Hartz IV Antrag

Infos auf dieser Seite:

Antrag stellen
Antragsberechtigung

Der Hartz IV Antrag muss persönlich beim Jobcenter des Wohnorts gestellt werden. Und das ist wichtig: ohne Antrag gibt es kein Arbeitslosengeld II. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen, was bedeutet, dass es das Geld erst ab dem Tag der Antragstellung gibt.

hartz 4 antrag

Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich. Den Fragebogen zum Antrag - die Antragsformulare- kann man dann später ausfüllen. Man sollte darauf achten, dass man einen Nachweis über die Antragstellung erhält bzw sich schafft.

 

Weitere Infos:

Was ist Hartz IV?

Download Antragsformular: auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Wer kann den Hartz IV Antrag stellen?

Voraussetzung für den Bezug von Hartz IV / ALG II, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist, dass man
- hilfebedürftig und
- erwerbsfähig ist.

Nur dann kann man mit Erfolg einen Hartz IV Antrag stellen. Die Hilfebedürftigkeit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Festgelegte Vermögens- und Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Erwerbsfähigkeit steht im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit. Diese wird im SGB II für den Bezug von Arbeitslosengeld II wie folgt definiert: Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Erwerbsunfähigkeit besteht auch bei Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.

Wer kann keinen Hartz IV Antrag stellen?

Wer keinen ALG II Antrag mit Erfolg stellen kann, ist zum einen in § 7 SGB II geregelt. Danach erhalten folgende Personen keine ALG 2 Leistungen:
- Personen unter 15 Jahren
- Personen über 65 Jahren
- Altersrentner (unter 65 Jahren)
Diese Personengruppe stehen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung. Sollte bei ihnen eine Bedürftigkeit gegeben sein, so sind für sie andere Sozialleistungen einschlägig:
Sozialhilfe, ggf. ergänzend für Altersrentner und Personen über 65 Jahre,
Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe für Personen unter 15 Jahren (dieses wird an die Sorgeberechtigten gezahlt).
Auch nicht erwerbsfähige Personen (siehe die Definition oben) erhalten kein Arbeitslosengeld II. Sie sind auf die Sozialhilfe, die sog. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen.

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben ebenfalls keinen Anspruch auf ALG II. Denn auch sie stehen dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.
Auch EU Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Arbeitslosengeld II, ALG II.
Asylbewerber haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und keinen Hartz IV Anspruch.

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