Die ARGE hatte einer einer Hartz-IV-Empfängerin die Busfahrkarte für den Schulweg ihrer Tochter verweigert. Die Tochter einer Empfängerin von ALG II Â besuchte die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Da das nächstgelegene Gymnasium 22 Kilometer vom Wohnort entfernt war, war die Schülerin auf den Bus angewiesen. Einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten von monatlich gut 89 Euro hatte die zuständige Arbeitsgemeinschaft abgelehnt. Zwar räumte sie ein, dass die Fahrtkosten nicht vom monatlichen Regelsatz angespart werden könnten. Dennoch gebe es keine rechtliche Grundlage für die Übernahme der Fahrtkosten.
Das Sozialgericht Celle sah dies anders: Die Richter rückten die Chancengleichheit auf Bildung in den Mittelpunkt der Argumentation. Die Pauschalierung der Leistungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfe nicht dazu führen, dass Kindern aus armen Haushalten nicht das Gymnasium besuchen könnten. Die ARGE hat einen  Ermessensspielraum – diesen hätte sie in diesem Sinne nutzen müssen.
Hartz-IV-Empfänger haben - Â unter bestimmten Voraussetzungen - Anspruch auf zusätzliche Leistungen für eine Schüler-Monatskarte, so das Sozialgericht. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Weg zwischen Wohn- und Schulort nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden könne und keine andere öffentliche Stelle für die Kosten der Monatskarte aufkomme.
Der Beitrag wurde
am Dienstag, den 8. Januar 2008 um 18:34 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
12. September 2008 um 11:23
Hi..leider hat sich bei euch der Fehlerteufel eingeschlichen.. ich würde gerne wissen, welches sozialgericht dieses entschiedenhat, das die busfahrkarten im ermessensspielraum der sachbearbeiter liegen.. ein sozialgericht celle ist nicht zu finden ich brauche aber die aktennr. von dem urteil, sonst kann ich bei der arge nichtd bewirken und ich habe zwei töchter in der oberstufe…dane für die email..gruß nina
23. September 2009 um 11:22
Landessozialgericht Celle
Georg-Wilhelm-Str. 1
29223 Celle
05141 9620
23. September 2009 um 17:34
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=&id=74830&s0=fahrkarte&s1=algII&s2=&words=&sensitive=
Das müsste das Gerichtsurteil sein. Besser spät als nie