Viele Hartz IV Empfänger sind sich unsicher: Wieviel darf man anrechnungsfrei hinzuverdienen? Deshalb hier eine Zusammenfassung:
Hartz IV oder ALG II ist das durch die Hartz IV Reform entstandene Arbeitslosengeld II, eine Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. ALG II ist eine Sozialleistung. Mehr als das Existenzminimum sichert Hartz IV nicht. Es taucht also die Frage auf: Darf man etwas hinzuverdienen, ohne dass der Anspruch auf Hartz IV Leistungen entfällt.
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings muss ein Nebenjob der Arge bzw. der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Wieviel darf man nun zu Hartz IV hinzuverdienen? Der Zuverdienst bei Hartz IV -. ALG II:
Zunächst besteht ein allgemeiner Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das bedeutet: jeder, der ALG II bezieht, darf 100 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass der Hartz IV Betrag gekürzt wird. In diesem Grundfreibetrag sind 15,33 Euro Werbungskostenpauschale, Absetzbeträge für eine Riester-Rente und für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro und Fahrtkosten enthalten.
Verdient der Hartz IV Empfänger mehr als 100 Euro, so erfolg eine Anrechnung auf die Hartz IV Leistung: Ausgangspunkt der Berechnung ist das erzielte Bruttoeinkommen. Liegt es zwischen 100 Euro und 800 Euro, so darf der ALG-II-Empfänger 20 Prozent behalten, also maximal 140 Euro.
Liegt das Einkommen darüber, sind 10 Prozent des 800 Euro übersteigenden Betrages anrechnungsfrei.
Beispiel 900 Euro Zuverdienst.
Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro.
140 Euro Freibetrag ergeben sich aus der Rechnung 20 Prozent von 700 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 10 Euro als 10 Prozent von 100 Euro. Insgesamt hat der Hartz IV Empfänger einen Freibetrag von 250 Euro.
Die Obergrenze für Freibeträge beträgt für Hilfebedürftige ohne bei 1.200 Euro Bruttoverdienst, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei 1.500 Euro. Wer Einkommen hat, dass diese Obergrenze übersteigt, hat keinen Hartz IV Anspruch mehr.
Ein weiterer Freibetrag ergibt sich, wenn ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen von monatliche über 400 Euro erzielt. Es darf dann die Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß Ã‚Â§ 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.
Die Frage, die in diesem Zusammenhang auftaucht ist die:
Was zählt als Einkommen?
Antworten gibt es hier:
Welches Einkommen wird auf Hartz IV angerechnet?
Welche Einnahmen werden nicht auf Hartz IV angerechnet?
Der Beitrag wurde
am Dienstag, den 22. April 2008 um 09:15 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
15. Oktober 2009 um 03:28
Bin ich eigentlich der Einzige der mal versucht hat einen Job für 100 EUR im Monat zu finden?
SOWAS gibt es NICHT ! ! ! ! !
Minimum ist der sog. 400-EURO-JOB. Und davon bleiben dann knapp 140 EURO übrig. DAS muss sich ändern.
Der 400,-EURO-Job sollte die Zuverdienstgrenze zum Bürgergeld werden, weil diese Summe die einzige realistisch auf dem Arbeitsmarkt angebotene Bezahlung darstellt.
Verstehe nicht warum sich sowohl in der Politik, Verwaltung als auch in den Kommentaren immer nur diese Theoretiker zu Wort melden die von der Realität nur noch aus Artikeln erfahren.
Einäugige informieren hier Blinde. Journalisten erklären uns nach kurzer Recherche die Welt. Lächerlich. Politiker plappern nach und erlassen Gesetze an der Realität vorbei - die nächste Legislaturperiode kann’s ja korrigieren. Bloss das dann 8 Mio Menschen schon 4 Jahre Sch***** gefressen haben ;-(
29. November 2009 um 10:56
@martialmac:
Danke für deinen Kommentar - Beifall!!
Klar du hast recht, der 400€ Minijob sollte eigentlich abzugsfrei für jeden HartzIV Empfänger sein, als Sprungbrett ins Arbeitsleben sozusagen.
Ergänzen würde ich das gerne darum, dass Jugendliche Hartz IV Empfänger, welche ja nichts dafür können, dass ihre Eltern kein eigenes Geld verdienen, die paar Cent, die sie sich nach der Schule mit Zeitungaustragen, Regale auffüllen etc. als Taschengeld verdienen, wenigstens abzugsfrei behalten dürfen müssten!!!!!!
11. Dezember 2009 um 20:09
Hallo,
Wir sind eine fünfköpfige Familie und beziehen ALG 2. Mein Mann hat einen 100 Euro Job.Jetzt meine Frage,darf ich als Ehefrau auch einen 100 Euro Job machen oder wird uns das angezogen???
21. Dezember 2009 um 20:46
Hallo
ich hab einen sogenannten Minijob..
Verdiene zwischen 155 und 168 Euro im Monat
Bin alleinerziehend mit 2 Kindern
Von 155 Euro die ich für November bekommen habe kann ich ca 111 Euro halten .Ist schon schön ein weniger mehr zu haben
Ich dachte uch ich kann 165 Euro dazu verdienen ohne abzüge aber das zieht nur beim ALG 1..nicht bei ALG2….schade eigendlich und nun werden uns Alleinerziehenden-Austockern auch noch die 20 Euro Kindergeld abgezoge
Aber was will man machen…Da haben viel das falsche Kreuz gesetzt ..Und Arm wird noch Ärmer und Reich wird noch reicher
25. Dezember 2009 um 23:24
Hallo,
wer weiß dazu etwas?
Ich bekomme Hartz4 und habe einen 400€ Job, darf ich dann noch einen 400€ Job annehmen?
30. Dezember 2009 um 13:31
@biene:
Ja, du kannst auch mehrere “Neben-Jobs” annehmen.
ABER:
Diese Jobs rechnen sich zusammen, als wenn es ein Job wäre…
Beispiel:
Zwei 400€-Jobs ergeben 800€
100€ bleiben unangetastet. Von den restlichen 700€ bleiben dir 20%.
drei 400€-Jobs ergeben 1200 Euro
100€ anrechnungsfrei, von den “bis 800€” (Restbetrag = 700€) bleiben dir 20% und vom Anteil über 800€ (macht 400€) 10%.
usw…
Wer also mehrere “Nebenjobs” macht, kann sich anhand des zusammenadierten Gesamteinkommens dann anhand der beispiel ausrechen, wieviel er davon behalten kann.
Manch einer schafft es sogar aufgrund mehrerer Zuverdienste, sich von Hartz4 zu befreien.
Aber ob diejenigen das auf Dauer (gesundheitlich) durchhalten?
30. Dezember 2009 um 20:26
Tach auch… Weiß denn jemand wie das ist wenn ich schon jetzt eine kleine Wittwenrente beziehe die mir schon jetzt mit 59,-Euro einbehalten wird ? Was kann ich denn jetzt noch dazu verdienen ohne das gekürzt wird ?
5. Januar 2010 um 08:42
@biene
Die 100 EUR “Grundfreibetrag” können sich allerdings erhöhen, wenn du im Rahmen der 400EUR-Jobs höhere tatsächlich Werbungskosten (Fahrkosten, Bekleidungskosten, Versicherungen etc.) nachweisen kannst. Hier werden ggf. auch die Kosten beider Jobs addiert.
29. Januar 2010 um 21:24
hallo
ich habe im januar einen sogenannten minijob bekommen, verdienst 100 EUR, darf mir die arge mein geld um 29EUR kürzen??
es wurde mir jetzt bei der februar zahlung einbehalten
3. Februar 2010 um 19:55
ich hab auch mal eine frage wer weiß wie ich mich jetzt verhalten soll, meine tochter macht abi und hat jetzt drei monate bei der post gearbeitet und hat 1800 euro verdient ,ich bekomm alg2 , meine tochter geht als opair nach amerika und hat deshalb da gearbeitet,da sie sich den flug und unkosten selbst verdienen wollte, weil wir ja dafür nichts vom jobcenter bekommen hätten , jetzt kam heute ein brief rein vom jobcenter ich muß jetzt alles ausfüllen und so ,was passiert jetzt können sie mir die leistung kürzen
12. Februar 2010 um 19:48
Hallo.. Ich hab dann auch mal eine Frage.. Bin alleinerziehend (Tochter 17 Monate) beziehe ALG 2. Habe jetzt einen Job seit Februar und verdiene dort 445 Euro Brutto.. Mir bleiben Netto 389 Euro.. Weiss auch das mit der Rechnung 100 Euro selbstbehalt und den 20% vom Rest aber wie ist das mit dem Trennungsunterhalt, muss mein Mann mir jetzt dadurch weniger bezahlen und muss ich einen Antrag auf Wohngeld stellen.. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten…
16. Februar 2010 um 12:28
hallo ich bekomme hartz 4 und,bekomme im monat 675€,nun gehe ich für 400 € regale einräumen,von 400 euro werden mir 240 abgezogen ,und mir bleiben 160euro ,dann müsste ich mit denn 160 und meine 657euro auf 817 im monat kommen,ist das richtig.
danke armin
25. Februar 2010 um 19:41
Hallo,ich erhalte einen Regelsatz von 314,57 Euro.zuzüglich
190,37 Euro Altersrente.Total 504,94 Euro.Strom und Heizung muss davon noch bezahlt werden.Um ein wenig besser Leben zu Können verteile ich den Stadtspiegel 4X im Monat
herhalte dafür zwischen 50 - 60,00 Euro.Ist es Richtig das
dieser Betrag auf meine Rente plus Hartz 4 Zuschuss angerechnet und und von meinem Regelsatz abgezogen wird.
Es gibt keinen Sinn weiter in meinem Alter zu arbeiten.
Gruß Ursula