Hartz IV: ALG II im Überblick

ALG II als neue Sozialleistung / Sozialhilfe

Das ALG II ist aus der Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe entstanden.

Die Höhe des Arbeitslosengeld II (ALG 2) ist mit der der Sozialhilfe nahezu identisch. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand bzw. für einen Alleinstehenden beträgt bundeseinheitlich 351,- Euro. Hinzu kommen die angemessenen Unterkunftskosten und ggf. Mehrbedarfszuschläge und einmalige Beihilfen in Sonderfällen.
Es gibt allerdings auch Unterschiede zur Sozialhilfe nach dem SGB XII: so können Personen, die zuvor ein höheren Betrag an Arbeitslosengeld erhalten haben, bis zu 2 Jahre lang einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten.

Ein weiterer Unterschied besteht in den Vermögensfreigrenzen, die beim Arbeitslosengeld II höher angesetzt sind und auch in Einkommensfreigrenzen. (Entsprechend der Sozialhilfe ist auch das Arbeitslosengeld II abhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens).

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungsbeiträge werden vom JobCenter übernommen.
Für freiwillig weiterversicherte Sozialhilfeempfänger werden die Beiträge vom Sozialamt übernommen. Bisher nicht krankenversicherte Personen erhalten seit 1.1.2004 ebenfalls eine Krankenversichertenkarte. Die Leistungen der Krankenkasse werden dieser jedoch vom Sozialamt ersetzt.

Hartz IV nur bei Erwerbsfähigkeit

ALG II bekommt nur, wer erwerbsfähig ist, also mehr als 3 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Auch Suchtkranke und Behinderte fallen deshalb u.U. in den Hartz IV Bezug. Das Problem liegt in derunerschiedlichen Kostentragungspflicht für das ALG II und die Sozialhilfe: Für das Arbeitslosengeld II muss der Bund aufkommen, die Kosten für Sozialhilfeempfänger tragen hingegen die Kommunen. Zwangsläufig tat sich die Frage auf, ob die Kommunen zu Unrecht arbeitsunfähige Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig eingestuft haben, um Kosten auf den Bund abzuwälzen.
Die Kommunen sind im Jahr 2004 von einem Anteil von etwa 90 % erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger ausgegangen, während die Bundesregierung von 75% ausgegangen war.

Anspruchsberechtigte des Arbeitslosengeldes 2, ALG II

Wenn sie anderweitig nicht abgesichert sind, erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 64 Jahren "Arbeitslosengeld II" zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sofern in deren Haushalt auch nicht erwerbsfähige Personen leben, haben diese einen Anspruch auf Sozialgeld (§ 28 SGB II).

Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld entsprechen nach Höhe und Struktur der Hilfe zum Lebensunterhalt nachSGB XII, werden aber nur auf Antrag geleistet (§ 37 SGB II).

Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren, sowie die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Hilfebedürftig sind diese Personen, wenn sie ihren Bedarf und den Bedarf der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln nicht oder nicht im vollen Umfang decken können.

ARGE: Zusammenarbeit zwischen Kommune und den Agentur für Arbeit

Um das Ziel einer schnellen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bestmöglich zu erreichen, wurde das Kommunale Optionsgesetz verabschiedet. Es regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kommunen, wenn zum 1. Januar 2005 die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammen gelegt werden. Bislang wurden Arbeits- und Hilfsbedürftige von verschiedenen Stellen betreut: den Agenturen für Arbeit (Arbeitsämtern) oder den Sozialämtern. Nunmehr arbeiten die Kommunen und die regionalen Agenturen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammen, was erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringt. 69 Städte und Gemeinden haben daneben die so genannte kommunale Option, das heißt die Möglichkeit, die Betreuung Langzeitarbeitsloser ganz in Eigenregie zu übernehmen.

Zum Ausgleich von Mehraufwendungen der Kommunen erhalten diese zum 1. Januar 2005 vom Bund finanzielle Zuwendungen.
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ARGE Herne
Kommt immer auf den Sachbearbeiter an... Derzeitger ist super, nett und ...
ARGE Mainz
schwache system. schweinerei dass kinder geld als einkommen berechnet wird. armes deutschland. ...
ARGE Stadthagen
mist......................unfreundlich..................................... ...
ARGE Pasewalk
sonst ist denke ich mal alles ok im Amt. Mitarbeiter ...
ARGE Bad Vilbel
Es ist Vorsicht geboten geht auf diese JobKomm nur mit ...