Hartz IV, III, II, I

Infos auf dieser Seite:

Hartz I bis IV
Reformen
Änderungen

Die vier Phasen: Hartz I bis IV

1. Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hatte folgenden Regelungsinhalt:
Erleichterung von neuen Formen der Arbeit: Leiharbeit wird durch sog. Personal-Service-Agenturen ermöglicht. Diese Personal-Service-Agenturen stellen Arbeitslose gegen Honorar ein und vermitteln sie als Leiharbeiter an Firmen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW),
Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
Zeitarbeit
Lohnnebenkosten im Vergleich

2. Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthielt folgende Regelungen:
Beschäftigungsarten Minijob (hier dürfen monatlich 400 Euro brutto = netto verdient werden und Arbeitgeber müssen nur geringe Pauschalen an Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichten) und Midijob
Ich-AG: finanzielle Überbrückungshilfe von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit
Verhinderung von Schattenwirtschaft
Einrichtung von Jobcentern.

3. Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004

Das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt baute die Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) um. Das örtliche Arbeitsamt wurde zum Jobcenter, der Arbeitslose heißt Kunde.

4. Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005

Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, allgemein bekannt unter dem Stichwort Hartz IV, führte folgende Regelung ein:
Das Arbeitslosengeld II: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden für erwerbsfähige Arbeitslose in der sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt. Jeder Arbeitssuchende bekommt einen Fallmanager der Arbeitsagentur. Es gibt den Hartz IV Regelsatz, eine Pauschalleistung ohne Sonderbedarfe.
Außerdem ist die Agentur für Arbeit jetzt grundsätzlich für die erwerbsfähigen Arbeitslosen zuständig. 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sog. Optionsmodell).

Reformen der Reform: Änderungen zum 1. 8. 2006 beim ALG II, bei Hartz IV

Wichtige Hartz IV Änderungen gab es 2006. Im Einzelnen:

1. Sofortangebote

Jeder, der einen Erstantrag auf ALG II stellt, also noch nicht im Leistungsbezug stand, soll sofort ein Angebot einer Arbeit oder einer Qualifizierung erhalten. Nach Einschätzungen der Bundesregierung werden dadurch 10 % der 750.000 Antragsteller abgeschreckt wird und 280 Mio. Euro eingespart werden können.

2. Sanktionen

Wird eine angebotenen Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme abgelehnt, so wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wiederholt sich die Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres erfolgt eine Kürzung um weitere 30 Prozent, und zwar einschließlich des Mehrbedarfs, der Kosten der Unterkunft und einmaligen Leistungen.

3. Datenabgleich

Auch private Call-Center sind im Auftrag der Behörden ermächtigt, telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abzufragen. Man erhofft sich dadurch eine Ersparnis von bis zu 300 Millionen Euro. Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden wird vereinfacht. Es kann nunmehr bei den Finanzbehörden angefragt werden, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben.

4. Außen- und Prüfdienste

In den Jobcentern der Kommunen und Arbeitsagenturen werden Außen- und Prüfdienste installiert um Missbrauchsfälle aufzudecken.

5. Eheähnliche Gemeinschaften

Für eheähnliche Gemeinschaften wird eine Umkehr der Beweislast eingeführt. Wer zusammenlebt muss künftig den Nachweis erbringen, dass die Gemeinschaft keine Lebensgemeinschaft ist und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen. Die Behörden dürfen künftig nach dem Gesetz von einer Gemeinschaft unter anderem dann ausgehen, wenn das Zusammenleben mindestens seit einem Jahr vollzogen wird oder wenn Kinder im Haushalt versorgt werden. Die Vermutung kann von den Betroffenen widerlegt werden (sog. Beweislastumkehr).

6. Vermögensfreibeträge

Der Freibetrag für die Altersvorsorge soll von derzeit 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr angehoben werden. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wie Wertpapiere oder Sparguthaben dagegen von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt werden.

Änderungen der Reform

Arbeitsmarktreform

Hartz IV Reform 2011

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