Alleinerziehende und Pflegende sollen künfigt besser unterstützt werden. Wer neben seinem Beruf Angehörige pflegt, soll nach dem Willen der Bundesfamilienministerin die Möglichkeit bekommen, bei vorübergehendem Gehaltsverzicht weniger zu arbeiten. So könnte jemand, der einen Verwandten pflegt, nur 50 Prozent arbeiten, aber 70 Prozent seines Gehalts bekommen, damit er davon auch weiterhin leben kann. Wenn er dann wieder zu 100 Prozent arbeitet, erhält er 20 Prozent weniger Lohn bis das zusätzlich bezahlte Geld zurückgeflossen ist. Der Staat hätte dadurch keine Kosten zu tragen. Zur Zeit tauscht sich die Familienministerin mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer über das Vorhaben aus. Es gibt noch keine konkreten Gesetzesvorlagen.
Auch die staatliche Hilfe für Alleinerziehende soll ausgeweitet werden, so die Familienministerin. Diese Gruppe sei immer noch von Armut, also Hartz IV bedroht. Unter den Alleinerziehenden gibt es bereits aktuell sehr viele Hartz IV Bezieher. Des weiteren bekommen 300.000 Eltern den Kinderzuschlag. Diese Gruppe soll vergrößert werden. Der Kinderzuschlag verhindert, dass Berufstätige, die knapp über dem Hartz IV Niveau verdienen, wegen ihrer Kinder in den Hartz IV Bezug hinein geraten. Fälschlich wird diese Leistung auch Kindergeldzuschlag genannt.
Schließlich soll der Unterhaltsvorschuss verbessert werden. So soll das Höchstalter von 12 auf 14 Jahre heraufgesetzt werden. Der Unterhaltsvorschuss betrifft Kinder, deren unterhaltspflichtige Väter (oder Mütter) ihrer Kindesunterhaltspflicht nicht nachkommen.
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am Dienstag, den 26. Januar 2010 um 10:24 Uhr veröffentlicht
und wurde unter Hartz IV - Alg II abgelegt.
2. August 2010 um 18:58
Die meisten Väter würden mit sicherheit Ihren Kindesunterhalt zahlen. Nur wenn man sich ansieht was die Düsseldorfertabelle anzeigt fragt man sich , wer hat das errechnet. So gab es im Unterhalt eine Erhöhung die kaum ein Arbeitnehmer in den letzten 10 jahren verbuchen konnte. In meinem pers. fall bekommt mein 14 jähriges kind erhält 377€ Kindesunterhalt plus 184€ Kindergeld (561€!!!) Ich selber darf nach Abzug von Miete 540€ für mich behalten , dann kommt strom, gez , versicherung , auto , benzin .. und und .
Lasst den Unterhaltverpflichtete ein paar euro mehr in der tasche und Unterhaltsvorschüsse gehören der Vergangenheit an.