Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Behinderte und chronisch kranke Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern Hartz IV Leistungen beziehen,, keinen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben. Lediglich vorübergehend erwerbsunfähige Jugendliche und Erwachsene können den pauschalen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes geltend machen. Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte am 06. Mai 2010 unter dem AZ: B 14 AS 3/09 R.
Das Bundessozialgericht wies die Klage eines heute sechs Jahre altenschwerbehinderten Jungen aus Gelsenkirchen ab, der Hartz-IV-Leistungen bezieht. Der Junge ist stark gehbehindert, weil er an Entwicklungsstörungen leidet.
Aufrgrund seiner Behinderung hatte der Junge durch seinen Rechtsanwalt einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag nach dem SGB II gefordert. Das Hartz IV Amt in Gelsenkirchen wies einen dementsprechenden Antrag des Kindes ab. Es begründete die ablehnende Entscheidung damit, dass im Gesetz pauschale Mehrbedarfszuschläge von derzeit 61 Euro nur für Personen ab dem 15. Lebensjahr vorgesehen seien. Bei der Antragstellung war das Kind erst vier Jahre alt gewesen.
Das Bundessozialgericht folgte in der Urteilsbegründung der Rechtsansicht der Hartz IV Behörde. Hartz IV sei ein Arbeitsmarkt- und kein Fürsorgegesetz, so die Intention des Gesetzgebers. Der Mehrbedarfszuschlag werde folglich lediglich an “nicht erwerbsfähige Personen” gezahlt, die wegen ihrer Behinderung nichts hinzuverdienen können. Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hätten, stünden dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung. Folglich stelle sich die Frage nach der Erwerbsfähigkeit von vornherein nicht, so die Richter des BSG.
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am Donnerstag, den 6. Mai 2010 um 18:15 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
7. Mai 2010 um 12:42
Chance vertan
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 06.05.2010 (AZ: B 14 AS 3/09 R) die Chance vertan, innerhalb der bestehenden gesetzlichen Regelungen einen Härtefallzuschlag für schwerstbehinderte Kinder pauschal zu gewähren, erklärte Fachanwalt für Sozialrecht Siebold aus Gelsenkirchen, der die Kläger im gestrigen Prozess vertrat.
Das Bundessozialgericht hätte auf dem Boden der einfach gesetzlichen Regelung den Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent für schwerstbehinderte und gehbehinderte Menschen entsprechend auch für Kinder anwenden können. Dies wäre dem Wortlaut der Vorschrift des § 28 SGB II in der Fassung vor dem 06.03.2009 nach möglich gewesen, denn in dieser Fassung des Gesetzes zur Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages befand sich noch keine Einschränkung des Anspruchs nur für über 15jährige Sozialgeldbezieher. Leider hat das Bundessozialgericht im Urteil kein Zeichen gesetzt und eine einfach gesetzliche Vorschrift des SGB II in Hinblick auf ihren Anwendungsbereich über die bisherige Verwaltungspraxis hinaus ausgedehnt. Das Bundessozialgericht hat es hier versäumt, den schwächsten Gliedern der Gesellschaft, nämlich schwerbehinderten Kindern einkommensschwacher Familien pauschal Zusatzleistungen zu gewähren. Dogmatisch und formaljuristisch ist die Sichtweise des Bundessozialgerichts in diesem Punkt des Urteils sicherlich korrekt. Nicht nachvollziehbar und vom Bundessozialgericht in den Urteilsgründen auch noch nicht angegeben ist allerdings, warum schwerbehinderte Kinder keinen Anspruch auf Mehrbedarf direkt aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz, also dem Grundsatz eines Anspruchs auf Leistungen zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, haben sollen. Hierzu verwies der Vorsitzende des 14. Senates des Bundessozialgerichts auf die schriftlichen Urteilsgründe.
Diese Gründe des Bundessozialgerichts werden, so kündigte Fachanwalt für Sozialrecht Siebold an, einer genauen Überprüfung auf mögliche Verfassungsverstöße entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.2010 unterzogen werden müssen.
http://www.ra-ebener-siebold.de
12. Mai 2010 um 08:24
das wort sozial ,dürfte in diesem und vielen anderen fällen gar nicht mehr benutzt werden.die würde des menschen ist unantastbar…für hartz 4 empfänger gilt dies anscheinend nicht und demnächst gibt es leistungsgutscheine für bildung sport usw. damit sich die kinder von hartz 4 empfängern sogleich outen und wiedermal ins aus katapultieren. armes armes deutschland
9. November 2010 um 23:22
ich stimme dem ganzen zu das wort sozial ist hier fehl am platz bin selber mutter eines behindrten kindes was jetzt auch noch eine pflegestufe bekommt das man den kinder keinen mehrbedarf gewährtunmöglich vorallem das das pflege geld jetzt auch noch als einkommen angerechnet werden soll. sind wir harz vier empfänger es nicht werd das wir unsere kinder pflegen die behindert sind. die würde des menschen ist unantastbar aber nicht bei harzvier. wir sind für den staat das letzte traurig traurig. es ist nur seltsam das es in unseren nachbar eu-ländrrn nicht so viel armut gibt. wo die menschen mehr vom staat erhalten u. auch keene kinderarmut. das in unsrem land die tafeln einspringen müssen damit die menschen was zu essen haben genauso wie kinderhäuser die kinder mit einem warmen mittagessen versorgen. weil der staat sich weigert diese problematik aufzufangen. gelder inmilliardenhöhe in andere länder gibt,obwohl es hier an ort u. stelle besser gebraucht wird. kinder sind unsere zukunft heist eigentlich aber nicht bei harzvier wir sind der abschaum. werft die aus dem netz die wirklich zu faul sind zu arbeiten. in anderen ländern kriegen die auch ihre grenzen gesetzt warum hier nicht? ICH WÜTEND ÜBER DIE GANNZE PROBLEMATIK U: DAS SYSTEM
12. April 2011 um 23:32
ich möchte hier die Gelegenheit nutzen,ein Thema anzusprechen ,was nach meiner Ansicht kaum zur Sprache kommt.ALLEINERZIEHND:Die Verantwortung der VÄTER!!!!!!!Es ist unfassbar wie das ganze Thema in der Öffentlichkeit überhaupt keine Beachtung zukommt,bzw. mit einem gleichmütigen Achselzucken oder noch schlimmer mit witzigen Bemerkung abgetan wird als hoffnungslos.Bei mir z.B. hat der Vater,nach zehnjähriger Ehe,praktischerweise für Ihn den Kontakt gleich ganz abgebrochen, soweit rechtlich u.v.a. menschlich nicht zu kommentieren,aber dass er sich ohne jeglichen Druck oder Zwang einfach jeglicher finanzieller Verantwortung entziehen kann und dies als Kavaliersdelikt gilt,finde ich skandalös und unfassbar tragisch für die betroffenen Kinder.In meinem Fall ist unser kleinstes Kind gehandicapt.was die arbeitssuche extrem schwierig gestaltet.Aber was ebenfalls überhaupt nicht gesehen wird, ist dass ich nun wie eine Gefangene im Exil lebe sobald die Kinder schlafen.Ich habe kein Geld wenigstens von Zeit zu Zeit auch mal Zeit nur für mich zu verbringen ,ich bin nun völlig der Situation ausgeliefert und muss mich einfach damit abfinden,dass ausschließlich ich für ALLES ALLEINE VERANTWORTLICH bin. Meiner Meinung nach müßte der HARTZ VI Erzeuger(Vater.lebt bequemerweise natürlcih vom Staat) mind. im Monat einen Tag irgendeine Arbeit zwangsweise verrichten und dieses Geld müßte ausschließlich den Kindern zur Vefügung gstellt werden.Ganz bitter wird es wenn Kinder nur aus Aufenthaltstechnischen Gründen gezeugt werden und dann zwar alle Rechte die daraus resultieren voll ausgeschöpt werden aber Pflichten in keinster Weise bestehen, es ist wirklich erbärmlich wie unser Staat sich geradezu zu Komplizen von solch menschverachtenden,parasitären Verhalten macht und dann (s.o)solche im warsten Sinne des Wortes asozialen “Vätern” dann problemlos Hartz sichert,während mir mit zwei relativ kleinen Kindern eines wie gesagt sehr ,sehr anstrengend,nach 9Jahren Bank gedroht wird ,zur Not soll ich den Park aufräumen!WAS IST DAS FÜR EIN SYSTEM?Nimmt diese sog. Väter endlich massiv in die Pflicht - und letztenendes ein Vater der seine Kinder noch nicht mal auf der Strasse grüßt geschweige den irgendeine Verantwortung übernimmt , hat meines Erachtens jegliches Recht hier noch Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen bzw.(DIE ICH DANN NOCH DURCH MEINE ARBEIT FINANZIERE)das Aufenthaltsrecht VERWIRKT.Der Gipfel ist dann noch,wenn dann munter auch noch weitere Kinder gezeugt werden dann natürlich mit identischen Verhalten usw. usw. es treibt einen in den Wahnsinn ohnmächtig dem gegenüber zu stehen .
Die übermenschliche Leistung von Alleinerziehnden wird bisher überhaupt nicht gewürdigt. aber dieses System degradiert die,die Verantwortung übernehmen und schafft denen die unser System nur ausnutzen und vor nichts zurückschrecken eine bequemen Einnahmequelle und vor allem Aufenthaltsrecht.Wenn diese Umstände endlich gesehen werden,würde dies auch die tatsächlichen Realitäten wiederspiegeln und die Würde der Kinder mit dem verbliebenen Elternteil gerecht werden.
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