Einkommen bei Hartz 4
Zuverdienst - Einkommensfreibetrag
Im Grundsatz wird das vom Hartz-IV-Antragsteller erzielte Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, das ALG II, angerechnet.
Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. So gibt es Einkommensfreibeträge. Anrechnungsfreier oder nur zum Teil anrechenbarer Zuverdienst und Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld 2 ist somit möglich.
Darüber hinaus gibt es noch andere Einnahmen, die bei der Berechnung des Hartz IV Anspruchs nicht berücksichtigt werden.
Anrechenbares Einkommen beim Arbeitslosengeld II
Hier jedoch eine Darstellung der Einnahmen, die bei der Arbeitslosengeld-2-Berechnung angerechnet werden.
Was ist also Einkommen im Sinne des SGB II, das bei der Hartz-4-Berechnung berücksichtigt wird?
Auf das ALG 2 angerechnet werden sämtliche Einnahmen aus
- nicht selbstständiger Arbeit,
- selbstständiger Arbeit (hier ist Einkommen der erwirtschaftete Überschuss, also dem Gewinn vor den Steuern),
- einem Gewerbebetrieb,
- einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb,
- Vermietung und Verpachtung (Ausnahme: Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II werden nicht berücksichtigt).
Weiter sind folgende bezogene Leistungen Einkommen, das auf das ALG 2 angerechnet wird:
- Kindergeld (Ausnahme: der Leistungsempfänger weist nach, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat)
- Kapitaleinkünfte,
- Unterhaltszahlungen,
- Krankengeld,
- Elterngeld,
- Leistungen nach dem Wehrsold- oder Zivildienstgesetz,
- Leistungen (Taschengeld) beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ)
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
- Einkommen eines Inhaftierten, (Ausnahme: Hausgeld und Taschengeld)
- Entschädigungsleistungen für einen Vermögens- oder Sachschaden,
- Verletztenrente (so eine jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts)
- BaföG.
Was ist kein Einkommen i. S. v. Hartz 4?
Zuverdienst zur Hartz 4 Leistung
Ein-Euro-Job
Auch Einkommen, das nur einmalig, etwa einmal jährlich, erzielt wird, etwa Weihnachtsgeld, Geburtstagsgratifikation oder eine Steuerrückzahlung, ist auf das Arbeitslosengeld 2 anzurechnen. Diese einmaligen Einnahmen werden auf das Jahr umgelegt und somit in Teilbeträgen angerechnet.
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