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Kindergeld nur bei Studium in EU

Eltern bekommen nur dann Kindergeld für ihre studierenden Kinder, wenn diese in Deutschland oder innerhalb der EU studieren. So kann eine Ausbildung in deinem Nicht-EU-Staat zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen. Das entschied der Bundesfinanzhof in München unter dem Az III R 52/09. Im dortigen Fall studierte ein Kind in den USA. Kinder müssen beim Studium im Ausland nachweisen, so das Gericht, dass sie die ausbildungsfreie Zeit,  also die Semesterferien in der elterlichen Wohnung verbringen. Nur dann bleibt den Eltern das Kindergeld erhalten.

Fällt das Kindergeld weg, so können für die Eltern auch weitere finanzielle Nachteile eintreten. Doch die Eltern können die Ausgaben für ihr Kind als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von akutell 8004 (ab dem 1.1.2010) Euro steuerlich absetzen.

Ein Kommentar zu “Kindergeld nur bei Studium in EU”

  1. Cole
    3. August 2011 um 17:49

    Mein Sohn studiert in der USA ,und kommt einmal im Jahr nach Deutschland in den Semesterferien in die elterliche Wohnung, und bekommt kein Kindergeld.Warum ist das?

    S. Cole

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