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Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch verfaellt nicht bei Krankheit

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil zum Arbeitsrecht nationalen Gesetzen, wonach die Nichtinanspruchnahme des Resturlaubs nach Ablauf gewisser Fristen generell zum Verfall des Resturlaubs führt, für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärt.

Hintergrund:
In vielen Fällen können Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig nehmen.
Folge: der über gebliebene Resturlaub wird ins folgende Kalenderjahr übertragen und muss bis zum 31.3.2009 genommen werden. Kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub aber wegen Krankheit nicht nehmen, verfällt dieser zum 31.3. ersatzlos. So die bisherige Gesetzeslage in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung mit Urteil vom 20. Januar 2009 unter dem Az. C-350/06 für unwirksam erklärt. Nach dem Urteilsspruch der Richter ist nun von folgendem auszugehen. Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer lang anhaltenden Krankheit nicht fähig ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen seinen Jahresurlaub zu nehmen, besteht der Urlaubsanspruch weiterhin fort. Und zwar auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus dem Unternehmen ausscheidet, und deshalb den Urlaub nicht mehr nehmen kann. In diesem Fall muss der Urlaub dem Arbeitnehmer ausbezahlt werden.

Im konkreten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof hatte ein 60-jährige Arbeitnehmer Klage erhoben, der wegen eines Bandscheibenleidens wiederholt für längere Zeit krankgeschrieben worden war. Das sich seine Erkrankung 2004 und 2005 verschlimmerte, konnte er aus diesem Grund den ihm zustehenden bezahlten
Jahresurlaub nicht nehmen. Er war auch nicht in der Lage, den Urlaub bis Ende März des Folgejahres zu nehmen.
Der EuGH erklärte, dass zwar die Regelungen einzelner europäischer Staaten, nach der ein bezahlter Jahresurlaub innerhalb gewisser Fristen zu nehmen ist, um nicht gänzlich zu verfallen, nicht zu beanstanden sei. Jedoch ist es nicht zulässig, dass der Urlaubsanspruch erlöscht, wenn ein Arbeitnehmer während
des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und aus diesem Grund daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen.Besteht die Krankschreibung dann bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fort, muss der Urlaubsanspruch in Geld abgegolten werden. Berechnungsgrundlage ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt, dass dem betreffenden Arbeitnehmer während eines bezahlten Jahresurlaubs gewährt worden wäre.

45 Kommentare zu “Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch verfaellt nicht bei Krankheit”

  1. gabi
    29. April 2009 um 07:10

    hallo, ich bin seid 4.06.08 krankgeschrieben und habe noch meinen ganzen urlaub ,habe jetzt gekündigt zum 31.05.09 .jetzt behauptet mein chef mein urlaub sei verfallen , das glaub ich aber nicht weil ich irgendwo gelesen habe das sich das geändert hat .wäre nett wenn ihr mir kurz bescheid gibt . lg

  2. dana
    1. Mai 2009 um 08:32

    wunderbar, aber was ist wenn der Arbeitnehmer 6 Jahre arbeitsunfähig ist, bekommt er dann beim Wiedereinstieg, erstmal monatelang Urlaub?

    lg
    Dana

  3. Carmelo
    27. Mai 2009 um 17:00

    Hallo Frage ich Bin seit 24.10.2008 Krank gewessen bis 18.05.2009 ich habe noch 11tage alte urlaub meine Firma sagt die sind Verfallen weil ich bis 31.03.09 nehmen sollten stimm das,wie sollen ich das bis 31.03.09 wenn ich noch Krank wahr. ,Bitte wäre nett wenn ihr mir kurz Bescheid
    mfg Carmelo

  4. Ingrid
    5. August 2009 um 10:33

    Hallo Carmelo,

    ich war in ganz ähnlicher Situation, vom 16. Dezember 2008 bis 18. Mai 2009 krank geschrieben und hatte noch 12 Tage Urlaub. Somit wurden die 18 Tage, die ich schon genommen hatte, von 20 Tagen (das ist der gesetzliche Urlaubsanspruch) abgezogen und 2 Tage sind mir erhalten geblieben. Somit können Sie leider nur noch 1 Tag retten.

    Liebe Grüße
    Ingrid

  5. diana
    30. September 2009 um 14:02

    hi
    ich bin auch seit 1.5.09 krank und fange ab oktober wieder an mit arbeiten.eigentlich hätte ich noch 18 tage urlaub.meine frage ist ob durch meine lange krankheitszeit mein urlaub gekürzt wird oder ob ich noch die ganzen 18 tage zur verfügung habe?
    lg Diana

  6. olaf
    22. Oktober 2009 um 10:23

    hi Bin schon seit 4 Monaten krank und werde nächsten Monat wieder ins Berufsleben eingführt,mein Arbeitgeber will mir wahrscheinlich meine 23 Tage Urlaub,die ich halt wegen meiner Krankheit nicht nehmen konnte,streichen.Ist dies Rechtens?Gieb es darüber Grichtsurteile?

  7. Steve
    6. November 2009 um 12:49

    jetzt mit der korr. E-Mail- sorry

    Hallo, ich bin seit Mai 08 krank und werde so scheint es auch nicht wieder arbeiten können, es wird z. Zt. ein Antrag auf Vollerwerbsminderung gestellt.

    Da ich meinen Urlaub 08 und 09 nicht nehmen konnte nun meine Frage:

    Steht mir zumindest das Urlaubsgeld (tariflich vereinbart und meine Zugehörigkeit zur Firma beträgt minds. 10 Jahre) zu?

  8. Gisela
    27. November 2009 um 14:09

    Hallo und guten Tag,
    Ich bin seit 09.12.2008 krank geschreiben, ab Januar 2010 voraussichtlich stundenweise Wiedereingliedergung nach Hamburger Modell.
    Nun meine Frage: bleibt den Anspruch auf Jahresurlaub für das Kalenderjahr 2009 bestehen und bis wann muß der Urlaub weggenommen werden.
    Wäre sehr dankbar, wenn ihr antworten würdet.

    lg Gisela

  9. inge
    9. Januar 2010 um 13:46

    kann nur den ratschlag geben über die rechtsschutzversicherung deren deckungszusage vorher eingeholt werden muss,einen anwalt für arbeitsrecht zu nehmen und sich beraten zu lassen und dann, wenn es rechtens ist die forderung einzuklagen falls der arbeitgerber nicht freiwillig zahlt.

  10. Elli
    25. Januar 2010 um 17:43

    Elli

    wer weiß es, war im dezember 2009 wegen krankheit arbeitsunfähig, hatte noch resturlaub mein chef hat diesen in
    überstunden umgewandelt, diese sind nun täglich abzubummeln.
    hat er das recht dazu ?

  11. Mike
    22. Februar 2010 um 14:17

    Meine freundin ist 2008 Schwanger geworden, dann hat sie ein arbeitsverbot bekommen bis zur geburt, danach ist sie in das Mutterjahr gegangen. Verfällt der Resturlaub von 2008.

  12. miky
    28. Februar 2010 um 18:54

    Bin seid 26.09.2008 krank und mache seid 22.02.2010 bis 19.03.2010 eine Wiedereingliederung, danach bin ich wieder voll arbeitsfägig. Habe ich noch Urlaubsanspruch auf die 3 Resttage aus 2008 und den vollen Urlaubsanspruch von 2009?

  13. margret
    9. März 2010 um 17:11

    Hallo
    bin seid 08.12.2009 krank und habe noch 13 Tage Urlaub aus 2009
    meine Frage verfällt mein Resturlaubsanspruch wenn ich ihn krankheitsbeding nicht bis zum 31.03.2010 nehmen kann ?

    Vorab vielen Dank !

  14. anne
    25. März 2010 um 15:37

    wenn ich am 15.03. aus krankheit zurückkomme und habe noch 30 tage resturlaub vom vorjahr, steht mir derurlaub nur bis zum 31.03 zu und die rest 20 tage verfallen????

  15. edmund
    6. April 2010 um 09:35

    Meine Frau arbeitet im Öffentlichen Dienst und ist seit August 2009 wegen eines Bandscheibenvorfall krank geschrieben . Ihr Arbeitgeber sagt dass Ihr Urlaubsanspruch für 2009 verfallen ist.
    Stimmt das oder kann mir jemand Auskunft geben !

  16. antonela
    7. April 2010 um 13:43

    hallo
    hatte noch ein Tag alten Urlaub (muß diesen bis 31.03. immer nehmen) hatte diesen auch am 31.03.10 + 01.04.10 beantragt.
    Leider ist mein Sohn am krank geworden und ich habe vom Arzt eine Krankenmeldung für diese zwei Tage bekommen.
    Wie schaut es in diesem Fall mit meinem Urlaub (1 Tag alter Urlaub aus) ist dieser dann verfallen oder habe ich noch Anspruch drauf?
    danke

  17. Dirk
    15. April 2010 um 11:11

    folgendes Problem habe ich:
    Ich war längere Zeit krank geschrieben (seit dem 11.09.2009 - 12.04.2010 Wegeunfall) habe einen Tarifvertrag mit dem mir 30 Tage im Jahr Urlaub zustehen. Ich habe aus 2009 noch einen Resturlaub von 6 Arbeitstagen. Mein Arbeitgeber sagt mir nun, das der Resturlaub aus dem Jahre 2009 am 31.03.2010 verfallen sei!
    Stimmt das ??? (außerdem habe ich 50% Schwerbehinderung seit dem 11.12.09)
    MfG Dirk

  18. conny
    30. April 2010 um 07:23

    Hallo,
    mein Mann ist seit 02/2009 krank geschrieben. Nachdem er seinen Resturlaub 2009 nicht bis 31.03.2010 nehmen konnte, wurden ihm vom Arbeitgeber die Resturlaubstage 2009 voll abgegolten bzw. ausbezahlt. Berechnungsbasis für die Urlaubsabgeltung war sein letztes Gehalt vor Krankheit.
    Er hat einen super fairen Arbeitgeber.

    mfg Conny

  19. Elvira
    3. Mai 2010 um 16:16

    Hallo,
    Ich bin seit 09.02.2009 arbeitsunfähig, mache jetzt eine Widereingliederung und hoffe ab 01.06.2010 wieder arbeitsfähig zu sein. Habe noch meinen gesamten Jahresurlaub aus 2009, steht mir dieser noch zu?
    Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
    MfG Elvira

  20. Max
    13. Juli 2010 um 18:38

    Hallo,
    ich bin FWDL (Wehrdienstleistender) und habe mich am 25.06.10 verletzt sodass ich vorraussichtlich bis DZE 31.08.10 und länger krankgeschrieben bin. Somit kann ich meinen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr wahrnehmen da ich kurz nach oder während der Krankheit aus der bw ausscheide. Habe ich als Soldat auch Anspruch auf Urlaubsabgeltung ?

  21. Peter Johne
    24. August 2010 um 22:38

    Hallo
    Ich bin im Sept. 2008 bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt worden und seiher krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt zum 31.07.2010 gekündigt und will mir für 2008 -8Tage,
    für 2009 -10 Tage und für 2010 -20 Tage Urlaubsabgeltung auszahlen. Ist das rechtens?

  22. Karin P.
    1. Oktober 2010 um 14:10

    Hallo, bin in der Raumpflege beschäftigt und nur Schwirigkeiten mit meinem Urlaub.Entweder wird einfach mein Urlaub gekürzt oder ich habe mich nur nach der Objektleiterin zu richten.Ich bin alleine in einem Objekt beschäftigt, habe meinen ersten Urlaub von 3Wch. im März für Mai/Juni angemeldet schriftl.Bei meinem letzten Arbeitstag, bekam ich einen Anruf, wieso ich 3 Wch. hätte,angeblich nur 10 Tage. Der Antrag wurde mir nie ausgehändigt oder vorgelegt.Meinen nächsten Urlaub habe ich für den 13,09,010, beantragt,wurde aber krank,vom 30,08,- 17.09,010Darauf habe ich meinen Urlaub für den 18,10,010 beantragt und wieder bekam ich den Anruf, daß mein Antrag gestrichen ist,da ich mich danach richten muß,weil es keine Außhilfskraft gibt und ich mich demzufolge nach der Firma zu richten habe.Ist es gerechtfertigt, daß die Firma den Arbeitsnehmer vorschreiben kann wann er Urlaub zu nehmen hat? ich möchte noch darauf aufmerksam machen, daß ich seit über 8 Jahre bei der Firma tätig bin und Rücksicht auf meine Koleginnen genommen habe, wo Schulpflichtige Kinder vorhanden waren. Ich arbeite aber wie gesagt alleineund habe solche Schwirigkeiten.
    Ich bedanke mich für ihre Antwort und verbleibe mit freundl.G. Fr. P.

  23. nick
    9. Dezember 2010 um 12:00

    Hallo,
    ich war von Mai 2009 bis April 2010 krankgeschrieben!
    Bin in einem Tarifvertrag angestellt, wo mir 36 Tage Urlaub + 6 Tage Sonderurlaub ( 50% Schwerbehinderung ) pro Jahr zustehen. Habe im Jahr 2009 21 Tage Urlaub genommen, würden mir noch 23 Tage zustehen. Firma hat mir aber nur den gesetzlichen Anspruch berechnet und mir nur 9 Tage von 2009 gegeben! Die Differenz von 14 Tagen verfallen. Ist das rechtens?
    Vielen Dank im voraus.

  24. Autengruber
    4. Januar 2011 um 12:16

    Ich habe jetzt 2 Wochen Urlaub, habe jetzt eine starke Grippe und wurde vom Arzt krankgeschreiben. Kann ich jetzt meinen Urlaub wegen Krankheit unterbrechen und steht mir mein Resturlaub aus dem Jahr 2010 nach Krankheit noch zu ?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  25. Maria
    19. Februar 2011 um 19:16

    Moin Moin , mein problem ist das mein chef mir mein jahresurlaub von 2010 von 24 tagennicht geben will er will mir nun diese jahr nur noch 4 tage frei-urlaub geben da ich von mite märz 2010 bis oktober 2010 krank war und dann war ich auf eingliedrung bei ihn beschäftigt bis zum 11.1.2011.
    ist dieses rechtens? darf der das wenn nein was kann ich tun. er ist leider nicht in der Bäckerinnung

  26. Ulla
    22. Februar 2011 um 18:17

    Hallo ich bin seit den 25.10.2010 krankgeschrieben und voraussichtlich werde ich auch vor April 2011 nicht wieder arbeiten können. Habe aber noch 13 Tage Resturlaub.
    Was passiert mit den Resturlaub muß der Chef sie mir aus zahlen,oder kann ich sie noch nehem

  27. comEduard Stylal
    9. März 2011 um 12:59

    Hallo,
    ich seit mehr als einemhalben jahr krankgeschrieben,und habe
    noch den ganzen Urlaub von 20010 habe 50% also 35tage verlällt der restanspruch wenn ich ihn bis ende März nicht nehmen kann.

    mfg E.Stylal

  28. Marion
    15. März 2011 um 20:13

    wenn ein Arbeitnehmer über mehr als zwei Jahre fast ununterbrochen krank geschrieben war, jetzt seit vier Wochen über eine betriebliche Wiedereingliederungsvereinbarung wieder in Arbeit ist, wie hoch ist dann sein Urlaubsanspruch? Hat er Anspruch auf die Urlaubstage von (mit diesem Jahr) drei Jahren? Das wären im konkreten Fall fast 90 Tage - fast vier Monate. Ist es so?

  29. Gerty Poletti
    15. April 2011 um 12:53

    wenn ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub für Ende März beantragt,diesen auch antritt aber am ersten Urlaubstag
    arbeitsunfähig erkrankt.
    Bekommt er dann trotzdem den Urlaub wieder gutgeschrieben
    oder ist er verfallen.
    mfg Gerty

  30. Maria
    27. April 2011 um 11:48

    Hallo,
    Ich bin seit letzten Herbst krank geschrieben und hätte noch 5 von 30 Urlaubstagen. Mir wurde geraten, bei Rückkehr in die Firma Erholungsurlaub zu beantragen. Die Frage ist, wie viel Urlaub habe ich denn nun? Bekomme ich für die Monate, die ich krankgeschrieben war, auch Urlaub oder bleiben mir nur die 5 Tage oder habe ich am Ende gar keinen Urlaub?

    mfg Maria

  31. Joachim
    24. Mai 2011 um 10:57

    Hallo,
    ich war bin Ende Januar 2011 krankgeschrieben und habe mit meinem Teamleiter vereinbart, wie der Jahresurlaub 2010 zu nehmen ist. Arbeitsbedingt sollte ich jede Woche meiner Anwesenheit 2 Tage Urlaub nehmen. Dies ging dann bis Ende April 2011. Nun wurde mir im Nachgang der noch bestehende Urlaubsanspruch von 8 Tagen zum 31.3. gestrichen mit dem Verweis, ich hätte ja Möglichkeit gehabt, diesen Urlaub in der Zeit bis 31.3. komplett zu nehmen.
    Habe ich eine Möglichkeit, den Anspruch auf den verfallenen Urlaub geltend zu machen?
    mfg Joachim

  32. Horst Stahmann
    9. Juli 2011 um 15:02

    Hallo.
    Ich bin seit Januar 2008 krank. Bin im Juli 2009 von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Danach ist das Arbeitsverhältnis seitens des
    Arbeitamtes aufgehoben worden.Ich war zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre in der Firma beschäftigt. Seit Juli 2009 bekomme ich Arbeitslosengeld. Bin zur Zeit immer noch krank.
    Habe ich noch Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsgeld für die 18 Monate Januar 2008 bis Juli 2009 ??

    mfG. Horst

  33. Thomas E.
    13. Juli 2011 um 12:55

    Hallo,

    ich bin mitte 2009 durch ein burn-out ausgefallen. daraufhin wollte mich der arbeitgeber kündigen, weil ich nur temporär eine teilzeitstelle in anspruch nehmen kann. ich bin 50% schwerbehindert und der arbeitgeber hat beim kommunalen sozialverband (KSV) ein kündigungsbegehren bekundet. der KSV hat die Kündigung abgelehnt. nach langen hin und her und einspruch von arbeitgeberseiten, arbeite ich nun seit 03/2011 in meinem anstellung als teilzeitarbeitkraft. der arbeitgeber meint, dass mein urlaubsanspruch 2010 verfallen ist, weil ich 2010 nicht krank war. doch diese aussage ist falsch, weil ich anfang 2010 meine arbeitskraft in teilzeit angeboten hatte, was die geschäftsleitung ablehnte. ich denke der arbeitgeber hat eine beschäftigungspflicht und wenn er mir das arbeiten verwehrt, dann verfällt nicht der urlaub. oder sehe ich das falsch?
    beste grüße…. thomas

  34. pfaff
    21. September 2011 um 12:01

    Es war sehr hilfreich danke für diese Info.

  35. ezgi
    10. Oktober 2011 um 00:19

    hallo :)
    ich bin seit 2 monaten krank am 14.10.11 freitag habe ich mein krankschein verlängert bis zum 11.10.11 und habe ab 12.10.11 mittwoch fängt mein urlaub und mein mutter labert mich voll und sagt das ich mindesten 1 -2 tage arbeiten muss wenn ich anspruch auf mein urlaub nehme.
    stimmt das ?

  36. Samet Rexhepi
    10. Oktober 2011 um 23:32

    Mir geht genau so wie Ihnen, Ich bin seit 12 Oktomber 2008 Krank geschrieben. Ich hatte einen unfall und musste ich Operirt werden Dan bekamm ich Trumbose und konte ich nicht mehr wie 2 Stunde stehen. Seidem mache ich einen Umschulung das dauert bis Februar 2011. Ich bin noch im Arbitsberheltnis mit meinen Firma. Habe ich auch anspruch auf Urlaub für 2009 -2010 und 2011.
    Gruss
    S.R

  37. rene
    30. Oktober 2011 um 12:52

    Hallo zusammen

    in meine neuen jop habe ich von mein neuen chef erfahren das er kein urlaub bezahlt was heist das den jetzt für mich wenn ich irgend wann mal urlaub nehmen will ??

    Lg Rene

  38. Gisela Y
    19. Dezember 2011 um 14:17

    Hallo,
    ich bin seid 20.September 2010 krankgeschrieben und bin im Februar 2011 ausgesteuert worden.Ab dann bekam ich Arbeitslosengeld 1.Mein Arbeitsverhältnis besteht immer noch und ich fange jetzt am 01.01.2012 wieder an.Ich bin 80% Schwerbehindert und habe für 2010 und 2011 je noch 35 Tage Urlaub offen.Habe ich 2012 noch Anspruch auf die Urlaubstage?Ich habe von einem EU-Urteil gelesen in dem es um eine 15 Monats Regelung geht.Wie ist das bei mir?

    Lieben Gruß
    Gisela Y

  39. Matze
    4. Januar 2012 um 15:44

    Hallo Zusammen!
    Bin seid 02/11 krankgeschrieben und fange im März 2012 mit einer Widereingliederung wieder an!
    Man hat mir dem kompl. Urlaubsanspuch von 2011 und den Resturlaub (21 Tage) aus 2010 gestrichen!
    Ist das Rechtens und wie soll ich vorgehen???

    Gruß und Danke

  40. tuffi
    16. Januar 2012 um 22:13

    hallo,
    wir bekommen Anfang jedes Jahr von der arbeit Geber einmalige lohn Erhöhung.war lässtest Jahr ins gesamt 10 tage krank mit Attest.Anfang dieses Jahr war ich wegen den schrauben in meiner schulter zwei Wochen krank geschrieben mit zweimal Ambulant Krankenhaus Aufenthalt.Mein Chef hat während meines Abwesenheit beim Kollagen angedeutet da ich angeblich so lange krank gewesen war bekomme ich nicht wie die anderen die einmalige lohn Erhöhung!!!
    Darf der das??
    Was habe ich für rechte???

  41. Bauer Heidi
    23. Januar 2012 um 15:59

    hallo,
    ich bin vom 18.4.2011 bis zum heutigen Tag krank geschrieben.
    Werde Mitte Februar mit einer 2 monatigen Wiedereingliederung
    beginnen.
    Welchen Anspruch habe ich auf meinen Urlaub von 2011.

  42. Claudia
    25. Januar 2012 um 21:24

    Hallo,

    ich werde ab Montag, den 30.01.12 wegen meinem Tennisarm krankgeschrieben wegen Ruhigstellung und evtl. Operation des Tennisarmes. Habe noch 10 Tage Resturlaub aus 2011. Die habe ich im Urlaubsplan bis Ende März 2012 auch angegeben und wurde auch vom Chef genehmigt.
    Falls ich bis Ende März 2012 den Urlaub nicht wie vorgesehen nehmen kann- verfällt er dann.

  43. Marion
    30. Januar 2012 um 14:13

    Guten Tag,
    mein Name ist Marion Müller, ich bin Lohnbuchhalterin im PTZ Riedstadt.
    Nun habe ich eine Mitarbeiterin, die seit 07/2010 und das ganze Jahr 2011 krank war.
    Ab 01.02.2012 kommt sie wieder zur Arbeit. Urlaub für das Jahr 2010 steht ihr zu, das ist mir klar.
    Jetzt meine Frage: “steht ihr auch Urlaub für das Jahr 2011 und für 01/2012 zu?”
    Es wäre nett wenn sie mir eine genaue Erklärung zukommen lassen.

    MfG
    Marion Müller

  44. Klaus
    2. Februar 2012 um 14:36

    Klaus
    2.Februar 2012
    guten Tag.
    Ich bin Bussfahrer im Reise und Linienverkehr,und seit dem 18.November 2010 wegen 6 Bandscheibenvorfällen und starker psychosomatischen Störungen arbeitsunfähig.Ich werde voraussichtlich am 18. Mai 2012 ausgesteuert,und bleibe wohl weiterhin arbeitsunfähig ! Was geschieht mit meinem Urlaubsanspruch ? 17 Resttage aus 2010,- 2011 und 2012 Auch würde ich gerne wissen wie es weitergeht ?

  45. Claudia
    6. Februar 2012 um 18:28

    Hallo !
    Ich habe eine Frage.
    Bekommt man hier überhaupt eine Antwort auf eine Frage. Oder ist das ein Forum was eigentlich schon veraltet ist?
    Ich habe auf meine Frage nämlich keine Antwort bekommen.
    Vielen Dank u. würd mich über eine Antwort freuen.
    V.G. Claudia

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