Hartz IV Anspruch

Welche Leistungen umfasst das Arbeitslosengeld II / ALG 2?

hartz-iv-antrag

Der Hartz IV Anspruch umfasst nicht lediglich die Leistung des Arbeitslosengeld II (ALG 2), also die Regelleistung. Es werden auch die Kosten der Unterkunft, KdU genannt, übernommen. Daneben beinhaltet der Hartz IV Anspruch weitere Leistungen, insbesondere übernimmt der Staat Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.

Regelsatz

Die Regelleistung des ALG 2 ist eine Pauschalleistung. Ihre Höhe beziffert sich auf 364 Euro (ab 1.1.12: 374 Euro) für einen alleinstehenden Haushaltsvorstand. Die Hartz 4 Leistung wird monatlich im Voraus gezahlt. Bisher bestehende Unterschiede in der Höhe in den alten und neuen Bundesländern sind vor einiger Zeit beseitigt werden. Der Ehepartner, Lebenspartner oder sonstige Partner der sog. Bedarfsgemeinschaft bekommt 90 % der Regelleistung, das sind € 328 Euro.
Die Höhe der Leistung an Kinder, das Sozialgeld, beträgt
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 215 Euro,
- für Kinder von 6 bis 13 Jahre 251 Euro,
- für Kinder von 15 bis 17 Jahre 291 Euro.
(Die Jahresangaben beziehen sich auf das komplette Lebensjahr.)
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag, der in § 21 SGB II geregelt ist.

Die Regelleistung haben wir noch einmal detailliert in einer Tabelle zusammengefasst: Hartz IV Regelsatz.

Kosten der Unterkunft: Wohnungsmiete, Heizkosten

Neben dem Anspruch auf die Regelleistung besteht für Hartz IV Empfänger ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung. Außerdem muss das Amt die angemessenen Heizungskosten tragen.

Hier ergeben sich die meisten Streitpunkte zwischen Arbeitslosengeld 2 Empfänger und den dem Jobcenter. Folgerichtig gibt es hier auch eine Vielzahl von Klagen und Verfahren vor den Sozialgerichten.

Problematisch sind folgende Punkte zu Miete und Heizung:
Wann ist der Wohnraum angemessen?
Wie teuer darf eine Wohnung sein?
Wie groß darf eine Wohnung sein?
Welche Wohnungsausstattung ist angemessen?
Werden auch Kosten für eine unangemessene große oder teure Wohnung übernommen?
Wie lange werden die Kosten für eine unangemessene Wohnung übernommen?
Was fällt unter die Mietnebenkosten?
Welche Miet-Nebenkosten müssen vom Amt übernommen werden? Wem steht die Nebenkosten-Nachzahlungen zu?
Wem stehen Rückerstattungen von Heizkosten zu?
Wann ist ein Umzug von einer unangemessenen in eine angemessene Wohnung erforderlich?
Wer trägt die Kosten für den Umzug?

Diese Fragen beantworten wir in unserem Hartz IV Ratgeber zu den Sichworten

Miete - Nebenkosten - Heizung
angemessene Wohnung
unangemessene Wohnung
Umzug
Erstausstattung Wohnung

Rentenversicherung

Für den ALG 2 Empfänger bestand bis Ende 2010 eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Staat zahlte beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 40 Euro ein. Dies war ein absoluter Minimalbetrag. Es empfahl sich eine private Rentenversicherung abzuschließen, etwa die Riester-Rente, was auch beim Hartz IV Bezug möglich ist.

Seit dem 1. Januar 2011 werden vom Jobcenter keine Beiträge zur geseztlichen Rentenversicherung mehr gezahlt.

Wurde das ALG 2 nur darlehensweise erbracht oder gab es nur Leistungen für Mehrbedarfe, so bestand auch schon zuvor keine Rentenversicherungspflicht. Für freiwillig Versicherte konnte ein Zuschuss gezahlt werden. Die Höhe entsprach der Zahlung, die geleistet werden musste, wenn keine Befreiung bestünde.

Krankenversicherung

Der ALG 2 Empfänger ist in der gesetzlichen Krankenkasse (und Pflegekasse) pflichtversichert. Die Beiträge werden vom Jobcenter getragen. Ist der Hartz IV Empfänger von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit und zahlt er freiwillige Beiträge, so hat er einen Anspruch auf einen Zuschuss. Der Zuschuss wird in der Höhe des Beitrags bei einer Nichtbefreiung gezahlt.

Ist der Hartz IV Empfänger bereits im Rahmen einer Familienversicherung versichert, so erfolgt keine eigenständige Pflichtversicherung. Eine Familienversicherung geht vor.

Es besteht ebenfalls keine Versicherungspflicht, wenn das ALG 2 nur als Darlehen geleistet wird oder wenn lediglich Leistungen für eine Erstausstattung erbracht werden .

Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, ändert nichts am Bezug von Hartz IV. Erst wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kommt der Bezug von Rentenleistungen in Betracht.

Der Hartz IV Empfänger muss dem Jobcenter die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigen. Bis zum Ablauf des dritten Kalendertags nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss der ALG 2 Bezieher eine entsprechende ärztliche Bescheinigung (auch über die voraussichtliche Dauer) vorlegen. Das Jobcenter kann auch sofort eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Versäumt der Hartz IV Hilfebedürftige dies, kann das Jobcenter nach schriftlicher Anmahnung die Leistungen aussetzen.

Weggefallen: Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I

Neben den oben dargestellten Leistungen im Rahmen von Hartz IV hatten ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II im Anschluss an den Bezug von diesem Arbeitslosengeld I. Der Zuschlag betrug maximal 160 Euro pro Monat für alleinstehende ehemaligen Arbeitslosengeldempfängern und 320 Euro für verheiratete ehemalige Arbeitslosengeldempfänger. Der Zuschlag wurde für höchstens 2 Jahre gezahlt.
Die Höhe des Zuschlags war in § 24 SGB II geregelt: Im ersten Jahr wurden maximal 160 Euro, höchstens jedoch 2/3 der Differenz zwischen Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld I gezahlt. Im zweiten Jahr wurde nur noch ein halbierter Zuschuss geleistet.

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