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Diskrimminierung am Arbeitsplatz

Diskrimminierung ist im Arbeitsrecht immer wieder ein höchst brisantes Thema. Den Rechtsstreit um die bisher höchste Schadensersatzforderung von einer halben Million Euro wegen Diskrimminierung am Arbeitsplatz gewinnt eine Arbeitnehmerin nur zu einem sehr geringen Teil. Am 18.12.08 verkündete das Arbeitsgericht Wiesbaden unter dem Az 5 Ca 46/08 das Urteil. Danach kann die Arbeitnehemerin von ihrem Arbeitgeber nur 10.000 Euro Entschädigung fordern. Die Arbeitnehmerin hatte sich benachteiligt, diskrimminiert gesehen, weil der Arbeitgeber ihr nach der Schwangerschaft den alten Arbeitsplatz verwehrt habe. Das Arbeitsgericht sah in der Zuweisung des neuen Betreuungsgebiets nach der Rückkehr aud dem Mutterschutz zwar eine Benachteiligung wegen der Mutterschaft und damit wegendes Geschlechts, denn der neue Tätigkeitsbezirk sei dem alten nicht gleichwertig. Daher ergäbe sich eine Schadensersatzforderung. Darüber hinaus stellte das Gericht aber keine Benachteiligung fest.

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