Hartz IV: Welche Leistungen gibt es beim ALG II?

ALG II - Arbeitslosengeld II: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Arbeitslosengeld II, ALG II, ist somit die Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 19 SGB II.

Wichtigstes Ziel dieser Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, Langzeitarbeitslosigkeit - und damit Hilfsbedürftigkeit - mit intensiver Betreuung zu überwinden. Wer Hilfe braucht, soll seinen Lebensunterhalt möglichst bald wieder ganz oder zumindest zum Teil selbst verdienen können (Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe).

Beim Arbeitslosengeld II, ALG II, wird die Aufnahme von Arbeit nicht nur gefordert, sondern auch gefördert. Wer mit Erwerbstätigkeit etwas verdient, kann davon mehr behalten als bislang die Empfänger von Sozialhilfe. So gilt zum Beispiel für Familien, dass erst ab einem Zuverdienst von monatliche 1.501 Euro brutto jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II, ALG II, angerechnet wird. In der früheren Sozialhilfepraxis war dies bereits ab einem monatlichem Bruttolohn von 691 Euro der Fall.

Wer arbeitet, und sei es auch nur in einem Mini-Job, hat so künftig auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung als jemand, der keine Eigeninitiative zeigt. Umgekehrt gilt dies ebenfalls: wer keine eigenen Bemühungen unternimmt, kann nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben.

Die Arbeitslosengeld II, ALG II, umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Ihre Leistungen berücksichtigen die individuelle Lebenslage des Leistungsberechtigten. Im Vordergrund steht der Grundsatz der Überwindung dieser Situation durch eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt (unter Einsatz der Instrumente der Arbeitsförderung) oder eine Beschäftigungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung.

Höhe des Arbeitslosengeldes II, ALG II

Zur Zusammenfassung: Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.

Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe. Sie werden – genau wie dort - soweit wie möglich pauschaliert. Seit 2006 gibt es bundesweit nur noch eine Pauschale:

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) beträgt 351 Euro monatlich in den alten und neuen Bundesländern. Das Sozialgeld beträgt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beträgt bundeseinheitlich 281 Euro. Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten, soweit sie angemessen sind.

Eigenes Vermögen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung angerechnet, wenn es die jeweiligen Freibeträge übersteigt.

Die Freibeträge bei der Anrechnung von Arbeitseinkommen, also die Grenzen für den Zuverdienst, werden gegenüber der früher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben. Dies, um stärkere Arbeitsanreize zu schaffen.

Beim Übergang von Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II (ALG II) wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt. Dieser wird nach dem ersten Jahr halbiert.
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