Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sein Gehalt für zwei Monate oder länger nicht zahlt, darf ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Er hat dann zudem einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Kündigung sollte aber mit der Arbeitsagentur abgesprochen werden, weil andernfalls eine Sperrzeit drohen kann.
Einen entsprechenden Fall hat das Landesarbeitsgericht Hamm vor kurzem entschieden.
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am Dienstag, den 3. März 2009 um 13:04 Uhr veröffentlicht
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