sozialhilfe24.de » News » Vermögen aus betriebliche Altersversorgung nicht auf Hartz IV anrechenbar

 

Vermögen aus betriebliche Altersversorgung nicht auf Hartz IV anrechenbar

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht bei der Berechnung von Hartz IV als Einkommen angerechnet werden.

Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die nach einer sogenannten Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber an eine Pensionskasse geleisteten Zahlungen sind kein anrechenbares Einkommen. Sie mindern laut dem Gerichtsurteil nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers von ALG 2. (Az.: L 3 AS 118/07).

Der dem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Die Klägerlebten zunächst in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebten und sind jetzt verheiratet sind. Sie hatten bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Leistungen nach dem SGB II, also ALG 2 beantragt. Die ARGE lehnte den Hartz IV Antrag ab. Die Begründung lautete, die Klägerin stehe in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen, das für das Paar ausreiche. Hierbei rechnete die ARGE jedoch die Beiträge des Arbeitgebers der Frau an eine Pensionskasse als deren Einkommen an. Das Sozialgericht wies die Klage in erster Instanz ab.
Das Landessozialgericht argumentierte anders und hab das Urteil des Sozialgerichts auf. Wegen des Gehaltsverzichts der Klägerin zugunsten einer mit der Pensionskasse abgeschlossenen Rentenversicherung sei die Frau für die gesamte Dauer ihres Arbeitsverhältnisses nicht in der Lage, auf eiine Auszahlung dieser Beiträge Anspruch zu erheben. Ebenfalls gebe es kein gesetzliches Recht auf eine  vorzeitige Auszahlung auf diese angesparten Beträge. Denn diese dienen, so das LAG, dem staatlich geförderten Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung. Es sind somit zweckgebundene Einkünfte, die nicht bei der Berechnung von Hartz IV berücksichtigt werden dürfen.

3 Kommentare zu “Vermögen aus betriebliche Altersversorgung nicht auf Hartz IV anrechenbar”

  1. Veronika & Holger
    27. Juli 2009 um 22:14

    Wir sind und bleiben als Hartz vier Empfänger für alle Parteier der Abschaum der Nation.
    Delhalb unser Slogen:Stellt es vor es sind Wahlen und Keiner geht hin!

  2. erika
    18. Oktober 2009 um 13:12

    hallo! bekomme demnächst eine einmalige unterhaltszahlung von 3750 euro.darf die arge mir das geld auf die bisherigen leistungen abziehen?.

  3. Elke
    1. Juni 2010 um 13:02

    Die einmalige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge, die von meiner ehemaligen Firma 1992 angelegt wurde ist im August fällig. Ich habe die 58. Regel unterschrieben und gehe im April 2011 in Altersrente. Darf die ARGE mir meine jetzigen Bezüge streichen, indem sie die Altersvorsorge anrechnet? Ein Betrag von ca. €10,000.00.
    Danke für Ihre Hilfe
    Verzweifelt, Elke B.

Gib einen Kommentar ab:

Tag Cloud