Hartz IV / ALG II: Miete, Nebenkosten, Heizung
Miete, Mietvertrag
Heizkosten - Nebenkosten
Nebenkostenabrechnung
Miete - Mietvertrag
Hartz 4 Bezieher haben nicht nur einen Anspruch auf die Regelleistung, also das Geld, das sie zum Leben brauchen, sondern auch auf Übernahme der Kosten einer angemessene Wohnung bzw. Unterkunft (KdU).
Die Konsequenzen, die eintreten, wenn die entsprechend dem Mietvertag geschuldete Miete nicht angemessen ist, können Sie hier nachlesen: Wohnung zu teuer.
Extratipp: Umfassende Infos zum Mietrecht finden sie hier: Mievertrag und Mietrecht.
Heizkosten - sonstige Nebenkosten
Die Nebenkosten, die laut Mietvertrag fällig werden, teilen sich auf in Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten, wie Grundabgaben, Wasser, Versicherung etc. Auch die Mietnebenkosten werden vom Jobcenter übernommen, wenn sie angemessen sind.
Nicht zusätzlich übernommen, weil sie bereits in der Regelleistung enthalten sind, sind folgende Kosten für:
- Strom,
- Warmwasser,
- Gas zum Kochen.
Zu den vom Hartz-4-Amt zu übernehmenden Kosten zählen die Kosten für
- Heizung (in angemessenem Rahmen),
- Grundabgaben (als Bestandteil der Miete),
- Kaltwasser (als Bestandteil der Miete),
- Schornsteinfeger,
- sonstige umlagefähige Nebenkosten.
Ein Abrechnungsproblem ergibt sich, wenn das Warmwasser mittels der Heizungsanlage erzeugt wird. Dann sind diese Kosten von den Heizungskosten abzuziehen und auf die Regelleistung anzurechnen. Die Höhe des Abzugs hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, im Durchschnitt wird ein Wert von 18 % angesetzt. Es gibt auch Berechnungsmethoden, die von einem Festbetrag pro m� Wohnfläche ausgehen.
Wird das Warmwasser elektrisch, etwa mit einem Elektroboiler, mit dem Haushaltsstrom erzeugt, so ergibt sich keine Besonderheit, da der Strom ohnehin vom Regelsatz erfasst wird.
Ein weiteres Abrechnungsproblem entsteht, wenn mit Gas gekocht und mit Gas geheizt wird. (Die Kosten für das Gas zum Kochen sind in der Regelleistung enthalten).
Ist der ALG-II-Empfänger Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, das nicht als Vermögen anrechenbar ist, können ebenfalls alle Verbrauchskosten übernommen werden. Daneben die Kosten, im Fall einer Mietwohnung üblicherweise vom Mieter anteilig zu zahlen sind, wie etwas Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Auch Schuldzinsen können im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden.
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten Nachzahlung
Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat das Jobcenter diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.
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