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Mehr Schüler BAföG für Hartz IV Familien

Das Bundessozialgericht (Az B 14 AS 61 R) billigt Familien, deren Kinder Schüler-BAföG erhalten, höhere ergänzende Hartz IV Zahlungen zu. Nur ein geringer Teil des Schüler-BAföG darf als Einkommen beim ALG 2 angerechnet werden. Pro Monat stehen den Familien 44 Euro mehr zu.

Bezieht ein Student BAföG, so erhält er pro Monat 412 Euro, wenn er den BAföG-Höchstsatz erhält. Das Schüler-BAföG erreicht hingegen maximal eine Höhe von 192 Euro im Monat. Das hat seinen Grund darin, weil davon auszugehen ist, dass die Eltern ihr zuhause lebendes Kind unterstützen. Hartz-IV-Familien können für ihre Kinder Sozialgeld erhalten. Dieses wird jedoch mit dem  Schüler-Bafög verrechnet. Das heißt, das Schüler-BAföG wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angesehen. Nach bisheriger Praxis der Jobcenter wurde den Hartz IV Familien lediglich 20 Prozent des Schüler-Bafögs, also 38,40 Euro, für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen zugebilligt und belassen.

Gegen diese Praxis klagte eine eine angehende Diätassistentin aus Sachsen. Sie argumentierte, der Rest-BAföG-Betrag das reiche nicht aus, um Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Fachbücher zu bezahlen.

Das BSG entschied, das diese Kosten nicht alle einzeln nach tatsächlichem Aufwand geltend gemacht werden können. Die Klägerin müsse ein Pauschalierung hinnehmen. Die Pauschale sei aber zu gering. Die Kinder stehen 20 Prozent des vollen Studentenbafögs, also 82,40 Euro, als Mehraufwand zu. Diese dürfen nicht mit Hartz IV Leistungen verrechnet werden.

28 Kommentare zu “Mehr Schüler BAföG für Hartz IV Familien”

  1. Hertel Wilfried
    4. Juni 2009 um 17:09

    Ich finde was hier gemacht wird ist zwei Klassengesellschaft. Kinder haben von Harz 4 Familien keine möglichkeit was aus ihr leben zu machen. Über all werden Harz 4 Familien benachteiligt ob beim Urlau ( Nicht möglich) Weihnachten ( Keine Geschenke) Freizeit gleich Null da alles Geld kostet. Also was hat ein Jugendlicher für möglichkeiten keine überall wird gleich abgezogen und angerechnet. Die Schulsachen werden ja auch nicht billiger sondern immer Teurer. Wo soll das noch hin fuhren.

  2. Ralph Konrad
    16. Juni 2009 um 10:56

    Sehr geehrter Herr Hertel,

    genau so ist es wie Sie schreiben, keinen Urlaub, kein richtiges essen, Klamotten naja die kauft man ja jetzt beim KIK, Kulturelles für die Kinder fällt gänzlich weg, aber überall werden Museen für teueres Geld vom Staat saniert, ich frage mich wer da hin gehen soll, die Reichen, ja die können das.

    Wir haben eine Tochter auf dem Sportgymnasium in Leipzig und ich bekomme Hartz IV 192.- Euro im Monat, meine Frau verdient 1.200.- Euro Netto. Unsere Miete beträgt 700.- Euro kalt, dazu kommen Nebenkosten, das Internat kostet uns 400.- Euro im Monat, da können Sie sich vorstellen was meiner Frau und mir zum leben bleibt. Das Bafög wurde für unsere Tochter abgelehnt aus folgenden Grund; Sie können auch hier auf das Gymnasium gehen und Handball in Ihrer Freizeit spielen, ich muss noch dazu sagen das Sie beim HC Leipzig Handball spielt, und nur aus diesen Grund nach Leipzig ist. Die Schulnoten haben sich um 100% in Leipzig verbessert, sie hätte jetzt beide möglichkeiten, einmal ihr Abitur zu machen und zum zweiten Profihandball zu spielen und dort nebenher ein Studium zu beginnen, das alles legte ich nach einem Jahr der Bundesagentur für Arbeit vor, weil die Sprüch der Regierung immer die sind: ” Wir brauchen gut Ausgebildete Kinder die unsere Zukunft sichern”, das Bafög wurde trotzdem wieder abgelehnt. Da sage ich mir doch, Merkel und Co. Alles nur Sau-Blödes Geschwätz.

    Ich danke euch für`s durchlesen
    Ralph Konrad

  3. Stephie
    22. Juni 2009 um 01:17

    Hallo Ralph,
    du hast einen schönen Beitrag zum Thema Hartz IV.Ich sehe das ein wenig anders.Ich habe auch “leider”gerade Hartz Geld und Anfangs dachte ich,na das geht doch nie gut.Ich bin dann zum Diakonischen Werk und habe mich beraten lassen.In Berlin gibt es ein Berlin Pass,damit kann man in fast jedes Museum umsonst rein,Schwimmbad,Freizeitpark & Kino kann man verbilligt nutzen mit Bewilligungsschein.Ist es Dir zu oll Deine Bewilligung zu zeigen sucht man sich noch ein par Leidensgenossen & nutzt einen Gruppentarief.Urlaub können wenig Verdiener oder Hartz IV ler mal bei der Caritas oder AWO beantragen und wenn man glaubt mir wird zuviel angerechnet,oder Amt stänkert weil mein Kind woanders sein Abi macht,dann ab zum Anwalt,es gibt ja schließlich auch Beratungshilfescheine.Mein großer besucht eine Privatschule,daß zahlt der Träger & ich musste lange mit Anwalt dafür kämpfen.Kopf hoch.Bis dann Stephie

  4. Else
    24. Juli 2009 um 09:59

    Hallo Herr Konrad,

    ich berate junge Menschen, die Schüler-Bafög beantragen möchten/müssen. Meine Frage ist: Ihre Tochter ist in Leipzig, wo wohnen Sie? Das heisst, wie weit ist die Entfernung? Zudem wäre es an dieser Stelle sinnvoll, in Widerspruch zu gehen, da ein “normales” Gymnasium und ein Sportgymnasium nicht dasselbe ist. Wenn es bei Ihnen auch eines gäbe, wäre das was anderes. Da sehe ich gute Chancen für einen Widerspruch.

    Mit freundlichem Gruß
    Else D.

  5. Else
    24. Juli 2009 um 10:05

    …der Artikel oben ist schlecht recherchiert. Die Höchstsätze seit 09/2008 betragen 212,00 und 455,00€. Und wir sprechen hier von SchülerBAFÖG. StudentenBAFÖG ist gegebenfalls noch höher. 212,00 sind für zu Hause lebende junge Menschen oder für die, deren Eltern weniger als eine Stunde vom Ausbildungsort entfernt leben. 455,00€ für diejenigen, deren Eltern weiter entfernt leben.
    Der jungen Dame aus Sachsen werden im Übrigen 91,00€ als Selbstbehalt gelassen. Und mittlerweile gibt es Ideen zur Verfassungsklage.

  6. Gast
    1. August 2009 um 00:53

    Die Zahlen im Artikel stammen aus dem BSG Urteil. Und das BSG entschied wie gewöhnlich über einen Fall, der schon länger die Gerichte beschäftigt. Daher lag der Fall vor der Änderung des Bafög-Gesetzes und der Streit ging um den alten Bafög-Satz für Schüler.
    Richtig sind jetzt also die Zahlen im Beitrag von Else.

  7. Gast
    17. August 2009 um 01:18

    Hallo Herr Konrad,
    in der Bafög-Frage sollten sie die Hilfe von Else annehmen. Es ist sicher eine ganz unzutreffende Entscheidung. Sie sollten jetzt auch einen Bafög-Antrag für das neue Schuljahr stellen.

    Eine zusätzliche Fördermöglichkeit finden sie unter www amt24.sachsen.de unter den Überschriften:
    Auswärtige Unterbringung von Schülern allgemeinbildender Schulen – finanzielle Unterstützung
    Auswärtige Unterbringung – Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemeinbildender Schulen (Antrag 2009) (Formular-Dienst)
    Ein Merkblatt2009 enthält eine Liste der Schulen, die gefördert werden. (leider funktionierte der Link bei mir nicht).
    ACHTUNG: Diese finanzielle Unterstützung wird für Unterkunftskosten gewährt, die ab dem 1. Januar 2009 entstanden sind. Für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2008 angefallen sind, steht noch die bisherige Förderung bereit – Anträge sind hier jedoch nur noch bis zum 31. Oktober 2009 möglich…Sollte das alles nicht funktionieren würde ich Ihnen empfehlen, sich an den Bürgerbeauftragten des SMK zu wenden, zu finden unter www sachsen-macht-Schule.de

    Wenn sie hier nicht

  8. Manuela
    18. September 2009 um 15:49

    Habe gerade den Artikel zum Schüler-Bafög gelesen. Bin etwas irritiert…… Bin Alleinerziehend aus NRW mit 2 Kindern. Bei meiner Tochter werden, nun schon das 3. Jahr, 100 % des Bafög als Einkommen berechnet……:-(.

  9. Gast
    6. Oktober 2009 um 18:54

    Hallo Manuela,
    sie sollten innerhalb der Frist nach Erhalt eines ALG2-Bescheides Widerspruch einlegen. Für zurückliegende Bewilligungszeiträume können sie einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen. Rückwirkend bis 4 Jahre muss dann nachgezahlt werden.

  10. Achim
    16. Oktober 2009 um 20:59

    Jetzt bin ich etwas irritiert und hilflos.
    Viele Zahlen aber kein Beispiel.

    Mein Sohn macht eine schulische Ausbildung und bekommt, rückwirkend für 3 Monate und in Zukunft 212 Euro monatlich an Bafög.
    Heute haben wir einen Bescheid bekommen, dass wir für 3 Monate rückwirkend (da das Bafög auch rückwirkend für 3 Monate gezahlt wurde) 656 Euro zurück zahlen müssen was mehr ist, als das was wir an Bafög erhalten.

    Ist das korrekt?

    Frage 2.
    Habe irgendwo gelesen, dass für den Bafög-Empfänger Wohngeld beantragt werden kann. Stimmt das?

  11. Marlies
    22. Oktober 2009 um 12:09

    Hallo Achim,
    zu Deinem Beispiel: Bei mir ist es genau die selbe Situation. Ich habe gerade eine schulische Ausbildung angefangen und bekomme 212 Euro Bafög. Meiner Mutter ziehen sie deswegen um die 120 Euro (Bedarfsgemeinschaft) ab. ABER als ich gestern meinen Bescheid zur Rückzahlung bekommen habe, ergab sich “eine Gesamtforderung in Höhe von 363,00 Euro”.
    Also musst du fast das doppelte zurückbezahlen? Ich denke da stimmt was nicht….

    Es ist eine riiiieeesen Frechheit das Bafög, was als Unterstützung dienen soll, wieder abgezogen wird. Also eigentlich bekomme ich ja jetzt nur noch 91 Euro Bafög. Meine Ausbildung kostet im Monat 120 Euro und dazu kommen noch Fahrtkosten und aller halbes Jahr einmal Parkplatzgebühren..

    Meine Tante meinte aber sie hätte gerade letzte Woche im WDR einen Bericht gehört, wo gesagt wurde das dieser Abzug wegen Bafög gar nicht rechtens ist. Daraufhin habe ich nach diesem Bericht gesucht, aber nicht gefunden. Und in anderen Quellen über Bafög und Hartz 4 ergaben sich auch keine wirklichen Antworten.
    Also ich wäre froh wenn es darüber eine Verfassungsklage geben würde (wie Else meinte) aber eh das alles durch ist….

    Jetzt überlege ich hin und her was man tun könnte. Nach dem Satz “Da hätten Sie sich eben eine Ausbildung suchen müssen die keine Ausbildungskosten bezieht” bin ich wirklich wütend und nicht geneigt dazu dieser Bitte (der Rückzahlung) nach zu kommen. Aber man hat offentsichtlich nichts in der Hand um dagegen irgendwie Einspruch zu erheben. Das macht mich wütend.

    Uns darf es eben nicht zu gut gehen…

  12. Roy
    29. Oktober 2009 um 13:20

    Nicht nur Bafög wird wieder abgezogen sondern das staatliche Kindergeld auch.Was nutzt das Kindergeld wenn die Arge es wieder abzieht? Es wird um geschichtet.212.00 € davon bleiben 72.00 € übrig+Kindergeld und beides zählt als Einkommen und wird vom Gesamtbedarf abgezogen.Langfristige Unterstützung in die Zukunft???
    Und genauso wird es bei den Schulkindern gemacht…..164.00€ sind Einkommen verrechnet mit dem Bedarf von 251.00 €= 87.00 € im Monat für eine 11-Jährige? Iss doch ein Witz!!
    Wer weiß wo das noch hin führt…….

  13. Olli
    24. November 2009 um 21:30

    Habe dazu auch meine Erfahrungen gemacht und suche Rat. Vielleicht kann ja einer helfen.
    Folgender Sachverhalt (Kurzform): Tochter macht auswärts eine Ausbildung, erhält derzeit 212 Euro Schülerbafög. Dagegen Widerspruch beim Bafögamt eingelegt, weil im Wohnort keine gleichartige Ausbildung erhalten. Beantrage also erhöhtes Schülerbafög (ca. 382 Euro)- Widerspruch läuft noch.
    Im Hartz IV Bescheid wird normales Bafög (212) mit 20 % abschlägig als Einkommen angerechnet (also 169,60)
    Nicht berücksichtigt werden Schulgeld und Unterbringungskosten für Internat. Ist das rechtens? Auch hier läuft ein Widerspruch bei der ARGE. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
    Danke.

  14. Astrid Jost
    25. November 2009 um 00:41

    Bei mir ist die gleiche Situation, wie bei den letzten 3 Einträgen. Ich hatte gehofft hier eine Lösung zu finden, scheint aber wohl nicht möglich zu sein. Ich musste einen Harz 4 Neuantrag stellen, der noch nicht bearbeitet wird, weil immer mehr Unterlagen eingefordert werden. Ich glaub ich lasse mich anwaltlich beraten.

  15. Michi
    15. Januar 2010 um 17:14

    hallo,
    also ich hab auch mal eine frage. und zwar folgende situation, momentan mach ich eine ausbildung bzw, berufsfachschule. erhalte 212€ bafög. meine eltern bekommen hartz 4 (wohne noch zuhause) und meinen eltern wird das KOMPLETTE bafög angerechnet. das bedeutet ich erhalte nicht einen cent bafög..
    nun möchte ich ab september auf die bos gehen, dort steht mir laut schule bafög (unabhängig der eltern) zu.
    nun die frage, bekomme ich das geld oder nicht? oder wieviel brauche ich um aus dem hartz 4 satz rauszufallen?
    hoffe ihr versteht was ich meine.
    mfg

  16. Christiane
    11. Juni 2010 um 22:45

    Hallo an alle Ratsuchenden,

    so einfach, wie die Arge sich das vorstellt, geht es natürlich nicht. Ich empfehle in den Widerspruch zu gehen bzw. einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB II zu stellen und sich beim Rechtsanwalt beraten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christiane

  17. Sarah
    9. Juli 2010 um 13:34

    Hallo ihr,

    ich würde gern bafög beantragen, aber würde gern vorher wissen wie das mit dem hartz4 ist. Meine mum bekommt hartz4 und ich mache eine doppelqualifizierung(abitur/erzieherausbildung)Wie würd das verrechnet / muss ich das bafög zurück zahlen?
    Bitte um dringende Rückmeldung

    MfG
    S.B.

  18. Hani
    17. August 2010 um 11:56

    Hallo,

    ich besuche nächsten Monat eine schulische Ausbildung(staatliche Schule) und möchte bald antrag auf Bafög stellen.

    Da ich ja dann Schülerin bin,aber eine schulische Ausbildung mache, muss ich später Bafög zurück zahlen?

    Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

    MFG
    Hani

  19. eASY
    17. August 2010 um 14:55

    hallo,

    auch ich habn problem.
    ich soll ab august (jetzt) keine bafög mehr bekommen, da meine mutter vor kurzem umgezogen ist und es jetzt nicht mehr nötig ist, dass ich eine eigene Wohnung beziehen darf. (ich wohne allerdings seit 7 jahren alleine.. interessiert nur niemanden…) Müsste ich also wieder zurück zu meiner Mutter ziehen um weiterhin schülerbafög zu beziehen??
    (ich bin 24, gehe auf die FOS, ab sept.2010: 12. klasse)

  20. michaele
    29. November 2010 um 23:11

    hallo,kann mir jmd weiterhelfen?

    Falle ich als Sonderfall total aus den System???

    Ich 23 studiere noch ein jahr

    Beide Eltern hartz 4

    Ich bekomma ab April kein Bafög mehr!

    Aber Hartz 4 kann ich auch nicht beantragen,bekomme ich von nirgens Unterstützung? Keiner ist für mich Zuständig.Amt nicght weil ich Ihenen nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und Bafög nicht weil ich keinen Anspruch mehr nach 6 Semestern habe.Bin im 5 aber der Fachwechsel wurde mir angerechnet.Keine Ahnung.Wohne noch zu Hause aber bezahle ALLES selber durch arbeiten.Ich kann aber nichtr nur arbeiten,die Zeit fehlt bei Anwesenheitspflichten eins BA Studiums.Die Eltern nicht in der Lage um was zu finanzieren….heir geht es nicht um tolle klamotten:-)Pber Antwort bin ich dankbar.lg Michaela

  21. Izzy
    13. Dezember 2010 um 17:04

    Ich bin 18 und fange bald eine schulische Ausbildung als SPA an, lebe bei meiner Mutter, die arbeitlos ist, habe noch 2 weitere Geschwister. Könnt ihr mir sagen, ob ich dann das recht auf BAföG habe?

  22. Allessandro
    14. Dezember 2010 um 16:31

    Hallo,
    Ich mache meine schulische Ausbildung als Kaufmännischer Assistent, und bekomme Bafög Meine Eltern sind Arbeitslos, und ich wohne bei meine Eltern. Wir das gesamte GEld abgezogen, oder nur ein Teil. Bitte helfen Sie mir weiter.
    P.S Danke

  23. Nadin
    20. Januar 2011 um 09:56

    Hallo,

    habe da ein Problem bei dem mir vielleicht irgendeiner helfen könnte.

    Letztes Jahr bekam mein Mann Schüler-Bafög für eine schulische Ausbildung, ich bin als REHA-Umschülerin mit meinen Sohn Hartz IV Empfänger. Weil der Bafög eine Sozialleistung ist wurde er komplett aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen. Die Ausbildung kostete meinen Mann jeden Monat 289 € Schulgeld, 345 € für Auto und öffentliche Verkehrsmittel und ca 100 € für Schulmaterial. Das macht eine Summe von 734 €. Bafög erhielt er 535 € so das er jeden Monat mit knapp 200 € von meinen Hartz IV Leistungen unterstützt werden musste. Als die Zahlen immer mehr ins Minus gingen suchte er sich nebenbei einen geringfügigen Job in Höhe von knapp 400 €. Jetzt will das Jobcenter eine Einkommensbescheinigung von meinen Mann um dieses Geld gegenzurechnen. Ist das rechtlich?

    Danke im Voraus

  24. Elli
    13. Juli 2011 um 14:57

    Hallo!

    Habe da auch mal ne Frage.
    Mein Mann ist Student und bekommt Bafög. Wird vom Hartz 4 nicht bezahlt. Ich und unsere Kinder bekommen Hartz 4. Jetzt wollte mein Mann während seinen Semesterferien 3 Wochen arbeiten gehen, da wollen die aber auch eine Einkommensbescheinigung und dann berechnen, ob etwas aufs Hartz 4 angerechnet wird oder nicht. Aber wir brauchen Geld für Renovierung und co. Ist es denn überhaupt nicht möglich mit Hartz 4 noch Geld dazu zu verdienen?
    Danke für Antwort!
    LG Elli

  25. Katja
    18. Juli 2011 um 12:19

    Hallo Elli

    da ihr für die Hartz4 als Bedarfsgemeinschaft zählt müsst ihr die Einkünfte angeben…leider…da zählt es auch nicht das ihr sie für Renovirungskosten aufwenden wollt. Denn das hast du von den Hartz4 zurück zu legen (was ein Hohn ist ich weiss)

    Ich weiss aber das man 120 Euro hinzuverdienen darf ,die nicht abgezogen werden.Mein Sachbearbeiter konnte mir aber auch nicht genau sagen ob das für die gesammte Bedarfsgemeinschaft gilt oder für jede Person (im arbeitsfähigem Alter) der Bedarfsgemeinschaft.

    liebe Grüsse Katja

  26. RERE89
    8. September 2011 um 10:48

    Hallo zusammen!
    Habe mir Eure Kommentare durchgelesen, und suche ebenfalls Rat.
    Also: Ich bin 22, lebe in NRW zusammen mit meiner Mama, die eine Gehirn-OP hatte und nun eine Behinderung von 80% hat (Ausweis vorhanden, sie bezieht schon länger Hartz4 und zwei jüngeren Schwestern 13, Realschule 8.Klasse.
    Mein leiblicher Vater ist in Kasachstan gestorben, hat also nie hier gelebt, jedoch habe ich einen Stiefvater, der von meiner Mutter getrennt lebt, sie sind geschieden. Er hatte mich adoptiert gehabt. Er arbeitet als Hausmeister und verdient demnach nicht viel, hat mittlerweile eine neue Frau und ein kleines Kind. Für meine Schwestern (er ist dessen leiblicher Vater) zahlt er Unterhalt, je 170€, für mich zahlt er nichts, da er wahrscheinlich sonst selbst nicht genug hätte als
    Hausmeister. Ich fange ab Oktober mein Studium an ca. 25km von zuhause entfernt, bleibe aber zuhause wohnen. Es ist eine staatliche Hochschule mit einem Semesterbeitrag von 187€, da ja in NRW die Studiengebühren abgeschafft wurden.
    Das Studium hat aber offiziell am 1.09. begonnen, jetzt hat meine Mutter einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass sie 297€ zurückzahlen muss, da ich ja ab dem 1.09 BAFög berechtigt bin und somit aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle. BAfög Antrag habe ich gleich nach der Immatrikulation rausgeschickt und dieser ist in Bearbeitung.
    Nun weiß ich nicht einmal wieviel ich an Unterstützung bekomme und das Amt verlangt schon Geld. Ist das Richtig?
    Unsere Miete ist recht hoch 762€ warm, alle bekommen Kindergeld, aber wie ich hier gelesen habe, wird mir das auch angerechnet?! Ich bin total verwirrt, ich habe das Gefühl, dass das Amt auch Fehler macht und oft gewisse Tatsachen nicht berücksichtigt, und da nicht alle deren Rechte kennen, wird man an der Nase herumgeführt, wenn man beim Jobcenter anruft, erklärt keiner richtig wie es richtig sein muss, keiner weist einem den richtigen Weg und nennt keine konkreten Zahlen. Habe mir auch schon überlegt einen Anwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen, damit mir endlich mal jemand erklärt wie es sein muss und wie meine Rechte sind.

    Über Tipps würde ich mich sehr freuen, Danke! :)

  27. HartIVIstUnfair
    12. Oktober 2011 um 16:57

    Ich glaubs net alter wir sind harzt 4 können uns NICHTS leisten und trotzdem bekommen WIR bafög abgezogen und die reichen bekommen 100%
    Das ist verarsche ³ Von wegen sozial die möglichkeit für einen Jugendlichen sich etwas zu gönnen = 0
    Und der reiche bekommt auch noch immer geld zugeschüttet

  28. Klaus
    30. November 2011 um 14:53

    Von meinem Schülerbafög bleibt auch so gut wie nichts übrig, da sie meiner Mutter sogar mehr als den vorher für mich geltenden Betrag gekürzt haben.

    Ich denke auch das Harz 4 zu wenig ist und die Kinder solcher Familien zu kurz kommen, aber: Bei uns bin ich eher sauer auf meine Mutter, als auf den Staat. Sie beschwert sich, dass sie sich nichts leisten kann, gibt zich Euros für Kosmetika aus und ist wohl in der Lage arbeiten zu gehen. Das Arbeitsamt drängt sie aber nicht dazu, deshalb zieht sie es vor, weiter zu hause zu bleiben. Bei zwei 19 jährigen Kindern ist es auch bitternötig nur zuhause zu sitzen. Sie beschwert sich immer nur, dass das Geld nicht reicht, aber zeigt Null Eigeninitative. Jetzt soll ich auch noch gut 80% meines Bafögs in die Bedarfsgemeinschaft einzahlen, damit meine Schwester und sie sich Klamotten, die im Schrank verotten und Kosmetika kaufen können. Find ich unglaublich. Besonders wurmt es mich, dass sie immer nur am meckern ist wie wenig sie doch hat, aber kaum bedenkt, dass Geringverdiener nicht viel mehr haben, als sie fürs Nichtstun bekommt. Ich war 6 Monate Arbeitslos in der Zeit musste ich dutzende Male zum Arbeitsamt, ich musste an “Programmen” teilnehmen, die nichts mit meiner Ausbildung zu tun hatten, einfach um die Zeit tot zu schlagen. Zum Beispiel die sog. Förderungsgemeinschaft. Von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags mit kaum deutschprechenden Jugendlichen lernen wie man kocht, buchstabiert und Bilder malt.
    Meine Mutter hingegen sitzt seit 20 Jahren zuhause und nichts!! Nichtmal irgendwo bewerben muss sie sich, sie kriegt einfach ihr Geld und gut ist. Und jetzt wo ich mal Geld bekomme, soll ich 80% abdrücken, obwohl ich die 20 Jahre zuvor nichteinaml Taschengeld von ihr bekommen habe. Das macht mich echt wütend.

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