Das neue Basisgeld

Basissicherungsgesetz ab dem 1. Januar 2011

basisgeld

Es ist bei einem Plan geblieben:

Die Bundesregierung wollte den schlechten Ruf, den der Name Hartz IV in Deutschland hat, ändern. Deshalb plante sie eine Umbenennung, einen neuen Namen. Hartz IV sollte ab dem 1.1.2011 Basisgeld heißen und im Basissicherungsgesetz geregelt werden. An den Voraussetzungen der Leistung und dem Anspruch im Einzelnen sollte sich nicht viel ändern.

Basissatz

Der Hartz IV Regelsatz sollte Basissatz heißen. Ihn musste die Bundesregierung laut einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts auf neue Füße, das heißt, auf eine neue Berechnungsgrundlage stellen. Denn die bisherige Berechnung sei nicht nachvollziehbar und willkürlich gewesen, so das Gericht. Insbesondere am Basissatz für die Kinder sollte sich deshalb etwas ändern - er darf nicht einfach vom Satz der Erwachsenen prozentual abgeleitet werden.

Basisgeld Anspruch

Das Basisgeld wäre als das bisherige Arbeitslosengeld II gewesen. Inhaltlich hätten sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Basisgeld nur wenig geändert. Voraussichtlich wäre es zu Kürzungen kommen, weil im Haushalt enorme Einsparungen vorgenommen werden sollten.

Das Basisgeld hätte sich damit wie die Hartz IV Leistung von der Grundsicherung unterschieden. Diese wird für erwerbsunfähige Menschen oder im Alter gezahlt, jenes für erwerbsfähige Personen und deren Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Basisgeld kommt nicht

Die Pläne zur Namensänderung von Hartz IV sind zunächst einmal gestoppt worden. Begründung: Bei dem Begriff handele es sich nicht um eine offizielle Bezeichnung, die deshalb auch nicht abzuändern sei.

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