Arbeitslosengeld II / Hartz IV Rechner

inklusive den Änderungen zum 1. April 2011

Online Berechnung von ALG II / Hartz 4

Die Hartz 4 Reformen 2011 haben einschneidenden Veränderungen für viele Arbeitssuchende und deren Angehörige hinsichtlich der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2, SGB II gebracht.

Das Merkmal der Erwerbsfähigkeit ist das entscheidende Kriterium für die Beantwortung der Frage geworden, ob Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe bei Hilfebedürftigkeit bezogen werden kann.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Moglichkeit, Ihren Hartz 4 Anspruch online zu berechnen. Wir haben die Besonderheiten von Alleinerziehenden, behinderten Menschen, schwangernden Frauen und Menschen mit krankheitsbedingtem Mehrbedarf an Ernährung berücksichtigt. Beachten Sie, dass dies dennoch nur eine Modellrechnung sein kann, die nicht sämtliche Eventualitäten mit einschließen kann. Eine Gewähr in irgendeiner Hinsicht können wir selbstverständlich nicht übernehmen. Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar.

I. Angaben zum Antragsteller (volljährig)  
1. Bundesland:
2. schwanger (ab der 12. Kalenderwoche): ja
3. behindert (nur, wenn zusätzlich Rehamaßnach / Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX absolviert wurde): ja
4. Mehrbedarf für Kostenaufwändige
Ernährung, nach Krankheit:
II. Angaben zum Ehegatten/Partner/Lebenspartner  
1. Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: vorhanden
2. Alter:
Der/die Partner/in ist:
volljährig
minderjährig
3. schwanger (ab der 12. Kalenderwoche): ja
4. behindert(nur, wenn zusätzlich Rehamaßnach / Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX absolviert wurde): ja
5. Mehrbedarf für Kostenaufwändige
Ernährung, nach Krankheit:
III. Angaben zu Kindern  
  Anzahl der Kinder im Haushalt:  
1.           5 Jahre und jünger:
2.           6 bis 13 Jahre:
3.           14 bis 17 Jahre:

          davon behindert i.S.v. § 28 SGB II:
          davon schwanger (ab der 12. KW):



4.           18 bis 24 Jahre:

          davon behindert i.S.v. § 28 SGB II:
          davon schwanger (ab der 12. KW):



IV. Angaben zu den Unterkunftskosten  
1. Kaltmiete inkl. Nebenkosten (monatlich):
2. Heizkosten (monatlich):
3. Warmwasseraufbereitung mit Haushaltsstrom: ja
4. bisheriges Wohngeld (monatlich):
V. Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft  
1. Erwerbseinkommen Antragsteller (brutto):
2. Abzüge Antragsteller:
(Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
3. Erwerbseinkommen Partner (brutto):
4. Abzüge Partner:
(Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
5. Renten:
6. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
7. Kindergeld:
8. Sonstige Einkünfte: