Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verliert eine Ehefrau, die aufgrund eines Seitensprunges die Ehe zum Scheitern bringt, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz auf und versagte den Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen des Ehebruchs - Az. 2 UF 102/08.
Das OLG Zweibrücken sah es als feststehend an, dass vorliegend die Ehefrau die Ehe durch einen Seitensprung zum Scheitern gebracht habe. Es argumentiert, ein Seitensprung sei eine Verletzung der ehelichen Solidarität. Dies habe zur Folge, dass die Zahlung von Unterhalt dem betrogenen Ehemann nicht zuzumuten sei. Es sei grob unbillig, dem Ehemann Unterhaltszahlungen aufzubürden. Für das Scheitern der Ehe sei zum großen und bei weitem überwiegenden Teil die Ehefrau ursächlich gewesen. Anders sei nur dann zu urteilen, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich von ihrem Ehemann abgewandt hatte, nicht aber, wenn eine intakte Ehe vorliege. Eine solche nahm das OLG mangels anderer Anhaltspunkte an.
Die Versagung eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines ehelichen Fehlverhaltens ist schon des öfteren Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Ein Seitensprung wurde, bei an sich intakter Ehe, als Grund gesehen, einen Unterhaltsanspruch aus Gründen der Billigkeit zu verwehren.
So hatte etwa das OLG Frankfurt einen ähnlichen Fall zu beurteilen. Dort hatte die Frau eines Fernfahrers diesen während der Ehe mit verschiedenen Männern betrogen, wenn sich der Ehemann auf Fernfahrt befand. Das sah das OLG Frankfurt als Berechtigung für den Ehemannm den Unterhalt an seine Ex-Frau zuz kürzen. Einen völligen Verlust des Unterhaltsanspruch verneinte das Gericht jedoch. Grund: das Fehlverhalten der Frau habe lediglich einige Monate gedauert.
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am Montag, den 9. März 2009 um 14:56 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Unterhalt | Unterhaltsrecht | Unterhaltspflicht abgelegt.
15. April 2009 um 10:48
Das Urteil des Gerichts finde ich einerseits gut, aber lässt sich wirklich genau nachweisen, wann der Seitensprung oder die Affäre war? Und was haben wir Frauen dann für einen Vorteil, wenn der Mann in der Ehe fremdgegangen ist? Keinen! Deshalb bekommen wir nicht mehr Trennungsunterhalt, weil wir ihn nicht verlassen hätten. Wir wollten doch die Ehe nicht ruinieren!
11. Mai 2009 um 12:32
ich finde es schon ne sauerrei,das es sowas wie ein trennungunterhalt überhaupt gibt!sollten kleinkinder in der ehe sein,sag ich okay!aber ansonsten,ist es doch für den der unterhalt zahlen muß,ein sturz in den abgrund!ob schuld oder nicht schuld!ist die beziehung aus ,dann ist sie es!ob fremd gegangen oder nicht!ist doch nur ein zeichen ,das die beziehung eh schon vor den trümmern stand!
17. August 2009 um 20:55
Ich höre nur : “Seitensprung und Fremdgehen (von Seiten der Ehefrau !!!) gefährdet Anspruch auf Unterhalt” ….
Was aber ist, wenn der Ehemann sich das Recht nimmt, dauernd fremd zu gehen, so nach dem Motto : Ich finanziere hier alles, also habe ich auch die Rechte zu tun, was ich will - was soll eine nicht verdienende Ehefrau da tun ????
Welcher Anspruch erwächst ihr, bei einem Fehlverhalten des Ehemannes ???
8. September 2009 um 07:44
Hm, komische Fragen, die hier aufgeworfen werden. Fremdgeherei hat man sehr oft, wenn etwas in der Ehe nicht passt, das gilt für beide Seiten.
Daran sollten Paare arbeiten und nicht um den Barwert der Folgen streiten. Männer gehen bei einer Trennung, vor allen mit Kindern, meist leer aus.
Dann noch TU zahlen zu müssen, ist nicht Rechtens, das wollte das OLG hier mit diesem Urteil klar stellen.
17. September 2009 um 09:21
Seit 2 Jahren hat meine Frau eine Doppel-Beziehung und das habe genau vor 2 Monaten erfahren. Nach einem Gespräch mit ihr nannte sie mich mit der Name der Geliebter und vergass einfach daß sie sich mit mir (Ehemann) spricht und nicht mit der Geliebter. Dadurch wurde sie nervös und ging weg. Wie soll ich das verstehen wenn der Frau langweilig in die Ehe wurde und trotzdem habe ich sie nicht betrogen oder keine Affäre angefangen habe, ich habe sie so geloebt wie sie war aber trotzdem nicht gut genug. Heute ist sie ins Ausland bei der Geliebter und Arbeitslos, kein Geld und auch keine Unterstüzung von Geliebter, sie ist eifach fix und fertig weil sie gemerkt hat, daß sie nichts mehr hat und jetzt einfach die Straffe dafür kriegt. Soll ich in solche Fälle Unterhalt bezahlen auch wenn ich beweisen kann daß sie fremd gegangen ist?
Vielen Dank
29. Oktober 2009 um 20:09
ich muss einiges dementieren hier. Klar gestellt werden muß das eine Frau die immer den Haushalt gemacht hat und immer zuhause war auf jeden Fall Unterhalt von Ihren “EX“ verlangen kann wenn er Fremd gegangen ist und willentlich die EHE auf´s Spiel gesetzt hat. Und ich finde es auch richtig wenn die Frau Fremd gegangen ist und die EHE willentlich auf´s Spiel gesetzt hat das sie keinen Unterhaltsanspruch hat. Sollte es in einer Ehe nicht mehr stimmen und auch weis das es nicht mehr stimmt ( den das merkt man ) dann sollte man auf jeden Fall eine Eheberatung aufsuchen auch wenn eine Aussicht auf Scheidung oder Trennung steht. Und nicht immer die Fehler bei den anderen suchen auch mal bei sich selber und die Fehler anderer auch mal akzeptieren und tolerieren denn man macht selber Fehler oft genug im Leben nur merken tun wir sie an uns selber eher weniger und auch wenn der Partner ein Arsch… ( sorry ) ist, trotzdem aufrichtig und Ehrlich durchs leben gehen.
21. September 2010 um 20:07
hi leute… der letzte beitrag hier ist ja schon ne weile her.
also.. ich glaub, ich bin auch einer der “geafften” ehemänner. meine frau hat mich ende 2008 verlassen. in einer nacht-und nebelaktion. ende 2009 bekam ich dann über eine unterhaltsforderung der ARGE raus, wo sie steckt. aus der ehe gingen keine kinder hervor. zu meinem glück hab ich auf meinem pc diverse chatmitschnitte der jahre 2007/08 gefunden. daraus ging hervor, daß sie während der ehe ungeschützten verkehr mit nem typen hatte. gleichzeitig hatte sie noch was mit nem anderen und war nicht abgeneigt, mit nem dritten auch paar sexuelle phantasien zu probieren…
und dafür soll ich jetzt noch zahlen? wenn bei der scheidung die schuldfrage unrelevant ist, dann kann ja gerade jeder machen, wozu er bock hat. den partner massiv betrügen und dann noch von ihm die kohle haben wollen.
1. Januar 2011 um 18:51
Wenn der Mann in der Ehe fremd geht und dann auch noch ein uneheliches Kind zeugt, dann siehts ganz schlecht aus für die Ehefrau. Völlig egal, ob sie trotz eigener Kinder gearbeitet hat, die Geliebte muss es nicht. Drei Jahre lang kann sie erstmal zuhause bleiben und Unterhalt verlangen, bis zur Höhe ihres letzten Nettoeinkommens. Die meisten Geliebten werden nichts kriegen, wenn der Mann Durchschnittsverdiener ist und schon Kinder hat. Aber, wenn er gut verdient, dann sahnen die ab. Auch nach den drei Jahren sind sie sehr erfinderisch. Ledige Mütter sind sehr überbelastet, selbst mit nur einem Kind, wenn sie als Geliebte gegen die Ehefrau verloren haben, die finden dann keinen Kitaplatz und schon gar nicht einen Arbeitsplatz, der sie ernährt und verlangen dann noch jahrelang Billigkeitsunterhalt. Die Ehefrau wird so behandelt, als sei die Ehe geschieden. Sie soll dann von Gesetz wegen sofort - ohne Schonzeit - voll arbeiten, um die Summen wieder rein zu verdienen, die die Ehestörerin für sich abzieht. Die Ehefrau arbeitet dann also für die Ehestörerin, die je nach Charakter und Bildungsstand kürzer oder länger dem Beruf fern bleibt. Eigenverantwortung? Wird von so einer Frau weder vor der Geburt eines nichtehelichen Kindes noch danach wirklich gefordert. Die ehelichen Kinder verlieren ihre soziale Stellung, die Ehefrau sowieso, der Mann hat den Selbstbehalt und Ehestörerin steigt möglicherweise durch ihr Kind, das vom ehemals gut verdienenden Vater einen prächtigen Unterhalt bekommt, noch sozial auf, denn sie bekommt vielleicht ihr letztes Nettoeinkommen ersetzt und erhält sogar noch 14 MOnate lang alleine den nicht anrechenbaren Elterngeldbetrag von 300 Euro obendrauf. Der soll zwar entlasten, aber offenbar nicht den, der die Kosten hat, sondern der Mutter als Gewinn dienen. Wenn die Ehe am Seitensprung noch nicht zerbrochen ist, dann vielleicht spätestens jetzt, wenn die Ehefrau jetzt zusätzlich zur Tätigkeit im Haushalt, Kinderbetreuung und Halbtagstätigkeit, ihre Tätigkeit in Vollzeit ausführen muss, um die Lücken zu füllen. Verfassung? Schutzvon Ehe und Familie? Gleichbehandlung in der Ehe?
Und: Wenn die ehelich geborenen Kinder schon ein bisschen größer sind, muss sie noch mit ansehen, dass das uneheliche viel mehr Unterhalt schon ab Geburt bekommt als sie für die eigenen Kinder hatte und schon in wenigen Jahren, wenn die eigenen aus der Ausbildung sind, allein unterhaltsberechtigtes Kind ist und wiederum mehr Unterhalt bekommen muss als die ehelichen Kinder im selben Alter - deren Unterhalt ja durch die Anzahl der Berechtigten, zu denen dann auch die ledige Mutter dazu zählt und durch die Höhe der Ansprüche möglicherweise auch auf die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle abgesenkt wird. Man stelle sich mal vor, die ehelichen Kinder wollten studieren. Tja, sie werden wohl jobben müssen, um das zu finanzieren. 10 Jahre weiter wird das uneheliche dann vielleicht auch studieren wollen. Dieses Kind wird bei unveränderten Einkommensverhältnissen des Vaters dann aber Unterhalt in voller Höhe verlangen können, weil es dann das einzig unterhaltsberechtigte ist… über Jahre wird es also finanziell bevorzugt - gezwungenermaßen.
Tolles Unterhaltsrecht! Erst Recht, wenn wie im beschriebenen Fall die ledige Mutter der Familie persönlich bekannt war, der Ehefrau stets vom tollen Lover vorgeschwärmt hat und sogar mitgeteilt hat, dass sie alles tun will, um von ihm ein Kind zu kriegen.
Sicher, der Mann sollte zu seiner Verantwortung stehen, aber die trägt er auch für seine Ehefrau und die anderen Kinder. Für die Frau, die bewusst eine Ehe gestört hat, sollten dann andere Regeln gelten. Wenn sei eigenes Vermögen hat, sollte sie es einsetzen müssen, wenn nicht, dann sollte sie, wie die Ehefrau auch, arbeiten müssen. Aber warum Ehefrau und Kinder zugunsten so einer Frau Nachteile haben sollen, das kann ich nicht einsehen. Eine Frau, die mit einem verheirateten Mann ins Bett steigt und bewusst nicht verhütet, durchkreuzt absichtlich und vorsätzlich die Zukunft anderer und gefährdet die soziale Absicherung der bereits geborenen Kinder aus Eigennutz. Wenn sie nicht betrogen hätte, gäbe es dieses Kind gar nicht. Es ist was anderes, ob es eine nachfolgende Beziehung ist oder eine Zweitehe oder ob jemand weiß, dass Familie mit Kindern da ist und Pflichten bestehen, die man durch Betrug verdrängen will.
Der Unterhalt so einer Störerin, die sich selbst und allen anderen gegenüber unverantwortlich handelt, sollte auf Null gesetzt werden. Reicht, wenn die Familie ein weiteres Kind finanzieren muss- und jetzt darf die Gemeinde mal raten, wessen Unterhaltsansprüche durch das fremde Kind gesenkt werden? Richtig: Die der Ehefrau - nie aber die von dessen lediger Mutter, weil sich deren Anspruch allein nach ihrem bisherigen Verdienst richtet. Nicht falsch verstehen, das soll kein Freifahrtschein für betrügende Ehemänner sein, ich finde aber, dass für solche Betrügereien nicht die Hintergangenen zahlen sollen, die im umgekehrten Fall keinen Anspruch auf Unterhalt hätten! Alles was Recht ist, das Unterhaltsrecht ist in so einem Fall total UNGERECHT. Die Ehefrau verliert ihr Wahlrecht, die gemeinsamen Absprachen der Eheleute zu Berufstätigkeit und Rollenverteilung verlieren ihre Wirksamkeit, der Gesetzgeber greift in verfassungsrechtlich geschützte Ehe ein. DAS kann nicht sein! Betrogene sollten sich wehren - in so einem Unterhaltsprozess, den die Geliebte dann führen wird, wenn sie frustriert zuhause sitzt, hat die Ehefrau nicht mal das Recht, ihre Ansprüche selbst zu beziffern, sie muss der Geliebten auch noch Auskunft erteilen, wieviel sie selbst verdient! Obwohl das Einkommen der Ehefrau ja wohl das Familieneinkommen erhöht und den Lebensstandard der Familie prägt und nicht dazu dient, die Leistungsfähigkeit des Ehemannes gegenüber der Geliebten zu erhöhen. Wo leben wir eigentlich?
14. Januar 2011 um 06:39
Ich frage mich was das Fremdgehen mit dem Unterhalt zu tun haben soll.Es liegt bei den Partnern,in den meisten Ehen wird doch garnicht mehr miteinander gesprochen.Zum Anfang ist die Liebe groß,treten aber Probleme auf,dann wird der Schuldige gesucht.Statt miteinder zu Reden und eine Lösung zu finden.Ob er oder sie fremdgeht spielt keine Rolle.Wenn man mit dem Partner unzufrieden ist,sollte man es ihm sagen und nicht zur REHA fahren und sich gleich einen oder eine Neue(n) mitbringen.Nur wegen der Kinder zusammen bleiben wird nichts bringen.Ich spreche jetzt mal von meiner Ex Frau.Sie geht immer wieder fremd,sie wollte die Welt verändern aber nur mit dem Mund.Hat immer nur gejammert zu wenig Geld,zu wenig Urlaub usw..Wir haben uns ein Haus gebaut,ich habe gesagt es wird dann aber nicht leicht werden,es muß Jeder dazu beitragen auch die Kinder.Alle müßen helfen.Ich habe 3000€Netto verdient,heute besitze ich grade mal noch 712€.Durch Krankheit habe ich meinen Job verloren,kann ich ja nichts für,es kann ja Jeden treffen,habe zuviel und zu schwer gearbeitet,für die Familie.Auf einmal war ich nichts mehr wert,sie geht fremd,will die Scheidung,will das Haus und alles was drin steht.Ist doch ein super Deal.Sie wollte mit ihrer großen neuen liebe dort leben.Das Haus hat sie nicht bekommen,trotz der Kinder,es mußte verkauft werden,sie bekommt auch keinen Unterhalt,sie hat es nicht verdient,weil sie keinen Charakter hat.Die Kinder kommen damit klar,zumal sie selbst schon erwachsen sind.Sie hat ihre Strafe bekommen und das ist gut so.Jetzt steht sie im Markt an der Kasse und ihre große Liebe hat sich bis heute nicht von seiner Frau getrennt.Aber sie schimpft wie ein Rohrspatz auf ihren bösen Ex Mann.Jeder der einen Seitensprung begeht sollte sich erstmal fragen:Ist es das wirklich wert oder rede ich lieber mal mit meinem Partner und kläre die Situation,äußer meine Wünsche und Bedürfnisse,danach ist es zu spät und das Vertrauen ist dahin.
22. April 2011 um 11:51
ja Scheidung ist eine immer sehr emotionale Geschichte und wenn dann auch noch ein Seitensprung dabei war dann wird es meist richtig schmerzhaft.
aber mal abgesehen von diesem Thema, ich denke das es egal ist ob einer der Partner einen Seitensprung hatte oder nicht.
Die Ehe ist doch dann schon sehr angeschlagen und vor dem aus ansonsten geht man nicht fremd.
Als nächstes denke ich das das wenn man sich”gütig”einigt soweit es machbar ist, für beide und für die Kinder von Vorteil ist.
27. Mai 2011 um 07:38
hi,
wollte mal fragen ob jemand eine ahnung hat, oder erfahrung!
ist es rechtens,wenn eine frau die ehe verlässt wegen einem anderen mann und dann noch unterhaltsklage einreicht auch wenn sie halbe tage arbeitet und die kids volljährig sind?
5. Juli 2011 um 06:30
Wenn sie gehen will,dann lasse sie laufen.Kommt drauf an,wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann,ist es gut möglich das Du zahlen mußt.Sind Deine Kinder in der Lehre oder erwerbstätig, brauchst Du sicherlich nicht zahlen.Kommt auch drauf an,was Du verdienst.Meine EX hat es auch versucht,aber ein Gutachter hat belegt,das sie voll erwerbsfähig ist.War für mich eine Genugtung,erst fremdgehen und dann noch Geld abfassen wollen.Du mußt Dich wehren dagegen.