Hartz IV / ALG II: Miete Nebenkosten Heizung

Heizkosten - sonstige Nebenkosten

Die Miet-Nebenkosten teilen sich in Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten, wie Grundabgaben, Wasser, Strom etc.

Nicht übernommen und somit in der Regelleistung enthalten sind folgende Kosten für:
- Strom
- Warmwasser
- Gas zum Kochen

Übernommen werden die Kosten für
- Heizung (in angemessenem Rahmen).
- Grundabgaben (als Bestandteil der Miete)
- Kaltwasser (als Bestandteil der Miete).
- Schornsteinfeger
- sonstige umlagefähige Nebenkosten

Ein Abrechnungsproblem ergeibt sich, wenn das Warmwasser mittels der Heizungsanlage erzeugt wird. Dann sind diese Kosten von den Heizungskosten abzuziehen und auf die Regelleistung anzurechnen. Die Höhe des Abzugs hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, im Durchschnitt wird ein Wert von 18 % angesetzt. Es gibt auch Berechnungsmethoden, die von einem Festbetrag pro m² Wohnfläche ausgehen.
Wird das Warmwasser elektrisch, etwa mit einem Elektroboiler, mit dem Haushaltsstrom erzeugt, so ergibt sich keine Besonderheit, da der Strom ohnehin vom Regelsatz erfaßt wird.

Ein weiteres Abrechnungsproblem entsteht, wenn mit Gas gekocht und mit Gas geheizt wird. (Die Kosten für das Gas zum Kochen sind in der Regelleistung enthalten).

Ist der ALG-II-Empfänger Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, das nicht als Vermögen anrechenbar ist, können ebenfalls alle Verbrauchskosten übernommen werden. Daneben die Kosten, im Fall einer Mietwohnung üblicherweise vom Mieter anteilig zu zahlen sind, wie etwas Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Auch Schuldzinsen können im Ramen der Angemessenheit übernommen werden.

Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten Nachzahlung

Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat die ARGE oder Kommune diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag ggf. eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.

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