler zum Leben hat. Und vom Hartz IV Empfänger brauchen wir gar nicht erst reden!
Und Scheidungskinder werden Kinder in intakten Familien absolut bevorzugt!
Ja, die Gleichberechtigung!
@Alexandra
Du rechnest hier einen totalen Müll zusammen!
1. Es ist DEIN Auto!
2. Es ist DEINE Wohnung!
3. Es ist DEIN Kind!
In Deutschland müssen immer nur Männer für Ihre Kinder aufkommen und Verantwortung übernehmen. Die Mütter sind fein raus!
Es sind ja auch niemals die Frauen, die Kinder wollten! So ein Mist!
Du wolltest das Kind, jetzt komm auch dafür auf!
Und wenn du willst, das dein Kind Kontakt zu seinem Vater haben soll, dann tu was dafür!
Und versteck dich nicht hinter dubiosen Gesetzen!
In andren Ländern geht das auch, weil die Eltern miteinander reden müssen! Aber in Deutschland steht ja die Arroganz der Mütter und Jugendämter über dem Gesetz!
23. August 2011 um 03:37
wenn Du nicht in der Lage bist, sachlich zu bleiben, hast Du ein ganz großes Problem Ich habs nicht nötig, mich von Dir beleidigen zu lassen. Du selbst zeichnest hier ein ganz schlechtes Bild von Dir. Statt mit guten Argumenten aufzuwarten, wirst Du beleidigend und ausfallend … Mit keinem Wort gehst Du auf meine obige Berechnung ein, aber wozu auch? Dann müßtest Du ja auch zugeben, daß die Kostenaufstellung nicht mal ansatzweise falsch ist. Und im übrigen: Recht und Gerechtigkeit kenn ich nach 17 Jahren Berufserfahrung lange genug! Und solche “Väter”, oder besser “Erzeuger” wie Du, sind für mich “Frühstück”, wenn es um die Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln geht.
Im übrigen verbitte ich mir die Verbreitung unwahrer Tatsachen, wie ich würde betrügen und Sachen anderer nehmen, die mir nicht zustehen und Menschenmüll großziehen. Insoweit verweise ich auf §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, üble Nachrede), 823 II BGB. Ich weise darauf hin, daß ich mir solche Anschuldigungen nicht gefallen lassen werde.
Sei Dir sicher, daß es Wege gibt, über die man auch Dich ausfindig machen kann. Egal, wie “anonym” das world-wide-web ist.
23. August 2011 um 07:55
@Alexandra
Was rechnest du hier eigentlich für einen Mist zusammen? Das stimmt vorn und hinten nicht!
1. Es ist DEINE Wohnung – such dir ein kleinere
2. Es ist DEIN AUTO – fahr Bus oder lauf
3. Es ist DEIN Kind also komme auch dafür auf!
Du kannst nicht Vollzeit arbeiten? Falsch! Du willst nicht! Du bekommst ja alles geschenkt!
23. August 2011 um 08:10
Ich habe deine Berechnungen sehr wohl gelesen, aber diese sind Blödsinn! Argument bring ich mehr als genug vor! Aber du laberst nur, dass du so wenig Geld hast und andere auf Unterhalt verklagst! Uns so etwas ist für mich Diebstahl und Erpressung!
Und da du so etwas tut, hast du keine Ahnung von Recht und Gerechtigkeit! Du kennst nur ein: ICH WILL!!!
23. August 2011 um 08:22
Ich kann dir nur wünschen, dass dein Unterhaltspflichtiger mal die richtige Beratung bekommt und auch ins Ausland geht und nicht mehr zahlt. Und mal sehen wie weit du dann mit deine verdrehten deutschen Vorstellungen von Gerechtigkeit kommst.
23. August 2011 um 08:34
Leute wie Alexandra sind das Letzte! Mein Mann muss auch Unterhalt zahlen und seine Ex hat mit ihrem Kind mehr Geld als wir zu dritt. Wir können nicht in den Urlaub fahren und ich kann mit meinen Sohn auch nie ins Kino gehen, damit die Ex meines Mannes zweimal Urlaub machen kann! Wie Marcus schon sagt, Menschen wie Alexandra nehmen Geld was ihnen nicht zusteht!
23. August 2011 um 08:52
@Alexandra
Wenn du alles Mal richtig durchlesen würdest, würdest du sehen, dass ich dauern Argumente bringe!
Diese haben aber eine rechtliche Grundlage, vom dem du ja nichts verstehst oder verstehen willst!
Du bring irgendwelche Berechnungen vor und keinerlei Argumente. Nach deiner Methode könnte sich ein HARZ IV Empfänger ein Eigenheim zusammen rechnen. Nur bei denen geht das nicht so einfach!
Ich kann nur allen „Erzeugern“ Mut machten. Kämpft, Klagt und beschwert gegen dieses System!
Und zahl nicht einfach! Irgendwann werden die Deutschen vielleicht doch von den anderen lernen!
und keinerlei Argumente. Nach deiner Methode könnte sich ein HARZ IV Empfänger ein Eigenheim zusammen rechnen. Nur bei den geht das nicht so einfach!
Ich kann nur allen „Erzeugern“ Mut machten. Kämpft, Klagt und beschwert gegen dieses System!
Und zahl nicht einfach! Irgendwann werden die Deutschen vielleicht doch von den anderen lernen!
23. August 2011 um 08:56
Die Diskussion mit dir ist auch sinnlos, denn du siehst dein Vergehen nicht! Und du wirst sehen, es gibt einige Mütter, die so ihre Kinder groß ziehen und dementsprechend leben. Und es geht immer mehr bergab mit der deutschen Gesellschaft. Noch sind es nur ein paar, die keinen Grund sehen ihr eigenes Geld zu verdienen. Aber dank Menschen wie dir werden es immer mehr!
23. August 2011 um 09:42
Also ich hab in meinen Freundeskreis einige Alleinerziehende Mütter. Das sind allerdings normale Menschen, die sich mit dem Vater auf einen gewissen Betrag geeinigt haben. Sie bekommen zwischen 100 und 200 € von den Vätern. Und sie kommen gut damit aus. Mütter wie Alexandra leisten sich eine große Wohnung, ein Auto, Urlaub… und verstecken sich dann hinter ihrem Kind.
Und rein rechtlich steht den Müttern kein fester Betrag zu, denn die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzesgrundlage. Aber einige Familienrichter erfinden auf Grund eigener Arroganz einfach Gesetze, die es nicht gibt. Und in dem Punkt muss ich Marcus rechtgeben. Mütter wie Alexandra nehmen Geld von anderen, das ihnen nicht zusteht! Schlimm, dass so etwas möglich ist!
23. August 2011 um 11:12
Also ich versteh das hier nicht. Es sind doch immer Frauen, die unbedingt Kinder wollen.
Aber aufkommen für ihre Kinder wollen sie nicht! Und die Mütter haben ja immerhin viel länger die Chance sich gegen das Kind zu entscheiden als der Vater. Und wenn die Mutter die Schwangerschaft dann auch noch gegen den Willen des Vaters vollendet, muss sie auch selbst für IHR Kind selbst aufkommen!
Ich weiß nicht was der „Erzeuger“ dann noch damit zu tun hat!
23. August 2011 um 13:42
Die Alexandra spuckt nur so große Töne, weil sie nen Dummen hat der Zahlt. Ich würds nicht!
Jeder nicht gezahlte Cent Unterhalt ist ein guter Cent!!
4. September 2011 um 22:03
Sagt mal habt ihr hier eigentlich alle einen an der Klatsche?
Ist euch eigentlich bewusst, dass es hier um eure Kinder geht? Schämt ihr euch nicht vor euren Söhnen und Töchtern so du denken? Sind euch eure Kinder nicht mal das bisschen Unterhalt oder wie ihr sagt die paar “Almosen” wert, die ihr ihnen schulgig bleibt durch eure Rolle als Vater. Manche Tiere verhalten sich sozialer als ihr, auch die, die nicht in Deutschland leben.
5. September 2011 um 10:03
@Sandra
Nein! Die Kinder können Unterhalt bekommen, die Mütter nicht!!!! Und da ihr den Unterhalt haben wollt, bekommt ihr nichts!! Zahlt ihr mal schön! Ihr wolltet ja die Kinder!!!
Ihr entzieht ihnen die Väter !!!!
Ist der Vater nicht beim Kind, gibt’s auch keinen Unterhalt!
So einfach ist das. Ihr seid selber schuld!
5. September 2011 um 21:22
@Jörg
wie alt bist du?, 12 oder 13? Beim ersten Mal poppen Vater geworden? Vielleicht nochmal ein Aufklärungsbuch lesen bevor es beim nächsten Mal in die Kiste geht.
Zahl deinem Kind doch Unterhalt. Leg ein Konto an und kauf die Sachen selbst davon.
13. September 2011 um 11:03
Hallo Leute,
hab jetzt mal eure Diskussion verfolgt.
Jetzt sag ich euch mal wie es bei mir ist.
Ich bin Anfang zwanzig, schwanger und fange in ca. 2 Wochen ein Auslandsstudium in der EU an. Mein “toller” Ex-Freund hat sich SOFORT nach bekanntwerden der Vaterschaft aus dem STAUB gemacht….
Mein Studium wollte ich mir mit erspartem und Nebenjobs verdienen, da ich noch zwei Schwestern haben, die auch Studieren.
So besagter Herr ist zufällig gerade Arbeitslos geworden und kann folglich auch nicht zahlen.
Prima oder? Und was für ein Zufall.
Ich kann euch ehrlich sagen dass Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt mein Leben beträchtlich vereinfachen würden. Aber noch weiß ich nicht ob ich überhaupt einen Cent von ihm bekommen werde. Durch das Studium habe ich bessere Job und Verdienst Chancen. Aber da muss ich erstmal hinkommen.
Und ganz ehrlich der Typ ist 40 Jahre alt. Da sollte man wissen das auch mal die Verhütung nicht so laufen kann wie geplant. Und jetzt einfach vom Bildschirm verschwinden…
Und wie sorge ich für mein Kind? Klar könnte ich dort arbeiten neben dem Studium, aber ein wenige Wochen altes Baby abgeben an FREMDBETREUUNG? Glaube kaum dass ich das verkraften würde…
Es ist halt nicht alles schwarz weiß und heder muss kucken wo er bleibt. Aber es wäre für das KIND schön wenn wenigstens der Kindesunterhalt gezahlt werden würde.
Europafly
15. September 2011 um 10:07
War es nicht deine Entscheidung, das Kind zur Welt zu bringen? Warum hätte sich nur dein Ex Gedanken über Verhütung machen sollen????? Ja, auch Frauen können verhüten!
Und wenn du weißt, dass du schwanger bist und du nicht bereit bist für ein Kind, dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Abtreibung. Dein Ex hatte diese Wahl nicht!
Aber soll jetzt für das Kind, was er nicht wollte aufkommen??? Wo ist da die Logik?
24. November 2011 um 15:05
Bin durch einen Zufall auf Eure E-Mails gestoßen und ich möchte hiermit nur zum Ausdruck bringen, dass ich der Ansicht bin, dass Väter einen angemessenen Unterhaltsbeitrag, entsprechend Ihrem Einkommen an Ihre Kinder zahlen müssen; ggf. auch rückwirkend, sofern das Jugendamt erst einmal einspringen muss. Nur es darf nicht diese hohen Dimensionen der Düsseldorfer Tabelle erreichen, den Vätern muss auch noch von Ihrem Einkommen genügend verbeiben. Müttern gestehe ich nur einen Unterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebenjahres des/der Kinder zu, danach können sie selbstverständlich arbeiten und zwar Vollzeit. Ich rede nicht nur so daher, ich selbst habe bei 2 Kindern während und nach der gescheiterten Ehe 40 Stunden die Woche meinen Beruf ausgeübt. Von meinem geschiedenen Mann habe ich pro Kind DM 300,00 erhalten, hatten wir seinerzeit außergerichtlich vereinbart in den Jahren 1983 bis 1990. Also ihr Frauen, nicht nur auf die faule Haut legen und denken, lass den Mann man rackern und ich ruhe mich aus und jammere, dass das Geld nicht reicht.
21. Januar 2012 um 16:42
Es kann nicht sein, dass ein Harz 4 Empfänger weniger Grld zur Verfügung hat, als ein Kind. Ich zahle 241 Euro Unterhalt, vom Staat gibt es 184 Kindergeld und ich soll jetzt noch 80 Euro für den Kindergarten bezahlen. Das ist eine absolute Frechheit. Den zahlenden Vätern wird es somit nicht ermöglicht, eine neue Familie zu gründen, weil die Ex Prinzessinnen den Vater völlig an die Existensgrenze treiben.
Abartig sage ich da nur.