Hartz 4 Regelsatz

Der Regelsatz ist eine Pauschalleistung, die den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen sicherstellen soll. Ab dem 1. Januar 2011 beträgt der Hartz 4 Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 364 Euro. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Transparenz der Regelsätze. Zum 1. 1. 2012 steigt der Hartz IV Satz um 10 Euro auf 374 Euro.

Wie hoch ist der Hartz 4 Regelsatz?

Regelsatz: Wieviel Geld bekommt ein Hartz IV Empfänger?

Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Regelsatz um 5 Euro angehoben. Die Basis der Neuberechnung bildete die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008. Darin sind etwa 230 Positionen enthalten.
Es wurde untersucht, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen. Einiges wurde neu aufgenommen, so etwa die Praxisgebühr oder Internet-Downloads. Ausgabepositionen, die nicht relevant für den Hartz IV Regelsatz sind, etwa für Kraftfahrzeuge, Flugreisen, Tabak, Alkohol, oder illegale Drogen, wurden aus der Berechnungsgrundlage herausgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 dem Gesetzgeber aufgegeben, eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zu schaffen.

Vertiefende Infos:

Was ist Hartz 4 ?
Welche Hartz 4 Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?
Stichwort: Mehrbedarf

Regelsätze für Kinder

Auf Basis der Hartz 4 Neuberechnung haben wurden auch kinderspezifische Bedarfe ermittelt. Es gibt keine prozentuale Ableitung des Kinderbedarfs von dem Erwachsenenbedarf mehr. Ein Kind ist kein kleiner Erwachsener. So ist für Kinder wie folgt neu gerechnet worden:
Für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren besteht ein Bedarf von 213 Euro, das sind 2 Euro weniger als bisher.
Für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren besteht ein Bedarf von 242 Euro, also 9 Euro weniger als bisher.
Für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren gibt es einen Bedarf von 275 Euro, somit 12 Euro weniger als bisher.
Obwohl der Bedarf niedriger ist, werden die Regelsätze für Kinder nicht abgesenkt, da sich die Familien auf das bisherige Existenzminimum eingestellt haben und dieses Vertrauen schutzwürdig ist. Bei künftig errechneten Steigerungen wird allerdings eine Anrechnung des Überzahlbetrages erfolgen.

Die Hartz IV Regelsätze für Kinder stellen sich also wie folgt dar:

Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre: 215 Euro
Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre: 251 Euro
Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre: 287 Euro

Die Regelleistungen werden zukünftig jedes Jahr auf der Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Eine Kopplung des Hartz IV Satzes an die Renten erfolgt wegen des dämpfenden demografischen Faktors in der Rentenformel nicht mehr.

Höhe der Hartz IV Regelsätze 2011 / 2012

Person

Geldleistung 2011 /2012 (2013)

Anteil vom Regelsatz für den Haushaltsvorstand

Regelsatz für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner, vgl. § 20 II SGB II

364,00 Euro / 374 Euro (382 Euro)

100%

Regelsatz für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, vgl. § 20 III SGB II

328,00 Euro /337 Euro (344 Euro)

90%

Regelsatz für Personen unter 25 Jahren (U25), die ohne Einwilligung des Jobcenters umgezogen sind, vgl. § 20 II a SGB II i.V.m. § 22 II a SGB II

291,00 Euro / 299 Euro (306 Euro)

80%

Regelsatz für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern, vgl. § 20 II 2 SGB II

291,00 Euro /299 Euro (306 Euro)

80%

Regelsatz für Kinder 14 bis 17 Jahre, vgl. § 28 I Nr. 2 SGB II

283,00 Euro /287 Euro ( 289 Euro)

80%

Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren, vgl. § 74 SGB II

249,00 Euro /251 Euro (255 Euro)

70%

Regelsatz für Kinder 0 bis 5 Jahren, vgl. § 28 I Nr. 1 SGB II

215,00 Euro /219 (224 Euro)

60%

Die Zahlen zum Hartz 4 Regelsatz für 2013 stehen unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens der neuen Regelsatzverordnung der Bundesregierung.

Zusammensetzung des Regelsatzes 2011/2012/2013

Der Hartz IV Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben.

Kategorie

Ausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte

Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz IV Empfängern anerkennt

Hartz-IV-Satz in Euro

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

133

96%

127

Bekleidung und Schuhe

34

100%

34

Wohnen einschl. Energie, Instandhaltung

322

8%

24

Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände

27

91%

25

Gesundheitspflege

18

71%

13

Verkehr

59

26%

16

Nachrichtenübermittlung

40

75%

30

Freizeit, Unterhaltung, Kultur

71

55%

39

Bildungswesen

7

0%

0

Beherbergungs- / Gaststättendienstleistung

28

29%

8

Andere Waren und Dienstleistungen

40

67%

27

Insgesamt

779

 

 

Insgesamt ohne Wohnkosten

483

 

364 (1.1.12: 374)

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