Zuschlag zum ALG II
Neben dem ALG II kann es weitere Leistungen geben. Prominent ist der sog. Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.
Anspruch auf Zuschlag zum ALG 2
Hat ein Hartz IV Bezieher vor dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld I erhalten, so hat er einen Anspruch auf Zuschlag zum ALG 2.
Der Zuschlag zum ALG 2 hat eine Höhe von maximal 160 Euro im ersten Jahr des ALG 2 Bezugs. Im 2. Jahr des ALG 2 Bezugs wird der Zuschlag halbiert und beträgt maximal 80 Euro. Dies gilt für jeden ALG 2 Bezieher. Bei Partnern beträgt der Zuschlag höchstens 320 Euro und ist Kinder in der Bedarfsgemeinschaft auf maximal 60 Euro begrenzt. Der Zuschlag wird für maximal 2 Jahre gezahlt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem letzten Tag des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
Die konkrete Höhe des Zuschlags zum ALG 2 beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrags zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I plus evt. Wohngeld und dem der Bedarfsgemeinschaft nach Ende des Bezugs vom Arbeitslosengeld I zustehenden ALG 2 Anspruchs.