Nach einer aktuellen Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Bremen ist es nicht statthaft, wenn das Jobcenter bzw. die Arge den Hartz-4-Empfänger auf Lebensmitteltafeln oder aber auf Gutscheine für Lebensmittel verweist, anstatt ihm ein Darlehen für Lebensmittel zu gewähren, wenn er mittellos ist und seine Regelleistung verbraucht hat, AZ: S 26 AS 528/09 ER.
Das Sozialgericht sah § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Anspruchsgrundlage für den Hartz IV Antragssteller. Nach diesem Paragraphen stellt sich die Rechtslage im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts nach Auffassung des Sozialgerichts Bremen wie folgt dar: kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen des Antragstellers noch auf andere Weise gedeckt werden, so hat die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung unter gleichzeitiger Gewährung eines Darlehen zu gewähren. § 23 SGB II statuiert eine Muss-Leistung.
Die ARGE vertrag im zur Entscheidung stehenden Fall die Rechtsauffassung, die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen komme nur bei einer Sanktionierung ab 40 % in Betracht. Eine solche Handhabung erklärte das Sozialgericht jedoch für rechtswidrig, da § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II klar auch von einer Leistungsgewährung als Sachleistung spreche, was entsprechende Gutscheine einschließe.
zwar sei der ARGE insofern Recht zu geben, wenn sie darauf hinweist, der Hilfebedürftige müsse mit den ihm gewährten Leistungen auskommen. Die ARGE habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen. Dies sei eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, welche unabhängig von den Gründen einer Hilfebedürftigkeit bestehe. Darum sei es nicht zulässig, einem unstreitig mittellosen Hilfeempfänger aus letztlich pädagogischen Gründen ein Darlehen für Lebensmittel zu verweigern. Nicht statthaft ist es gleichfalls, so das Sozialgericht, den Hilfebedürftigen in einer solchen Situation auf eine Lebensmitteltafel zu verweisen, wenn nicht eindeutig feststehe, ob dort ausreichend Lebensmittel vorhanden seien. In den Tafeln sieht das Sozialgericht ein Angebot, dass die staatliche Hilfe ergänzt. Keinesfall könne der Staat seine Verantwortung für die Sicherstellung des Existenzminimums auf diese ehrenamtliche Einrichtung abwälzen.
Der Beitrag wurde
am Mittwoch, den 15. April 2009 um 19:39 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
15. April 2009 um 20:22
und wieder ein ganz kleiner Erfolg in Sachen soziale Gerechtigkeit.
21. April 2009 um 21:55
leider miss ich sagen die Realität sieht anders aus.wenn man sich auf Urteile beruft,heisst es
,das ist ein einzel Urteil.Wenn man sein Res
cht haben will muss man selber klagen
23. April 2009 um 21:40
soziale Gerechtigkeit gibt es in Deutschland nicht
28. April 2009 um 15:56
in deutschland hat jeder rechte NUR WIR DEUTSCHEN NICHT!!!!
28. April 2009 um 16:59
ich kann dazu nur sagen….armes, armes deutschland!!!
Bin seit 13 jahren verheiratet, ich war noch nie arbeitslos gemeldet, nicht einmal als mein kind endlich einen kigaplatz hatte und ich ein jahr noch zuhause war.nun bin ich 31 jahre habe vor einem jahr meine job aufgeben müssen,nun bekomme ich hartz4 was ich nun für ein jahr lang zurückzahlen darf, weil mein mann ja ein so hohes brutto einkommen hat und im nov.08 eine einmalige prämie bekam, jetzt bekomme ich tatsächlich nur 82,14 Euro!!!wenn mein mann ein solch hohes brutto einkommen hat, glaube ich müsste ich dieses hartz4 geld überhaupt nicht beantragen…..danke deutschland, das man in so einem reichen land an der armutsgrenze leben darf…!!!!!
7. Mai 2009 um 12:42
ja das stimmt beruft man sich auf ein urteil, sagen die das hat mit uns nix zu tun. oder sie ignorieren das. habe das selbst erleben müssen. erst versprechen die einen was und denn auf einmal stimmt das nicht da is aussage gegen aussage, leider. da hilft nur eines immer eine person des vertrauens mitnehmen der als zeuge fungieren kann. so mache ich das jetze nur noch und komischerweise seitdem ist mein berater ganz nett. ich will mich demnächst selbstständig machen und hoffe von denen weg zukommen. denn das macht einen fertig wie die einen behandeln.
17. Mai 2009 um 12:35
franz, da gebe ich Dir völlig recht!!!!!
Ein ausländischer Mitbürger konnte seine Taxirechnung nicht bezahlen - die Anzeige auf Erschleichung einer Dienstleistungen wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit und fehlendes Öffentlichkeitsintresse zurückgewiesen!!!! Von dem Fahrpreis in Höhe von 46,90 Euro hätten mir 18,76 Euro brutto Lohn zugestanden - dieser hat der ausländischer Bürger “Staat bzw. die Staatsanwaltschaft” mir genommen, obwohl ich dafür eine Arbeitsleistung erbracht habe. Des weiteren könnte ich mir lt. Staatsanwalt in einer Zevilklage den Fahrpreis oder Lohnausfall einklagen - was das bringt wiessen wir alle.
(Der Staat läst also auch hier seine Bürger im Stich.)
13. September 2009 um 03:30
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Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören,
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18. Dezember 2009 um 15:55
habe grade den text gelesen und wollte was zu sagen :
ich war krank nicht nur ein wenig so das mein harz4 geld voll für notartz behandlung und medezin drauf ging habe um vorschuss gebeten .
der vorschuss sah so aus 20 eiro bar und eine bescheinigung das ich zur lebensmittel hilfe darf gute sache nur die sache hat ein hacken da bekomme ich nichts was ich warm essen kann und keine magariene und nichts zu trinken .
bin jetzt voll ohne geld und kann nur noch einmal hin für dieses jahr .
die lebensmittel die ich bekommen habe sind im durchschnitt alle am 11-14 abgelaufen und das auch bei der wurst milch die ich heute bekommen habe war haltbar bis 11.12.2009 gehe an die sache mit gemischten gefühle
ist das alles so richtig ?
18. Dezember 2009 um 20:44
wär schön wenn jemand seine meinung zu mein fall schreiben würde
12. Februar 2010 um 12:22
bin echt stink sauer nach einersperre von 30% verweigert man mir lebensmittel gutscheine das kann doch nicht richtig sein
16. März 2010 um 18:48
Ich bin eine 43 jährige alte Frau,und beziehe Hartz4 Geld.
Seit Februar 2010,hab ich eine Sanktion von 60% wegen Missachtung der Meldepflicht drinne.(Von mir,aber auch von meiner damals bei mir wohnenden Tochter).Sie ist seit November nicht mehr bei mir wohnhaft,sowie auch bei mir in der Bedarfs-Gemeinschaft gemeldet.Ich bekomme bis Ende März sage und schreibe 4 Eur auf mein Konto überwiesen.Kein schlechter Witz sondern leider die Realität.Seit Februar bekomm ich auch mtl.einen Lebensmittel-Gutschein von 37,75 Euro den ich in der ” REWE “,einlösen kann.Wer weiss einen Rat,wer kann helfen???Meine Wohnung werde ich evtl.auch dann verlieren,wegen dieser Sanktion.Dann steh ich auf der Strasse,und es kümmert sich kein Schwein um mich.
5. August 2010 um 16:16
Hallo
ich bekomme alg1 insgesamt 1.132 Euro. Habe ich Anspruch auf weitere Unstertsützung. UIch habe noch eine Frau und ein 13 Jähriges Kind
24. September 2010 um 07:06
Soviel zur Theorie.
Mich hat man ein Jahr frieren lassen in meiner Wohnung weil man mir ein Darlehen von etwas über 30 Euro verweigerte.
Als die Gasuhr ausgebaut war bekam ich das Darlehen.
Da war es aber zu spät.
Auch hat mir der Amtsleiter persönlich gesagt das 80,- Euro zum leben im Monat reiche, der Rest sei ohnehin nur für Luxusartikel gedacht wie Kino, Auto, und so weiter…
Meine Stieftochter ist schwanger, und krank, ..
Sie bekommt kein Darlehen, Grund, 2 Personen müssen mit 100,- Euro im Monat auskommen, .. es sei eben Schicksal wenn teure Stromnachzahlungen anstehen…
Meine Verlobte, Mutter von 5 Kindern bekommt seit fast 4 Monaten kein Kindergeld, es wird aber voll von der Jobagentur angerechnet… Grund, sonst müssten wir ja vorrauskasse leisten.
Die ist nur das was mir mal eben so im Stehgreiff eingefallen ist.
Gerne erinnere ich mich auch an einen Bescheid das ich 30% Leistungen gekürzt bekomme wegen nichterscheinens zu einem Termin, allerdings war der Bescheid bereits 3 Tage früher im Briefkasten als der Termin war.
Mein Einspruch hatte zur Folge das mir aufgrund und Dauer des schwebenden Verfahrens mal eben gar nichts gezahlt wurde.
Mietkündigungen waren die Folge. Nur ein Anwalt konnte das verhindern.
Auch wenn es 3 Monate gedauert hat.
In der selben Zeit wurde mir von der Jobagentur ein mit Kamera bewaffbeter schnüffler auf den Hals geschickt der mich ausspähte wovon ich den lebte, schlieslich habe ich ja nichts. Dabei wurde sogar von draussen in meine Wohnung fotografiert.
Neulich ist mir der Kragen geplatzt, ich setzte eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Gang. Diese ging an den Landrat, der sendete sie weiter an die Frau Bürgermeisterin, welche sie wiederum zum Amtsleiter weitergab.
Der lehnte dann seine eigene Dienstaufsichtsbeschwerde ab.
Zur selben zeit wurde der PKW meiner Mutter mehrfach aufgeschrieben weil er nach 20 jahren an der selben Stelle parkend plötzlich im Halteverbot steht.
Noch ein paar tage später bekam ich Besuch von 2 netten Herren in Grün, verschafften sich Zutritt in meine Wohnung, Der nette Herr Amtsleiter hat mich angezeigt, Verdacht auf Terrorismuss und Bedrohung.
Jetzt frage ich, Gibt es irgendeinen Anwalt der sich traut hier einzuschreiten?
NEIN. Alle wollen nur diesen Berechtigungsschein haben, dann gibt es einen Monatelangen Briefwechsel, einer hin einer zurück, ev noch einer hin, .. und dann war es das schon.
Was nutzen all diese Gesetze? NICHTS…
Solche dinge kenne ich nur vom Hörensagen, wenn mein Opa mal aus der Zeit erzählte als Krieg war..
Damals war Krieg, da wusste man warum es so gut wie nichts gab.
Und Heute? Ich setze das was grad passiert unter der kategorie Bürgerkrieg, oder soll ich beser sagen Beamtenkrieg gegen Bürger?
Anscheinend ist es wieder soweit das Menschen zum sterben überlassen werden weil man nur das macht was man befiehlt bekommt, wobei aber vergesen wird das es ein Grundgesetz gibt.
Wie eben dieses Urteil bestätigt gibt es “kann” Leistungen, .. und es gibt “MUSS” Leistungen.
Gut das es so viele Gesetze gibt, so kann jeder Beamte wieder mal sagen, er habe von nichts gewusst und habe nur Anweisungen befolgt..
Wer mal im internet googelt wird feststellen das es bereits Tote durch Verhungern in der eigenen Wohnung gegeben hat…
Was wir jetzt dringend brauchen sind genau solche Urteile, sonst steuern wir auf etwas zu was keiner mehr beherrschen kann.
Ich sehe in der Tat einen drohenden wilden Bürgerkrieg, Hungersnot vergleichbar mit der dritten Welt, viele viele Tote…
Und das im reichsten Land Europas, eines der reichsten Länder der Welt…
Gibt es da nen Anwalt der mal keine Briefchen schreibt sondern bereit ist sofort eine Klage einzureichen, wegen Körperverletzung durch unterlassene Hilfeleistung, oder ist der Knast und das Kinderheim doch die bessere Alternative für ein besseres Leben in Deutschland?
Vielen Dank, .. Arndt Stelter aus Hattingen Ruhr…
21. Februar 2011 um 22:33
hallo ich habe mal ne frage ich bekomme a1 bin seid dem 05.01.011 arbeitsloss aber wohne noch bei meiner mutter mit mein geschwistern wir sin 8 personen die 6 kids unter 18 haben jetzt ne nachzahlung in höhe von 1600 euro bekommen wir was vom amt und wie hoch mfg der satz oben der stimmt das wir deutschen keinerlei rechte haben haubtsache den großen geht es gut naja schönes deutschland ambesten immer sagen ich nix deutsch aber fahre bmw
6. März 2011 um 22:57
KARIN
Hallo Leute! Bin heute sehr traurig,da mein Nachbar ( wohnt im Mehrfamilienhaus über mir ) keinen Cent mehr auf dem Konto hat-heute ist der 6. des Monats, einen gähnend leeren Kühlschrank und nichts mehr im Vorratsfach, nicht mal Nudeln…ich habe ihm heute morgen Brötchen, Wurst, Käse, Tomate, Thermoskanne heisser Schwarztee gebracht, heute Mittag nen Teller Spagetti Bolognese. Vor einem Jahr ist seine Frau gestorben, sie war meine Freundin, dann hat er wegen Augenleiden Führerschein verloren und sein Hund ist vor einer Woche vom Tierartz leider eingeschläfert worden. Nach zwei 9 monatigen 1 Euro-Jobs hat kein Job geklappt, und er muss Wohnung zu gross auch noch umziehen. Heizöl ist ihm auch ausgegangen, er heizt mit Elektro-Heizerchen. Er ist sehr depressiv, und hat mir gesagt dass er seit einem halben Jahr seine Medikamente ( Herz und Niere und Blutdruck und Cholesterinsenker) nicht mehr nimmt. Er ist 57 Jahre alt und ich befürchte das schlimmste für ihn. Ich bin sehr beunruhigt und mache mir grosse Sorgen. Ich kann nur jeden Tag kurz nach ihm sehen, und mal was zu essen hochbringen, aber ich bin Tagesmutter und meine Tochter braucht mich auch.
Ich merke ,dass ich mit jemandem darüberreden sollte, das alles löst bei mir auch Ängste aus und der Nachbar will nicht zum Psychiater sich eventuell Antidepressiva verschreiben lassen und oder eine Psychotherapie machen.Oder sich endlich mal gegen das Job-Center wehren, die ihn so fertig machen. Wer weiss was, KARIN
9. März 2011 um 15:41
lebe von hartzIV und kann mir kein auto leisten geschweige denn urlaub… und wenn ich mal - wegen verletzung meiner pflichten - eine sperre bekomme, wer kümmert sich dann um mich? ich bin doch ein kleines baby, dem man am besten noch den hintern abwischt…
gott geht arbeiten! furchtbar dieses anspruchsdenken! hartzIV ist als übergang gedacht und nicht um sich darin bequem zu machen und nur noch zu fordern… zum kotzen!
23. Mai 2011 um 14:33
Sam du hast ja mal garkeine ahnung … laut die fresse aufmachen und meinen das man was besseres ist kann jeder … bist du ja schon ordentlich von der assi gesellschaft geprägt..
arbeitslosengeld 1 ist zu überbrückung da .. nur mal so zu info du schlaumeier… hartz 4 ist für die existenz .. und egal wer was auch immer erzählt … als nichtraucher singel mit ner kleinen wohnung kalt miete max 250euro …. hast du kaum ne chance deine monatlichen kosten zu decken … erst recht nicht wenn man krank wird nen unfall hat … stromnachzahlen muss fahrgeld vorauszahlen muss etc … wenn man keine ahnung hat .. einfach mal die schnauze halten
23. August 2011 um 10:53
Hallo also icih war gerade beim Jobcenter und habe mich Mittellos gemeldet.
Erstmal musste ich erklären wieso ich denn kein Geld mehr habe und wofür ich es ausgegeben habe….ja für n Luxus-Urlaub weiste…nein zum Leben und da ich diesen Monat nun mal krank war und viele medikamente brauchte hatte ich nun mal mehr ausgaben und nun wollte ich nur einen kleinen vorschuss in höhe von 20 euro…was habe ich bekommen…einen Lebensmittelgutschein…davon kann ich aber nich den noch offenen betrag meiner Stromrechnung bezahlen und wurde darauf verwiesen das ich das halt nächsten monat zu klären habe…und außerdem soll ich es ja auch nächsten monat angehen das ich mir meine pille kaufe…bin ja nun 20 geworden und muss diese selbst bezahlen…ok also werd ich halt schwanger(nein hoffe ja nich aber das regt mich auf)
so ein drecksladen is mir noch nich untergekommen
6. September 2011 um 14:12
Habe heute um 60% gekürzt bekommen. Einmal 30% für Fernbleiben von einem Untersuchungstermin zur beruflichen Eignung und 30% für das Nichtbewerben auf eine Zeitarbeitsstelle wo ich mich hingegen alternativ woanders beworben habe. Habe zwar von verschärften Sanktionen gegen Pflichtverletzungen gehört aber dass die einem so auf den Kopf schlagen grenzt schon fast an soziale Ausrottung. Weiss im Moment echt nicht weiter möchte am liebsten auswandern. Wie soll man mit sowenig noch an der Gesellschaft teilnehmen können. Soziale Isolation ist da vorprogrammiert. Es ist einfach eine staatlich verordnete Schweinerei, erst lassen die den Arbeitssuchenden in die Armutsfalle laufen und dann werden auch willkürlich Sanktionen verordnet. Ich kann euch sagen ich habe den Glauben an Deutschland restlos verloren!
6. Oktober 2011 um 12:57
Hallo zusammen.
Bis vor kurzem hatte ich über eine zeitarbeitsfirma noch einen super job. jodoch wurde der standort verlegt und da ich keinen führerschein habe musste ich die stelle aufgeben. auch die zeitarbeitsfirma hatte nichts für mich in aussicht. als ich jedoch einige zeit vorher beim amt war und nach einem führerschein darlehen fragte um die arbeit aufrecht zu erhalten wurde mir dieser mit der begründung “es gibt genug andere zeitarbeitsfirmen” abgelehnt, obwohl eine festanstellung ohne aufstockende leistungen in aussicht war.
als ich mich dann bei einer anderen firma vorgestellt habe, wurde ich zum probeschweißen eigeladen. da mir jedoch eine scheißprüfung und die richtige erfahrung fehlte wurde ich abgelehnt. eine andere firma bot mir eine sofortanstellung als staplerfahrer an wenn ich, obwohl keine erfahrung, einen staplerschein vorweise. mit der schriftlichen bestätigung ging ich nun zum amt und bat um einen staplerschein. auch dieser wurde mir mit der begründung “wir haben kein geld, versuchen sie es in einem anderen landkreis” abgelehnt.
ich verstehe einfach nicht warum die arge tausende von euro monatlich in einen alg2 bezieher stecken ohne ihn richtig zu fördern und somit in der zukunft etwas sparen können. meiner meinung nach ist das alles rechtswillkür und ein spiel das die bearbeiter spielen. wer wohl als erstes ohne geld, wohnung und würde dasteht.
13. Oktober 2011 um 17:14
Hey, auf welches Urteil des BSG spielst genau du an bzgl. der 30% Sanktionierung? Ich habe selber schon geforstet und nichts gefunden.
LG
Kathrin
19. November 2011 um 17:36
Sven:Allso so weit mir bekannt hat d.Frau und kind anspruch noch eben so an leistung-jedoch gibts da einen haken!Es kommt drauf an wer BG antragssteller ist-außer d.Frau beantragt dies selbst als nat.volljährige!Jedoch muß sie nachweisen ob sie hilfebedürftig ist(einkommensnachweise d.best.Mietvertrag in eurer gem.Wohnung d.eintrages von 3 ben.Persohnen!Verdient d.Frau wird errechnet wie viel,denn der leistungsbetrag wird daraus errechnet!Verdient sie zu viel so wird dies abgezogen,verrechnet e.c.a da dies eurer gemeins.haushalt ist und du selbst ausreichen Leistung erhälst!Es wird immer zur best.leistung die eine Persohn erhält dazugerechnet sowie eben so Unterhaltszahlungen w.mann anspruch auf leistung vom amt erwartet!Du bzw.ihr seit verpflichtet alle eure nachweise von einkommen darzulegen um den satz des evtl.zust.betrages eines amtes zu erhalten!
-Betreff,s lebensmittelgutscheine werden diese nur in evtl.pes.fall ausgestellt-entw.durch verschiedene umstände keine leistung erhalten,nur dann als überbrückung d.Lebensmittelgutschein!
Gleichzeitig ist ein lebensmittelgutschein kein dauerzustand den m.jeden Monat erhält-es kommt drauf an was für umstände des monatlichen nichtrechenden Leistung dazu führten d.als notwendig zu sehen!
Dieser wird jedoch von d.zust.leistung im Folgemonat verrechnet allso abgezogen–in dem sinn jedoch gerecht!Du mußt versuchen mit dem auszukommen was du monatlich erhälst!
Darlehn für beispielsw.andere dinge Herd/Kühlschrank/e.c. werden nur nach eingehender Prüfung bei dir daheim genehmigt-jedoch wird dies eben so in monatl.raten von d.leistung abgezogen-sehe ich als gerecht!Es ist eine möglichkeit,da man von alg 2 leistungen nicht spaaren kann dies als vorschuss bzw.einmaliges Darlehn zu erhalten,wenn keine w.möglichkeiten o.mittel zur verfügung stehen!
Deutschland wurde in d.sinne noch nie bevorzugt!
Sanktionen passieren auf nichtmeldepflichten,sich um nichts kümmern,keine Bewerbungen e.c.a!Trotz leistungsempfang bist du verpflichtet wenigstens nachzuweisen ob du dich um arbeit gekümmert hast-ob ablehnung o.nicht spielt da keine rolle!Allso immer kopien als nachweise machen!
Sänkungen bestehen bei manchen zu recht,denn es gibt menschen die sich durchs Leben betrügen sowie die Ämter bettrügen-wenn du d.leistung erhälst für Miete,strom e.c.a und dies dementsprechen nicht dafür nutzt-biste selbst schuld!
Es ist nicht d.fall das Menschen unterstützt werden die Leistung empfangen-jedoch auf zu gr.Fuß leben keine Miete davon zahlen e.c.a!Das sind die die verschuldet von einer Wohnung zur anderen ziehen weil d.ihre Rechnungen nicht zahlten!Mietnomaten!Dadurch hat Vater staat meist nur schuldenlöscher!Die konseqensen für d.Persohnen sind entw.völlige speerungen d.leistung o.der art von lebensmittelgutscheinen-miete wird bei manchen dadurch durch die arge überwiesen an die jeweiligen vermieter!
Frank:das du krank bist mußt du ärtztlich nachweisen,eben so die rezeptzahlungen der ausgaben d.medikamente-grund ist d.zwar die karnkenvers.durch die arge übernommen wird jedoch auch bei Arbeitslosen die medikamente zu einem best.alter selbst getragen werden müssen-außer du belegst ein ärtztl.schreiben der cronichen krankheit die durch krankenkassen d.entw.verrechnet werden o.freigestellt als zusatzbefreitzahler!Die praxisgeb.mußt du ebne so zahlen wie wir alle-jedoch kannst du diese sammeln für d.gew.jahr und bei d.Krankenkasse einreichen!diese beträge werden dann verrechnet zu festgesetzten Betrag der zusatzbefreiungen!
Tschia harzis hams in deutschland nicht einfacher als in Arbeitstehende-kümmern mußte dich trotzdem!
Die schuld tragen jedoch nicht unbedinkt die Mitarbeiter d.Amtes,denn diese machen eben so nur ihrn jop und prüfen unsere anträge genau!Dann gehen diese erstmal an die nächste stelle und werden dort geprüft und letztentlich wirste bewilligt o.nicht!
Das durcheinander d.amtes ist meist das die bearbeiter sich ständig wechseln-für jeden pups bekommste ne neue sachbearbeiterin und e diese d.akte hat und die durchsicht dieser dauert es wochen um sich d.genauen überblick zu verschaffen!Zu lange!
Früher war d.anders,da gabs noch die wartemarken d.man ziehen mußte u.meist die selbe bearbeiterin!Die wimmelte niemanden ab,wenn m.evtl.ne frage nicht beantworten konnte auf Anträgen sondern füllte d.rest vor ort z.termin mit dir aus und ferdig wars!Heute gehen papiere erst durch 20 andere hände von bearbeitern-und die wartezeiten sind meist nicht w.versprochen 5-6 wochen sondern meist sogar Monate-bis dahin mußte zusehen wie de mit d.Arsch an die wand kommst!Dringlichkeitsfall ist m.nur ein traum-eben so wie notfallstunden v.8-10!Biste früh um 8 dort zur notfallstunde biste maximal ca.11-12uhr drann-und dann kommt der witz d.nation,,tschia tut uns leid,d.notfallstd.ist vorbei wir haben 12!Da fragste dich weshalb du früh zur norfallstd.rum kommen sollst!
Allso immer nach d.motto:Freundlich bleiben und gedult!
Und zum kommentar Tafel:du hast glück das du frische milch dort erhalten hast-denn die gibts evtl.in Berlin an d.tafel jedoch nicht in dresden!Überlagerte lebensmittel müssen nun nach vielen krankheitsfällen dadurch unterschrieben wreden,das du d.trotzdem nimmst!so sichert m.sich ab bei evtl.klagen!
Und ja nat.bin ich auch ALG und nat.gibts auch b.mir ständig wat zu meckern-jedoch Gewalt o.änliches bringt nix!
Meist siehste das nur d.bevorzugt behandelt werden die sich gekonnt eingratzten-daher geht m.scheinbar nach aussehen o.nase!
der name erdrosselt ist echt krass-smeil lebt die noch???poder hat d.keinen richtigennamen um zu ihrem artikel zu stehen!???Feige!
7. Dezember 2011 um 19:38
Hallo,
bin seit September alleinerziehend und verdiene nicht soviel und muss davon auch noch Schulden abbezahlen,also es bleibt nicht viel übrig um Lebensmittel und Sachen für die kleine zu kaufen z.b. Windeln.
Kann ich denn auch einen warengutschein bekommen?
Liebe Grüße