Hartz 4: Zuverdienst - Einkommensfreibeträge
Zuverdienst - Nebenverdienst beim Arbeitslosengeld II
Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden.. Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.
Einkommen, was darüber hinaus geht, wird komplett auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet.
400 Euro Job oder Minijob - geringfügige Beschäftigung
Bei der geringfügigen Beschäftigung, den sog. 400 Euro Jobs oder Mini-Jobs ergeben sich keine Besonderheiten für die Einkommensanrechnung auf das Arbeitslosengeld 2. Es gilt das oben gesagte.
Was ist Einkommen i.S.v. Hartz IV?
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Weitere InfosHäufig stellt sich die Frage, ob alle Einnahmen des Leistungsempfängers als Einkommen bei der Berechnung berücksichtig werden.
Was zum Einkommen im Sinne von Hartz IV gerechnet wird und was nicht als Einkommen berücksichtigt wird, wird nachfolgend dargestellt:
Was ist Hartz IV relevantes Einkommen?
Was ist kein für das Arbeitslosengeld II relevantes Einkommen ?
Dort wird im Detail behandelt, welches Einkommen bei der Hartz-4-Berechnung berücksicht wird und welche Einnahmen nicht angerechnet werden.
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